Exzerpt, 2009
43 Seiten, Note: keine
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
1. Einleitung
2. Die römische Kaiserzeit (Prinzipat)
2.1. Die staatsrechtliche Begründung des Prinzipats durch Augustus
2.2. Die Neuordnung des Staats- und Justizapparates durch Augustus
2.3. Die Auswirkungen der Prinzipatsverfassung nach Augustus auf den römischen Zivilprozess
2.3.1.Schrittweise Verdrängung und Überlagerung des Legisaktionen- und Formularverfahrens durch das Kognitionsverfahren
2.3.2. Die Bedeutung des Kaiserrechts (constitutio principis) als Rechtsquelle für das Zivilverfahren
2.3.3. Der Aufstieg der republikanischen iuris consulti zu anerkannten Vertretern des Rechts
3. Die spätantike Kaiserzeit (Dominat)
3.1. Die Verwaltungsreform unter Diokletian
3.2. Die Auswirkungen der diokletianischen Verfassungsreform auf den römischen Zivilprozess
3.3. Die Epoche von Konstantin bis Justinian und das Vulgarrecht
3.4. Auswirkungen der konstantinischen Epoche auf den römischen Zivilprozess
3.5. Die justinianische Kodifikation und ihr Fortwirken bis in die Neuzeit
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der kaiserlichen Verfassungsformen des Prinzipats und des Dominats auf die Struktur und Organisation des römischen Zivilprozesses unter Berücksichtigung des historischen Kontextes.
2.1. Die staatsrechtliche Begründung des Prinzipats durch Augustus
Nach der Ermordung Caesars kam das römische Reich nicht zur Ruhe; es folgten weitere 14 Jahre eines blutigen Bürgerkrieges. Octavian, ein Adoptivsohn und Großneffe Caesars, sowie Antonius, ein naher Anhänger Caesars und ehemaliger Kommandant in Oberitalien bildeten zusammen mit Lepidus, einem weiteren Anhänger Caesars, 43 v. Chr. in Bologna das zweite Triumvirat. Sie ließen sich vom Volk diktatorische Machtbefugnisse auf fünf Jahre erteilen.1
In der Folge kam es aber unter den Mitgliedern des Triumvirats zu Auseinandersetzungen um die Macht Roms. 42 v. Chr. wurden die Caesarmörder und Anhänger der Republik Brutus sowie C. Cassius von Antonius und Octavian in der Schlacht bei Philippi besiegt. Im Jahre 36 v. Chr. gelang es Octavian nach mehrjährigen militärischen Auseinandersetzungen Sextus Pompeius, einen Sohn des Pompeius und Anhänger der Republik, aus Sizilien zu vertreiben. Sextus Pompeius wurde kurze Zeit später ermordet. Anschließend gelang es Octavian, Lepidus zum Rücktritt vom Triumvirat zu zwingen und sich somit die Vorherrschaft im Westen des Reiches zu sichern. 31 v. Chr. schaltete Octavian Antonius als Beherrscher der östlichen Reichshälfte in der Seeschlacht von Actium aus. Die Truppen von Octavian und seiner Geliebten Kleopatra wurden von Octavian besiegt. Antonius beging darauf hin Selbstmord. Das Triumvirat hatte sein Ende gefunden.
1. Einleitung: Darlegung der Zielsetzung, die Auswirkungen kaiserlicher Verfassungen auf den Zivilprozess anhand historischer Methoden zu untersuchen.
2. Die römische Kaiserzeit (Prinzipat): Untersuchung der staatsrechtlichen Neuordnung unter Augustus und der schleichenden Umgestaltung des Zivilverfahrens hin zur Beamtenkognition.
2.1. Die staatsrechtliche Begründung des Prinzipats durch Augustus: Darstellung der Machtübernahme durch Augustus nach den Bürgerkriegen und der Etablierung des Prinzipats.
2.2. Die Neuordnung des Staats- und Justizapparates durch Augustus: Erläuterung, wie Augustus durch die Bündelung von Amtsgewalten faktisch die Kontrolle über Magistraturen und Justiz erlangte.
2.3. Die Auswirkungen der Prinzipatsverfassung nach Augustus auf den römischen Zivilprozess: Analyse des Einflusses der Prinzipatsverfassung auf die richterliche Unabhängigkeit und Verfahrensabläufe.
