Bachelorarbeit, 2010
45 Seiten, Note: 1,8
I. Einleitung
II. Kapitel 1
II.1 Ziel und Vorgehensweise der Arbeit
III. Kapitel 2
III.1 Die institutionelle Ausgestaltung des herkömmlichen Bundestagspetitionswesens
III.2 Der Ablauf eines typischen Petitionsverfahrens
III.3 Die Reformen zum öffentlichen Petitionswesen
IV. Kapitel 3
IV.1 Auf Bürger bezogene Petitionsfunktionen
IV.1.1 Die individuelle Rechtschutzfunktion
IV.1.1.1 Die Bewertung der Rechtschutzfunktion im herkömmlichen Petitionssystem
IV.1.1.2 Die Bewertung der Rechtsschutzfunktion im öffentlichen Petitionssystem
IV.1.2. Die gemeinschaftsorientierte Partizipations- und Artikulationsfunktion
IV.1.2.1 Die Bewertung der Partizipationsfunktion im herkömmlichen Petitionssystem
IV.1.2.2 Die Bewertung der Partizipationsfunktion im öffentlichen Petitionssystem
V. Kapitel 4
V.1 Informations- und Indikatorfunktion
V.1.1 Bewertung der Informationsfunktion im herkömmlichen Petitionswesen
V.1.2 Die Bewertung der Indikatorfunktion im öffentlichen Petitionssystem
V.2 Die Kontrollfunktion des Petitionsausschusses im System des Bundestages
V.2.1 Die Bewertung der Kontrollfunktion
VI. Abschließende Bewertung und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Leistungsfähigkeit des reformierten Bundestagspetitionswesens im Vergleich zum traditionellen System. Ziel ist es, durch die Anwendung eines funktionsbasierten Vergleichskatalogs zu analysieren, ob die Einführung öffentlicher Petitionen das Petitionswesen gestärkt hat und welche Potenziale sowie Schwächen in diesem neuen Beteiligungskanal liegen.
IV.1.1.2 Die Bewertung der Rechtsschutzfunktion im öffentlichen Petitionssystem
Wie haben sich die Reformen zum öffentlichen Petitionssystem auf die Rechtschutzfunktion ausgewirkt? Leider wird man feststellen, dass hier kaum Fortschritte erzielt wurden.
Das liegt im Grunde genommen daran, dass öffentliche Petitionen gar nicht für die Bearbeitung privater Anliegen gedacht sind. So heißt es im Punkt 2.1 der Richtlinien für den Umgang mit öffentlichen Petitionen: „Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind.“ Wie ein kursorischer Überblick über das Themenspektrum öffentlicher Petitionen beweist, sind diese tatsächlich sehr allgemein formuliert und beziehen sich nicht auf private Angelegenheiten einer bestimmten Person.
Mittelfristig könnten öffentliche Petitionen sogar dazu führen, dass die Bearbeitung gewöhnlicher Petitionen noch weiter an Bedeutung verliert. Könnte damit das von Würtenberger befürchtete Zweiklassen-Petitionsrecht eintreten? Zwar werden die Ausschussmitglieder genau aufgrund dieser Befürchtung nicht müde zu betonen, dass auch Einzelpetitionen genauso ernst genommen werden wie öffentliche Petitionen. Aufgrund der knappen Zeitressourcen von Parlamentariern und der Aufmerksamkeit, die dem öffentlichen Petitionswesen zuteilwird, ist jedoch fragwürdig, ob dieser Anspruch sich immer durchhalten lässt.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Digitalisierung des Petitionswesens ein, skizziert die Leitfrage der Arbeit und stellt die methodische Vorgehensweise des funktionsbasierten Vergleichs vor.
II. Kapitel 1: Dieses Kapitel liefert einen Problemaufriss und diskutiert die (geringe) alltagspolitische Relevanz des traditionellen Petitionswesens in Deutschland.
III. Kapitel 2: Hier erfolgt die Einführung in das Bundestagspetitionswesen, wobei die institutionelle Ausgestaltung, der Ablauf des Verfahrens sowie die wesentlichen Neuerungen durch das öffentliche Petitionssystem detailliert beschrieben werden.
IV. Kapitel 3: Dieses Kapitel prüft die bürgerbezogenen Funktionen des Petitionswesens und analysiert, wie sich Reformen auf Rechtsschutz sowie Partizipations- und Artikulationsmöglichkeiten auswirken.
V. Kapitel 4: Der Fokus liegt hier auf den parlamentsbezogenen Funktionen, konkret auf der Informations-, Indikator- und Kontrollfunktion des Petitionsausschusses.
VI. Abschließende Bewertung und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengeführt und die zentrale Frage beantwortet, ob das Petitionswesen durch die Reformen gestärkt wurde.
Bundestag, Petitionsausschuss, Petitionswesen, öffentliche Petitionen, Bürgerbeteiligung, politische Partizipation, Rechtsschutz, Informationsfunktion, Kontrollfunktion, Online-Petition, Digitalisierung, Demokratie, Parlamentarismus, Transparenz, Agenda-Setting
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des reformierten, öffentlichen Petitionssystems auf die Leistungsfähigkeit des Petitionswesens im Deutschen Bundestag.
Zentral sind der Vergleich zwischen traditionellen und öffentlichen Petitionen hinsichtlich ihrer Funktionen für den Bürger (Rechtsschutz, Partizipation) sowie für das Parlament (Information, Kontrolle).
Es soll geklärt werden, ob die durch die Digitalisierung angestoßenen Reformen das Petitionsrecht tatsächlich gestärkt haben oder ob neue Probleme entstanden sind.
Die Arbeit verwendet einen funktionsbasierten Katalog, um die Leistungen des traditionellen und des öffentlichen Petitionswesens vergleichend gegenüberzustellen.
Der Hauptteil gliedert sich in die institutionellen Grundlagen, die detaillierte Bewertung der bürgerbezogenen Funktionen und die Untersuchung der Informations- sowie Kontrollfunktion im parlamentarischen Kontext.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Petitionswesen, Bürgerbeteiligung, Online-Petitionen, parlamentarische Kontrolle und das Ansehen der Institution Petitionsausschuss.
Öffentliche Sitzungen erhöhen laut der Untersuchung die Bedeutung einzelner Themen und bieten Interessengruppen eine Bühne, bergen aber auch die Gefahr der politischen Instrumentalisierung.
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass sie eher eine Ergänzung darstellen, wobei die Gefahr eines "Zweiklassen-Petitionsrechts" durch knappe Zeitressourcen der Abgeordneten thematisiert wird.
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