Bachelorarbeit, 2011
52 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Vorgehen bei der Ausarbeitung
1.3. Begriffsdefinitionen
2. Überlegungen zur Verortung des Forschungsinteresses
2.1. Forschungsstand zur Berichterstattung zum Genozid in Ruanda
3. Die Vorgeschichte des Völkermordes
3.1. Hutu, Tutsi und Twa
3.2. Kolonialisierung
3.3. Unabhängigkeit und die Zeit bis 1994
4. Der Völkermord in Ruanda
4.1. Die Rolle der nationalen ruandischen Medien
4.2. Internationale politische Reaktionen
5. Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung
5.1. Qualitative Inhaltsanalyse
5.1.1. Ergebnisse
5.1.2. Ergebnisinterpretation
6. Zusammenfassung und Ausblick
7. Quellenverzeichnis
8. Anhang
Eidesstattliche Erklärung
Von April bis Juli 1994 wurden in einem ostafrikanischen Land von der Größe Brandenburgs circa 800.000 Menschen, zumeist mit Macheten, abgeschlachtet. Die tägliche Todesrate der geplanten und systematisch ausgeführten Massaker, die der Völkermord in Ruanda einforderte, war fünfmal höher als die der Todescamps der Nationalsozialisten (vgl. Prunier 1998: 261). Die Bedingungen von Krisen auf dem afrikanischen Kontinent sind für den europäischen Durchschnittsbürger nicht nachvollziehbar. Besonders die ostafrikanischen Staaten, die kulturell sowie räumlich noch weiter vom europäischen Festland entfernt sind als beispielsweise Nordafrika, in das den ein oder anderen Touristen ein Pauschalurlaub gelockt haben könnte, scheinen fremd. Es heißt, in den Medien komme dieser Teil Afrikas vor allem wieder einmal vor, wenn eine Hungersnot oder ein blutiger Krieg ihre Opfer fordern, sodass ein einseitiges und verzerrtes Bild der in diesen Ländern vorherrschenden Zustände entsteht (vgl. Hörburger 1996: 109). Die Gründe für diese an Afrika als Kontinent des ewigen Elends gewöhnte Sichtweise werden in der oft nur mangelhaften journalistischen Erforschung der einzelnen Länder gesehen (vgl. Beham 1996: 127). Dabei ist die westliche Gesellschaft durch den gegebenen Abstand und fehlende persönliche Erfahrungen umso mehr auf die eingeschriebene Informationsfunktion des Teilsystems Journalismus angewiesen. Der Maxime, dass die Abbildung der Wirklichkeit eine „notwendige Fiktion“ (Hörburger 1996: 236) sei, kommt zudem in der Krisenberichterstattung aufgrund deren Involvierung in teilweise existenziell bedrohliche Situationen (vgl. Löffelholz 1993: 11) eine besondere Relevanz zu. Zudem sind besonders in Fällen von Genozid an die politischen Funktionen des Teilsystems Journalismus – Kritik, Kontrolle und Öffentlichkeitsbildung – durch den Glauben an starke Medienwirkungen normative Ansprüche geknüpft. Werden diese Leistungen nicht erbracht, kann von einer Dysfunktion des Teilsystems Journalismus gesprochen werden.
Sowohl den Medien, als auch den Vereinten Nationen wurde im Zusammenhang mit dem Genozid in Ruanda vorgeworfen, im Angesicht der Krise versagt zu haben. Die multiple Unfassbarkeit dieses Völkermordes – als Menschenrechtsverbrechen und kommunikative Niederlage – fordert eine kommunikationswissenschaftliche Auseinandersetzung umso mehr heraus, als dass der Forschungsstand zur deutschen Berichterstattung zum Genozid in Ruanda nicht umfangreich ausfällt. Die vorliegende Arbeit fasst die gegebenen Umstände als Chance auf, einen Beitrag zu einem wenig erforschten Gebiet zu leisten.
Die vorliegende Arbeit möchte nachvollziehen, wie sich das Genozid 1994 in Ruanda abgespielt hat und wie darüber in Deutschland und international berichterstattet wurde. Eine zentrale Bedeutung wird hierbei der Berichterstattung zum Genozid in der Süddeutschen Zeitung zukommen. Wie hat deren Afrikakorrespondent Michael Birnbaum über den Völkermord berichtet?
