Magisterarbeit, 2008
120 Seiten, Note: 2,3
1 EINLEITUNG: WEIMARS LANGER SCHATTEN
2 DAS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ VOM 24. MÄRZ 1933
2.1 DEUTSCHLAND ZWISCHEN 1929 UND 1933 – EINE REPUBLIK IN AUFLÖSUNG
2.2 MACHTÜBERNAHME – AUF DEM WEG IN DIE DIKTATUR
2.3 DAS ERMÄCHTIGUNGSGESETZ VOM 24. MÄRZ 1933
2.4 ERMÄCHTIGUNGSGESETZ UND WEIMARER REICHSVERFASSUNG
2.5 DIE AUSWIRKUNGEN DES ERMÄCHTIGUNGSGESETZES
2.6 ZUSAMMENFASSUNG
3 DIE KONSEQUENZEN DES GRUNDGESETZES
3.1 DIE ENTSTEHUNG DES GRUNDGESETZES
3.2 WEIMARER REICHSVERFASSUNG UND GRUNDGESETZ
3.2.1 ENTSCHEIDUNG FÜR DEN MATERIALEN RECHTSSTAAT
3.2.2 ÜBERWINDUNG DER STRUKTURELLEN SCHWÄCHEN DER WRV
3.3 DIE WERTORIENTIERTE UND WEHRHAFTE DEMOKRATIE DES GRUNDGESETZES
3.4 DIE INSTITUTE ZUR SICHERUNG DES GRUNDGESETZES
3.4.1 DER BESTANDSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES
3.4.2 DIE SICHERUNGEN DER „FREIHEITLICHEN DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG“
3.5 ZUSAMMENFASSUNG
4 SCHLUSSBETRACHTUNG: DIE FREIHEITLICHSTE DEUTSCHE VERFASSUNG
Diese Arbeit untersucht den Einfluss des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 auf die Entstehung und Ausgestaltung des deutschen Grundgesetzes von 1949. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und der Etablierung der nationalsozialistischen Diktatur durch legale Mittel den Parlamentarischen Rat dazu bewegten, das Grundgesetz als eine "Antiverfassung" zu konzipieren, die gezielte Sicherungen gegen Machtmissbrauch und die Zerstörung des demokratischen Systems implementiert.
2.3 Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933
Bereits in der ersten Ministerbesprechung am 30. Januar 1933 wurde über das von Hitler geplante Ermächtigungsgesetz gesprochen. Reichsinnenminister Frick führte als Begründung für dieses Vorhaben die in Folge der Weltwirtschaftskrise entstandene Arbeitslosigkeit und die Notwendigkeit, sie effektiv zu bekämpfen, an. Sowohl Wirtschaftsminister Hugenberg (DNVP) als auch Vizekanzler v. Papen stimmten ihm ausdrücklich zu. Auch Hindenburgs Staatssekretär, Dr. Meißner, zeigte sich von der Notwendigkeit eines Ermächtigungsgesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit überzeugt. Allerdings ging er davon aus, dass zum Zustandekommen des Gesetzes eine einfache Mehrheit im Reichstag ausreichen würde und eine für verfassungsändernde Gesetze nötige Zweidrittelmehrheit aufgrund der begrenzten Ermächtigung der Reichsregierung nicht benötigt würden.
Weder Hitler noch Frick informierten den Koalitionspartner oder den Vertreter des Reichspräsidenten über ihre wahren Pläne. Auch die Öffentlichkeit wurde über das Vorhaben, ein neues Gesetzgebungsverfahren ohne Beteiligung des Reichstages und des Reichspräsidenten zu etablieren, getäuscht, denn Hitler sprach in der Öffentlichkeit nicht von einem Ermächtigungsgesetz, sondern von Vierjahresplänen zur Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise. Von Diktatur und dauerhafter Ausschaltung der verfassungsmäßigen Rechte von Reichstag und Reichspräsident war keine Rede.
