Bachelorarbeit, 2013
62 Seiten
1. Einleitung
2. Grundlagen der Konzernlageberichterstattung
3. Kritische Analyse der Änderungen des neu geschaffenen DRS 20
3.1. Besseres einheitliches Verständnis durch Erweiterung bzw. Anpassung des Definitionskataloges
3.2. Reduzierung der Informationsüberflutung bzw. des Detaillierungsgrades für kleinere Konzerne durch die Einführung neuer Grundsätze
3.3. Vergleich der Gliederungsänderungen unter Berücksichtigung der Neuerungen zur primär retrospektiven Berichterstattung
3.4. Erhöhung der Anforderungen im Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.4.1. Reduzierung des Prognosezeitraumes vs. Erhöhung der Prognosegenauigkeit
3.4.2. Konkretisierung der Regularien zum Risikomanagementsystem, zur Risikoquantifizierung und Gesamtrisikolage
3.4.3. Aufwertung der Chancenberichterstattung
4. Untersuchung des Prognose-, Risiko- und Chancenberichtes der Berliner Volksbank eG und deren durch die Neuerungen des DRS 20 hervorgerufenen Handlungsbedarfs
4.1. Bewertung der Prognoseberichterstattungsqualität und des Handlungsbedarfs
4.2. Bewertung der Risiko-/Chancenberichterstattungsqualität und des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Neuerungen für Kreditinstitute
5. Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die Neuerungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 20 (DRS 20) im Vergleich zu den Vorgängerstandards. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit der DRS 20 die Qualität und Vergleichbarkeit von Konzernlageberichten verbessert und welche Anpassungen für Kreditinstitute, illustriert am Beispiel der Berliner Volksbank eG, notwendig werden.
3. Kritische Analyse der Änderungen des neu geschaffenen DRS 20
Die Zielsetzung der Konzernlageberichterstattung nach DRS 20.3 ist es, Rechenschaft über die Verwendung der anvertrauten Ressourcen im Berichtszeitraum abzulegen und dem verständigen Adressaten die Möglichkeit zu geben, sich ein passendes Bild über den Geschäftsverlauf, die Lage und die vermutliche Konzernentwicklung mit den daraus resultierenden Chancen und Risiken machen zu können. Es heißt nun „verständigen Adressaten“ anstatt „sachverständigen Adressaten“ (vgl. DRS 20.3, 20.12, 20. 29). Im DRS 20 wird dieses Wortpaar, wie in der Zielsetzung zur Berichterstattung des neuen DRS 20 zu erkennen ist, unbegründet abgeändert. Dabei benutzen die deutsche Rechtsprechung sowie das deutsche Bilanzrecht die Bezeichnung des „sachverständiges Adressaten“ wie an dem folgenden Beispiel zu erkennen ist:
„Nach § 238 Abs. 1 HGB muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem ‚sachverständigen Dritten‘ innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Unternehmenslage vermitteln kann.“
Die Streichung des Wortes „sach“ könnte bedeuten, dass der Adressatenkreis somit erweitert wird. Der Kenntnisstand eines „verständigen Adressaten“ ist geringer als der eines „Sachverständigen“. Dieses führt somit zu umfangreicheren Erklärungen zur Unternehmenslage, die bisher beim sachverständigen Adressaten vorausgesetzt werden konnten. Ob diese Intention bei der Änderung des Begriffspaars vorlag, bleibt unklar.
1. Einleitung: Definiert das Problem der Konzernlageberichterstattung zwischen gesetzlicher Pflicht und Wettbewerbsnachteilen und leitet die Forschungsfrage sowie das Ziel der Arbeit ab.
2. Grundlagen der Konzernlageberichterstattung: Vermittelt die historische Entwicklung und die gesetzlichen bzw. empfehlenden Grundlagen (HGB, DRS 20) der Konzernlageberichterstattung.
3. Kritische Analyse der Änderungen des neu geschaffenen DRS 20: Detaillierte Untersuchung der inhaltlichen Neuerungen, Grundsätze und Berichterstattungspflichten unter Einbeziehung von Fachstellungnahmen.
4. Untersuchung des Prognose-, Risiko- und Chancenberichtes der Berliner Volksbank eG und deren durch die Neuerungen des DRS 20 hervorgerufenen Handlungsbedarfs: Anwendung der Erkenntnisse aus Kapitel 3 auf ein konkretes Praxisbeispiel im Bankensektor inklusive Analyse des Handlungsbedarfs.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, ob der DRS 20 zur Verbesserung der Berichterstattungsqualität und Vergleichbarkeit beiträgt oder ob Interpretationsspielräume fortbestehen.
DRS 20, Konzernlagebericht, Lageberichterstattung, Prognosebericht, Risikobericht, Chancenbericht, Kreditinstitute, Berliner Volksbank eG, Rechnungslegung, DRSC, Informationsgehalt, Wesentlichkeit, Unternehmenssteuerung, Management Approach, Vergleichbarkeit.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse der Neuerungen durch den neuen Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) für die Konzernlageberichterstattung.
Zentral sind die Bereiche Prognoseberichterstattung sowie Risiko- und Chancenberichterstattung, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen für Kreditinstitute.
Die Arbeit untersucht, ob der DRS 20 die Qualität und Vergleichbarkeit der Lageberichterstattung tatsächlich erhöht und welche Anpassungserfordernisse sich für Kreditinstitute ergeben.
Die Autorin nutzt eine kritische Analyse des Standards DRS 20 im Vergleich zu früheren Standards, ergänzt durch die Auswertung von Stellungnahmen von Fachvertretern sowie eine fallstudienbasierte Analyse der Berliner Volksbank eG.
Der Hauptteil analysiert Änderungen bei Definitionen, Grundsätzen und Gliederungen sowie die detaillierten Anforderungen an Prognose-, Chancen- und Risikoberichte inklusive eines Praxistests anhand der Berliner Volksbank eG.
Wichtige Begriffe sind DRS 20, Konzernlagebericht, Prognose- und Risikoberichterstattung, Bankenregulierung sowie die Verbesserung der Vergleichbarkeit von Geschäftsberichten.
Die Autorin diskutiert, ob diese begriffliche Änderung den Adressatenkreis erweitert und somit zu umfangreicheren, weniger präzisen Erklärungen im Lagebericht führt.
Die Untersuchung zeigt, dass insbesondere bei der Quantifizierung von Risiken und der Prognosegenauigkeit Handlungsbedarf besteht, da die Bank bisher oft sehr vorsichtige und qualitative Aussagen traf.
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