Nach einer das Forschungsanliegen begründenden Einleitung in die Thematik folgt die Ausformulierung forschungsrelevanter Fragen. Den Forschungsfragen schließen sich die Beschreibung der Vorgehensweise und Begriffsdefinitionen an, wonach der Forschungsstand kommentiert wird. Es folgt der Kernabschnitt, der sich methodisch in zwei Teile teilt. In einem ersten Schritt soll ein literaturbasierter Zugang zur Vorgeschichte des Genozids in Ruanda erfolgen, wonach auf das Genozid selbst, die Rolle der nationalen ruandischen Medien und internationale Reaktionen in der Politik eingegangen werden soll. Der zweite Schritt ist empirisch und beinhaltet die qualitativ-inhaltsanalytische Auseinandersetzung mit der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung und eine folgende Ergebnispräsentation. Im Schlussteil werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf weitere Fragen zum Thema gegeben.
Vor dem Hintergrund der vor und während des Zweiten Weltkrieges an den Juden verübten Verbrechen durch die Nationalsozialisten sahen sich die Vereinten Nationen dazu verpflichtet, dem Kampf gegen den Völkermord eine rechtliche Basis zu geben. Am 9. Dezember 1948 wurde die Convention of the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (vgl. United Nations 1948). Die Vertragsparteien kamen darin überein, dass Völkermord ein Verbrechen ist, das unter die internationale Rechtsprechung fällt und das es zu verhindern und bestrafen gilt (vgl. United Nations 1948: Art I). Artikel II definiert Völkermord folgendermaßen:
“In the present Convention, genocide means any of the following acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such:(a) Killing members of the group;(b) Causing serious bodily or mental harm to members of the group;(c) Deliberately inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its physical destruction in whole or in part;(d) Imposing measures intended to prevent births within the group;(e) Forcibly transferring children of the group to another group” (United Nations 1948: Art. II).
Die Berichterstattung zum Völkermord in Ruanda kann als kasuistischer Forschungsgegenstand unterschiedlichen Kontexten zugeordnet werden. Wenn nicht gar spezifisch als Objekt einer Forschung zur Berichterstattung zum Thema Genozid, so kann eine kommunikationswissenschaftliche Arbeit auf diesem Gebiet der Krisenkommunikation zugeordnet werden. Andererseits muss Rücksicht genommen werden auf die spezifischen Umstände dieses Völkermordes, wodurch auch eine Betrachtung der Sachlage in Bezug auf die Afrikaberichterstattung sinnvoll wird.
Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zur Medieninhaltsforschung geleistet werden. In Bezug auf den Völkermord in Ruanda ist solch eine Untersuchung von Belang, da vielmals von einem Versagen der internationalen Medien die Rede war, das Ereignis angemessen darzustellen (vgl. Pottier 2002: 56) – aus systemtheoretischer Sicht also einem Versagen der Informationsfunktion des Teilsystems Journalismus. Im Fall des Genozids in Ruanda ist diese Debatte normativ stark aufgeladen, da Kritiker an die Forderung einer angemessenen Darstellung oft automatisch die Möglichkeit starker Medienwirkungen binden und somit in Krisensituationen in einer Erwartungshaltung an die politische Funktion der Medien herantreten. Entfernt man sich von einer inhaltsanalytischen Auseinandersetzung, stößt man daher auf ein potenziell interessantes Forschungsgebiet für eine systemtheoretisch orientierte Medienwirkungsforschung: Unter welchen Bedingungen ist ein starker Einfluss des Teilsystems Journalismus in genozidalen Krisensituationen in der Dritten Welt auf das Teilsystem Politik auszumachen? Die These, die Medien hätten mit ihrem Einfluss durch die öffentliche Meinung auf die westliche Politik das Geschehen in Ruanda abmildern beziehungsweise stoppen können (vgl. Thompson 2007: 3), ist insofern nicht als abstrakt anzusehen, als dass es eine juristische Basis für eine Einflussnahme auf das politische System gibt: die Convention of the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (vgl. United Nations 1948). Außerdem legen Fallbeispiele aus der Vergangenheit starke Medienwirkungen während Friedensoperationen nahe: So soll für den Rückzug der Amerikaner von ihrer Somaliamission eine mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnete Fotografie Paul Watsons mitverantwortlich sein (vgl. Thompson 2007: 4/5).
Ein sich gerade zutragender Völkermord impliziert immer eine „[…] hohe Aktualität des Ereignisses, […] ein[en] hohe[n] Informationswert als auch [eine] große soziale Relevanz […]“ (Kohring/Görke/Ruhrmann 1996: 285), sodass er per Definition als Krise kommuniziert werden muss. Löffelholz konkretisiert diese Merkmale einer Krise und weist darüber hinaus auf sich daraus ergebende Konsequenzen hin:
„Unter einer allgemeineren (soziologischen) Perspektive können Krisen als (vermutete) Bedrohungen zentraler Werte eines Systems definiert werden, die Sicherheit – bis hin zur Gefährdung der Existenz – reduzieren, Zeitressourcen verknappen und Entscheidungsbedarf induzieren“ (Löffelholz 1993: 11).
