Diplomarbeit, 2003
111 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers vor Feststellung der Insolvenzreife
2.1 Krisenunabhängige Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
2.1.1 Die organschaftlichen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
2.1.1.1 Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung
2.1.1.2 Die Pflicht zur „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ nach § 43 GmbHG Abs.1
2.1.1.3 Die Pflicht zur Sicherstellung gesetzmäßigen Verhaltens der Gesellschaft
2.1.1.4 Die Pflicht zur Loyalität gegenüber der Gesellschaft
2.1.1.5 Die Pflicht zum Bemühen um die Unternehmensziele
2.1.2 Die Pflichten aus dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers
2.2 Die Pflicht zum Erkennen der Krise
2.2.1 Der Begriff der Krise
2.2.2 Der Begriff des Risikos
2.2.2.1 Risiko als Wagnis
2.2.2.2 Risiko als Gefahr
2.2.2.3 Relevanz der unterschiedlichen Risikokonzeptionen
2.3 Die Pflicht zur Erhaltung und Sicherung des Stammkapitals
2.3.1 Das „Auszahlungsverbot“ nach § 30 GmbHG
2.3.2 Das Verbot des Erwerbs eigener Anteile aus Stammkapital nach § 33 Abs. 2 GmbHG
2.3.3 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
2.3.4 Keine Kreditgewähr aus Stammkapital an Geschäftsführer und Gesellschafter
2.3.5 Haftung des GmbH-Geschäftsführers
2.4 Die Pflicht der Einberufung der Gesellschafterversammlung nach § 49 GmbHG
2.5 Die Pflicht zur Sanierung
2.5.1 Außergerichtliche Sanierungsversuche
2.5.1.1 Interne außergerichtliche Sanierungsversuche
2.5.1.2 Externe außergerichtliche Sanierungsversuche
2.5.2 Vorbereitung eines sanierenden Insolvenzplans
2.6 Die öffentlich-rechtlichen Pflichten des Geschäftsführers in Insolvenznähe
2.6.1 Die Pflicht zum Abführen der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
2.6.2 Die Pflicht zum Abführen von Steuern
2.7 Die Pflicht zum Unterlassen eines verfrühten Insolvenzantrags
3 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Feststellung der Insolvenzreife
3.1 Die Feststellung der Insolvenzverfahrensreife
3.2 Die Insolvenzgründe
3.2.1 Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
3.2.2 Überschuldung nach § 19 InsO
3.2.2.1 Einstufige statische Methode
3.2.2.2 Fortführungsprognose
3.2.2.2.1 Prognosezeitraum
3.2.2.2.2 Prognoseinhalt
3.2.2.3 Modifizierte zweistufige Überschuldungsprüfung
3.2.2.4 Zweistufige Überschuldungsprüfung
3.2.3 Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
3.3 Die Pflicht zur Masseerhaltung nach § 64 Abs. 2 GmbHG
3.3.1 Normzweck
3.3.2 Unerlaubte Zahlungen
3.3.3 Ersatzanspruch der Gesellschaft
3.4 Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung nach § 64 Abs. 1 GmbHG
3.4.1 Grundlegender Sinn und Zweck der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers
3.4.2 Die Drei-Wochenfrist des § 64 Abs.1 GmbHG
3.4.3 Der ordnungsgemäße Insolvenzantrag
3.5 Zivilrechtliche Konsequenzen des verspäteten Insolvenzantrags
3.5.1 Die Haftung gegenüber den Gläubigern
3.5.1.1 Die Haftung des Geschäftsführers für den Schaden der Altgläubiger
3.5.1.2 Die erweiterte Haftung des Geschäftsführers für den Schaden der Neugläubiger
3.5.2 Erstattung des Vorschusses von Insolvenzverfahrenskosten nach § 26 Abs. 3 InsO
3.5.3 Haftung gegenüber den Gesellschaftern
3.6 Insolvenzstrafrecht
3.7 Die Pflicht zur Wahrnehmung des Planinitiativrechts
