Bachelorarbeit, 2011
29 Seiten, Note: 1
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit und den Grenzen von überörtlichen Anwaltskörperschaften in der Schweiz. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung solcher Körperschaften und analysiert die geltenden Vorschriften hinsichtlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit und Organisation von Anwaltsgesellschaften.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Thematik der überörtlichen Anwaltskörperschaften in der Schweiz einführt und den Kontext der Untersuchung beschreibt. Anschliessend wird im zweiten Kapitel der Begriff der Anwaltskörperschaft erläutert und die verschiedenen möglichen Gesellschaftsformen untersucht. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Zulässigkeit von Anwaltskörperschaften im Schweizer Recht, wobei die Anforderungen an die Unabhängigkeit, Organisation und den Berufsgeheimnispflicht im Vordergrund stehen. Abschliessend werden im vierten Kapitel die spezifischen Herausforderungen und Chancen der Gründung von überörtlichen Anwaltskörperschaften beleuchtet.
Überörtliche Anwaltskörperschaften, Anwaltsgesellschaft, Anwaltsrecht, Schweizer Recht, Berufsgeheimnis, Unabhängigkeit, Organisation, Gesellschaftsrecht, Aktiengesellschaft, GmbH, Rechtsgemeinschaften, Körperschaften, Zulässigkeit, Grenzen.
Es handelt sich um eine Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer Körperschaft (z. B. AG oder GmbH), die an mehreren Standorten tätig ist.
Ja, Anwaltskörperschaften wie die Aktiengesellschaft sind in der Schweiz zulässig, sofern sie die strengen Anforderungen an die berufliche Unabhängigkeit und das Berufsgeheimnis erfüllen.
Art. 8 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) fordert, dass Anwälte ihren Beruf unabhängig ausüben müssen, was bei Kapitalgesellschaften durch Mehrheitsverhältnisse der Anwälte gesichert sein muss.
Dies ist ein kritischer Punkt, da die Revisionsstelle Einblick in die Buchhaltung erhält. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit das Anwaltsgeheimnis gewahrt bleibt.
Eine Anwalts-Holding ist eine Struktur, bei der eine Dachgesellschaft Beteiligungen an verschiedenen Anwaltsgesellschaften hält, was Fragen zur standesrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.
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