Der letzte Teil dieses Satzes betont die Notwendigkeit einer schnellen Reaktion in Krisensituationen. Das Ergebnis kann eine öffentliche Solidarisierung sein, in deren Rahmen für externe Beobachter die „Krise anderer […] zur Krise aller“ (Kohring/Görke/Ruhrmann 1996: 285) wird. Die Einsicht wäre, dass die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen der Vereinten Nationen im Fall von Genozid in Dritte-Welt-Ländern ohne Rücksicht auf wirtschaftliche oder politische Interessen kommuniziert werden müssen. Eine bessere kommunikationswissenschaftliche Erforschung der interaktiven Möglichkeiten des Teilsystems Journalismus mit dem politischen Teilsystem in genozidalen Krisensituationen in der Dritten Welt könnte im Idealfall zu einer Optimierung der journalistischen öffentlichkeitsbildenden und Kritik- und Kontrollfunktion führen. In der Praxis hieße das die Emanzipation der Genozid-Berichterstattung von den Anliegen der gewöhnlichen Krisenberichterstattung und von der Afrikaberichterstattung sowie ein an die Erkenntnis abweichender Funktionsprinzipien gebundenes neues Selbstverständnis als Zeuge eines Verbrechens. Über die dokumentierende Funktion hinaus könnten die öffentliche Meinung animierende Themenbereiche angesprochen werden, die sogar in der Convention of the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (vgl. United Nations 1948) eine juristische Basis haben.
Diesem theoretisch aussichtsreich erscheinenden Handlungspotenzial steht eine ernüchternde Realität gegenüber. Der übergeordnete Grund für eine in Krisensituationen oft festgestellte Dysfunktion des Teilsystems Journalismus, die an dieser Stelle mit einer nicht angemessen konstruierten Medienrealität beziehungsweise einer Nichterfüllung der Kritik- und Kontrollfunktion gegenüber dem politischen System gesehen werden kann, kann folgendermaßen umschrieben werden:
„In Krisensituationen sind die Medien immer überfordert“ (Görke 1993: 143).
Diese Aussage trifft umso mehr zu, je komplexer die Krise sich darstellt – ein Genozid mit seinen geschichtlichen, sozialen und politischen Verstrickungen ist hierbei eine investigative Herausforderung – auch, weil es im Vergleich zu Krieg ein relativ seltenes Geschehen darstellt: Destexhes (1995) enger Auffassung des Begriffes folgend, gab es im 20. Jahrhundert nur drei Fälle von Völkermord, nämlich den Völkermord der Young Turks an den Armeniern im Jahr 1915 (Destexhes 1995: 22), den der Nazis an den Juden (Destexhes 1995: 25) und das Genozid der Hutu an den Tutsi in Ruanda (Destexhes 1995: 22). Die Behauptung von den drei Völkermorden ist durchaus streitbar, so verweisen Förster/Hirschfeld auf die „[…] genozidalen Ereignisse in Kambodscha, Burundi und Ex-Jugoslawien“ (Förster/Hirschfeld 1999: 6). Zu den oft komplexen Umständen eines Völkermordes kommt somit ein Definitionsproblem hinzu, dem die Vereinten Nationen mit einer offiziellen Definition entgegenkommen wollten (vgl. Kap. 1.3.), deren Forderungen sie jedoch in Krisenzeiten selbst nicht nachkommen (vgl. Des Forges 2002: 707). Im Fall des ruandischen Genozids wird die somit die Kommunikation der Vereinten Nationen dazu beigetragen haben, dass Völkermord als Kriegsgeschehen behandelt wurde, wodurch andere Fragestellungen und Perspektiven in den Vordergrund rückten.
“France was able to persuade other European countries to stay relatively quiet in the run-up to the genocide. There was much bluster about sovereignty, and the violence was explained as a civil war, due to the RPF invasion of the country” (Hintjens 1999: 273).
So wurde noch am 24. Mai 1994 in der UN Rights Commission darüber diskutiert, ob das, was in Ruanda passierte, als Völkermord bezeichnet werden könnte (vgl. Melvern 2004: 239). Zu solch verhängnisvollen Unklarheiten kann beitragen, dass Informationen von involvierten Akteuren zurückgehalten oder verzerrt werden beziehungsweise der Zugang zu ihnen Journalisten und Entscheidungsträgern verwehrt wird. Ein Beispiel wäre die „culture of information control“ (Gowing 1998: 6), die zuerst durch Präsident Habyarimana und dann durch die den Völkermord ausführende Regierung betrieben wurde. Dieses Problem kann seine Wurzeln auch in einem durch das Kriegsgeschehen unzugänglichen Gebiet haben:
„The thin line between information and disinformation blurs in times of conflict and war, all the more so when fighting restricts access to regions and their people“(Pottier 2002: 53).
