Bachelorarbeit, 2012
69 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Vorsteuerabzug
I. Vorsteuerabzug im System der Umsatzsteuer
II. Die Rechnung als Voraussetzung zum Vorsteuerabzug
III. Ordnungsgemäße Rechnung
1. Definition
2. Ausstellungspflicht
a) Berechtigung
b) Verpflichtung
3. Pflichtangaben
a) Pflichtangaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG
b) Kleinbetragsrechnungen
c) Zusätzliche Pflichten in besonderen Fällen gemäß § 14a UStG
IV. Form der Übermittlung
C. Elektronische Rechnung
I. Rechtsentwicklung
II. Verfahren zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen
1. Innerbetriebliches Kontrollverfahren
a) Zweck des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens
b) Entwurf des Bundesministeriums für Finanzen
c) Literaturmeinung
d) Stellungnahme
2. Elektronischer Datenaustausch
3. Elektronische Signatur
a) Einfache elektronische Signatur
b) Qualifizierte elektronische Signatur
c) Qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung
III. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
1. Unrichtiger Steuerausweis
2. Unberechtigter Steuerausweis
3. zu niedriger Steuerausweis
IV. Aufbewahrung
1. Aufbewahrungsverpflichtete und Aufbewahrungsdauer nach dem Umsatzsteuergesetz
a) Aufbewahrungsverpflichtete (10 Jahre)
b) Aufbewahrungsverpflichtete (2 Jahre)
2. Aufbewahrungsort
a) Inland und Gemeinschaftsgebiet
b) Drittland
3. Besonderheiten bei elektronischer Aufbewahrung
D. Besondere Fragestellungen
I. Berichtigung von Rechnungen
1. aktuelle Rechtsprechung
2. Kombination von Papierform und elektronischer Form bei Rechnungsberichtigung
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verbraucher
2. Unternehmer
III. Kontierung elektronischer Rechnungen
IV. Online-Fahrausweise
V. Exkurs: Fehlerhafte steuerliche Rechnungen als handelsrechtliche Belege?
E. Fazit
Diese Bachelorarbeit analysiert die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen im Kontext der EU-weiten Harmonisierung und der nationalen Umsetzung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011.
I. Vorsteuerabzug im System der Umsatzsteuer
Das deutsche Umsatzsteuersystem wird als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Die Umsatzsteuer entsteht auf jeder einzelnen Handelsstufe. Somit hat jeder Unternehmer in einer Handelskette seinen Umsatz zu versteuern, in dem er dem Abnehmer auf seine Leistung die Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Der Unternehmer ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abzuführen. Die wirtschaftliche Belastung soll nach dem Zweck der Umsatzsteuer jedoch nicht den Unternehmer treffen, sondern den Endverbraucher. Deshalb ist Unternehmern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingeräumt worden. Bei der Umsatzsteuer fallen somit Steuerschuldner und Steuerträger auseinander. Jeder Unternehmer einer Handelsstufe kann sich die bei einem Kauf an den Verkäufer bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vergüten lassen. Somit wird die bis zu dem Endverbraucher überwälzt, der nicht die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt und damit wirtschaftliche Träger der Umsatzsteuer wird. Hierdurch wird vermieden, dass bei mehrstufigen Handelsprozessen eine Kumulierung der Steuer erfolgt und es wird eine wettbewerbsneutrale Umsatzbesteuerung sichergestellt. Folglich wirkt die Umsatzsteuer bei Unternehmern erfolgsneutral und wirkt sich nicht auf den unternehmerischen Gewinn aus.
Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind grundsätzlich nur Unternehmer. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ergibt sich auch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG. Demnach können Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen.
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung elektronischer Medien im Geschäftsverkehr und die damit verbundene Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Rechnungen in der EU und Deutschland zu harmonisieren.
B. Vorsteuerabzug: Das Kapitel erläutert die Grundlagen des Vorsteuerabzugs, definiert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung sowie die spezifischen Pflichten der Rechnungsausstellung und der Pflichtangaben.
C. Elektronische Rechnung: Hier werden die historische Rechtsentwicklung, moderne Übermittlungsverfahren, Sicherheitsstandards wie das Kontrollverfahren und elektronische Signaturen sowie die Konsequenzen fehlerhafter Steuerausweise und Archivierungspflichten detailliert untersucht.
D. Besondere Fragestellungen: Dieser Teil befasst sich mit speziellen Problemen wie der rückwirkenden Rechnungsberichtigung, der Verwendung von AGB beim elektronischen Rechnungsempfang, der Kontierung und der Behandlung spezieller Belegarten wie Online-Fahrausweise.
E. Fazit: Das Fazit resümiert die zunehmende Bedeutung elektronischer Rechnungsstellung und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Anwendung der rechtlichen Anforderungen durch den Steuerpflichtigen, um Risiken bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
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Die Arbeit untersucht die umsatzsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an den Vorsteuerabzug, wenn Unternehmen Rechnungen auf elektronischem Wege austauschen.
Zu den Kernpunkten gehören die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung, die Methoden zur Absicherung der Authentizität und Unversehrtheit elektronischer Belege sowie die Aufbewahrungspflichten.
Das Ziel besteht darin, Klarheit über die rechtliche Handhabung elektronischer Rechnungen zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Gesetzestexten (UStG, AO), Richtlinien, Literaturmeinungen und der aktuellen Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH.
Der Hauptteil analysiert das innerbetriebliche Kontrollverfahren, die verschiedenen Formen elektronischer Signaturen, die Behandlung fehlerhafter Steuerausweise sowie die spezifischen Archivierungsregeln.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Vorsteuerabzug, elektronische Rechnung, UStG, IKV, elektronische Signatur und Aufbewahrungspflicht charakterisieren.
Das IKV dient dazu, die Authentizität und Unversehrtheit von Rechnungsdaten sicherzustellen, wenn keine Signaturverfahren genutzt werden, und ist somit zentral für den Vorsteuerabzug.
Eine fehlerhafte Rechnung gefährdet den Vorsteuerabzug, da eine ordnungsgemäße Rechnung eine materielle Voraussetzung für diesen ist; Rechnungsberichtigungen sind in bestimmten Fällen erforderlich.
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