Doktorarbeit / Dissertation, 2011
219 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Forschungsfragen
1.3 Begriffswahl
2. Begriffsbestimmung
2.1 Methodische Vorbemerkungen
2.2 Soziologische Begriffsbildung
2.3 Juristische Begriffsbildung
2.3.1 Österreich
2.3.1.1 Rechtsprechung
2.3.1.2 Bundesgesetzgebung
2.3.1.3 Landesgesetzgebung
2.3.1.4 Zusammenfassung
2.3.2 Deutschland
3. Der österreichische Markt
3.1 Abgrenzung zu anderen Leistungen
3.1.1 „Telefonsex-Entscheidung“
3.1.2 „Peep-Show-Entscheidungen“
3.1.2.1 Deutsche Rechtslage
3.1.2.2 Österreichische Rechtslage
3.1.3 Abgrenzung zu sonstigen Leistungen
3.2 Formen der Prostitution
3.2.1 Methodische Vorbemerkungen
3.2.2 Bordell und bordellähnliche Einrichtung
3.2.3 Straßen- und Wohnungsprostitution
3.2.4 Prostitution auf Anruf
3.3 Prostitution als Wirtschaftsfaktor
3.3.1 Einleitende Vorbemerkungen
3.3.2 Österreichische Marktstruktur
3.3.3 Marktentwicklung
3.3.4 Der Markt in Zahlen
3.4 Gefahren der Prostitution
3.4.1 Gefahren für familienrechtliche Institutionen
3.4.2 Gefahren für die Jugend
3.4.3 Gefahren für die Gesundheit
3.4.4 Gefahren für die Prostituierte
3.4.4.1 Methodische Vorbemerkungen
3.4.4.2 Kommerzialisierung der Intimsphäre
3.4.4.3 Fehlen finanzieller Absicherung
3.4.4.4 Kriminalität
3.4.4.5 Gesundheit
3.4.5 Gefahr der Ausnutzung schutzwürdiger Personen
3.4.6 Schlussbetrachtung zu prostitutionsspezifischen Gefahren
4. Die Sittenwidrigkeit
4.1 Die Sittenwidrigkeit iSd § 879 Abs 1 ABGB
4.1.1 Einleitung
4.1.2 Definition der Sittenwidrigkeit
4.1.3 Begriff der guten Sitten
4.1.4 Rechtsprechungskatalog sittenwidriger Rechtsgeschäfte
4.1.5 Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
4.1.5.1 Absolute und relative Nichtigkeit
4.1.5.2 Teil- und Gesamtnichtigkeit
4.1.5.3 Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung
4.2 Die Sittenwidrigkeit in Deutschland
4.2.1 Definition der Sittenwidrigkeit
4.2.2 Begriff der guten Sitten
4.2.3 Rechtsfolgen der Sittenwidrigkeit
4.2.3.1 Nichtigkeit
4.2.3.2 Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung
4.3 Die Sittenwidrigkeitsurteile
4.3.1 BGH 06.07.1976, dJZ 1977, 173
4.3.1.1 Sachverhalt
4.3.1.2 Rechtliche Beurteilung
4.3.2 OGH 3 Ob 516/89 JBl 1989, 784
4.3.2.1 Sachverhalt
4.3.2.2 Rechtliche Beurteilung
4.4 Die Sittenwidrigkeit der Prostitution
4.4.1 Prostitution als eine mögliche Ausprägung der Sittenwidrigkeit
4.4.2 Auswirkungen der Sittenwidrigkeit auf die Prostitution
4.4.3 Eine deutsche Lösung
4.4.4 Aktueller Spezialfall der „Flatrate-Bordelle“
4.4.5 Abgrenzung verbotener dirigierender Zuhälterei von erlaubten Weisungen
4.4.6 Die Sittenwidrigkeit im Arbeitsrecht und ihre konkrete Folgen
5. Arbeitsrecht
5.1 Grundzüge des Arbeitsrechts
5.2 Status Quo - Die Selbständigkeit
5.2.1 Die Selbständigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen
5.2.2 Ist das „älteste Gewerbe der Welt“ tatsächlich ein Gewerbe?
5.2.3 Auswirkungen des dProstG auf das deutsche Gewerberecht
5.2.3.1 Rechtslage vor Einführung des dProstG
5.2.3.2 Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
5.2.3.3 Auswirkungen des dProstG auf die damalige Rechtslage
5.2.4 Schlussfolgerungen für die österr RO