2.3.1. Schrittweise Verdrängung und Überlagerung des Legisaktionen- und Formularverfahrens durch das Kognitionsverfahren: Beschreibung des allmählichen Übergangs zu einem staatlich organisierten Kognitionsprozess.
2.3.2. Die Bedeutung des Kaiserrechts (constitutio principis) als Rechtsquelle für das Zivilverfahren: Erörterung der wachsenden Bedeutung des Kaisers als Schöpfer von Rechtsquellen wie Edikten und Reskripten.
2.3.3. Der Aufstieg der republikanischen iuris consulti zu anerkannten Vertretern des Rechts: Analyse der Rolle klassischer Juristen bei der Rechtsinterpretation und der Entwicklung einer Rechtswissenschaft.
3. Die spätantike Kaiserzeit (Dominat): Analyse des Übergangs zum Dominat unter Diokletian und der damit verbundenen absolutistischen Verfassungsreform.
3.1. Die Verwaltungsreform unter Diokletian: Untersuchung der Umstrukturierung des Reiches in eine bürokratische Tetrarchie zur Stabilisierung der Macht.
3.2. Die Auswirkungen der diokletianischen Verfassungsreform auf den römischen Zivilprozess: Diskussion der Etablierung eines festen Instanzenzugs und der Verdrängung privater Rechtskultur durch staatliche Beamtenkognition.
3.3. Die Epoche von Konstantin bis Justinian und das Vulgarrecht: Beschreibung des kulturellen und rechtlichen Niedergangs im Westen und der Entstehung des Vulgarrechts.
3.4. Auswirkungen der konstantinischen Epoche auf den römischen Zivilprozess: Untersuchung der staatlichen Normierung und der zunehmenden Bürokratisierung des Zivilprozesses.
3.5. Die justinianische Kodifikation und ihr Fortwirken bis in die Neuzeit: Darstellung von Justinians Reformwerk und dessen Bedeutung als Grundlage der europäischen Rechtsentwicklung.
Römisches Recht, Zivilprozess, Prinzipat, Dominat, Augustus, Diokletian, Kognitionsverfahren, Formularprozess, Iuris consulti, Rechtswissenschaft, Vulgarrecht, Corpus Iuris Civilis, Justinian, Verfassungsgeschichte, Rechtsprechung
Die Arbeit behandelt die Entwicklung des römischen Zivilprozesses und seinen engen Zusammenhang mit den jeweiligen staatlichen Verfassungsformen während der Zeit des Prinzipats und des Dominats.
Die Schwerpunkte liegen auf der Verfassungsgeschichte Roms, der Veränderung von Prozessarten wie dem Formular- und Kognitionsverfahren sowie der Entwicklung der Rechtsquellen und der Rolle der Juristen.
Ziel ist es zu ergründen, inwiefern die staatliche Verfassungsform die Struktur, Organisation und Ausübung der Rechtsprechung im römischen Reich über die Jahrhunderte beeinflusst hat.
Es wird in erster Linie die historische Methode angewandt, bei der geschichtliche Fakten, Abläufe und Quellen zugrunde gelegt werden, um rechtliche Zusammenhänge zu verstehen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Prinzipats (Augustus) und des Dominats (Diokletian bis Justinian), wobei insbesondere der Übergang zur Beamtenkognition und die Kodifizierung des Rechts zentral sind.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Prinzipat, Dominat, Kognitionsverfahren, Iuris consulti, Vulgarrecht und Corpus Iuris Civilis.
Augustus ließ das republikanische Verfahren formal unangetastet, nutzte aber seine tribunizische Gewalt und Machtfülle, um faktisch Einfluss auf die Richterauswahl zu nehmen und sich als letzte Berufungsinstanz zu etablieren.
Im Kognitionsverfahren entfiel die Zweiteilung in Prätor und Laienrichter; stattdessen trat ein staatlich besoldeter Richter auf, der in einem einheitlichen, bürokratisierten Prozessgang entschied.
In dieser Zeit kam es insbesondere im Westen des Reiches zu einer Verflachung der klassischen Rechtswissenschaft, da komplexe klassische Rechtsvorstellungen zugunsten einfacherer, an der Praxis orientierter Ansätze aufgegeben wurden.
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