Teil dieses Problems sind mangelnde Visualisierungsmöglichkeiten (vgl. Löffelholz 1993:19), die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Brutalität Massakern ergeben (vgl. Bitala 2011: 24).
In Bezug auf das Genozid in Ruanda müssen zudem Charakteristika der deutschen Afrikaberichterstattung berücksichtigt werden. Noch in den 1990ern wird das Bild des einerseits kampflustigen und andererseits leidenden Afrikaners in den Nachrichten geprägt – die Berichterstattung wird zu 46 Prozent von Unglücken und Katastrophen entscheidend dominiert:
„Die wenigen Bildeindrücke, die wir von den fernen Entwicklungsländern erhalten, perpetuieren demnach ein Bild des undifferenzierten Schlachtens und Mordens, der Katastrophen, des Hungers und der Seuchen“ (Birkenbach 1994: 234).
Somit werden länderspezifische Krisen, zu denen oft das undurchsichtige Zusammenwirken vollkommen unterschiedlicher Faktoren geführt hat, aus westlicher Perspektive als allgemeines afrikanisches Leiden interpretiert, mit dem Label der Alltäglichkeit versehen und gegenüber beispielsweise kulturellen Ereignissen oder positiven Entwicklungen hervorgehoben. Es kommt in der Berichterstattung zu vereinfachenden Verkürzungen, die mit räumlichen Beschränkungen in Printmedien begründet werden können. Es darf allerdings nicht dazu führen, die Komplexität einer schlecht recherchierten Situation mit Generalisierungen zu vertuschen. Die Absurdität solch einer Vorgehensweise wird deutlich, wenn man sich die Unterschiedlichkeit und Anzahl der Länder auf dem afrikanischen Kontinent vor Augen führt:
„In fact the continent of Africa is a multifarious place, comprising fifty-four countries, home to some 800 million people, encompassing a multitude of ethnicities and races and a complex range of eccentricities” (Hunter-Gault 2006: ix).
Demgegenüber steht ein geringes Ausmaß der Berichterstattung: Die Anliegen der Dritten Welt rangieren im unteren Bereich der westlichen Nachrichtenskala (vgl. Beham 1996: 129). Beham verweist dabei auf den Somalia-Experten Walter Michler, Sprecher des Dritte-Welt-Journalistennetzes, der für einen Monat im deutschen Fernsehen 1990 nachgewiesen hat, dass sich von 1125 Minuten Gesamtnachrichten nur 0,15 Prozent mit Schwarzafrika befassten und nur 13 Staaten der Dritten Welt Erwähnung fanden (vgl. Birkenbach 1994: 233). Dieses Bild einer mangelhaften Dritte-Welt-Berichterstattung lässt sich auf europäische Medien insgesamt ausweiten, wobei die Berichterstattung insgesamt in den letzten Jahren zurückgegangen ist (vgl. Haubrich 1994: 351).
Spezifisch zur deutschen Berichterstattung zum Genozid in Ruanda gibt es aus allen kommunikationswissenschaftlichen Forschungsfeldern nur wenig Forschungsliteratur – eine Auseinandersetzung mit dem Genozid ist bisher vor allem aus juristischer Perspektive erfolgt (vgl. z.B. Behrendt 2004). Die Literatur zur Berichterstattung zum Genozid wird außerdem gekennzeichnet durch eine oft fehlende empirische Begründung der überwiegend vorwurfsvollen Äußerungen gegenüber den Medien. Anstelle einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung, die ihre Methoden und Ergebnisse offenlegt und interpretiert, werden oft nur Interpretationen geliefert.
