Bachelorarbeit, 2012
40 Seiten, Note: 2,5
1. Einleitung
2. Die Europäische Union
3. Die Mitwirkungsrechte der deutschen Bundesländer vor 1992
4. Der Vertrag von Maastricht
4.1. Die innerdeutschen Verhandlungen zum Ratifizierungsverfahren des Vertrages von Maastricht
4.2. Mitwirkung der Bundesländer gemäß Art. 23 GG. a.F
4.3. Zwischenfazit
5. Föderalismusreform I
5.1. Änderungen des Art. 23 GG im Zuge der Föderalismusreform
5.2. Einfachgesetzliche Folgeregelungen des Art. 23 GG n.F
5.3. Zwischenfazit
6. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Primärquellen
Sekundärquellen
Die Länder wirken über den Bundesrat an der Willensbildung des Bundes mit, insbesondere wenn ihre eigenen Kompetenzen durch EU-Recht berührt werden.
Im Zuge des Maastricht-Vertrages wurde Art. 23 GG neu gefasst, um die Beteiligungsrechte der Länder verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen Einfluss auf EU-Angelegenheiten zu garantieren.
Die Reform führte zu Modifikationen im Art. 23 GG, die die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in EU-Fragen präzisierten, wobei die Ergebnisse als ambivalent bewertet werden.
Unter bestimmten Bedingungen, wenn ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, kann die Verhandlungsführung im EU-Ministerrat auf einen Vertreter der Länder übertragen werden.
Die Untersuchung zeigt ein "Auf und Ab": Während Rechte formal gestärkt wurden, führen politische Kompromisse und neue EU-Strukturen teils wieder zu einem faktischen Einflussverlust.
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