Diplomarbeit, 2003
91 Seiten, Note: 1,7
1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA
2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN DES DRK-KREISVERBANDES
2.1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DES DRK-KREISVERBANDES ALS E.V.
2.1.1 Organisation des DRK-Kreisverbandes als eingetragener Verein
2.1.1.1 Definition des Vereinsbegriffs
2.1.1.2 Rechtsfähigkeit
2.1.1.3 Organe
2.1.1.3.1 Mitgliederversammlung
2.1.1.3.2 Vorstand
2.1.1.4 Haftung
2.1.1.4.1 Haftung des DRK-Kreisverbandes
2.1.1.4.2 Organhaftung
2.1.2 Einordnung des DRK-Kreisverbandes im Bereich der freien Wohlfahrtspflege
2.2 DIE STEUERLICHEN GRUNDLAGEN DES DRK-KREISVERBANDES
2.2.1 Die Gemeinnützigkeit des DRK-Kreisverbandes
2.2.2 Satzungsgemäße Aufgaben des DRK-Kreisverbandes
2.2.3 Die Tätigkeitsbereiche des DRK-Kreisverbandes
2.2.3.1 Ideeller Bereich
2.2.3.2 Vermögensverwaltung
2.2.3.3 Zweckbetrieb
2.2.3.4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
2.2.4 Ertragsteuerliche Behandlung des DRK-Kreisverbandes
2.2.5 Umsatzsteuerliche Behandlung der einzelnen Betätigungen
2.3 ABGRENZUNG DES E.V. ZU ANDEREN RECHTSFORMEN
2.3.1 Kapitalgesellschaften
2.3.1.1 Unterschiede im Bereich der Haftung
2.3.1.2 Unterschiede in der steuerlichen Behandlung
2.3.2 Personengesellschaften
2.3.2.1 Unterschiede im Bereich der Haftung
2.3.2.2 Unterschiede in der steuerlichen Behandlung
3 DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BLUTSPENDEDIENSTES UND DES ÄRZTLICHEN NOTFALLDIENSTES ALS WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB ODER ALS ZWECKBETRIEB
3.1 BLUTSPENDEDIENST
3.1.1 Der Blutspendedienst als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
3.1.1.1 Ertragsteuerliche Auswirkungen
3.1.1.1.1 Besteuerungsgrenze
3.1.1.1.2 Freibetrag
3.1.1.2 Umsatzsteuerliche Auswirkungen
3.1.1.2.1 Voller Steuersatz (16%)
3.1.1.2.2 Ermäßigter Steuersatz (7%)
3.1.1.2.3 Befreiung von der USt gemäß § 4 Nr.18 UStG
3.1.2 Der Blutspendedienst als Zweckbetrieb
3.1.2.1 Ertragsteuerliche Auswirkungen
3.1.2.2 Umsatzsteuerliche Auswirkungen
3.1.2.2.1 Ermäßigter Steuersatz (7%)
3.1.2.2.2 Befreiung von der USt nach § 4 Nr.18 UStG
3.1.3 Zwischenergebnis
3.2 ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST
3.2.1 Der ärztliche Notfalldienst als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
3.2.1.1 Ertragsteuerliche Auswirkungen
3.2.1.2 Umsatzsteuerliche Auswirkungen
3.2.1.2.1 Voller Steuersatz (16%)
3.2.1.2.2 Ermäßigter Steuersatz (7%)
3.2.1.2.3 Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nr.18 UStG
3.2.2 Der ärztliche Notfalldienst als Zweckbetrieb
3.2.2.1 Ertragsteuerliche Auswirkungen
3.2.2.2 Umsatzsteuerliche Auswirkungen
3.2.2.2.1 Ermäßigter Steuersatz (7%)
3.2.2.2.2 Befreiung von der USt
3.2.3 Zwischenergebnis
3.3 AUSWIRKUNGEN DER ZUORDNUNG DES BLUTSPENDEDIENSTES UND DES ÄRZTLICHEN NOTFALLDIENSTES ZUM WIRTSCHAFTLICHEN GESCHÄFTSBETRIEB FÜR DEN DRK-KREISVERBAND
3.3.1 Bedrohung der Existenz durch Insolvenz
3.3.2 Verlust der Gemeinnützigkeit
3.3.2.1 Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
3.3.2.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Satzungszweck
3.3.2.3 Bedeutung des Verlustes der Gemeinnützigkeit für Spenden etc.
3.3.3 Persönliche Haftung der Vereinsorgane
3.4 DIE GEMEINNÜTZIGKEIT UND DAS EU-RECHT
3.4.1 Regelungen in anderen EU-Staaten
3.4.2 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
3.5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DEN DRK-KREISVERBAND
3.5.1 Rechtsstreit
3.5.1.1 Erfolgsaussichten
3.5.1.2 Kostenrisiko
3.5.2 Weitergabe der Steuerbelastung
3.5.3 Änderung der Rechtsform
3.5.3.1 gGmbH
3.5.3.1.1 Vorteile gegenüber dem gemeinnützigen e.V.
3.5.3.1.2 Nachteile gegenüber dem gemeinnützigen e.V.
3.5.3.1.3 Zwischenergebnis
3.5.3.2 gAG
3.5.3.2.1 Vorteile gegenüber dem gemeinnützigen e.V.
3.5.3.2.2 Nachteile gegenüber dem gemeinnützigen e.V.
3.5.3.2.3 Zwischenergebnis
3.5.4 Steuerminimierung
4 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Das Hauptziel dieser Diplomarbeit ist es, am Beispiel eines konkreten DRK-Kreisverbandes zu untersuchen, wie das Spannungsfeld zwischen steuerlichen Begünstigungen einerseits und dem Wettbewerb mit privaten Dienstleistern andererseits gelöst werden kann, und ob daraus eine Gefährdung der Gemeinnützigkeit resultiert.
