Masterarbeit, 2011
44 Seiten, Note: 2.0
1. Einführung in die Problemstellung
2. Fallbeschreibung
3. Konzeption und Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 7 DBA USA - Fallvariante I
3.1. US LP
3.1.1. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
3.1.2. Besteuerung in Deutschland
3.1.3. Anwendung des DBA auf Personengesellschaften
3.1.3.1. Auflösung des Zurechnungskonflikts
3.1.4. Exkurs: Gewinnausschüttungen der US LP an Gesellschafter
3.1.4.1. „Gewinnausschüttungen“–Anwendung des DBA USA
3.2. GmbH & Co. KG
3.2.1. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
3.2.1.1. Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter
3.2.2. Besteuerung in den USA
3.2.3. Anwendung des DBA USA auf die transparente KG
3.2.4. Anwendung des DBA USA auf die intransparente KG
3.3. Komplementär GmbH
3.3.1. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
3.3.2. Besteuerung in den USA
3.3.3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.3.3.1. Exkurs: Einordnung der Einkünfte in das DBA
3.3.3.2. Qualifikationskonflikte
3.3.3.2.1. KG intransparent, LP transparent
3.3.3.2.2. LP intransparent, KG Transparent
3.3.3.2.2.1. Bezug der Einkünfte
3.3.3.2.2.2. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
3.4. US Corporation
3.4.1. Anwendung des DBA USA
3.4.2. Erfordernis der Grenzüberschreitung
4. Art. 1 Abs. 7 DBA USA und die „check-the-box-clause“ - Fallvariante II
4.1. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
4.2. Besteuerung im Quellenstaat – Vermeidung der Doppelbesteuerung
4.2.1. GmbH – transparent
4.2.1.1. Wirkung des Art. 1 Abs. 7 DBA USA
4.2.1.2. Gewährung von Abkommensvorteilen
4.2.2. GmbH – intransparent
5. Drittstaatenbezug des Art. 1 Abs. 7 DBA USA - Fallvariante III
5.1. Besteuerung der B.V. - national
5.1.1. in Deutschland
5.1.2. in den USA
5.2. Anwendung Art. 1 Abs. 7 DBA USA?
Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Wirkungsweise von Artikel 1 Absatz 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA (DBA-USA), um Qualifikations- und Zurechnungskonflikte bei hybriden Gesellschaften im internationalen Steuerrecht zu lösen.
3.1. US LP
Die US LP erzielt in Fallvariante I Einkünfte aus der Vermietung von in den USA belegenem Grundvermögen. Gesellschafter der US LP ist die GmbH & Co. KG, die unter Tz. 3.2 näher beleuchtet werden wird.
3.1.1. BESTEUERUNG IM ANSÄSSIGKEITSSTAAT
Fraglich ist zunächst, welche Besteuerung die Einkünfte der US LP bei dieser in deren Ansässigkeitsstaat, den USA erfahren. Quellenstaat der in Rede stehenden Einkünfte aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens sind ebenfalls die USA.
TITLE 26, Subtitle A, CHAPTER 1, Subchapter K, PART I, § 701 des Internal Revenue Code (IRC) sagt:
A partnership as such shall not be subject to the income tax imposed by this chapter. Persons carrying on business as partners shall be liable for income tax only in their separate or individual capacities.
Mithin ist auch vergleichbar der deutschen Systematik nicht die US LP als „Partnership“ Steuersubjekt, vielmehr wird sie grundsätzlich als Personengesellschaft, somit als steuerlich transparent behandelt.
Die Einkünfte werden den hinter der US LP stehenden Gesellschaftern im Sinne des US-amerikanischen Steuerrechts zugerechnet.
Jedoch bleibt der US LP nach US-amerikanischem Steuerrecht die Möglichkeit der Option, hin zur Behandlung als Kapitalgesellschaft (vgl. Treasury Regulations § 301.7701-1; § 301.7701-2 und § 301.7701-3, sowie Tz. 4 dieser Arbeit) und somit hin zu einer intransparenten Behandlung, dadurch der unmittelbaren Besteuerung der Einkünfte aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens in den USA.
