Bachelorarbeit, 2013
115 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Gesellschaftlicher Auftrag der Pflege
1.2. Problemstellung
1.2.1. Versorgungssicherung der Bevölkerung
1.2.2.Veränderungen bei den Anforderungen an die Pflege
1.2.3. Fremdbestimmung statt Eigenbestimmung
1.2.4. Herausforderungen der Pflegeausbildung
1.3. Zielsetzung
1.4. Methodische Vorgehensweise
1.5. Erkenntnisinteresse
2. Organe der funktionalen Selbstverwaltung
2.1. Historische Entwicklung der Kammer
2.2. Das Prinzip der Kammer und deren Definition
2.3. Entstehung und besondere Merkmale von Kammern
2.4. Aufgaben von Berufskammern
3. Die Pflegekammer
3.1. Ziele einer Pflegekammer im Einzelnen
3.2. Aufgaben einer Kammer für Pflegeberufe
3.3. Abgrenzung zu anderen Berufsorganisationen
3.3.1. Berufsverbände
3.3.2. Gewerkschaften
3.3.3. Pflegereferate
3.3.4. Arbeitsgemeinschaften
3.3.5. Zwischenergebnis
4. Zweckmäßigkeit einer Pflegekammer
4.1. Argumente für die Errichtung einer Pflegekammer
4.2. Argumente gegen die Errichtung einer Pflegekammer
4.3. Beurteilung durch den Verfasser
5. Stand in der Bundesrepublik Deutschland
5.1. Historische Bestrebungen der Pflege
5.2. Entwicklungen in den Bundesländern
5.2.1. Bayern
5.2.2. Berlin
5.2.3. Bremen, Hamburg, Saarland
5.2.4. Hessen
5.2.5. Mecklenburg-Vorpommern
5.2.6. Niedersachsen
5.2.7. Nordrhein-Westfalen
5.2.8. Sachsen
5.2.9. Sachsen-Anhalt
5.2.10. Schleswig-Holstein
5.2.11. Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen
6. Initiierung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz
6.1. Ausgangssituation der Pflege in Rheinland-Pfalz
6.2. Politische und verbandspolitische Positionierung
6.3. Agenda 2015
6.3.1. Der Weg zur Meinungsbildung
6.3.2. Novellierung des Heilberufsgesetzes
6.3.3. Struktur und Aufbau einer Pflegekammer
6.3.4. Finanzierung der Pflegekammer
6.3.5. Zeitplan in Rheinland-Pfalz
7. Rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit einer Pflegekammer
7.1. Prof. Dr. Hans-Ullrich Gallwas (1994)
7.2. Dr. Markus Plantholz (1994)
7.3. Prof. Dr. Otfried Seewald (1997)
7.4. Prof. Dr. iur. Gerhard Igl (1998)
7.5. Prof. Dr. iur. Gerhard Igl (2008)
7.6. Prof. Dr. iur. Heinrich Hanika (2010)
7.7. Zusammenfassung und Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit
8. Schlussbetrachtung
8.1. Zusammenfassung der Ergebnisse
8.2. Fazit
8.3. Ausblick
Die Bachelorarbeit untersucht die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Pflegekammer am Beispiel des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie eine solche Institution dazu beitragen kann, die professionellen Interessen der Pflegeberufe zu wahren, die Qualität der Versorgung sicherzustellen und die Fremdbestimmung in diesem Berufsfeld zu reduzieren.
1.2.3. Fremdbestimmung statt Eigenbestimmung
Die im vorangegangenen Kapitel dargestellten Veränderungen sollen auch verdeutlichen, dass es zunehmend auf interprofessionell und interdisziplinär getragene Lösungsansätze ankommt. Der Pflege kommt in diesem Bereich eine wachsende Bedeutung zu. Ein gesetzlich legitimiertes Mitspracherecht wird den Pflegenden jedoch nicht eingeräumt. Menge, Inhalt und Qualität der Gesundheitsleistungen werden primär nach ökonomischen und medizinischen Kriterien bestimmt. Doch warum ist die größte Gruppe im Gesundheitswesen nicht in Entscheidungen eingebunden?