Die Gemeinnützigkeit des DRK-Kreisverbandes
Es gibt in Deutschland kein allgemeingültiges Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit ist insbesondere für die steuerliche Behandlung von Vereinen von großer Bedeutung. Die Entscheidung, ob Steuervergünstigungen wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke gewährt werden, liegt bei dem für die einzelnen Steuerarten zuständigen FA. In der Regel wird bei der Körperschaftsteuerveranlagung geprüft, ob der Verein die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke erfüllt. Hierzu muss er seiner Satzung und auch der tatsächlichen Geschäftstätigkeit nach selbstlos, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern. Die in der Abgabenordnung geregelten gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen müssen in jedem Steuerjahr erneut geprüft werden.
Gemäß seiner Satzung ist der DRK-Kreisverband gemeinnützig tätig, da er mit seinen Tätigkeiten und Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient. Voraussetzung für die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung sind: Förderung der Allgemeinheit: Der Kreisverband verfolgt nach § 52 AO gemeinnützige Zwecke, sofern er die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Nicht gemeint ist hiermit eine Förderung der Bevölkerung insgesamt; sofern die Tätigkeit einem Teil der Bevölkerung zugute kommt oder kommen könnte, ist dies ausreichend.
1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA: Die Einleitung beleuchtet das Dilemma zwischen staatlicher Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und der Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber privaten Anbietern sowie die Haftungsrisiken für Ehrenamtliche.
2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN UND STEUERLICHEN GRUNDLAGEN DES DRK-KREISVERBANDES: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Stellung des DRK als Idealverein sowie die vier steuerlichen Tätigkeitsbereiche: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
3 DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BLUTSPENDEDIENSTES UND DES ÄRZTLICHEN NOTFALLDIENSTES ALS WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB ODER ALS ZWECKBETRIEB: Das Kapitel untersucht detailliert die umstrittene steuerliche Einordnung von Blutspendedienst und ärztlichem Notfalldienst, analysiert aktuelle Rechtsprechung und diskutiert die Risiken für die Gemeinnützigkeit und das Haftungsrisiko der Organe.
4 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Die Zusammenfassung resümiert die steuerlichen Probleme der untersuchten Bereiche und warnt vor den Konsequenzen eines möglichen Verlusts der Gemeinnützigkeit sowie den Haftungsgefahren für ehrenamtliche Mitarbeiter.
Gemeinnützigkeit, DRK, Steuerrecht, Blutspendedienst, Ärztlicher Notfalldienst, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Ehrenamt, Vorstands-Haftung, Freie Wohlfahrtspflege, Satzungszweck, Wettbewerbsklausel, Gemeinnützige GmbH
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der steuerlichen Begünstigung von gemeinnützigen Kreisverbänden des DRK und deren wirtschaftlichen Aktivitäten, die zu einer Gefährdung des Gemeinnützigkeitsstatus führen können.
Zentral sind die rechtlichen Rahmenbedingungen eines eingetragenen Vereins, die steuerliche Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen sowie die spezifische Analyse von Blutspendediensten und ärztlichem Notfalldienst.
Ziel ist es, beispielhaft zu untersuchen, ob aufgrund bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten des DRK eine potenzielle Gefährdung der Gemeinnützigkeit besteht und welche steuerlichen sowie haftungsrechtlichen Konsequenzen daraus resultieren.
Die Arbeit nutzt eine detaillierte Analyse der relevanten Gesetze (insbesondere AO, KStG, UStG), kommentierender Literatur sowie aktueller Rechtsprechung (Finanzgerichte und EuGH).
Der Hauptteil analysiert die Zuordnung von Blutspendedienst und ärztlichem Notfalldienst zu den steuerlichen Sphären (Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), die Folgen dieser Zuordnung für die Steuerlast und die daraus entstehenden persönlichen Haftungsrisiken für ehrenamtliche Organmitglieder.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Gemeinnützigkeit, DRK-Kreisverband, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Umsatzsteuer, Haftung, Satzungszweck und Wohlfahrtspflege.
Der Autor bewertet die gGmbH als weitgehend ungeeignet für einen mitgliederorientierten Kreisverband, da die notarielle Beurkundung bei Mitgliederwechseln unpraktikabel ist und wichtige Einnahmequellen wie Mitgliedsbeiträge in ihrer jetzigen Form gefährdet wären.
Der Autor empfiehlt primär die Einrichtung einer aussagekräftigen Kostenrechnung zur verursachungsgerechten Zuordnung von Gemeinkosten, um die Ertragsteuerlast zu senken, sowie die Anpassung von Verträgen hinsichtlich der Umsatzsteuer.
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