Bachelorarbeit, 2012
71 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Notwendigkeit von Speichern in der Energieversorgung
I. Aktueller und künftiger Speicherbedarf
II. Optionen zur Verminderung von Energieschwankungen
1. Speicher als Option
2. Sonstige Optionen
a) Erzeugungsebene
b) Verteilungsebene
c) Verbrauchsebene
C. Speichermethoden
I. Überblick über die Speichermethoden
II. Funktionsweise der Technologien
1. Pumpspeicherkraftwerke
2. Druckluftspeicherkraftwerke
3. Wasserstoff-/Methan-Speicherung
4. Schwungmassenspeicher
5. Supraleitende Spulen
6. Batteriespeicher und weitere Forschungsansätze
7. Analyse und Bewertung der Speichertechnologien
D. Der Rechtsrahmen für die Energiespeicherung
I. Das Energiespeicherungsrecht i.w.S.
1. Energieanlagenrecht und Standortsuche
2. Förderung von Energiespeicheranlagen
a) Forschung und Entwicklung von neuen Technologien zur Energiespeicherung
b) Förderung durch EEG-Vergütung
c) Befreiung von der EEG-Umlage nach § 37 EEG
d) Förderung durch Netzentgeltbefreiung
aa. Befreiung für neu errichtete Stromspeicher
bb. Befreiung für bestehende Pumpspeicherkraftwerke
e) Förderung durch Befreiung von der KWK-Umlage
f) Förderung durch Sonderstellung im Gassektor
g) Bewertung der Förderregime
3. Parität von Stromspeichern und Erzeugungsanlagen
II. Das Energiespeicherungsrecht i.e.S.
1. Die Lastbereiche der Energiespeicher
2. Förderung des Energiespeichers
a) Die Zwischenspeicherung nach den allgemeinen Vergütungsregeln des EEG
b) Die Zwischenspeicherung nach §§ 16 Abs. 2, 3 Nr.1 Satz 2 EEG
aa. Zwischenspeicherung vor der Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung
bb. Vergütungsfähige Strommenge
cc. Festlegung der Vergütungshöhe
dd. Gemischter Einsatz von Erneuerbaren Energien und Speichergasen
ee. Zwischenspeicherung von solarer Strahlungsenergie bei der Eigenerzeugung
c) Direktvermarktung
d) Erlöse für den ausgespeicherten Strom
e) Das Stromsteuersonderrecht nach §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 9a Abs. 1 Nr.1 StromStG
E. Fazit / Ausblick
Die vorliegende Bachelor-Thesis analysiert das novellierte "Recht der Energiespeicherung" und verdeutlicht die Bedeutung von Stromspeichern für die Energieversorgung. Ziel ist es, Fördermöglichkeiten und Anreize für die Errichtung und den Betrieb von Speichern im Kontext von EEG 2012, EnWG und StromStG kritisch zu beleuchten.
A. Einleitung
Der politisch forcierte massive Ausbau der Erneuerbaren Energien wird gem. § 1 Abs. 2 EEG weiter verstärkt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent bis spätestens 2020, 50 Prozent bis spätestens 2030, 65 Prozent bis spätestens 2040 und letztlich 80 Prozent bis zum Jahre 2050 zu erhöhen und diese Strommenge in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. Gerade diese Systemintegration der fluktuierenden Strommengen aus Sonne (solare Strahlungsenergie) und Wind (Windenergie) stellen das Elektrizitätsversorgungssystem vor große Herausforderungen. Zur Systemstabilität muss das Elektrizitätsnetz eine ständig gleichbleibende Frequenz von etwa 50 Hertz aufweisen. Diese Frequenz kann nur gehalten werden, wenn die Summe der Stromeinspeisung der Summe der Stromentnahme aus dem Netz entspricht. Strom wird folglich im selben Moment verbraucht, in dem er erzeugt wird (zeitgleiche Entnahme).
Um eine Über- oder Unterkapazität zu vermeiden, speisen die Energiekraftwerke nach bestimmten Vorhersagen des elektrischen Energieverbrauchs, sog. Lastprognosen, Strom ins Stromnetz ein. Allerdings ist der Stromverbrauch von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen abhängig. Nachts wird weniger Strom verbraucht als tagsüber, unter der Woche mehr als am Wochenende und im Winter mehr als im Sommer. Angepasst an die Lastprognosen werden die Kraftwerke gesteuert und bei Bedarf hoch- oder runtergefahren (Fahrplanenergie).
Dieses seit Jahrzehnten bestehende und funktionierende System der Stromversorgung wird durch den weiter fortschreitenden Ausbau der Erneuerbaren Energien vor immense Probleme gestellt. Sonne und Wind orientieren sich nicht an der Stromnachfrage, sondern an den Witterungsverhältnissen, welche in erster Linie von der Natur abhängig sind.
A. Einleitung: Beschreibt die Herausforderungen bei der Integration fluktuierender erneuerbarer Energien in das Stromnetz und die Notwendigkeit von Speichersystemen.
B. Notwendigkeit von Speichern in der Energieversorgung: Analysiert den steigenden Speicherbedarf infolge des Atomausstiegs und der verstärkten Nutzung von Wind- und Solarenergie.
C. Speichermethoden: Bietet einen Überblick und eine Bewertung gängiger Technologien wie Pumpspeicher, Druckluft, Power-to-Gas und Batterien.
D. Der Rechtsrahmen für die Energiespeicherung: Untersucht differenziert die rechtliche Behandlung von Speichern unter dem Aspekt des Förder- und Steuerrechts (EEG, EnWG, StromStG).
E. Fazit / Ausblick: Bewertet den aktuellen Rechtsrahmen als unzureichend für einen effizienten Speicherausbau und fordert ein einheitliches Speichergesetz.
Energiespeicherung, Erneuerbare Energien, EEG 2012, EnWG, Netzentgeltbefreiung, EEG-Umlage, Stromsteuer, Pumpspeicherkraftwerke, Power-to-Gas, Versorgungssicherheit, Systemstabilität, Stromspeicher, Regelenergie, Lastmanagement, Energiewende.
Die Arbeit analysiert das komplexe und teilweise novellierte "Recht der Energiespeicherung" in Deutschland im Kontext der Energiewende.
Die Schwerpunkte liegen auf der Notwendigkeit von Speichern, einer technischen Übersicht der Methoden sowie einer detaillierten juristischen Analyse der Förderanreize.
Es soll verdeutlicht werden, wie das geltende Recht (insb. EEG und EnWG) Speicher fördert oder durch Hemmnisse den Ausbau bremst.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung und energierechtliche Fachliteratur auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Systematisierung der Speicher und eine tiefgehende Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderregime.
Energiespeicherung, Erneuerbare Energien, EEG, EnWG, Stromsteuerbefreiung und Systemintegration sind die Kernbegriffe.
Sie sind zwar weitgehend von der EEG-Vergütung ausgenommen, profitieren jedoch teilweise von speziellen Netzentgeltbefreiungen und Ausnahmeregelungen im Stromsteuerrecht.
Es wird zunehmend in das EnWG integriert, wobei Wasserstoff und Methan in speziellen Anwendungsfällen als Biogas privilegiert werden können.
Der Begriff ist entscheidend für die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenerzeugung und Speicherbetrieb, wobei die Auslegung oft zu Rechtsunsicherheiten führt.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Rechtsrahmen nur Ansätze bietet und ein einheitliches Speichergesetz dringend erforderlich wäre.
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