Bachelorarbeit, 2012
99 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Abgrenzung der Themenstellung
2 Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden
2.1 Grundgesetz
2.2 Gemeindeordnung NRW
3 Der Regiebetrieb
3.1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
3.2 Steuerliche Rahmenbedingungen
3.3 Umwandlungsmöglichkeiten
4 Der Eigenbetrieb
4.1 Gründung des Eigenbetriebes
4.2 Organe des Eigenbetriebes
4.2.1 Betriebsleitung
4.2.2 Betriebsausschuss
4.2.3 Bürgermeister
4.2.4 Kämmerer
4.2.5 Gemeinderat
4.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
4.4 Steuerliche Rahmenbedingungen
4.5 Personal- und Mitbestimmungsrecht
4.6 Umwandlungsmöglichkeiten
5 Der Zweckverband
5.1 Gründung des Zweckverbandes
5.2 Organe des Zweckverbandes
5.2.1 Verbandsversammlung
5.2.2 Verbandsvorsteher
5.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
5.3.1 Steuerliche Rahmenbedingungen
5.3.2 Umwandlung von Zweckverbänden
6 Die Anstalt öffentlichen Rechts
6.1 Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts
6.1.1 Voraussetzungen
6.1.2 Satzung
6.2 Organe der Anstalt des öffentlichen Rechts
6.2.1 Vorstand
6.2.2 Verwaltungsrat
6.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
6.3.1 Stammkapital
6.3.2 Steuerliche Rahmenbedingungen
6.3.3 Vergaberecht
6.3.4 Insolvenzunfähigkeit
6.4 Aufsicht
6.5 Dienst- und Mitbestimmungsrecht
7 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
7.1 Gründung der GmbH
7.2 Organe der GmbH
7.2.1 Geschäftsführer
7.2.2 Gesellschafterversammlung
7.2.3 Aufsichtsrat
7.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
7.4 Steuerliche Rahmenbedingungen
7.5 Personalwirtschaft und Mitbestimmung
7.6 Kommunale Einflussnahme
7.7 Umwandlungsmöglichkeiten
8 Die Aktiengesellschaft
8.1 Gründung der Aktiengesellschaft
8.2 Organe der Aktiengesellschaft
8.2.1 Vorstand
8.2.2 Hauptversammlung
8.2.3 Aufsichtsrat
8.3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
8.4 Steuerliche Rahmenbedingungen
8.5 Kommunale Einflussnahme
9 Bewertung der Rechtsformen im Vergleich
9.1 Regiebetrieb
9.2 Eigenbetrieb
9.3 Zweckverband
9.4 Anstalt des öffentlichen Rechts
9.5 GmbH
9.6 Aktiengesellschaft
10 Fazit und Ausblick
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die strukturierte Darstellung und Analyse der für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden in Nordrhein-Westfalen relevanten Rechts- und Organisationsformen. Es wird untersucht, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen diese Betätigung zulässig ist und welche spezifischen Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Formen – von öffentlich-rechtlichen Modellen bis zu privatrechtlichen Kapitalgesellschaften – verbunden sind.
3.1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Gesetzlicher Vertreter des Regiebetriebes ist der Bürgermeister der Gemeinde.
Die Planansätze im Haushaltsplan werden vom Fachamt in Abstimmung mit der Kämmerei der Gemeinde bestimmt und in den kommunalen Haushalt eingestellt.
Die Buchführung des Regiebetriebes übernimmt in der Regel das Amt, in dem der Regiebetrieb angesiedelt wurde (dezentrale Buchhaltung). Die Stadtkasse ist für die Ein- und Auszahlungen des Regiebetriebes zuständig. Es gilt das 4- bzw. 6-Augenprinzip (Sollstellung von Rechnungsbeträgen durch einen Mitarbeiter, Genehmigung durch den sog. Anordnungsbefugten, Aus-/Einzahlung durch die Stadtkasse). Das Betriebsvermögen der Regiebetriebe ist nicht vom Vermögen des Kernhaushaltes abgetrennt.
Regiebetriebe verfügen über kein eigenes Bankkonto. Die Ein- und Auszahlungen werden durch die Gemeindekasse über ein Bankkonto der Gemeinde abgewickelt. Da der Regiebetrieb zur Gemeindeverwaltung gehört, sind für ihn auch die Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechtes maßgeblich (GemHVO NRW). Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip (Erträge des Betriebes verbleiben nicht im Regiebetrieb, sondern fließen dem Kernhaushalt zu). Vorteilhaft ist die Mitfinanzierung des Regiebetriebes über den allgemeinen Haushalt. Nachteilig ist, dass die erzielten Erträge dem Regiebetrieb unter Umständen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Einnahmen und Ausgaben der Regiebetriebe werden Brutto im Haushaltsplan ausgewiesen (Brutto-Veranschlagung). Die Verausgabung von Mitteln ist damit an den Haushaltsplan der Gemeinde gebunden. Das Vermögen des Regiebetriebes sowie Aufwendungen und Erträge, die innerhalb des Regiebetriebes entstehen, werden somit im Haushalt der Gemeinde ausgewiesen. Da das Haushaltsrecht der Gemeinden speziell auf die hoheitlichen Bestandteile der Verwaltungen zugeschnitten wurde, ist es für eine Betriebsführung eines Unternehmens nicht besonders geeignet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist damit auch für den Regiebetrieb maßgeblich und damit unflexibel. Dies hat sich zwar mit Einführung der kommunalen Doppik in NRW ab 2009 zum großen Teil geändert, da der Regiebetrieb jedoch unmittelbar zum Haushalt der Gemeinde gehört, existiert kein eigener Jahresabschluss für den Regiebetrieb.