Aufgrund des bestehenden Forschungsdefizits zur deutschen Berichterstattung zum Genozid in Ruanda soll eine Annäherung an das Thema durch einen von Honke und Servaes in der Zeitschrift für Kulturaustausch veröffentlichten Artikel geschehen (vgl. Honke/Servaes 1994). In diesem erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Genozid einerseits anhand von Fachliteratur und andererseits anhand von Zeitschriften- und Zeitungsartikeln. Es ergibt sich im Zusammenhang mit der literaturbasierten Herangehensweise der beiden Autorinnen die Problematik, dass die Selektionskriterien bei der Auswahl des Materials unbekannt bleiben, sodass unklar ist, inwiefern die Ergebnisse verallgemeinerbar sind. Aus den Quellenangaben ergibt sich, dass die Ergebnisse zur Berichterstattung auf Artikeln aus den Ausgaben folgender Printmedien basieren: Die Zeit (15.4.1994, 5.8.1994), Spiegel (16/1994, 21/1994), Stern (17/1994, 23/1994), Süddeutsche Zeitung (21.6.1994, 23.6.1994), Rheinischer Merkur (29.7.1994), die tageszeitung (24.5.1994, 8.8.1994), Stuttgarter Zeitung (22.6.1994), Aus Politik und Zeitgeschehen [sic!] (5.8.1994, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament) und Frankfurter Rundschau (20.6.1994). Es handelt sich also um Tages- und Wochenzeitungen, Beilagen und Wochenmagazine. Im Folgenden wurde in Bezugnahme auf die Forschungsliteratur der Wortgebrauch sowie die kontextuelle Einbettung des Geschehens bewertet.
Honke und Servaes kommen zu dem Ergebnis, dass die Presse sich im Umgang mit dem Konflikt rassistischer Begriffe und „allafrikanische[r] Versatzstücke“ (Honke/Servaes 1994: 343) bedient hat. Gemeint sind Begriffe wie „‚Stammeskriege‘, ‚Stammesfehden‘ oder ‚archaische Bürgerkriege‘“ (Honke/Servaes 1994: 343), die das Geschehen in Ruanda unzureichend beschreiben. Charakteristika sind hierbei einerseits eine linguistische Betonung auf das Alter des Konfliktes „[…]zum andern jedoch [seine] gänzlich unhistorische Betrachtung […]“ (Honke/Servaes 1994: 343). Des Weiteren werden mangelnde Information und eindimensionale Erklärungsansätze kritisiert, wenn beispielsweise ausschließlich das Bevölkerungswachstum oder eine mangelnde Bildung als Gründe für den Völkermord angeführt werden (vgl. Honke/Servaes 1994: 345). Eine differenziertere und sachkundigere Berichterstattung, die auch von einer durch Waffenlieferungen bedingten Mitschuld Frankreichs spricht, erfolgt erst mit der Intervention Frankreichs in Ruanda im Juni/Juli (vgl. Honke/Servaes 1994: 346). Zudem ist die Rede von einer Entpolitisierung in der Presse zum Völkermord. So wird kaum davon berichtet, welchen Beitrag zum Völkermord die unhinterfragte Lieferung von Entwicklungshilfe an Ruanda bis zum 6. April 1994 geleistet haben könnte, Bürgermeister werden als Dorfälteste bezeichnet und die Flüchtlingslager werden zu einer humanitären Katastrophe ohne politischen Entstehungshintergrund (vgl. Honke/Servaes 1994: 346/347). Insbesondere der deutschen Presse wird, im Gegensatz zur französischen oder englischsprachigen, das Fehlen von Aussagen Betroffener vorgeworfen (Honke/Servaes 1994: 347) – diesen Eindruck bestätigt eine Stellungnahme des Sekretärs von Roméo Dallaire, nach der der damalige kanadische General der UN-Truppen in Ruanda sich nicht erinnern könne, von deutschen Journalisten interviewt worden zu sein[1].
Die Forschungslage zur internationalen Berichterstattung zum Genozid fällt umfangreicher aus. Thompson hat 2007 eine Studie angestellt, in der er sowohl die Berichterstattung der internationalen Medien, als auch die der nationalen ruandischen Medien während des Genozids miteinander vergleicht (vgl. Thompson 2007). Von Pottier ist 2002 eine Publikation erschienen, in der er sich mit der politischen Realitätskonstruktion des postgenozidalen Regimes auseinandersetzt, wobei er in einem Kapitel auf die Rolle der internationalen Medien während des Genozids eingeht (vgl. Pottier 2002: 53-108). Insbesondere mit der Bildberichterstattung über Ruanda hat sich Karnik (1998) in einer empirischen und interpretativen Analyse auseinandergesetzt, wobei er sich auf die Zeitung New York Times und den Zeitraum von 1989-1994 beschränkt.
