Bachelorarbeit, 2011
87 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
1.1. Aktueller Zeitbezug
1.2. Aufbau und Zielsetzung dieser Arbeit
2. Begriffsklärungen um das Thema Compliance
2.1. Compliance
2.2. Ethikrichtlinie und Verhaltenskodex
2.3. Whistleblowing
2.4. Wirtschaftskriminalität
3. Verortung und Organisation von Compliance im Unternehmen
3.1. Interne Revision
3.2. Rechtsabteilung
3.3. Personalabteilung
3.4. Der CCO und die Compliance-Abteilung
3.5. Compliance Committee
3.6. Vorstand und Aufsichtsrat
3.7. Empfehlung
4. Whistleblowing – der Markt für unternehmensinterne Informationen
4.1. Innerbetriebliche Nachfrager
4.1.1. Telefon-Hotlines und Call-Center
4.1.2. Internetangebot
4.1.3. Vorgesetzte
4.1.4. Aufsichts- oder Betriebsrat
4.1.5. Compliance-Abteilung und Compliance Officer
4.1.6. Der externe Ombudsmann
4.1.7. Reflektion
4.2. Außerbetriebliche Nachfrager
4.2.1. Staatsanwaltschaft – Kronzeugenregelung
4.2.2. Medien – Informantenschutz und Honorare
4.2.3. Reflektion
4.3. Empfehlung
5. Rechtliche Aspekte des Whistleblowings im Privatsektor
5.1. USA
5.1.1. Foreign Corrupt Practices Act (1977)
5.1.2. Federal False Claims Act (1986)
5.1.3. Sarbanes-Oxley Act (2002)
5.2. Großbritannien
5.2.1. Public Interest Disclosure Act (1999)
5.2.2. UK Bribery Act (2011)
5.3. Deutschland
5.3.1. Die Reform des Maßregelungsverbots § 612a BGB
5.3.2. Aktualität: das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
5.4. China, Japan und Südkorea
5.5. Zusammenfassung
6. Die Wegbereiter des Whistleblowings
6.1. Die erweiterte institutionenökonomische Perspektive
6.2. Anreizsysteme
6.2.1. Extrinsische Anreize und intrinsische Motivation
6.2.2. Monetäre Anreize im Ländervergleich und Empfehlung
6.3. Corporate Compliance und moralische Kompetenzbildung
6.3.1. Corporate Compliance
6.3.2. Exkurs: Moral
6.3.2.1. Zentrale Begriffe zur Moral
6.3.2.2. Individuelle und kollektive Moral
6.3.2.3. Moralische Kompetenzbildung
6.4. Unternehmenskultur
6.4.1. Kritische Loyalität und Maßnahmen
6.4.2. Tone at and from the top
6.4.3. Befunde aus der empirischen Forschung
6.5. Empfehlung
7. Andere Länder, andere Werte – die Herausforderung verschiedener Kulturen
7.1. Unternehmenskultur – das Dilemma zwischen Ursprungs- und Standortkultur
7.1.1. Werterelativismus
7.1.2. Werteuniversalismus
7.1.3. Etablierung eines gemeinsamen Wertefundaments
7.2. Die globale Compliance-Organisation
7.2.1. Zentrale und dezentrale Compliance-Organisation
7.2.2. Der Local Dialogue
7.3. Whistleblowing-Systeme
7.3.1. Whistleblowing im nationalen Vergleich
7.3.2. Praxisbeispiel Asien
7.4. Zusammenfassung
8. Schlussbetrachtung und Ausblick
8.1. Schlussbetrachtung
8.2. Ausblick
Diese Bachelorarbeit untersucht die Rolle des Whistleblowings als kritisches Phänomen innerhalb des Compliance-Managements. Das primäre Ziel ist es, Vorurteile gegenüber dem Hinweisgeben abzubauen und aufzuzeigen, wie Unternehmen Mitarbeiter als Wissensträger für Missstände gewinnen können. Dabei wird analysiert, wie eine hinweisgeberfreundliche Kultur gefördert und in eine Compliance-Organisation integriert werden kann, um Reputationsschäden und wirtschaftliche Verluste präventiv abzuwenden.
4.1.6. Der externe Ombudsmann
Empfehlungen und Trends laufen auf einen Ombudsmann hinaus: Gemeinhin Rechtsanwalt verfügt er als solcher über weitreichende Erfahrungen im Umgang mit Hinweisen. Da bei einer internen Ansiedlung die gleichen Probleme der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und des Zeugnisweigerungsrecht wie beim eben vorgestellten Compliance Officer bestehen, ist nur ein externer Ombudsmann zweckdienlich und vorteilhaft. Dabei agiert er unabhängig und frei, da er nicht die Rolle des Ermittlers einnimmt. Der Whistleblower kann sich beim Erstkontakt via Email oder Telefon anonym melden, woraus erfahrungsgemäß durch den weiteren Dialog ein unbefangenes, vertrauliches Verhältnis zur Ombudsperson entsteht. Allein ein persönliches Gespräch in den neutralen Räumlichkeiten der Kanzlei und der gebotene Schutz wecken beim Hinweisgeber das erforderliche Vertrauen und senken die Hemmschwelle für Offenbarungen im Detail. Wagt der Whistleblower diesen Schritt, kommt der Vorteil der Identitätspreisgabe zutage, da sich hier sich die Spreu vom Weizen trennt: Die Tätigkeit eines Ombudsmannes bezeugt in der Praxis, dass beispielsweise von 250 bearbeiteten Fällen nur wenige Bagatellen bzw. grenzwertig oder querulatorisch waren. Die Ombudsperson gibt ihre Dokumentation an das nachforschende Unternehmensorgan weiter, welches interne Ermittlungen anstellt. Letztere sind je nach zivil- oder strafrechtlichen Aspekten unterschiedlich zu führen, wobei der Ombudsmann anwaltliche Beratung leistet. Dadurch wird erkennbar, dass die Ombudsperson kein Mandat zum Hinweisgeber, sondern immer zur Firma hat und deren Anwalt ist. Das Verhältnis zum Whistleblower ist ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Der Vertrag selbst besteht zwischen Gesellschaft und Ombudsmann, jedoch ist der Hinweisgeber durch die Nähe zur Vertragsleistung der beiden Parteien schutzbedürftig. Dennoch bleibt der Whistleblower „Herr des Verfahrens“, da er über Form und Weitergabe seiner Meldung entscheidet, in seltenen Fällen sogar bei Strafverfahren auf Wunsch nicht als Zeuge aussagt. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Ombudsperson eine günstige Lösung: Honoraransprüche fallen nur bei einer Nutzung an, d. h. die Beanspruchung des Ombudsmannes durch den Hinweisgeber und die infolge davon ausgelösten Vorgänge. Für kleine Gesellschaften kann der Kostenaufwand einer externen Ombudsperson zugegebenermaßen zu hoch sein.