5.3 Ein Blick in die Zukunft - Das Arbeitsverhältnis
5.3.1 Vorbemerkungen
5.3.2 Die Merkmale des „beweglichen Systems“
5.3.2.1 Inhalt des „beweglichen Systems“
5.3.2.2 Persönliche Abhängigkeit
5.3.2.3 Wirtschaftliche Abhängigkeit
5.3.2.4 Keine Wesensmerkmale des Arbeitsvertrages
5.3.3 Arbeits- und Dienstvertrag in der deutschen RO
5.3.4 Vertragsbeziehung zwischen Prostituierter und Bordellbetreiber
5.3.4.1 Das bewegliche System aus Sicht der Prostitution
5.3.4.2 Kriterien für die Selbständigkeit/Unselbständigkeit einer Prostituierten
5.3.4.3 Vertragliche Ausgestaltung
5.3.4.4 Ausübungsformen der Prostitution im beweglichen System
5.3.5 Prostituierte als AN in Deutschland
5.3.5.1 Vorbemerkungen
5.3.5.2 Zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft
5.3.5.3 Hauptleistungspflichten des Vertrages
5.3.5.4 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts
5.3.6 Vergleichende Betrachtung der Zuhälterei im deutschen Strafrecht
5.3.6.1 Von der Förderung zur Ausbeutung im § 180a dStGB
5.3.6.2 Abhängigkeit gem § 180a Abs 1 dStGB
5.3.6.3 Ausbeutung gem §§ 180a Abs 2 und 181a Abs 1 Z 1 dStGB
5.3.6.4 Dirigierende Zuhälterei gem § 181a Abs 1 Z 2 dStGB
5.3.6.5 Vermittlung sexuellen Verkehrs gem § 181a Abs 2 dStGB
5.4 Vertragsbeziehung zwischen Prostituierter und Kunde
5.4.1 Ziel- vs Dauerschuldverhältnis
5.4.2 Der Werkvertrag
5.4.3 Dienstvertrag oder Werkvertrag
5.4.4 Der freie Dienstvertrag
5.4.5 Freier Dienstvertrag oder Werkvertrag
6. Arbeitsrechtliche Sonderprobleme
6.1 Das Weisungs-/Direktionsrecht im Rahmen von Prostitution
6.1.1 Definition
6.1.2 Das Weisungsrecht in Österreich
6.1.2.1 Das Weisungsrecht in sachlicher und persönlicher Hinsicht
6.1.2.2 Rechtsnatur des Weisungsrechts
6.1.2.3 Grenzen des Weisungsrechts
6.1.3 Das Direktionsrecht in Deutschland
6.1.3.1 Ein Vergleich zum österr Weisungsrecht
6.1.3.2 Grenzen des Direktionsrechts
6.1.3.3 Ein Vergleich der Grenzen anhand von Bekleidungsvorschriften
6.1.4 Das Direktionsrecht vor dem Hintergrund des ProstG
6.1.4.1 Problematik des Direktions- und Weisungsrechts in der Sexarbeit
6.1.4.2 § 3 ProstG
6.1.4.3 Bestimmung nach § 181a Abs 1 Z 2 dStGB
6.1.5 Ausblick für Österreich
6.2 Leistungsstörungen und Einwendungen
6.2.1 § 2 dProstG
6.2.2 Leistungsstörungen zwischen Prostituierter und Kunde
6.2.2.1 Einwendung der vollständigen Nichterfüllung
6.2.2.2 Umfang des Einwendungsausschlusses
6.2.2.3 Einwendungen der Prostituierten
6.2.3 „Leistungsstörungen“ zwischen Prostituierter und Bordellbetreiber
6.2.3.1 Einwendung der tw Nichterfüllung
6.2.3.2 Sinn und Zweck des Aufrechnungsausschlusses
6.2.3.3 Folgen der (tw) Nichterfüllung
6.2.3.4 Gläubigerverzug des Bordellbetreibers
6.2.4 Schlussfolgerungen für die österr Rechtslage
6.2.4.1 Allgemeines
6.2.4.2 Unterschiede der Vertragsbeziehungen
6.2.4.3 Umfang des Einwendungsausschlusses
6.3 AN-Schutzrecht
6.3.1 Einleitende Bemerkungen
6.3.2 Förderung von Prostitution iSd § 180a Abs 1 Z 2 dStGB aF
6.3.3 Technischer AN-Schutz/Gefahrenschutz
6.3.3.1 Der Gefahrenschutz in der österr RO
6.3.3.2 Der Gefahrenschutz bzgl Prostitution in der deutschen RO
6.3.4 Arbeitszeitschutz
6.3.4.1 Der Arbeitszeitschutz in der österr RO
