Bachelorarbeit, 2012
67 Seiten, Note: 1,7
1. Einführung
2. Begriffsbestimmung Mobbing und Abgrenzung
3. Fragen des Schadensersatzes bei Mobbinghandlungen
3.1 Ansprüche gegenüber dem mobbenden Kollegen
3.2 Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber
3.2.1 Mobbing durch den Arbeitgeber
3.2.2 Mobbing durch andere Arbeitnehmer im Betrieb
3.2.3 Anspruch aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten
3.3 Ansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Mobbingtäter
4. Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten
4.1 Möglichkeiten des Gemobbten
4.1.1 Zurückbehaltung der Arbeitsleistung
4.1.2 Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung
4.1.3 Eigenkündigung
4.2 Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
4.2.1 Ermahnung und Abmahnung des Mobbingtäters
4.2.2 Kündigung des mobbenden Arbeitnehmers
4.3 Einwirkungsmöglichkeiten des gemobbten Arbeitnehmers
4.3.1 Verlangen der Kündigung des Mobbingtäters
4.3.2 Möglichkeit der Druckkündigung
5. Betrachtung neuerer Ansätze zum Umgang mit Mobbing
5.1 Die sozialrechtliche Sichtweise
5.2 Straining als Weiterentwicklung des Mobbingbegriffs
5.3 Mobbing und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
6. Mobbingprävention durch das kollektive Arbeitsrecht
6.1 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Mobbingsachverhalten
6.2 Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention
7. Fazit
Diese Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Problematik von Mobbing am Arbeitsplatz, insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen des Schadensersatzes sowie die Handlungsspielräume für Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb der geltenden Rechtsordnung.
3. Fragen des Schadensersatzes bei Mobbinghandlungen
Betrachtet man die Fälle, mit denen sich die Rechtsprechung in der letzten Dekade beschäftigte hatte, so lässt sagen, dass in nahezu allen die Richter über Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen zu entscheiden hatten. Es empfiehlt sich daher, die Problematik des Mobbings zunächst von dieser Seite aus zu betrachten. Dabei ist zu unterscheiden, wer gegenüber wem entsprechende Ansprüche geltend machen möchte, da es diesbezüglich erhebliche Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten gibt.
3.1 Ansprüche gegenüber dem mobbenden Kollegen
Die wohl häufigste Konstellation dürfte Mobbingverhalten von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitnehmern desselben Betriebs darstellen. Wenngleich dies auch die wahrscheinlichste Variante im täglichen Arbeitsleben darstellt, so handelt es sich auch um die schwierigste im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit der Ansprüche des Gemobbten.
Problematisch ist zunächst, dass einzelne Arbeitnehmer zwar auf Grund ihres Arbeitsvertrages in einer entsprechenden Vertragsbeziehung zu ihrem Arbeitgeber stehen, zueinander als Arbeitnehmer jedoch nicht.
Eine denkbare Schadensersatzforderung wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB ist also nicht möglich, da kein Schuldverhältnis, d.h. kein Vertrag besteht.
Allerdings soll an dieser Stelle nicht vorenthalten werden, dass es auch eine Mindermeinung gibt, welche eine vertragliche Haftung von Kollegen untereinander über § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB herleiten möchte. Vertreten wird hier die Ansicht, dass diese Norm, welche "ähnliche geschäftliche Kontakte" als Teil eines Schuldverhältnisses mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB ansieht, auch auf das Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander anzuwenden sei, da diese eben in solch einem geschäftlichen Verhältnis stünden. Diese Auffassung ist jedoch zurecht umstritten.
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die arbeitsrechtliche Relevanz von Mobbing und definiert das Ziel der Arbeit, die juristische Problematik sowie Lösungsansätze zu untersuchen.
2. Begriffsbestimmung Mobbing und Abgrenzung: Dieses Kapitel widmet sich der Definition von Mobbing in der Literatur und Rechtsprechung sowie der notwendigen Abgrenzung zu rechtlich zulässiger Kritik.
3. Fragen des Schadensersatzes bei Mobbinghandlungen: Es werden die verschiedenen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen analysiert, um Schadensersatzansprüche gegen Kollegen oder Arbeitgeber geltend zu machen.
4. Arbeitsrechtliche Handlungsmöglichkeiten: Hier werden die konkreten Reaktionsmöglichkeiten der Betroffenen (z.B. Leistungsverweigerung) sowie des Arbeitgebers (z.B. Abmahnung, Kündigung) detailliert erörtert.
5. Betrachtung neuerer Ansätze zum Umgang mit Mobbing: Die Untersuchung alternativer rechtlicher Ansätze wie die sozialrechtliche Einordnung, das Konzept des "Straining" und die Anwendung des AGG steht im Fokus dieses Kapitels.
6. Mobbingprävention durch das kollektive Arbeitsrecht: Dieses Kapitel prüft die Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung und den Nutzen von Betriebsvereinbarungen zur wirksamen Mobbingprävention.
7. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten und einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Arbeitsrecht.
Mobbing, Arbeitsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Persönlichkeitsrecht, Arbeitgeberfürsorge, Abmahnung, Kündigung, Straining, AGG, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Pflichtverletzung, Prävention
Die Arbeit behandelt die arbeitsrechtliche Problematik von Mobbing am Arbeitsplatz, analysiert die rechtliche Einordnung des Phänomens und erarbeitet Möglichkeiten zur Bewältigung.
Zentrale Felder sind die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche, die arbeitsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers, individuelle Reaktionsweisen der Betroffenen und präventive kollektivrechtliche Ansätze.
Ziel ist es, die juristische Problematik von Mobbing im Arbeitsverhältnis aufzuzeigen und zu erörtern, wie Betroffene und Arbeitgeber die aktuelle Rechtslage nutzen können, um gegen Mobbing vorzugehen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Fachliteratur, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung von Schadensersatzansprüchen, Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, neuere Konzepte wie das "Straining" sowie Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung.
Neben dem zentralen Begriff "Mobbing" sind Begriffe wie "Schadensersatz", "Fürsorgepflicht", "Abmahnung", "Straining" und "Betriebsvereinbarung" prägend für die Arbeit.
Die Arbeit thematisiert kritisch, dass Mobbing oft keinen Diskriminierungsgrund im Sinne des AGG erfüllt, diskutiert jedoch Ansätze einer analogen Anwendung zur Stärkung der Rechtsposition des Betroffenen.
Der Betriebsrat kann eine maßgebliche Rolle bei der Prävention spielen, indem er Betriebsvereinbarungen initiiert, die verbindliche Beschwerdeverfahren und Verhaltensregeln im Betrieb festlegen.
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