Diplomarbeit, 2011
78 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
1.1 Eingrenzung
1.1.1 Performing Arts – Klassifizierung
2. Künstler und Kunst – Begriffsbestimmung
2.1 Der Kunstbegriff im Sinne des Steuerrechts
2.1.1 Gewerbliche oder freiberufliche Kunst – Abgrenzung
2.1.2 Freie Kunst
2.2 Freie Kunst als Grundrecht
2.2.1 Der Kunstbegriff im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes
2.3 Der Kunstbegriff im Sinne des Bundessozialgerichtes
2.4 Der „Künstlerbericht“ der Bundesregierung
2.5 Fazit
3. Exkurs: Vertragsrecht am Theater im Wandel der Geschichte
3.1 Theater in der griechischen Antike
3.2 Theater in der römischen Antike
3.3 Theater vom Mittelalter bis zur Neuzeit
3.3.1 Theaterrecht und Theatergesetze
3.3.2 Das bürgerliche Theater
3.3.3 Gründung des Bühnenvereins und der Bühnengenossenschaft
3.3.4 Bildung eines Bühnenschiedsgerichtes
3.4 Das neuzeitliche Theater des 20. Jahrhunderts
3.4.1 Das Theater im Nationalsozialismus
3.4.2 Das Theater nach dem 2. Weltkrieg
4. Theaterorganisation
4.1 Rechtsformen
4.1.1 Der Eigenbetrieb – der Regiebetrieb
4.1.2 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
4.1.3 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
4.1.4 Der Verein
4.2 Daten und Fakten
4.3 Organisationsaufbau am Theater
4.3.1 Von der Idee zur Produktion
5. Die heute maßgeblichen Vertragsformen
5.1 Der Werkvertrag
5.1.1 Die Eingliederung
5.1.2 Das Unternehmerrisiko
5.1.3 Kündigung – Vergütung
5.1.4 Steuer- und Sozialabgaben, Urlaub, Entgeltfortzahlung
5.2 Der Dienstvertrag
5.2.1 Der freie Dienstvertrag
5.2.2 Vergütung – Kündigung
5.2.3 Steuer- und Sozialabgaben, Urlaub, Entgeltfortzahlung
5.3 Der Arbeitsvertrag
5.3.1 Der Arbeitnehmerbegriff
5.3.2 Bühnenarbeitsvertrag als Zeitvertrag
5.3.3 Der Beschäftigungsanspruch
5.3.4 Steuer- und Sozialabgaben, Urlaub, Entgeltfortzahlung
6. Umsatzsteuerpflicht und Sozialabgaben
6.1 Die Umsatzsteuerpflicht und die Befreiung von der Umsatzsteuer
6.2 Die Künstlersozialversicherung (KSV) – Künstlersozialkasse (KSK)
7. Der (freie) Gastspielvertrag
8. Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne)
8.1 Der Geltungsbereich des § 1 NV Bühne
8.1.1 Anrufung der Gerichte
8.1.2 Solomitglieder in Gastspielverträgen
8.2 Vertragsschluss
8.3 Vertragsinhalt
8.4 Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag
8.4.1 Mitwirkungspflicht
8.4.2 Rechteübertragung
8.4.3 Arbeits- und Ruhezeiten
8.4.4 Erreichbarkeit
8.4.5 Nebenbeschäftigung
8.4.6 Vergütung – Aufwendungsersatz
8.4.7 Sondervergütung
8.4.8 Sonstige Ansprüche
8.5 Ordnungsausschuss – Hausordnung
8.6 Opernchor- und Tanzgruppenvorstand
8.7 Urlaub
8.7.1 Freie Tage
8.7.2 Arbeitsbefreiung
8.8 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
8.9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
9. Haustarifvertrag
10. Arbeitsrecht am Theater im Wandel der Zeiten – Ausblick
Die Arbeit analysiert die vertragsrechtliche Gestaltungspraxis am Musiktheater unter besonderer Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Künstler, der Nutzung von Gastspielverträgen sowie der Anwendung des Normalvertrags Bühne (NV Bühne) und spezifischer Haustarife.
5.1 Der Werkvertrag
Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Werkvertrag ergeben, sind in den §§ 631 bis 651 BGB geregelt. Der Werkvertrag ist zunächst ein gegenseitiges, also ein synallagmatisches Vertragsverhältnis.
Gegenstand des Werkvertrages im Sinne des § 631 I BGB ist die Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet – es sei denn, es liegt ein Mangel vor – und muss die vereinbarte Vergütung entrichten. Gemäß § 631 II BGB wird ein bestimmter herbeizuführender Erfolg geschuldet, der i. V. m. § 633 I BGB rechtzeitig und mangelfrei hergestellt werden muss. Der Vertragspartner des Werkvertrags ist verpflichtet, seine Leistung selbstständig zu erbringen, er muss also zumindest überwiegend wirtschaftlich und sozial selbstständig, unabhängig und eigenverantwortlich handeln.
In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob der Unternehmer persönlich zu leisten hat. In der Regel richtet sich dies nach der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise nach Natur, Art und Umfang des zu erbringenden Werkes. Üblicherweise werden Werkverträge im Musiktheater nur mit den Kostüm- und Bühnenbildnern sowie den Regisseuren (sog. Gastspielwerkverträge) geschlossen, denkbar wären Werkverträge auch zwischen Theatern und nicht hauseigenen Fotografen oder nicht angestellten Handwerksbetrieben etc.