1 Abgrenzung der Themenstellung: Einführung in die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden und die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen verschiedenen Rechts- und Organisationsformen.
2 Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden: Darstellung der verfassungsrechtlichen und landesrechtlichen Grundlagen für das wirtschaftliche Agieren von Kommunen, insbesondere unter Berücksichtigung von Artikel 28 GG und § 107 GO NRW.
3 Der Regiebetrieb: Untersuchung der stärksten Integrationsform in die Gemeindeverwaltung, ihrer strukturellen Merkmale, Haushaltsführung und steuerlichen Einordnung.
4 Der Eigenbetrieb: Analyse des Eigenbetriebs als Sondervermögen der Gemeinde, seiner Organstruktur, der Rolle des Gemeinderats und der betriebswirtschaftlichen Besonderheiten.
5 Der Zweckverband: Betrachtung der Rechtsform für die interkommunale Zusammenarbeit, der Gründungssatzung und der spezifischen Aspekte der Verbandsführung.
6 Die Anstalt öffentlichen Rechts: Erörterung der AöR als rechtsfähige Organisationsform, ihrer Organe sowie der Möglichkeiten und Grenzen bei der Umwandlung aus anderen kommunalen Betriebsformen.
7 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Untersuchung der GmbH als privatrechtliche Form für kommunale Aufgaben, ihrer gesetzlichen Grundlagen, der Organstruktur und der steuerlichen Aspekte.
8 Die Aktiengesellschaft: Bewertung der Eignung der Aktiengesellschaft als Rechtsform für kommunale Unternehmen, ihrer komplexen Vorschriften und der Rolle der Vorstandsautonomie.
9 Bewertung der Rechtsformen im Vergleich: Zusammenfassende Gegenüberstellung und Analyse der Vor- und Nachteile aller behandelten Rechts- und Organisationsformen im Hinblick auf ihre Eignung für kommunale Zwecke.
10 Fazit und Ausblick: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit sowie Ausblick auf die Bedeutung der Wahl der richtigen Rechtsform unter Berücksichtigung zukünftiger Herausforderungen.
Kommunale Unternehmen, Rechtsformwahl, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsführung, Haushaltsrecht, Besteuerung, Betrieb gewerblicher Art, Daseinsvorsorge, Interkommunale Zusammenarbeit, Kommunalwirtschaft.
Die Arbeit analysiert die verschiedenen rechtlichen Organisationsformen, die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, um ihre wirtschaftlichen Aufgaben effizient zu erfüllen.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung, die spezifischen Anforderungen an die Geschäftsführung, die Besteuerung sowie die Vor- und Nachteile von Modellen wie Regiebetrieben, Zweckverbänden oder Kapitalgesellschaften.
Das Ziel ist es, Entscheidungshilfen für die Wahl der geeigneten Rechts- oder Organisationsform zu liefern, um kommunale Aufgaben unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und politischer Kontrolle optimal zu gestalten.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der entsprechenden Gesetzesgrundlagen (wie Gemeindeordnung NRW, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz) sowie einer vergleichenden betriebswirtschaftlichen Betrachtung dieser Rechtsformen.
Im Hauptteil werden die einzelnen Rechtsformen detailliert vorgestellt – von der Gründung über die Organstruktur bis hin zur Rechnungslegung und steuerlichen Rahmenbedingungen – und anschließend miteinander verglichen.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Rechtsformwahl, Kommunale Unternehmen, Daseinsvorsorge, Regiebetrieb, Eigenbetrieb und Betrieb gewerblicher Art.
Da Kommunen nicht nur wirtschaftlich handeln müssen, sondern auch politisch legitimiert bleiben und soziale oder umweltpolitische Ziele verfolgen, erfordert jede Rechtsform eine spezifische Abwägung zwischen Flexibilität, Haftung, steuerlicher Belastung und Kontrollmöglichkeiten durch den Gemeinderat.
Obwohl steuerliche Erwägungen oft eine Rolle spielen, betont die Arbeit, dass sie allein heute nicht mehr rechtfertigen, die Rechtsform zu wählen, da das Steuerrecht häufigen Änderungen unterliegt und die Wahl der Rechtsform langfristig ausgelegt sein sollte.
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