3.7.1 Primat der Unternehmensträgerfortführung
3.7.2 Ziel und Aufbau des Insolvenzplans
3.7.3 Bestandteile des gestaltenden Teils
3.7.4 Bestandteile des darstellenden Teils
3.7.5 Anlagen zum Insolvenzplan
4 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Eröffnung und während des Insolvenzverfahrens
4.1 Verfahrenspflichten im Insolvenzeröffnungsverfahren
4.1.1 Öffentlich-rechtliche Pflichten im Insolvenzeröffnungsverfahren
4.1.2 Pflichten im Insolvenzeröffnungsverfahren gegenüber der Gesellschaft
4.2 Verfahrenspflichten im eröffneten Insolvenzverfahren
4.2.1 Öffentlich-rechtliche Pflichten im eröffneten Insolvenzverfahren
4.2.1.1 Auskunftspflicht
4.2.1.2 Mitwirkungspflicht
4.2.2 Die Pflicht gegenüber der GmbH zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im eröffneten Verfahren
4.2.2.1 Anhörungs- und Äußerungsrechte
4.2.2.2 Antragsrechte
4.3 Pflichten im Insolvenzplanverfahren
4.4 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Eigenverwaltung
4.4.1 Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff InsO
4.4.2 Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers bei der Eigenverwaltung
5 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
5.1 Pflichten nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
5.1.1 Aufhebung nach Abschluss des Regelinsolvenzverfahrens
5.1.1.1 Voraussetzungen
5.1.1.2 Folgen
5.1.2 Aufhebung durch Bestätigung eines Insolvenzplans
5.1.2.1 Voraussetzung
5.1.2.1 Folgen
5.2 Pflichten nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens
5.2.1 Einstellung mangels Masse
5.2.1.1 Voraussetzungen
5.2.1.2 Folgen
5.2.2 Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit
5.2.2.1 Voraussetzungen
5.2.2.2 Folgen
5.2.3 Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes
5.2.3.1 Voraussetzungen
5.2.3.2 Folgen
5.2.4 Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
5.2.4.1 Voraussetzungen
5.2.4.2 Folgen
6 Kurze Analyse der Auswirkungen ausgewählter Aspekte der Insolvenzrechtsreform
6.1 Die Einführung der Eigenverwaltung
6.2 Der Insolvenzplan
6.3 Maßnahmen zur Minderung der Anzahl der masselosen Insolvenzen
6.3.1 Verschärfung des Insolvenzeröffnungsgrunds der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
6.3.2 Haftung des Geschäftsführers für den Massekostenvorschuss nach § 26 Abs. 3 InsO
6.3.3 Einführung des Eröffnungsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit
6.3.4 Begrenzung der zu deckenden Verfahrenskosten
7 Fazit & Ausblick
Die Arbeit analysiert die juristischen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Kontext einer Unternehmenskrise. Das Ziel besteht darin, die komplexen und praxisrelevanten Haftungsrisiken des Geschäftsführers zu identifizieren und aufzuzeigen, wie rechtssicheres Handeln in den verschiedenen Stadien einer Krise, insbesondere unter Berücksichtigung der Insolvenzrechtsreform von 1999, gewährleistet werden kann.
2.2.1 Der Begriff der Krise
Die Wurzeln des Wortes „Krise“ stammen aus dem Altgriechischen. Hier bezeichnete die „Krisis“ eine kritische Zuspitzung im antiken Drama. Auch wenn das Element der Zuspitzung in der allgemeinen Verwendung des Krisenbegriffs bis heute erhalten geblieben ist, hat sich die Bedeutung gewandelt. Staehle sieht die Krise als eine „unbeabsichtigte und unerwartete nachhaltige Störung eines Systems“.