Mit den auftretenden Künstlern im Musiktheater werden dementgegen üblicherweise Dienst- oder Arbeitsverträge geschlossen, da diese an der Werkerstellung oder Aufführung lediglich mitwirken und nicht insgesamt werkschöpfend tätig werden. Werkschöpfend tätig wird ein Künstler allerdings dann, wenn er nicht nur ein bloßes Wirken, sondern vielmehr einen Erfolg schuldet. Dies bedeutet im Einzelnen, dass der Opernsänger im Musiktheater neben vielen anderen Kollegen lediglich mitwirkend an einem Gesamtwerk, nämlich der Opernaufführung als solche, tätig ist (er schuldet also nicht den Erfolg des gesamten Werkes), während beispielsweise bei einem sogenannten Konzert- oder Aufführungsvertrag ein engagierter Sänger gerade werkschöpfend tätig wird und einen solchen Erfolg schuldet.
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche und existenzielle Situation von Künstlern am Theater und führt in die Notwendigkeit einer rechtsorientierten Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse ein.
2. Künstler und Kunst – Begriffsbestimmung: Das Kapitel untersucht die Definition von "Künstler" und "Kunst" aus Sicht des Steuerrechts, des Grundgesetzes sowie des Sozialrechts und setzt diese in Bezug zu einschlägiger Rechtsprechung.
3. Exkurs: Vertragsrecht am Theater im Wandel der Geschichte: Dieser historische Abriss erläutert die Entwicklung des Theaterrechts von der Antike über das Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert und verdeutlicht die Entstehung der heutigen Vertragsformen.
4. Theaterorganisation: Es werden die verschiedenen Rechtsformen von Theaterbetrieben wie Eigenbetriebe, GmbHs oder Vereine sowie deren allgemeiner Organisationsaufbau und Produktionswege analysiert.
5. Die heute maßgeblichen Vertragsformen: Hier erfolgt eine detaillierte Differenzierung zwischen Werkvertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag im Hinblick auf deren rechtliche Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Beschäftigten.
6. Umsatzsteuerpflicht und Sozialabgaben: Das Kapitel behandelt die umsatzsteuerliche Einordnung von künstlerischen Leistungen sowie die Rolle der Künstlersozialversicherung als soziale Absicherung.
7. Der (freie) Gastspielvertrag: Die spezifischen Merkmale von Gastspielverträgen werden erläutert, wobei zwischen ihrer rechtlichen Einordnung als Arbeits- oder Dienstleistungskonstrukt unterschieden wird.
8. Der Normalvertrag Bühne (NV Bühne): Dies ist das Kernstück der Arbeit, welches den aktuellen Tarifvertrag detailliert vorstellt, inklusive seiner Anwendungsbereiche, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie der Verfahrensweisen bei Streitigkeiten.
9. Haustarifvertrag: Das Kapitel beleuchtet das Instrument der Haustarifverträge als Möglichkeit für Theaterbetriebe, bei wirtschaftlichen Notlagen von Flächentarifverträgen abzuweichen.
10. Arbeitsrecht am Theater im Wandel der Zeiten – Ausblick: Der abschließende Teil reflektiert die aktuelle finanzielle Lage des Theatersystems und wagt einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen der Arbeitsrechtsgestaltung für Bühnenkünstler.
NV Bühne, Musiktheater, Arbeitsvertrag, Gastspielvertrag, Künstlersozialversicherung, Bühnenschiedsgericht, Werkvertrag, Dienstvertrag, Theaterrecht, Künstler, Mindestgage, Tarifvertrag, Theaterorganisation, Haustarifvertrag, Vertragsgestaltung.
Die Arbeit untersucht die rechtliche Gestaltung der Arbeits- und Dienstverhältnisse von Künstlern im Bereich des Musiktheaters unter Berücksichtigung historischer Entwicklungen und moderner tarifvertraglicher Regelungen.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung verschiedener Vertragsformen (Werk-, Dienst-, Arbeitsvertrag), die Rolle des Normalvertrags Bühne (NV Bühne) sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Künstler.
Das Ziel ist es, Transparenz in die vielschichtigen Vertragsmodelle im Musiktheater zu bringen und aufzuzeigen, wie Künstler rechtlich abgesichert werden und welche Konfliktpotenziale zwischen Theatern und den künstlerisch Tätigen existieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse, die durch historische Exkurse sowie die Auswertung von Gesetzestexten, Urteilen (BAG, BFH, BSG) und einschlägigen Tarifverträgen fundiert ist.
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der vertragsrechtlichen Gestaltungspraxis, insbesondere der Analyse des NV Bühne, der Gastspielverträge sowie der steuerlichen Aspekte (Umsatzsteuer) und der Künstlersozialversicherung.
Die Arbeit wird maßgeblich geprägt durch Begriffe wie NV Bühne, Bühnendarsteller, Werkvertrag, Arbeitsrecht am Theater, Gastspielverträge und soziale Absicherung von Künstlern.
Beim Werkvertrag schuldet der Künstler einen konkreten Erfolg oder ein vollendetes Werk (z.B. Bühnenbild), während er beim Arbeitsvertrag in einen betrieblichen Ablauf eingegliedert ist und für seine Zeit und Arbeitskraft entlohnt wird.
Der NV Bühne fungiert als zentraler, verbindlicher Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen (Gagen, Arbeitszeiten, Ruhezeiten) für eine Vielzahl von künstlerischen Beschäftigten vereinheitlicht und somit für Rechtssicherheit sorgt.
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