Aus US-amerikanischer Sicht werden die Erträge aus der Vermietung von Grundbesitz dann bei der US LP der Besteuerung unterworfen.
1. Einführung in die Problemstellung: Erläutert die Relevanz hybrider Gesellschaften durch unterschiedliche Qualifizierungen in verschiedenen Rechtsordnungen und die Notwendigkeit von DBA-Regelungen.
2. Fallbeschreibung: Stellt drei Fallvarianten für die rechtliche Würdigung vor, die als Grundlage für die Analyse der Anwendung von Art. 1 Abs. 7 DBA-USA dienen.
3. Konzeption und Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 7 DBA USA - Fallvariante I: Detaillierte Untersuchung der steuerlichen Behandlung von US LP, KG und GmbH sowie der Auflösung von Zurechnungskonflikten bei verschiedenen Transparenz-Optionen.
4. Art. 1 Abs. 7 DBA USA und die „check-the-box-clause“ - Fallvariante II: Analysiert, wie US-amerikanische Wahlrechte zur Qualifikation von Gesellschaften die Abkommensvorteile und die Doppelbesteuerung beeinflussen.
5. Drittstaatenbezug des Art. 1 Abs. 7 DBA USA - Fallvariante III: Untersucht die Auswirkungen der Zwischenschaltung eines Drittstaat-Rechtsträgers (B.V.) auf die Anwendung des DBA-USA zwischen Deutschland und den USA.
Internationales Steuerrecht, DBA-USA, Hybride Gesellschaften, Artikel 1 Absatz 7 DBA-USA, Qualifikationskonflikte, Zurechnungskonflikte, Personengesellschaft, US Limited Partnership, GmbH & Co. KG, Check-the-box Rules, Doppelbesteuerung, Ansässigkeitsstaat, Quellenstaat, Transparenz, Betriebsstätte
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung hybrider Gesellschaften und der Einordnung von Artikel 1 Absatz 7 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA zur Vermeidung von Qualifikations- und Zurechnungskonflikten.
Im Zentrum stehen die grenzüberschreitende Einkünfteerzielung, die steuerliche Transparenz versus Intransparenz von Rechtsgebilden sowie die Anwendung von Abkommensvorteilen bei komplexen Konzernstrukturen.
Ziel ist es, die Wirkungsweise und Notwendigkeit des Art. 1 Abs. 7 DBA-USA anhand von drei Fallbeispielen zu evaluieren, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Quellenstaat Abkommensvergünstigungen gewähren muss.
Es wird eine fallbasierte rechtliche Würdigung vorgenommen, die auf einer umfassenden Analyse nationaler Steuergesetze beider Staaten (Deutschland/USA), Abkommensrecht und relevanter Verwaltungsrichtlinien sowie BFH-Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil analysiert detailliert drei Fallvarianten, von der Beteiligung an einer US-Partnership über den Formwechsel einer Personengesellschaft bis hin zur Zwischenschaltung einer niederländischen B.V.
Wesentliche Begriffe sind Qualifikationskonflikt, Zurechnungskonflikt, Transparenz-Option, DBA-USA, Ansässigkeitsstaat und Quellensteuerreduzierung.
Sie ermöglichen US-amerikanischen und ausländischen Gesellschaften die Wahl einer transparenten oder intransparenten steuerlichen Behandlung, was die Anwendung des Art. 1 Abs. 7 DBA-USA in vielen Fällen erst auslöst oder maßgeblich beeinflusst.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Begriff der "Person" in Art. 1 Abs. 7 DBA-USA weit gefasst ist und somit auch bei zwischengeschalteten Drittstaat-Rechtsträgern die Anwendung des Abkommens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung möglich ist, sofern die steuerliche Zuordnung in Deutschland erfolgt.
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