Mit dem hierin enthaltenen Merkmal der Nachhaltigkeit besteht eine Abgrenzung zum umgangssprachlichen, inflationär verwendeten Krisenbegriff. Für den Zweck dieser Arbeit ist dieses Krisenverständnis jedoch zu weit. Der so genannte „Elch-Test“ hat Mercedes sicherlich in eine Krise nach den oben genannten Maßstäben gestürzt. Zur Behebung dieser Krise bedurfte es aber keiner außergewöhnlichen Maßnahmen, denn die Existenz der Daimler-Benz AG wurde durch diese Krise in keiner Weise gefährdet. Krisen dieser Art gehören zum betriebswirtschaftlichen Tagesgeschäft. Im Rahmen dieser Arbeit ist eine Krise also immer auch existenzbedrohend.
1 Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Rolle des GmbH-Geschäftsführers in der Krise und die daraus resultierenden juristischen Herausforderungen.
2 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers vor Feststellung der Insolvenzreife: Dieses Kapitel erläutert die dauerhaften Sorgfalts- und Loyalitätspflichten des Geschäftsführers sowie die Pflicht zur rechtzeitigen Krisenerkennung.
3 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Feststellung der Insolvenzreife: Der Fokus liegt hier auf den gesetzlichen Insolvenzgründen und der damit einhergehenden Pflicht zur Masseerhaltung sowie der Antragspflicht.
4 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Eröffnung und während des Insolvenzverfahrens: Hier werden die prozessualen Pflichten gegenüber dem Insolvenzgericht und die Möglichkeiten der Wahrnehmung von Verfahrensrechten detailliert.
5 Die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens: Das Kapitel widmet sich den Pflichten, die nach erfolgreicher Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens verbleiben.
6 Kurze Analyse der Auswirkungen ausgewählter Aspekte der Insolvenzrechtsreform: Kritische Betrachtung der praktischen Anwendung der Insolvenzrechtsreform, insbesondere bezüglich der Eigenverwaltung und Insolvenzpläne.
7 Fazit & Ausblick: Zusammenfassung der Ergebnisse und Reflexion über die Schnittstellen von Wirtschafts- und Rechtswissenschaft.
GmbH-Geschäftsführer, Unternehmenskrise, Insolvenzrecht, Haftung, Insolvenzreife, Sorgfaltspflicht, Masseerhaltung, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Sanierung, Gläubigerschutz, Insolvenzstrafrecht.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken, denen sich ein GmbH-Geschäftsführer gegenüber sieht, wenn sein Unternehmen in eine Krise gerät.
Zentrale Themen sind die Pflichten vor Eintritt der Insolvenz, die korrekte Feststellung von Insolvenzgründen, die Insolvenzantragspflicht sowie die Rolle des Geschäftsführers während und nach eines Insolvenzverfahrens.
Das Ziel ist es, die juristischen Probleme, die mit einer Unternehmenskrise einhergehen, chronologisch aufzuarbeiten und die praxisrelevanten Aspekte der Haftung des Geschäftsführers zu verdeutlichen.
Die Arbeit nutzt eine juristische Literaturanalyse, um die gesetzlichen Normen auf Basis von Rechtsprechung und Fachkommentaren zu interpretieren, ergänzt durch die Gegenüberstellung rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Ansätze.
Der Hauptteil gliedert sich chronologisch von der Zeit vor der Insolvenzreife über die Phase der Feststellung der Insolvenzgründe bis hin zum laufenden Insolvenzverfahren und dessen Beendigung.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Haftung, Insolvenzreife, Sorgfaltspflicht, Insolvenzplan, Eigenverwaltung und Geschäftsführerpflichten charakterisiert.
Die Arbeit zeigt auf, dass das Verständnis von Risiko in der Wirtschaft (als Wagnis) und im Recht (als Gefahr) kollidieren kann, was für den Geschäftsführer bei der Risikoeinschätzung in Krisenzeiten zu Rechtsunsicherheiten führt.
Der Autor bewertet die Reform insgesamt positiv im Hinblick auf die Reduzierung masseloser Verfahren, sieht jedoch beim Insolvenzplan und der Eigenverwaltung noch erhebliches Verbesserungspotenzial, da diese Instrumente in der Praxis bisher zu wenig Anwendung finden.
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