Diplomarbeit, 2012
58 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Einführende Worte zur Thematik
1.2 Problemstellung
1.3 Gang der Untersuchung
2 Immaterielle Vermögenswerte nach IAS/IFRS
2.1 Begriffsbestimmung
2.1.1 Vermögenswert
2.1.2 Immaterieller Vermögenswert im Sinne des IAS 38
2.2 Abgrenzungen
3 Ansatz- und Zugangsbewertungsvorschriften
3.1 Ansatzkonzeption (IAS/IFRS-Rechnungslegung)
3.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit (IAS/IFRS)
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit (IAS/IFRS)
3.1.3 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte
3.1.4 Unternehmensintern erstellte immaterielle Vermögenswerte
3.1.5 Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschluss und derivativer Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IFRS 3
3.2 Zugangsbewertung
3.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte
3.2.2 Unternehmensintern erstellte immaterielle Vermögenswerte
3.2.3 Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschluss und derivativer Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IFRS 3
4 Folgebewertung
4.1 Anschaffungskosten- und Neubewertungsmodell
4.1.1 Grundsätzliche Vorgehensweise
4.1.2 Einschränkungen des Bewertungsmethodenwahlrechtes
4.2 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
4.2.1 Bestimmung der Nutzungsdauer
4.2.2 Planmäßige Abschreibung
4.2.3 Wertminderungsaufwendungen (Impairment-Test)
5 Impairment-Test im Sinne des IAS 36
5.1 Grundsätzliche Vorgehensweise
5.2 Obligatorischer und ereignisbezogener Impairment-Test
5.3 Anhaltspunkte für eine Wertminderung
5.4 Ermittlung des erzielbaren Betrages im Sinnes des IAS 36
5.5 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten
5.5.1 Das Prinzip der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
5.5.2 Zuordnung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill)
5.6 Zuschreibung (Wertaufholung)
6 Abschlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume bei immateriellen Vermögenswerten unter Anwendung der IAS/IFRS-Rechnungslegung. Ziel ist es, aufzuzeigen, inwiefern Wahlrechte und Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung die Zielsetzung einer „Fair Presentation“ beeinflussen können.
3.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit (IAS/IFRS)
Die Erfüllung der konkreten Aktivierungsfähigkeit im Sinne der IAS/IFRS-Rechnungslegung setzt voraus, dass ein immaterieller Vermögenswert die allgemeinen Ansatzkriterien des IAS 38.21-23, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden spezielleren Vorschriften für gesondert angeschaffte (IAS 38.25-32), unternehmensintern erstellte (IAS 38.51-67), aus Unternehmenszusammenschluss (IAS 38.33-43), Tausch (IAS 38.45-47), oder durch Zuwendung der öffentlichen Hand (IAS 38.44) erworbene, immaterielle Vermögenswerte erfüllt und zudem kein explizites Ansatzverbot einem Ansatz entgegensteht. Im Folgenden sollen zunächst die allgemeinen Ansatzkriterien des IAS 38.21-23 untersucht werden, ehe in den Abschnitten 3.1.3 - 3.1.5 eine ausführliche Beleuchtung der speziellen Ansatzkriterien für gesondert angeschaffte, unternehmensintern erstellte und aus Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte erfolgt. Auf eine nähere Betrachtung jener immaterieller Vermögenswerte, welche im Rahmen eines Tausches, oder durch Zuwendung der öffentlichen Hand erworben wurden, soll unterdessen aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet werden.
Die allgemeinen Ansatzkriterien des IAS 38.21-23 verlangen, dass der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswertes als wahrscheinlich gilt (IAS 21 (a)), und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können (IAS 21 (b)). Während der Begriff der Verlässlichkeit im Framework genauere Erläuterung erfährt, mangelt es jedoch an einer entsprechenden Konkretisierung dessen, ab wann ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen als „wahrscheinlich“ gilt.
1 Einleitung: Einführung in die wachsende Bedeutung immaterieller Werte und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Rechnungslegung.
2 Immaterielle Vermögenswerte nach IAS/IFRS: Definition und Abgrenzung immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38.
3 Ansatz- und Zugangsbewertungsvorschriften: Analyse der Kriterien zur Aktivierung sowie der Bewertung bei Zugang für verschiedene Zugangsarten.
4 Folgebewertung: Darstellung der Bewertungsmethoden (Anschaffungskosten- vs. Neubewertungsmodell) sowie der planmäßigen Abschreibung.
5 Impairment-Test im Sinne des IAS 36: Erläuterung der Wertminderungsprüfung, zahlungsmittelgenerierender Einheiten und der Behandlung von Goodwill.
6 Abschlussbetrachtung: Kritische Würdigung der bilanzpolitischen Spielräume und deren Auswirkungen auf die Entscheidungsnützlichkeit der Abschlüsse.
IAS/IFRS, Immaterielle Vermögenswerte, IAS 38, Bilanzpolitik, Aktivierungsfähigkeit, Zugangsbewertung, Fair Value, Impairment-Test, IAS 36, Goodwill, IFRS 3, Abschreibung, Nutzungsdauer, Rechnungslegung, Unternehmenszusammenschluss.
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte in IFRS-Abschlüssen und untersucht, wie bilanzpolitische Spielräume die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können.
Die Schwerpunkte liegen auf den Ansatz- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Posten, der Goodwill-Bilanzierung bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie den Impairment-Tests nach IAS 36.
Die Forschungsfrage adressiert die Ausgestaltung und Nutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, um aufzuzeigen, wie diese die Zielsetzung der „Fair Presentation“ konterkarieren können.
Es handelt sich um eine analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Untersuchung des IAS/IFRS-Regelwerks, insbesondere IAS 38, IAS 36 und IFRS 3, sowie der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Aktivierungs- und Zugangsbewertungskriterien, die Folgebewertungsmethoden und eine detaillierte Auseinandersetzung mit Impairment-Tests und der Goodwill-Problematik.
Zu den prägenden Begriffen gehören IAS/IFRS, Immaterielle Vermögenswerte, Bilanzpolitik, Goodwill, Fair Value und Impairment-Test.
Sie verlangt eine den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Abbildung, was durch bilanzpolitische Spielräume bei der Wahl der Bewertungsmethode oder der Zuordnung zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erschwert werden kann.
Die Partial-Goodwill-Methode aktiviert nur den auf die Mutter entfallenden Anteil am Goodwill, während die Full-Goodwill-Methode den Goodwill vollständig aktiviert, was zu Unterschieden in der Eigenkapitalausweisung führt.
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