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Relevanz des Whistleblowings im Kontext der Wirtschaftskriminalität und erläutert den Aufbau der Untersuchung zur Förderung einer hinweisgeberfreundlichen Unternehmenskultur.
2. Begriffsklärungen um das Thema Compliance: Dieses Kapitel definiert die zentralen Fachbegriffe wie Compliance, Ethikrichtlinien, Whistleblowing und Wirtschaftskriminalität als theoretisches Fundament der Arbeit.
3. Verortung und Organisation von Compliance im Unternehmen: Es werden verschiedene Modelle zur organisatorischen Eingliederung der Compliance-Funktion – von der Internen Revision bis zum Compliance Committee – sowie deren Vor- und Nachteile untersucht.
4. Whistleblowing – der Markt für unternehmensinterne Informationen: Hier wird Whistleblowing unter institutionenökonomischen Aspekten analysiert und verschiedene inner- sowie außerbetriebliche Berichtsinstanzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet.
5. Rechtliche Aspekte des Whistleblowings im Privatsektor: Das Kapitel bietet einen Ländervergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen für Whistleblower in den USA, Großbritannien, Deutschland und ausgewählten asiatischen Staaten.
6. Die Wegbereiter des Whistleblowings: Fokus liegt auf den Faktoren, die Whistleblowing begünstigen, insbesondere Anreizsysteme, die moralische Kompetenzbildung und eine wertebasierte Unternehmenskultur.
7. Andere Länder, andere Werte – die Herausforderung verschiedener Kulturen: Dieses Kapitel thematisiert die global-lokale Herausforderung für die Compliance-Organisation und schlägt Modelle zur wertebasierten Integration in verschiedenen Kulturkreisen vor.
8. Schlussbetrachtung und Ausblick: Die Ergebnisse werden zusammengeführt und es wird ein Ausblick auf die zukünftige Bedeutung einer nachhaltigen, kulturorientierten Implementierung von Whistleblowing-Systemen gegeben.
Whistleblowing, Compliance, Unternehmenskultur, Hinweisgebersystem, Wirtschaftskriminalität, Moral, Corporate Governance, Ombudsmann, Ethikrichtlinie, Anreizsysteme, Institutionenökonomik, Compliance Officer, Rechtsvergleich, Vertrauen, Mitarbeiterführung
Die Arbeit analysiert, wie Unternehmen Whistleblowing als Teil ihrer Corporate Compliance organisieren und fördern können, um Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und eine integre Unternehmenskultur zu etablieren.
Zentrale Themen sind die organisatorische Verortung von Compliance-Funktionen, der rechtliche Schutz von Hinweisgebern im internationalen Vergleich sowie die psychologischen und kulturellen Faktoren, die das Meldeverhalten beeinflussen.
Das Hauptziel ist es, Vorurteile gegen Whistleblowing auszuräumen und aufzuzeigen, wie durch eine wertorientierte Führung und geeignete Meldesysteme eine "hinweisgeberfreundliche Kultur" geschaffen werden kann.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Fundierung durch die Neue Institutionenökonomik und die Organisationstheorie sowie einer vergleichenden Analyse nationaler Rechtsordnungen und empirischer Forschungsergebnisse zum Meldeverhalten.
Der Hauptteil befasst sich mit der praktischen Umsetzung von Whistleblowing-Kanälen (Hotlines, Ombudsmänner), dem rechtlichen Status quo weltweit sowie den Voraussetzungen für eine moralische Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter.
Schlüsselbegriffe sind Compliance, Whistleblowing, Unternehmenskultur, Hinweisgebersystem, Moral, Wirtschaftskriminalität und Compliance-Organisation.
Der externe Ombudsmann gilt als besonders vorteilhaft, da er Unabhängigkeit wahrt und bei Hinweisgebern durch seine anwaltliche Verschwiegenheit ein höheres Vertrauen genießt als interne Stellen.
Während in den USA Whistleblowing oft durch gesetzliche monetäre Anreize (Rewards) gefördert wird, ist die Haltung in Deutschland historisch bedingt skeptischer und konzentriert sich eher auf den Schutz vor Sanktionen und eine interne Vertrauenskultur.
Kritische Loyalität erlaubt es Mitarbeitern, im Sinne der Unternehmenswerte auch unangenehme oder illegale Sachverhalte zu hinterfragen, anstatt aus unreflektierter Treue zu schweigen.
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