Diplomarbeit, 2010
113 Seiten, Note: 2,3
A. Einleitung
B. ‚Partnership für Profit‘ − das Franchisesystem
I. Der Franchisegedanke
1. Das Geschäftsmodell
2. Die Systemzentrale
3. Corporate Identity
4. Corporate Design
II. Grundlagen des Franchise
1. Klassifizierung des Franchise
2. Die Abgrenzung zu anderen Vertriebssystemen
a) Lizenzsysteme
b) Vertragshändler
c) Handelsvertreter
d) Filialsystem
e) Genossenschaften
III. Der Franchisevertrag
1. Vorvertragliche Aufklärungspflicht
2. Europäische Rechtsquellen
3. Nationale Rechtsquellen
4. Rechte und Pflichten
a) Kontroll- und Weisungsrecht
b) Die Franchisegebühr
c) Der Know-how-Transfer
d) Das Betriebshandbuch
e) Sonstige Pflichten
IV. Haftung innerhalb des Systems
V. Vor- und Nachteile des Franchisesystems…
1. …für den Franchisegeber
2. …für den Franchisenehmer
C. Das Unternehmen „Steuerberatung“
I. Steckbrief „Steuerkanzlei“
II. Markt und Wettbewerb
III. Berufsrechtliche Anforderungen des Steuerberaters
1. Die Qualifikation
2. Die Berufspflichten
IV. Die Haftung
1. Die Berufshaftung des Steuerberaters
2. Die Vertragshaftung
3. Die Verjährung von Haftungsansprüchen
4. Haftungsrisiken der Rechtsformen
a) Kapitalgesellschaften
b) Personengesellschaften
b1) Handelsgesellschaften
b2) Partnerschaftsgesellschaft
b3) Gesellschaft bürgerlichen Rechts
c) Entscheidungskriterien
D. Experteninterview mit Herrn Dr. Christian Rödl
E. Fazit: Lassen sich Steuerberatungsgesellschaften franchisieren?
Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretische und praktische Anwendbarkeit des Franchisemodells auf Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland, um zu klären, ob komplexe Dienstleistungen dieser Art erfolgreich nach dem Franchise-Prinzip organisiert werden können.
1. Das Geschäftsmodell
Der Franchisegeber muss sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welchen Nutzen und welche Vorteile er seinen Franchisenehmern und die wiederum ihren Kunden bieten können. Nur so lassen sich potenzielle Franchisenehmer gewinnen.
Ziel des Franchisesystems soll es sein, mit Hilfe der Franchisenehmer einen gesicherten „… Vertriebsweg, direkten Marktzugang und gleichmäßige Marktabdeckung sowie hohe Produktivität [zu erreichen]“. Kosten sollen dabei minimiert und Risiken auf die Franchisenehmer übertragen werden. Der Franchisenehmer wird nur dann bereit sein das Risiko zur übernehmen, wenn ihm auf der anderen Seite entsprechender Nutzen bzw. Vorteile geboten werden. „Durch die einzigartige Spezialisierung, die Franchise als Vertriebsinstrument darstellt und der zentralen Steuerung aller mit der Produktion und dem Einkauf verbundenen wichtigen Hauptfunktionen, orientieren sich die Eignung und Systemtauglichkeit der Idee allein an den absatzpolitischen Aspekten“.
Harmonieren die Qualität des Produktes und/oder der Dienstleistung, die Kenntnisse des (Fach-) Personals sowie die Qualität der dispositiven Faktoren miteinander, ist die Vertriebsmethodik leicht umsetzbar und lässt sich beliebig oft problemlos anwenden, wäre ein Franchisesystem grundsätzlich in jeder Branche etablierbar.
Die Geschäftsidee eines Franchisesystems muss folglich so attraktiv und vorteilhaft für die zukünftigen Franchisepartner erscheinen, dass sie gerne die Franchisegebühren und die wirtschaftliche Freiheitsbegrenzung als Gegenleistung in Kauf nehmen. Für den Franchisegeber steht Umsatz und Gewinn in erster Linie im Vordergrund. Die Gebühreneinnahmen alleine werden ihm in der Regel nicht ausreichen. Er wird immer versuchen alle Potenziale auszuschöpfen. Veranschaulichen kann man dies am Beispiel McDonald's. Befragt man beliebige Personen, womit McDonald's primär sein Geld verdient, bekommt man intuitiv die Antwort ‚Hamburger und Pommes‘. Dies ist jedoch nicht der Fall.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Marktdynamik und das Prinzip des Franchising ein und wirft die zentrale Fragestellung auf, inwiefern sich Steuerberatungsleistungen als Franchise organisieren lassen.
B. ‚Partnership für Profit‘ − das Franchisesystem: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen, die Bedeutung der Systemzentrale, die Rolle der Corporate Identity und des Designs für den Erfolg von Franchisesystemen.