6.3.4.2 Der Arbeitszeitschutz bzgl Prostitution in der deutschen RO
6.3.5 Verwendungsschutz
6.3.5.1 Der Verwendungsschutz in der österr RO
6.3.5.2 Der Verwendungsschutz bzgl Prostitution in der deutschen RO
6.3.6 Abschließende Bemerkungen
6.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6.4.1 Allgemeines
6.4.2 Die Beendigung bzgl Prostitution in der deutschen RO
6.4.2.1 Formelle Voraussetzungen der Beendigung
6.4.2.2 Die Frage der frist- und formlosen Kündigung ohne wichtigen Grund
6.4.2.3 Die fristlose Kündigung der Prostituierten aus wichtigem Grund
6.4.2.4 Das deutsche Kündigungsschutzgesetz
6.4.2.5 Die Kündigung vor dem Hintergrund der §§ 180a und 181a dStGB
6.4.3 Die Beendigung bzgl Prostitution in der österr RO
6.4.3.1 Arbeiter oder Angestellte?
6.4.3.2 Die Beendigung des Arbeitsvertrages
6.4.3.3 Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
6.4.4 (Rechts-)Folgen fehlerhafter Beendigungen des Arbeitsverhältnisses
6.5 Prostitutionstätigkeit von Nicht-Österreichern
6.5.1 Allgemeines
6.5.2 Grundlegende europarechtliche Aspekte der Prostitution
6.5.3 § 217 StGB und die Binnenmarktfreiheiten
6.5.3.1 Der Tatbestand des § 217 Abs 1 StGB
6.5.3.2 OGH 29.03.2007, 15 Os 32/07 f
6.5.3.3 Die Rsp des OGH zu § 217 StGB
6.5.3.4 Vereinbarkeit des § 217 StGB mit den Binnenmarktfreiheiten
6.5.4 Österr Ausländerbeschäftigungsrecht bzgl Prostitution
6.5.4.1 Bedeutung von „migrant sex workers“ in Österreich
6.5.4.2 Vergleichende Bedeutung von „migrant sex workers“ in Deutschland
6.5.4.3 Das österr Ausländerbeschäftigungsrecht
6.5.4.4 Die Beschäftigung nichtösterreichischer Prostituierter
7. Ein Blick über den Tellerrand
7.1 Regelungsalternativen im europäischen Vergleich
7.2 Ausgewählte Beispiele zu den Regelungsalternativen
7.2.1 Der niederländische Regulationismus
7.2.2 Der schwedische Prohibitionismus
7.2.3 Der französische Abolitionismus
7.3 Zusammenfassende Schlussbemerkungen
8. Schlussbetrachtung
8.1 Die Kompetenzfrage
8.2 Aktuelle Neuerungen
8.3 Maßnahmenvorschläge
8.4 Zusammenfassung
8.5 Abstract
Die Dissertation untersucht die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen in Österreich mit dem Ziel, eine einheitliche, praxistaugliche Regelung vorzuschlagen, die den rechtlichen Graubereich verringert und den Schutz der Betroffenen verbessert, wobei das deutsche Prostitutionsgesetz (dProstG) als Vergleichsbasis dient.
Die Sittenwidrigkeit
Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn man gegen die guten Sitten verstößt. Ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ist nach Anordnung des § 879 Abs 1 ABGB nichtig, um zu verhindern, dass Vereinbarungen, die mit der Werteordnung der Gemeinschaft nicht vereinbar sind, rechtlich verbindlich werden.
Gegen diese guten Sitten verstößt alles, „was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d. i. aller billig und gerecht Denkenden widerspricht“, „oder gegen oberste Rechtsgrundsätze verstößt“. Diese Formel ist zwar wenig aussagekräftig und bietet kaum Konkretisierungshilfen, aber immerhin stellt sie klar, dass die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nach allgemein anerkannten Wertungsgrundsätzen zu erfolgen hat und nicht nach einer Eigenwertung des Richters.
