Examensarbeit, 2012
46 Seiten, Note: 8 Punkte - befriedigend
A. Eine Gewerkschaftslandschaft im Umbruch
B. Die soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für den Koalitionsbegriff
I. Der uneinheitliche Koalitionsbegriff
II. Begriff der sozialen Mächtigkeit
1. Herleitung der Mächtigkeit
2. Erklärung der Mächtigkeit
3. Kriterien für die Mächtigkeit
a) Durchsetzungsfähigkeit und Annahmen gegen diese
b) Organisatorische Leistungsfähigkeit
c) Kritik an der bis dato bestehenden Rechtspraxis
aa) Gewichtung der Kriterien
bb) Bewertung der Kritik nach der Kriteriengewichtung
cc) Mögliches Aufkeimen alter Kritik
4. Funktionen der Mächtigkeit
III. Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff
1. Auslegung des Wortlauts
2. Historische Auslegung
IV. Lehre vom relativen/funktionalen Gewerkschaftsbegriff
1. Die soziale Mächtigkeit im Prozessrecht
2. Die soziale Mächtigkeit im Betriebsverfassungsrecht
3. Die soziale Mächtigkeit im Personalvertretungsrecht
4. Die soziale Mächtigkeit im Mitbestimmungsrecht
5. Zwischenergebnis
V. Verfassungsrechtliche Kritik an der sozialen Mächtigkeit
1. Schutzbereich von Art. 9 III GG
a) Persönlicher Schutzbereich
b) Sachlicher Schutzbereich
2. Abgrenzung von Eingriff und Ausgestaltung
3. Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit
a) Eingriff in die Koalitionsbildungsfreiheit
b) Eingriff in die Koalitionsbetätigungsfreiheit
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a) Die Mächtigkeit im Tarifvertragsrecht
b) Die Mächtigkeit in anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen
5. Verstoß gegen die individuelle Koalitionsfreiheit
6. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
7. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
a) Ungleichbehandlung gegenüber mächtigen Arbeitnehmerkoalitionen
b) Ungleichbehandlung gegenüber nichtmächtigem Gegenspieler
c) Ungleichbehandlung junger gegenüber etablierter Koalitionen
8. Verstoß gegen den Koalitionspluralismus
9. Internationale Regelungen zur Koalitionsfreiheit
10. Zwischenergebnis
VI. Alternativkonzepte zur sozialen Mächtigkeit
1. Relative Tariffähigkeit
2. Das Prinzip des freien Spiels der Kräfte
a) Erweiterte Inhaltskontrolle
b) Nachträgliche Missbrauchskontrolle
3. Zwischenergebnis
C. Rechtsvergleichender Ausblick
Die Arbeit analysiert kritisch das Erfordernis der sozialen Mächtigkeit für den Gewerkschaftsbegriff im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses durch die Rechtsprechung entwickelten Kriteriums zu bewerten und zu untersuchen, ob der einheitliche Gewerkschaftsbegriff sowie dessen Verschärfung durch die soziale Mächtigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen tragfähig sind oder ob alternative Lösungsansätze, etwa nach französischem Vorbild, einer funktionsspezifischen Betrachtung vorzuziehen wären.
II. Begriff der sozialen Mächtigkeit
Der auch mit Durchsetzungsfähigkeit, Verbandsmacht oder Leistungsfähigkeit synonym umschriebene Begriff der sozialen Mächtigkeit ist nicht einheitlich definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Terminologie wird dabei teils synonym, teils unterschiedlich aufgefasst. Insbesondere in der Literatur ist kein klarer Konsens zu entdecken. Dieser sehr zu Verwirrung beitragende Zustand soll durch eine prägnante Darstellung des Begriffs vermieden werden.
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1964 zur Tariffähigkeit waren Ausgangspunkt für die Entwicklung des Mächtigkeitserfordernisses durch das BAG. Ersteres erklärte, dass der mit der Tarifautonomie zu verfolgende Zweck eines sinnvoll geordneten Arbeitslebens nur durch Tarifverträge erreicht werden kann. Dieser im öffentlichen Interesse liegende Zweck kann deshalb nur den Koalitionen zuteil kommen, die der Aufgabe auch gewachsen sind. Um dies sicherzustellen, müssen an die Tariffähigkeit gewisse Mindestanforderungen geknüpft werden.
A. Eine Gewerkschaftslandschaft im Umbruch: Dieses Kapitel erläutert den gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel der Gewerkschaftslandschaft und die daraus resultierende Relevanz der Mächtigkeitsdiskussion.
B. Die soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für den Koalitionsbegriff: Dieser zentrale Teil untersucht die Herleitung und Definition der sozialen Mächtigkeit, ihre Rolle im Tarifvertragsrecht und die verfassungsrechtliche Kritik an dieser Dogmatik.
C. Rechtsvergleichender Ausblick: Das abschließende Kapitel diskutiert anhand des französischen Vorbilds, wie eine funktionsspezifische Betrachtung den Gewerkschaftsbegriff sachgerechter erfassen könnte.
Soziale Mächtigkeit, Gewerkschaftsbegriff, Tariffähigkeit, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG, Durchsetzungsfähigkeit, Organisatorische Leistungsfähigkeit, Betriebsverfassungsrecht, Prozessrecht, Gefälligkeitstarifvertrag, GKH-Beschluss, Koalitionspluralismus, Tarifvertragssystem, Rechtsvergleichung.
Die Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Herleitung und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der sogenannten "sozialen Mächtigkeit" als Voraussetzung für den Gewerkschaftsbegriff im deutschen Arbeitsrecht.
Im Zentrum stehen die Entwicklung dieses Begriffs durch das Bundesarbeitsgericht, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG sowie die praktische Anwendung des Begriffs in verschiedenen arbeitsrechtlichen Regelungsbereichen.
Das Ziel ist es, zu prüfen, ob das Erfordernis der sozialen Mächtigkeit über das Tarifvertragsrecht hinaus auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Betriebsverfassungsrecht gerechtfertigt ist, und alternative Ansätze für eine sachgerechtere Differenzierung zu entwickeln.
Die Arbeit verfolgt eine teleologische Analyse der Rechtsprechung, ergänzt durch eine rechtsvergleichende Untersuchung, um die Dogmatik und Effektivität des aktuellen Gewerkschaftsbegriffs kritisch zu hinterfragen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Gewerkschaftsbegriffs, die Analyse der sozialen Mächtigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der damit verbundenen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit.
Wichtige Begriffe sind Soziale Mächtigkeit, Tariffähigkeit, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG und der einheitliche bzw. funktionale Gewerkschaftsbegriff.
Der Beschluss markiert eine wichtige Zäsur in der Rechtsprechung, da er die Kriterien für die soziale Mächtigkeit und deren Gewichtung neu justiert hat, was insbesondere bei der Abgrenzung von jungen zu etablierten Gewerkschaften von hoher praktischer Relevanz ist.
Der Autor nutzt die Problematik der Schein- und Gefälligkeitstarifverträge als Argument dafür, dass die aktuelle Rechtsprechung zwar nach einem Filter zur Sicherung der Tarifautonomie sucht, dabei aber die verfassungsrechtlichen Grenzen durch Tarifzensur und unzureichende Bestimmtheit teils überschreitet.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