Barbara Schwochert, ehem. Geschäftsführerin des DBfK, hat schon Mitte der Neunziger festgestellt, „dass die fehlende formale Macht unserer Berufsgruppe dadurch sichtbar wird, dass Organisationen oder andere Berufsgruppen für die Pflegeberufe Entscheidungen treffen und Kontrollfunktionen ausüben, die originär in unserer Kompetenz liegen müssten.“
Der Jurist und Soziologe Hans Böhme spricht bereits 1990 von einer sich abzeichnenden „Schizophrenie der Krankenpflege“. Damit meint er, dass die Krankenpflege in den letzten Jahrzehnten zwar ein enormes Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen entwickelt hat, jedoch weiterhin lediglich Handlangerfunktionen ausübt. Er ist der Auffassung, dass eben dieses neu gewonnene Selbstverständnis und Selbstbewusstsein vor allem durch die Fremdbestimmung durch Arzt und Verwaltung erschüttert wird. Dass jedoch die Pflegekammer die geeignete Instanz sein könnte, um diese Situation zu verbessern, bezweifelt er.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den gesellschaftlichen Auftrag der Pflege, die bestehenden Problemstellungen sowie das Ziel der Arbeit, die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Pflegekammer zu erörtern.
2. Organe der funktionalen Selbstverwaltung: Dieses Kapitel erläutert das Konzept der funktionalen Selbstverwaltung in Deutschland sowie die historische Entwicklung und die Grundsätze von Kammern.
3. Die Pflegekammer: Hier werden die Ziele und Aufgaben einer Pflegekammer konkretisiert und eine Abgrenzung zu anderen Interessenvertretungen wie Verbänden oder Gewerkschaften vorgenommen.
4. Zweckmäßigkeit einer Pflegekammer: Der Autor analysiert die Argumente für und gegen die Errichtung einer Pflegekammer und nimmt eine eigene Bewertung vor.
5. Stand in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Überblick über die historischen Bestrebungen der Pflege und die aktuellen Entwicklungen der Pflegekammer-Initiativen in den verschiedenen Bundesländern.
6. Initiierung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz: Dieses Kapitel widmet sich detailliert der konkreten Ausgangssituation, der politischen Strategie (Agenda 2015) und der Planung zur Errichtung der Kammer in Rheinland-Pfalz.
7. Rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit einer Pflegekammer: Der Verfasser bietet eine detaillierte Auswertung relevanter Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Pflegekammer.
8. Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse sowie ein Fazit zur Bedeutung der Pflegekammer für die Zukunft der professionellen Pflege in Deutschland.
Pflege, Selbstverwaltung, Pflegekammer, demografische Entwicklung, öffentlich-rechtliche Körperschaft, hoheitliche Befugnisse, Gesellschaft, Gesundheitswesen, Versorgung der Bevölkerung, Professionalisierung, Berufsordnung, Pflichtmitgliedschaft, Heilberufsgesetz, Interessenvertretung, Pflegequalität.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Errichtung einer Pflegekammer ein geeignetes und rechtmäßiges Instrument ist, um die aktuelle Situation der Pflege in Deutschland zu verbessern und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
Die zentralen Themen umfassen die Professionalisierung der Pflege, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung, die Abgrenzung von Pflegekammern zu Gewerkschaften und Verbänden sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kammern.
Das Ziel ist es, die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Pflegekammer aufzuzeigen und dabei insbesondere die spezifische Situation und Planung in Rheinland-Pfalz zu analysieren.
Die Bachelorarbeit basiert auf der hermeneutischen Methode zur Auslegung und zum Verständnis der vorliegenden Literatur, Rechtsgutachten und rechtlichen Grundlagen.
Im Zentrum steht die Analyse des Kammerwesens, eine kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten für und gegen die Verkammerung sowie eine detaillierte Fallstudie zum Initiierungsprozess einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz.
Die Arbeit zeichnet sich durch die Verknüpfung von juristischer Gutachtenanalyse mit dem konkreten politischen Initiierungsprozess (Agenda 2015) in Rheinland-Pfalz aus.
Der Verfasser argumentiert, dass Berufsverbände und Gewerkschaften aufgrund ihrer Struktur, begrenzten Machtbefugnisse und fehlenden hoheitlichen Befugnisse nicht in der Lage sind, eine flächendeckende, fachliche und gesellschaftlich legitimierte Kontrolle und Interessenvertretung im Sinne einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu leisten.
Der Verfasser erläutert, dass die Festlegung von Vorbehaltsaufgaben zwar zur Professionalisierung beitragen kann, aber für die Errichtung einer Pflegekammer nicht zwingend eine verfassungsrechtliche Voraussetzung darstellt.
Er bewertet sie als verfassungsrechtlich zulässiges Instrument, da sie legitime öffentliche Aufgaben verfolgt, geeignet und erforderlich ist und den Einzelnen nicht unverhältnismäßig in seinen Freiheitsrechten belastet.
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