Bachelorarbeit, 2012
33 Seiten, Note: 1,7
1 Problemstellung
2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
3 Ertragssteuerliche Regelungen
3.1 Steuerliche Problematik bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaten
3.2 Auswirkungen auf die übertragende Gesellschaft
3.2.1 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz
3.2.2 Ermittlung und Besteuerung des Übertragungsgewinns
3.3 Auswirkungen auf die übernehmende Gesellschaft
3.3.1 Die steuerliche Wertverknüpfung
3.3.2 Entstehung und Besteuerung des Übernahmeergebnisses sowie des Übernahmefolgegewinns
3.3.3 Auswirkungen auf den steuerlichen Eigenkapitalausweis
3.4 Besteuerung der Anteilseigner
3.4.1 Ausübung des Ansatzwahlrechts
3.4.2 Wertverschiebungen und andere Gegenleistungen
3.5 Der steuerliche Rückwirkungszeitraum
4 Steuerliche Gestaltung und Planung von Verschmelzungen
5 Thesenförmige Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die steuerlichen Folgen inländischer Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften bei der übertragenden sowie der übernehmenden Gesellschaft und deren Anteilseignern systematisch aufzuzeigen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu analysieren.
3.2.1 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz
Die übertragende Kapitalgesellschaft hat gem. § 11 Abs. 1 UmwStG eine steuerliche Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen. Die steuerliche Schlussbilanz stellt eine eigenständige Bilanz dar, die von der Gewinnermittlung im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG bzw. des § 5 Abs. 1 EStG zu unterscheiden ist. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz besteht hier nicht, der § 11 UmwStG stellt eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift dar. Allerdings kann auch durch eine ausdrückliche Erklärung die Gewinnermittlung des EStG unwiderruflich als steuerliche Schlussbilanz bestimmt werden, wenn diese der steuerlichen Schlussbilanz entspricht. In ihr sind nach dem Wortlaut des § 11 UmwStG sämtliche übergehenden Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener oder selbst geschaffene immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen. Wirtschaftsgüter sind hier sämtliche aktive und passive Wirtschaftsgüter einschließlich steuerfreier Rücklagen die z. B. nach §§ 6b, 7g EStG, § 6 UmwStG oder für Ersatzbeschaffungen nach R 6.6. EStR geschaffen wurden.
Aufgrund der Eigenständigkeit in Ansatz und Bewertung stellt sich die Frage, ob auch Wirtschaftsgüter angesetzt werden müssen, die nach den Vorschriften des § 5 EStG in der steuerlichen Gewinnermittlung nicht angesetzt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden dürfen. Hier sind insbesondere ein originärer Geschäfts- und Firmenwert sowie auch stille Lasten wie Verluste aus schwebenden Geschäften zu nennen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Residualgröße oder Mehrwert eines Unternehmens über den Substanzwert aller Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden definiert. Er wird durch den Gesetzeswortlaut mit eingeschlossen und ist in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannt. Ob Drohverlustrückstellungen in der steuerlichen Schlussbilanz gebildet werden sollten, ist strittig, da grundsätzlich stille Lasten mindernd bei der Berechnung des Geschäfts- und Firmenwertes einbezogen werden können und dieser sonst zu hoch ausgewiesen werden würde.
1 Problemstellung: Dieses Kapitel führt in die ökonomischen Beweggründe für Unternehmensverschmelzungen ein und definiert das Ziel der Arbeit, die steuerlichen Implikationen dieser Umwandlungen zu untersuchen.
2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen: Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verschmelzung nach dem UmwG erläutert, insbesondere der Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
3 Ertragssteuerliche Regelungen: Dieses Kapitel bildet den Hauptteil und analysiert detailliert die steuerliche Behandlung der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft sowie der Anteilseigner, inklusive der Wertansätze und des Rückwirkungszeitraums.
4 Steuerliche Gestaltung und Planung von Verschmelzungen: Basierend auf den vorangegangenen Kapiteln werden Gestaltungsüberlegungen zur Optimierung der Steuerlast unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Verlustnutzungsregelungen aufgezeigt.
5 Thesenförmige Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer prägnanten, punktuellen Zusammenfassung der wesentlichen steuerlichen Ergebnisse und Erkenntnisse ab.
Verschmelzung, Kapitalgesellschaft, Umwandlungssteuergesetz, UmwStG, Steuerliche Schlussbilanz, Übertragungsgewinn, Übernahmeergebnis, Anteilseigner, Buchwertfortführung, Gemeiner Wert, Gesamtrechtsnachfolge, Stille Reserven, Verlustvorträge, Steuerliche Gestaltung, Rückwirkungszeitraum.
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen, die sich für Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner aus einer inländischen Verschmelzung ergeben.
Zentrale Themen sind die ertragsteuerliche Behandlung der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft, die Besteuerung der Anteilseigner sowie Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung.
Das Ziel ist es, die komplexen steuerlichen Folgen bei einer Verschmelzung aufzuzeigen und Wege zur steuerlichen Optimierung innerhalb des geltenden Rechtsrahmens zu identifizieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine fundierte Literatur- und Gesetzesanalyse, unter Einbeziehung aktueller Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung.
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Problematik, die Auswirkungen auf die beteiligten Gesellschaften, die Besteuerung der Anteilseigner und die Regelungen zum steuerlichen Rückwirkungszeitraum.
Wesentliche Begriffe sind Verschmelzung, Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), steuerliche Schlussbilanz, Übertragungsgewinn, Buchwertfortführung und Gesamtrechtsnachfolge.
Während die übertragende Gesellschaft stillgelegte Reserven aufdecken muss, ist die übernehmende Gesellschaft an die Wertansätze aus der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft gebunden (Wertverknüpfung).
Er dient der Planungssicherheit, indem die steuerliche Fiktion des Vermögensübergangs auf einen Zeitpunkt vor der zivilrechtlichen Eintragung gelegt wird, um die Zuordnung von Einkommen und Vermögen zu regeln.
Nein, die Nutzung von Verlustvorträgen der übertragenden Gesellschaft durch die übernehmende Gesellschaft ist ausgeschlossen; zudem unterliegt die eigene Verlustnutzung der Übernehmerin den Beschränkungen des § 8c KStG.
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