Bachelorarbeit, 2010
30 Seiten
1 Einleitung
2 Ein Toleranzartikel zur Deeskalation religiöser Konflikte
2.1 Entstehungshintergrund des Toleranzartikels – das Minarettverbot
2.2 Religiöse Toleranz und Säkularisierung
2.3 Der Islam als Antithese zur freiheitlichen Gesellschaft?
3 Kritische Würdigung des Vorschlags
3.1 Toleranzbegriff und Auslegungsmethoden
3.2 Bestehende Normen zu Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung
3.3 Inhalt und Auslegung des Toleranzartikels
3.4 Problemkonstellationen bei der Anwendung des Toleranzartikels
3.5 Toleranzartikel statt Minarettverbot?
4 Schlussfolgerungen
Die vorliegende Bachelorarbeit analysiert den von Jörg Paul Müller und Daniel Thürer unterbreiteten Vorschlag, einen sogenannten Toleranzartikel als Absatz 5 in Art. 15 der Schweizer Bundesverfassung (BV) aufzunehmen, um im Gegenzug das Minarettverbot (Art. 72 Abs. 3 BV) aufzuheben. Die Forschungsfrage untersucht dabei insbesondere die juristische Sinnhaftigkeit, Durchsetzbarkeit und die möglichen Auswirkungen eines solchen Artikels auf das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Neutralität und dem Schutz von Minderheiten.
3.3 Inhalt und Auslegung des Toleranzartikels
Der Artikeltext des von MÜLLER/THÜRER vorgeschlagenen Toleranzartikels lautet:
„Die Religionsgemeinschaften nehmen in ihrer Darstellung im öffentlichen Raum, etwa mit Gebäuden, Aufrufen, Kleidervorschriften für ihre Mitglieder oder Symbolen, auf einander und auf das Empfinden und das Wohl der übrigen Bevölkerung Rücksicht.
Sie vermeiden ein bedrängendes Auftreten und tragen zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben bei. Sie fügen sich in ihrem Wirken in die Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft ein und respektieren die Menschenrechte aller.“
Er soll als Absatz 5 dem Art. 15 BV angehängt werden. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Erfahrungen mit religiösen Kriegen, die schliesslich vielfach in verbriefte Toleranz mündeten, trägt der Vorschlag dem Gedanken Rechnung, dass ein friedliches Zusammenleben verschiedener Religionsgemeinschaften nur bei gegenseitigem Respekt und Toleranz möglich ist. Die Gefahr der Eskalation wäre laut MÜLLER/THÜRER angesichts der heutigen Waffenvorräte zu gross. Der Vorschlag weist gemäss Kommentar von MÜLLER/THÜRER drei Dimensionen auf: der erste Absatz widmet sich dem allgemeinverträglichen Auftreten der Religionsgemeinschaften. Der erste Teil des zweiten Satzes bezieht sich auf religiös bedingte Aktivitäten wie z.B. aggressives Missionieren, die Geltendmachung von Machtansprüchen und das Tragen von angsteinflössender Kleidung. Der letzte Teil zielt auf die innere Haltung der Angehörigen der Religionsgemeinschaften ab. Die Aufrechterhaltung einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sollte das Ziel von allen Bürgern sein. Hier nehmen MÜLLER/THÜRER auf die indirekte Drittwirkung von Grundrechten gemäss Art. 35 BV Bezug.
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Fragestellung und methodische Vorgehensweise der Analyse des vorgeschlagenen Toleranzartikels als Alternative zum bestehenden Minarettverbot.
2 Ein Toleranzartikel zur Deeskalation religiöser Konflikte: Das Kapitel beleuchtet den historischen Kontext religiöser Konflikte sowie den spezifischen Anlass des Vorschlags: die Annahme der Minarettinitiative und die damit verbundenen Herausforderungen für die schweizerische Religionsfreiheit.
3 Kritische Würdigung des Vorschlags: Dieser Hauptteil analysiert den Toleranzartikel mittels juristischer Auslegungsmethoden, vergleicht ihn mit bestehenden nationalen und internationalen Normen und erörtert die praktischen Konsequenzen sowie die verfassungsrechtliche Problematik der Umsetzung.
4 Schlussfolgerungen: Das Fazit beurteilt den Toleranzartikel als unzweckmässig, da er zu diffus formuliert ist, keine neuen Sanktionsmöglichkeiten bietet und das demokratische Verständnis durch eine Umgehung des Volksentscheids schwächen könnte.
Toleranzartikel, Minarettverbot, Religionsfreiheit, Bundesverfassung, Diskriminierungsverbot, Schweiz, Säkularisierung, Religionsgemeinschaften, Grundrechte, Kultusfreiheit, Minderheitenschutz, Demokratieverständnis, Rechtsauslegung, Drittwirkung, Öffentliches Recht.
Die Arbeit befasst sich mit einem Vorschlag von zwei Rechtsprofessoren, in der Schweizer Bundesverfassung einen sogenannten Toleranzartikel einzuführen, um das geltende Verbot des Baus von Minaretten zu kompensieren und religiöse Konflikte zu deeskalieren.
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Freiheit zur Religionsausübung, der staatlichen Neutralitätspflicht und dem Wunsch nach gesellschaftlichem Frieden sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit neuer Normen.
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob der vorgeschlagene Toleranzartikel juristisch sinnvoll ist und ob er eine geeignete Alternative zum Minarettverbot darstellt, ohne die grundrechtliche Ordnung zu schwächen.
Es erfolgt eine juristische Analyse auf Basis klassischer Auslegungsmethoden (grammatikalische, systematische, teleologische Auslegung) unter Heranziehung von Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Im Hauptteil werden der Wortlaut des Toleranzartikels kritisch analysiert, das Verhältnis zu bestehenden Grundrechten wie Art. 15 BV und Art. 9 EMRK geprüft und potenzielle Anwendungsprobleme bei der Bewilligung von Bauvorhaben oder religiösen Kundgebungen diskutiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Toleranzartikel, Religionsfreiheit, Minarettverbot, Diskriminierungsverbot und staatliche Neutralität charakterisiert.
Die Autoren argumentieren, dass das Minarettverbot Muslime diskriminiere und der Schweiz international schade. Der Toleranzartikel soll als allgemein formulierte Norm das Ansehen der Schweiz verbessern und gleichzeitig den Befürchtungen der Minarettverbots-Befürworter Rechnung tragen.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Toleranzartikel nicht zweckmäßig ist, da die bestehende Rechtsordnung bereits genügend Instrumente bietet und der Vorschlag durch seine diffuse Formulierung zu Rechtsunsicherheit führen würde.
Es wird befürchtet, dass der Toleranzartikel dazu führen könnte, dass Privatpersonen gegenüber anderen Privaten unverhältnismäßige Forderungen stellen, etwa Arbeitgeber, die religiöse Riten ihrer Angestellten unter Berufung auf das Toleranzgebot zu stark einschränken könnten.
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