Die guten Sitten sind der Inbegriff jener Rechtsnormen, „die im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen sind, die sich aber aus der richtigen Betrachtung der rechtlichen Interessen ergeben.“ Sie werden so mit dem ungeschriebenen Recht, zu welchem auch allgemeine Rechtsgrundsätze und allgemein anerkannte Normen der Moral zählen, auf eine Stufe gestellt. Grobe Verstöße gegen die Moral können zwar rechtlich unerlaubt sein, allerdings darf die Moral keinesfalls mit den guten Sitten gleichgesetzt werden, wie auch schon der OGH in der „zweiten Telefonsex-Entscheidung“ feststellte: „ist nicht alles, was als unmoralisch empfunden wird, deshalb schon sittenwidrig im Sinne des § 879 ABGB und damit nichtig.“.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die gesellschaftliche Doppelmoral bei der Prostitution und setzt das Ziel, eine einheitliche rechtliche Regelung für Österreich unter Berücksichtigung europäischer Erfahrungen zu erarbeiten.
2. Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel liefert Definitionen für den Prostitutionsbegriff aus soziologischer und juristischer Sicht in Österreich und Deutschland.
3. Der österreichische Markt: Es werden die verschiedenen Formen der Prostitution, ihre Abgrenzung zu anderen Dienstleistungen und die wirtschaftliche sowie strukturelle Bedeutung des österreichischen Sexmarktes analysiert.
4. Die Sittenwidrigkeit: Eine vertiefende juristische Untersuchung, wie Verträge im Kontext der Prostitution hinsichtlich ihrer Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit (nach ABGB und BGB) zu beurteilen sind.
5. Arbeitsrecht: Dieses Kapitel diskutiert die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts auf das Prostitutionsverhältnis und vergleicht dabei die österreichische Rechtslage mit der deutschen Entwicklung durch das dProstG.
6. Arbeitsrechtliche Sonderprobleme: Hier werden spezifische Herausforderungen wie Weisungsrechte, Leistungsstörungen und der Arbeitnehmer-Schutz im Kontext der Prostitution detailliert erörtert.
7. Ein Blick über den Tellerrand: Ein europäischer Rechtsvergleich stellt verschiedene Regulierungsalternativen (Abolitionismus, Prohibitionismus, Regulationismus) gegenüber.
8. Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen, diskutiert die Kompetenzverteilung und gibt konkrete Vorschläge zur rechtlichen Neugestaltung.
Sexarbeit, Prostitution, Arbeitsrecht, Sittenwidrigkeit, Arbeitsverhältnis, dProstG, österreichisches Recht, deutsches Recht, Schutzbedürftigkeit, Sozialrecht, Arbeitnehmerschutz, Vertragstypen, Leistungsstörungen, Rechtsvergleich, Regulationismus.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen in Österreich, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Anerkennung und den Vergleich mit der deutschen Rechtslage nach Einführung des Prostitutionsgesetzes.
Zentrale Themen sind die Sittenwidrigkeit von Verträgen in diesem Bereich, die Einordnung von Sexarbeit als abhängige oder selbständige Tätigkeit und die Frage nach dem Arbeitsrechtsschutz für Prostituierte.
Ziel ist es, den rechtlichen Graubereich zu durchleuchten und Ansätze für ein bundeseinheitliches österreichisches Regelungswerk zu liefern, das bessere Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit schafft.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung und Literatur sowie einem Rechtsvergleich zwischen der österreichischen und deutschen Rechtsordnung.
Der Hauptteil widmet sich der Definition der Sittenwidrigkeit, dem österreichischen Sexmarkt, der arbeitsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit und spezifischen Problemen wie Leistungsstörungen und dem AN-Schutz.
Schlüsselbegriffe sind Prostitution, Sexarbeit, Sittenwidrigkeit, Arbeitsrecht, Selbständigkeit, Unselbständigkeit und die rechtliche Regulierung.
Die Sittenwidrigkeit dient als zentraler rechtlicher Begriff, um die Durchsetzbarkeit von Verträgen über sexuelle Dienstleistungen zu beurteilen und deren rechtliche Anerkennung zu verhindern oder zu regeln.
Ja, die Arbeit diskutiert unter anderem Telefonsex- und Peep-Show-Entscheidungen sowie die Behandlung von „Flatrate-Bordellen“ als Herausforderung für das Arbeits- und Gewerberecht.
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