Zu Hilfe kam ihm dabei der Umstand, dass ein solches Gesetz in der Weimarer Republik kein Novum darstellte. Bereits die Nationalversammlung erließ drei Ermächtigungsgesetze, welche die Reichsregierung abweichend von § 4 des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 ermächtigte, Verordnungen mit Gesetzeskraft zur Regelung der Folgen des Verlusts von Elsaß-Lothringen, zur Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen und zum Übergang von der Kriegs- zur Friedenswirtschaft zu erlassen. Nach Zusammentritt des 1. Reichstages kamen zwischen 1920 und 1923 insgesamt fünf Ermächtigungsgesetze zustande, die eine Reaktion darstellten auf innere und äußere Bedrohungslagen des Deutschen Reiches, die eine vereinfachte Gesetzgebung durch Delegation an die Exekutive notwendig erschienen ließen.
1 Einleitung: Weimars langer Schatten: Diese Einleitung erläutert, wie die Erfahrungen aus dem Ende der Weimarer Republik und dem Ermächtigungsgesetz 1933 die Beratungen im Parlamentarischen Rat dominierten und zur Ausrichtung des Grundgesetzes führten.
2 Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933: In diesem Kapitel wird der Weg in die Diktatur analysiert, beginnend mit der Auflösung der Republik ab 1929 über die Machtergreifung Hitlers bis zur juristischen Analyse des Ermächtigungsgesetzes selbst.
3 Die Konsequenzen des Grundgesetzes: Hier wird detailliert untersucht, wie der Verfassungsgeber des Grundgesetzes aus dem Scheitern von Weimar die Konsequenzen zog, insbesondere durch die Entscheidung für einen materialen Rechtsstaat und die Etablierung einer wehrhaften Demokratie.
4 Schlussbetrachtung: Die freiheitlichste deutsche Verfassung: Dieses Kapitel zieht ein Fazit über die Rolle des Grundgesetzes als erfolgreich bewährte, wertgebundene Ordnung, die sich deutlich von der "hingenommenen" Weimarer Republik abhebt.
Ermächtigungsgesetz, Weimarer Republik, Grundgesetz, Parlamentarischer Rat, Machtergreifung, Diktatur, wehrhafte Demokratie, Rechtspositivismus, materialer Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Verfassungsschutz, Ewigkeitsklausel, Nationalsozialismus, Verfassungsgeschichte.
Die Arbeit analysiert den verfassungsrechtlichen Einfluss des Ermächtigungsgesetzes von 1933 auf die spätere Entstehung und Ausgestaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949.
Zentrale Themen sind die Krise der Weimarer Reichsverfassung, die juristische Konstruktion der nationalsozialistischen Diktatur durch das Ermächtigungsgesetz sowie die bewusste Reaktion des Parlamentarischen Rates darauf, um eine Wiederholung solcher Entwicklungen auszuschließen.
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Grundgesetz als "Antiverfassung" zu Weimar konzipiert wurde, um durch explizite Sicherungsmechanismen die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen legale Angriffe von innen zu schützen.
Es handelt sich um eine verfassungsgeschichtliche und politikwissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung zeitgenössischer Dokumente, Protokolle des Parlamentarischen Rates und der staatsrechtlichen Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Aufarbeitung des Untergangs der Weimarer Republik und eine tiefgehende Untersuchung der Konsequenzen, die das Grundgesetz daraus zog, insbesondere in den Bereichen Grundrechtsschutz und staatsorganisatorische Sicherungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "wehrhafte Demokratie", "materialer Rechtsstaat", "Ermächtigungsgesetz", "Gewaltenteilung" und "Verfassungsschutz" maßgeblich definiert.
Der Parlamentarische Rat wollte verhindern, dass Gegner der Demokratie die in der Verfassung verankerten Freiheiten nutzen können, um das System mit legalen Mitteln von innen heraus zu zerstören, wie es die NSDAP ab 1930 erfolgreich praktizierte.
Der Autor zeigt auf, dass der Rechtspositivismus der Weimarer Zeit, der Legalität von Legitimität trennte, als eine der Hauptursachen für die verfassungsrechtliche Hilflosigkeit gegenüber dem Nationalsozialismus identifiziert wurde und daher im Grundgesetz durch die Bindung an den materialen Rechtsstaat abgelöst wurde.
Während die Weimarer Reichsverfassung umfangreiche direktdemokratische Elemente enthielt, hat das Grundgesetz diese bewusst auf ein absolutes Minimum reduziert, um die Gefahr der Agitation durch extremistische Parteien zu minimieren.
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