Es besteht eine weitgehende Einigkeit in der Forschung darüber, dass über den Krieg und Völkermord in Ruanda sowie über den Konflikt in Kongo-Zaire von 1996-1997 zu wenig und falsch berichtet wurde (vgl. Gowing 1997, 1998; Hilsum 1995a; McNulty 1999; Ryle 2000). Die Gründe für die falsche Darstellung des Konflikts werden teilweise im Desinteresse der westlichen Medien gesehen (vgl. Thompson 2007: xi). Des Weiteren soll die Berichterstattung mit dem Abzug ausländischen Personals, wobei über die Evakuierung von Ausländern bevorzugt berichtet wurde (vgl. Thompson 2007: 2), stark reduziert worden sein. Somit waren genau dann kaum Journalisten vor Ort, als der Völkermord in vollem Gange war (vgl. Pottier 2002: 56; Thompson 2007: 2). Eine Ausnahme bildeten Lindsey Hilsum und Nick Hughes, zwei westliche Journalisten, die zur Zeit des Genozids vom Ort des Geschehens berichtet haben (vgl. Thompson 2007: xv). Das Fehlen ausländischer Journalisten bei Massakern wird als Grund dafür angesehen, dass es kaum Bilder von den Mordtaten selbst gibt (vgl. Thompson 2007: 3).
Das Ausmaß des Genozids sei aufgrund der Konzentration der Berichterstattung auf die relativ kleine Hauptstadt Kigali ohne die umliegenden Dörfer, in denen viele Massaker stattfanden, nicht deutlich geworden (vgl. Kuperman 2000: 102).
„The international media really only began to pay attention once Hutu refugees began to pour out of Rwanda into neighbouring countries” (Thompson 2007: 4).
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik und dem verstärkten medialen Fokus auf das humanitäre Drama der Flüchtlingslager wie beispielsweise der Choleraepidemie im Spätsommer 1994 in Goma sei das menschliche Leiden als etwas nicht von Menschen Verursachtes inszeniert worden (vgl. Karnik 1998: 616).
Der internationalen Berichterstattung wird hierbei der gleiche Fehler attestiert wie der deutschen:
„The Rwandan 1994 genocide in particular […] was for too long and at too great a cost portrayed by the media as rooted in tribalism” (Pottier 2002: 9).
Auch Thompson (vgl. Thompson 2007: 2) und Karnik schließen sich dieser Ansicht an, wobei letzterer hinzufügt, dass die Medien die wichtige Rolle internationaler Wirtschaftsinstitutionen wie der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IMF) während der Entstehung des Konfliktes außen vor gelassen haben (vgl. Karnik 1998: 614/615). Um seine Ergebnisse zu konkretisieren, bezieht Pottier die Fragestellung im Folgenden auf die kontinentaleuropäischen Länder – gemeint sind Belgien, die Niederlande und Frankreich (vgl. Pottier 2002: 59). Er stellt fest, dass der Öffentlichkeit, im Gegensatz zu den USA und Großbritannien, Hintergrundinformationen geliefert wurden. Er betont die Rolle der belgischen Presse als gut informiertem und gegenüber der Informationspolitik der Hutu-Extremisten skeptischen Informationslieferanten (vgl. Pottier 2002: 59/60). Auch gegenüber den niederländischen Medien äußert sich Pottier positiv (vgl. Pottier 2002: 61). Was die französische Berichterstattung angeht, so kritisiert er, dass zwar viel über spätere interventive Maßnahmen wie das Goma-Flüchtlingslager und die äußerst fragwürdige Opération Turquoise, mit der die französische Regierung gegen die Rebellen der Rwandese Patriotic Front (RPF) anging (vgl. Des Forges 2002: 786), berichtet wurde, jedoch wenig zum Genozid selbst (vgl. Pottier 2002: 61). Dem Vorwurf einer insgesamt inadäquaten Berichterstattung zum Genozid (vgl. Hilsum 1995a) schließt sich Gowing an, wenn er darauf hinweist, wie sich die Journalisten von den Aussagen der Hutu- Génocidaires, beide Seiten wären gleichermaßen vom Leiden betroffen, haben täuschen lassen (Gowing 1998: 6). Gowing redet im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Genozid sogar von einem Versagen der Medien, aus ihren Fehlern zu lernen, das während des Kongo-Zaire-Konflikts zu einer fragwürdigen RPF -freundlichen Berichterstattung und einer Dämonisierung aller Hutu als Génocidaires geführt hat (vgl. Gowing 1998: 41). Auch konnten erneute Massaker, diesmal an Hutu, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt bleiben, da man darauf geachtet hat, die Morde nicht im Beisein von Kameras stattfinden zu lassen (vgl. McNulty 1999: 268-269).
Will man das Genozid in Ruanda verstehen, so muss man sich der Spannungen bewusst werden, die im Land lange vor Ausbruch der Massaker an den Tutsi herrschten. Es handelt sich um eine Vorgeschichte, die bis in die Zeit der Besiedlung Ruandas zurückreicht.
