Bachelorarbeit, 2013
63 Seiten, Note: 1,3
1. Einführung und Ausgangslage
2. Allgemeine Regelungen
2.1. Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
2.2 Behinderung
2.3 Leistungsgruppen
2.3.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
2.3.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
2.3.3 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
2.4 Hilfsmittelversorgung der Rehabilitationsträger
2.4.1 Gesetzliche Krankenkassen
2.4.2 Bundesagentur für Arbeit
2.4.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
2.4.4 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
2.4.5 Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge
2.4.6 Träger der öffentlichen Jugendhilfe
2.4.7 Träger der Sozialhilfe
2.5 Zuständigkeitserklärung
2.5.1 Erstattungsansprüche des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers
2.5.2 Erstattungsansprüche des erstangegangenen Rehabilitationsträgers
2.6 Erstattung selbst beschaffter Leistungen
3. Ausführungen von Leistungen zur Teilhabe
3.1 Persönliches Budget
3.2 Gemeinsame Servicestellen
3.3 UN-Behindertenrechtskonvention
4. Zusammenfassung und Ausblick
Eidesstattliche Versicherung
I. Literaturverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
Aufgrund komplexer gesetzlicher Regelungen und Zuständigkeitsfragen bei Rehabilitationsträgern können hohe Kosten für Betroffene entstehen.
Dazu gehören die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie Sozial- und Jugendhilfe.
Es ist eine Leistungsform, die Menschen mit Behinderung ermöglichen soll, ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu organisieren.
Sie dient als internationaler Maßstab für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und wird in der Arbeit systemkritisch betrachtet.
Die Arbeit erörtert die gesetzlichen Vorgaben zur Zuständigkeitserklärung und die daraus resultierenden Innenregress- und Erstattungsansprüche.
Die Arbeit diskutiert die Bedingungen, unter denen Leistungsempfänger Erstattungsansprüche für bereits selbst bezahlte Hilfsmittel geltend machen können.
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