Masterarbeit, 2011
44 Seiten, Note: 2.0
Diese Masterarbeit untersucht die Einordnung hybrider Gesellschaften im internationalen Steuerrecht am Beispiel des Artikels 1 Absatz 7 DBA-USA. Die Arbeit analysiert die unterschiedliche Qualifikation dieser Gesellschaften in verschiedenen Rechtsordnungen und die daraus resultierenden steuerlichen Folgen, insbesondere im Hinblick auf die Doppelbesteuerung.
Kapitel 1 führt in die Problemstellung ein und erläutert die Relevanz des internationalen Steuerrechts im Kontext der Globalisierung. Es wird die Bedeutung der Rechtsformwahl im nationalen und internationalen Kontext sowie die Problematik hybrider Gesellschaften, die in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich qualifiziert werden, diskutiert.
Kapitel 2 beschreibt den konkreten Fall, der im Zentrum der Arbeit steht. Es wird eine detaillierte Fallbeschreibung der relevanten Sachverhalte und beteiligten Gesellschaften gegeben.
Kapitel 3 analysiert die Konzeption und den Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 7 DBA-USA im Kontext verschiedener Gesellschaftsformen, wie US LP, GmbH & Co. KG und Komplementär GmbH. Es werden die steuerlichen Folgen der Qualifikation dieser Gesellschaften in den USA und in Deutschland, insbesondere die Vermeidung von Doppelbesteuerung, beleuchtet.
Kapitel 4 befasst sich mit der "check-the-box-clause", einer US-amerikanischen Regelung, die Einfluss auf die Qualifikation von Gesellschaften hat. Es werden die steuerlichen Auswirkungen dieser Regelung auf die Anwendung des Artikels 1 Absatz 7 DBA-USA und die Vermeidung von Doppelbesteuerung untersucht.
Kapitel 5 befasst sich mit dem Drittstaatenbezug des Artikels 1 Absatz 7 DBA-USA. Es werden die steuerlichen Folgen für eine B.V., die in den Niederlanden ansässig ist und in Deutschland und den USA Geschäftsbeziehungen unterhält, analysiert.
Hybride Gesellschaften, internationales Steuerrecht, DBA-USA, Artikel 1 Absatz 7, Doppelbesteuerung, check-the-box-clause, Qualifikation, transparente Gesellschaft, intransparente Gesellschaft, US LP, GmbH & Co. KG, Komplementär GmbH, US Corporation, B.V., Grenzüberschreitung.
Eine hybride Gesellschaft ist ein Rechtsgebilde, das von zwei Staaten steuerlich unterschiedlich qualifiziert wird – beispielsweise als transparente Personengesellschaft in einem Land und als intransparente Kapitalgesellschaft im anderen.
Diese Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA dient der Auflösung von Zurechnungskonflikten bei hybriden Gesellschaften, um sicherzustellen, dass Abkommensvorteile korrekt gewährt werden.
Es handelt sich um eine US-amerikanische Regelung, die es bestimmten Gesellschaften erlaubt, für steuerliche Zwecke selbst zu wählen, ob sie als Kapitalgesellschaft oder als steuerlich transparente Einheit behandelt werden möchten.
Sie entstehen durch die unterschiedliche rechtliche Einordnung eines Subjekts (z. B. US LP oder GmbH & Co. KG) in den beteiligten Staaten, was zu einer Doppelbesteuerung oder einer doppelten Nichtbesteuerung führen kann.
Bei einer transparenten Gesellschaft erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter, während bei einer intransparenten Gesellschaft die Gesellschaft selbst das Steuersubjekt ist. Die Einordnung entscheidet über die Anwendung von DBA-Vorteilen.
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