Ruandas Geschichte ist geprägt von einer „[…] Furcht, die in fest verankertem, wenngleich mißverstandenem [sic!] Gedankengut über die Vergangenheit Ruandas wurzelte“ (Des Forges 2002: 55). Ruanda wurde zunächst von Pygmäen besiedelt, deren Nachkommen, die Twa, nicht ganz ein Prozent der heutigen Bevölkerung Ruandas ausmachen (vgl. Gourevitch 2008: 57). Erst später wurde das Land von Hutu und Tutsi besiedelt, wobei ihre genaue Herkunft und die Reihenfolge ihrer Ankunft in Ruanda unbekannt sind (vgl. Gourevitch 2008: 57).
„Im Laufe der Zeit benutzten Hutu und Tutsi die gleiche Sprache, hatten die gleiche Religion, heirateten untereinander, lebten ohne territoriale Abgrenzung auf den gleichen Hügeln zusammen und teilten die gleiche soziale und politische Kultur in kleinen Lehen“ (Gourevitch 2008: 57).
Aufgrund der weitgehenden Vermischung beider Gruppen können Hutu und Tutsi nicht als getrennte ethnische Gruppen gesehen werden (vgl. Gourevitch 2008: 57), sondern eher als soziopolitische Klassen, Kasten oder Ränge – somit war die Bezeichnung Tutsi gleichzusetzen mit den Land und Vieh besitzenden Machthabern, Hutu waren die mittleren und unteren Gruppen der Gesellschaft und Twa waren Parias, die den Tutsi manchmal bei Hofe dienten (vgl. Honke/Servaes 1994: 344). Hierbei war der Auf- und Abstieg zwischen den Gruppen durchaus möglich, wobei dieser Umgang mit soziopolitischen Grenzen vor allem im Einflussgebiet der zentralruandischen Königsmacht galt (vgl. Honke/Servaes 1994: 344), an deren Spitze ein gottgleicher König, mwaami genannt, stand. Problematiken ergaben sich aus der Ausweitung dieses Systems auf ganz Ruanda durch die Kolonialmächte „[…] sowie in der ethnischen oder rassischen Fundierung der vorgefundenen Gruppen“ (Honke/Servaes 1994: 344). Das zu Anfang bezeichnete Missverständnis bezieht sich auf die Herkunft der beiden größeren Bevölkerungsgruppen Ruandas: Oft heißt es, die Hutu seinen ein Bantu-Volk, das zuerst von Süden und Westen her das Land besiedelte – die Tutsi hingegen seien ein aus dem Norden und Osten kommendes nilotisches Volk (vgl. Gourevitch 2008: 57). Dieser eher auf Legenden als auf Fakten basierende Mythos wurde im Folgenden mit der europäischen Rassentheorie der Kolonialzeit in Verbindung gebracht – die von John Hanning Spekes 1863 aufgestellte, vollkommen unbewiesene hamitische Hypothese besagt, dass:
„Kultur und Zivilisation in Zentralafrika von den größeren Menschen mit schärferen Gesichtszügen eingeführt worden [sei], die [Spekes] für einen kaukasischen Stamm äthiopischen Ursprungs hielt. Dieser leite sich ab vom biblischen König David und sei folglich eine den eingeborenen Negroiden überlegene Rasse“ (Gourevitch 2008: 61).
Mit den eingeborenen Negroiden waren unter anderem die Hutu gemeint. Obwohl Speke selbst den meisten Ruandern namentlich nicht bekannt sein mag, merkt Gourevitch an, dass das Gedankengut der hamitischen Hypothese tief in die ruandische Wirklichkeit hineinwirkte: So hielt ein Ideologe der extremistischen Hutu-Power- Bewegung, Leon Mugasera, 1992 eine Rede, in der er die Hutu dazu aufrief, die Tutsi über den Fluss Nyabarongo zurück nach Äthiopien zu schicken – im April 1994 wurden zehntausende Leichen über genannten Fluss am Victoria-See angeschwemmt (vgl. Gourevitch 2008: 64).
Die Vorfahren der Hutu und Tutsi haben sich über einen Zeitraum von 2000 Jahren in der Region angesiedelt und lebten ursprünglich in Clans oder als Anhänger eines Anführers – später vereinigten sie sich und bildeten den Staat Ruanda (vgl. Des Forges 2002: 55).
„Sie schufen eine einheitliche, hochentwickelte Sprache, Kinyarwanda, gemeinsame religiöse und philosophische Überzeugungen sowie eine Kultur, in der Gesang, Tanz, Poesie und rhetorischen Fähigkeiten große Wertschätzung zukam“ (Des Forges 2002: 55).