II. Grundlagen des Franchise: Es werden verschiedene Klassifizierungen von Franchisesystemen vorgenommen und diese von anderen Vertriebssystemen wie Lizenzverträgen oder Handelsvertretern abgegrenzt.
III. Der Franchisevertrag: Hier wird der rechtliche Rahmen beleuchtet, einschließlich der vorvertraglichen Aufklärungspflichten, der EU-Rechtsquellen und der typischen Inhalte eines Franchisevertrages.
IV. Haftung innerhalb des Systems: Dieses Kapitel behandelt die Haftungsrisiken im Innenverhältnis zwischen Franchisegeber und -nehmer sowie die Problematik bei der Haftung gegenüber Dritten.
V. Vor- und Nachteile des Franchisesystems…: Hier erfolgt eine differenzierte Betrachtung der Vor- und Nachteile sowohl aus der Perspektive des Franchisegebers als auch des Franchisenehmers.
C. Das Unternehmen „Steuerberatung“: Eine Analyse des Marktes, des Wettbewerbs und der besonderen berufsrechtlichen Anforderungen, denen Steuerberater unterliegen.
I. Steckbrief „Steuerkanzlei“: Dieser Abschnitt beschreibt das aktuelle Umfeld von Steuerkanzleien, geprägt von zunehmender Marktkonzentration und neuen technologischen Möglichkeiten.
II. Markt und Wettbewerb: Es wird die Entwicklung vom einstigen Werbeverbot für Steuerberater hin zur heutigen Notwendigkeit von Marketing und Marktauftritten dargestellt.
III. Berufsrechtliche Anforderungen des Steuerberaters: Das Kapitel erläutert die hohen Qualifikationsanforderungen und die ethischen sowie beruflichen Verpflichtungen gemäß StBerG und BOStB.
IV. Die Haftung: Eine detaillierte Untersuchung der Haftungsrisiken, unterschieden nach Berufshaftung, Vertragsverhältnissen und den spezifischen Anforderungen verschiedener Rechtsformen.
D. Experteninterview mit Herrn Dr. Christian Rödl: Ein praktischer Einblick durch das Experteninterview, das die skeptische Sichtweise einer führenden Kanzlei auf das Franchisemodell in der Steuerberatung wiedergibt.
E. Fazit: Lassen sich Steuerberatungsgesellschaften franchisieren?: Zusammenfassende Bewertung, dass nur standardisierbare Tätigkeiten wie die Lohn- und Finanzbuchhaltung im Franchisemodell umsetzbar sind, während die Kernberatung als nicht franchisierbar eingestuft wird.
Franchising, Steuerberatung, Franchisevertrag, Systemzentrale, Haftung, Berufsrecht, Steuerberatergesetz, Dienstvertrag, Werkvertrag, Corporate Identity, Unternehmensnetzwerk, Spezialisierung, Qualitätssicherung, Rechtsform, Standardisierung
Die Arbeit untersucht, ob Steuerberatungsgesellschaften ihr Dienstleistungsangebot erfolgreich in einem Franchisemodell organisieren können, ähnlich wie es in anderen Branchen üblich ist.
Die Arbeit verknüpft die betriebswirtschaftliche Struktur von Franchisesystemen mit den strengen berufsrechtlichen Anforderungen und Haftungsrisiken des deutschen Steuerberaterberufs.
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob sich komplexe steuerberatende Dienstleistungen „franchisieren“ lassen oder ob die berufsrechtlichen Hürden und der Bedarf an individueller Beratung dies verhindern.
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie ein Experteninterview mit einem Vertreter einer führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Grundlagen des Franchisings, die Analyse des Marktes für Steuerberatung, die rechtliche Haftungsthematik und die Zusammenführung beider Bereiche im Fazit.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Franchising, Steuerberatung, Haftung, Berufsrecht, Systemzentrale und Standardisierung charakterisiert.
Da es in Deutschland kein spezifisches Franchiserecht gibt, müssen diverse Gesetze kombiniert werden. Zudem stehen die Unabhängigkeit des Steuerberaters und die strikte Gebührenverordnung einer totalen Standardisierung entgegen.
Die Systemzentrale ist das Herzstück, das die Standardisierung vorantreibt und Dienstleistungen zentralisiert. In der Steuerberatung müsste sie spezialisierte Arbeitsgruppen bereitstellen, um für die Franchisenehmer einen Mehrwert zu generieren.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass lediglich standardisierbare Tätigkeiten wie die Finanzbuchhaltung franchisierbar sind, während der Kernbereich der steuerlichen Beratung aufgrund des hohen Bedarfs an Individualität nicht franchisierbar ist.
Das Experteninterview liefert die notwendige Branchenperspektive und bestätigt aus Sicht einer Großkanzlei, dass das Franchisemodell dem individuellen Beratungsansatz widerspricht.
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