Im 18. Jahrhundert entwickelte sich Ruanda unter Beteiligung von Ackerbauern und Hirten zu einem vollwertigen Staat (vgl. Des Forges 2002: 56) mit kapitalistischen Zügen. Die im Land herrschenden Machtstrukturen waren bestimmt von einem Denken, das die Zahl der Untergebenen als Zeichen für Macht und die Zahl der Rinder als Zeichen für Reichtum verstand, wobei man durch den Verleih oder die Schenkung von Vieh Anhänger gewinnen konnte und umgekehrt eine große Zahl von Anhängern die Gewinnung weiterer Viehbestände sichern konnte – beispielsweise durch Krieg (vgl. Des Forges 2002: 56). Unter Rwabugiri erlebte Ruanda zu Ende des 19. Jahrhunderts den Höhepunkt seiner Macht, hierbei regierte der Herrscher Zentralruanda in einem komplexen Hierarchiesystem aus miteinander konkurrierenden Beamten; die Randgebiete des Landes wurden von aus Bauern und Viehzüchtern bestehenden Clans dominiert und es gab auch mehrere Kleinstaaten innerhalb Ruandas (vgl. Des Forges 2002: 57). Mit der Zeit kam es zur Bildung einer sich überlegen fühlenden, regierenden Elite, deren Mitglieder Tutsi, was zuvor reiche Menschen bezeichnete, genannt wurden – Hutu, zuvor ein Begriff für Untergebene oder Gefolgsmänner, wurde zu einem Wort für die Masse der gewöhnlichen Leute und da die meisten Ehen innerhalb von Gruppen geschlossen wurden, wurden gemeinsame Kennzeichen der Viehzüchter schmale Gesichter und eine große, schmale Statur, Bauern hingegen waren eher kleiner, kräftiger und hatten breitere Gesichtszüge (vgl. Des Forges 2002: 57).
Das politische System des Landes und das Verhältnis zwischen Hutu und Tutsi wurde grundlegend durch die Kolonialisierung um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert zunächst durch die Deutschen und nach dem Ersten Weltkrieg durch Belgien verändert (vgl. Prunier 1998: 25/26). Tutsi-Viehzüchter als Machthaber und Hutu-Bauern als Untertanen – diese Struktur hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht überall durchgesetzt, da durch die komplexen politischen Strukturen beispielsweise Herrscher der Einzelstaaten große Autorität genossen, obwohl sie Hutu waren (vgl. Des Forges 2002: 57). Die Grenze zwischen beiden Gruppen war durchlässig (vgl. Des Forges 2002: 58). Die Kolonialmächte empfanden die komplexen Strukturen innerhalb des Landes als störend und begannen Anfang der zwanziger Jahre das Land im Sinne einer verwaltungsmäßigen Effizienzsteigerung umzugestalten, um Ruanda mit dem größtmöglichen Profit für die Kolonialmacht Anschluss an die Weltwirtschaft zu verschaffen (vgl. Des Forges 2002: 59/60). Die Tatsache, dass die Machthaber des Landes im Wissen um mögliche, aus einer Ausnutzung resultierende Nachteile ihre Forderungen an die Untergebenen begrenzt hatten, änderte sich mit den neuen durch die Belgier herbeigeführten Strukturen: Es wurde für repressive Beamte einfacher, die Schwachen zu unterdrücken (vgl. Des Forges 2002: 60). Eine weitere Konsequenz war die systematische Bevorzugung von Tutsi für die Besetzung von Machtpositionen (vgl. Des Forges 2002: 61).
„The introduction in 1933 of a mandatory identity card system deepened social divisions” (Keane 1995: 16).
Ab diesem Zeitpunkt war jeder Ruander zum Tragen eines Ausweises verpflichtet, auf dem sein Name und die ethnische Zugehörigkeit vermerkt waren – eine Regelung, die Identität als unveränderliche Kategorie festlegte (vgl. Keane 1995: 17). Mit der in Afrika einkehrenden Unabhängigkeitsbewegung, die bald auch Ruanda erreichen würde, mussten die Belgier einsehen, dass mit einer Demokratisierung des Landes die Herrschaft der Tutsi-Minderheit und die eigene Einflussnahme ein Ende hätten und unterstützten von nun an verstärkt die Hutu, was dazu führte, dass als 1959 der Tutsi-König Mwaami Rudahigwa starb und die Hutu zur Rebellion aufriefen, die Tutsi ihren Landsleuten praktisch ausgeliefert waren (vgl. Keane 1995: 18). In den Massakern starben zehn bis hunderttausend Tutsi und Zehntausende flüchteten (vgl. Keane 1995: 18).
[...]
[1] Schriftliche Auskunft durch David G. Hyman, Private Secretary des heutigen Senators Roméo Dallaire vom 26.05.2011.
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