Bachelorarbeit, 2013
109 Seiten, Note: 1,3
Einleitung
1. Open-Air-Musikfestival
1.1 Definition Begriff Open-Air-Musikfestival
1.2 Geschichte von Open-Air-Musikfestivals
2 Risikomanagement
2.1 Definition Begriff Risiko
2.2 Definition Begriff Risikomanagement
2.3 Ziele des Risikomanagements
2.4 Risikomanagementprozess
2.4.1 Risikoanalyse
2.4.2 Risikobewältigung
2.4.3 Risikocontrolling
2.5 Risikoarten für einen Open-Air-Musikfestivalveranstalter
2.5.1 Externe Risiken
2.5.2 Interne Risiken
3 Compliance Management
3.1 Definition Begriff Compliance
3.2 Ziele des Compliance Managements
3.3 Compliance Management Prozess
3.4 Folgen von Rechtsverstößen
3.5 Praxisbeispiele aus der Open-Air-Musikfestival-Branche
3.5.1 Loveparade-Fall
3.5.2 Pukkelpop-Fall
3.5.3 Roskilde-Festival-Fall
5. Vertragsrecht
5.1 Grundlagen des Vertragsrecht
5.2 Vertragsbeziehungen
5.2.1 Aufführungsvertrag
5.2.2 Besuchervertrag
5.2.3 Agenturvertrag
5.2.4 Sponsorvertrag
5.2.5 Subunternehmervertrag
6 Arbeitsrecht
6.1 Rechtsquellen des Arbeitsrecht
6.1.1 EU-Recht
6.1.2 Verfassungsrecht
6.1.3 gesetzliche Regelungen
6.1.4 Tarifvertrag
6.1.5 Betriebsvereinbarungen
6.1.6 Weisungsrecht / Direktionsrecht
6.2 Der Arbeitsvertrag
6.2.1Erläuterung Begriff Arbeitsvertrag
6.2.2 Vertragsabschluss
6.2.3 Pflichten des Arbeitgebers
6.3 Beschäftigungsverhältnisse
6.3.1 Teilzeitbeschäftigung
6.3.2 geringfügige Beschäftigung
6.3.3 Arbeitnehmerüberlassung
6.3.4 Aushilfsarbeit
6.3.5 Freie Mitarbeit
6.3.6 Scheinselbstständigkeit
7 Rechtsform
7.1 Einzelunternehmen
7.2 Gesellschaftsunternehmen
7.2.1 Personengesellschaft
7.2.2 Kapitalgesellschaften
7.2.3 Eingetragener Verein
8 Urheberrecht
8.1 Pflichten des Veranstalters
8.2 Rechte des Veranstalters
8.3 Recht am eigenen Bild
9 Wettbewerbsrecht
9.1 Irreführende Werbung
9.2 Vergleichende Werbung
9.3 Unzumutbare Belästigung
9.4 Rufschädigung
9.5 Ausbeutung fremder Leistungen
9.6 Behinderungswettbewerb
10 Markenrecht
11 Medienrecht
11.1 Presserecht
11.2 Rundfunkrecht
11.3 Internetrecht
12 Recht der GEMA
13 Künstlersozialversicherung
14 Versicherungsrecht
14.1 Grundlagen des Versicherungsrechts
14.2 Versicherungen im Eventbereich
14.2.1 Haftpflichtversicherung
14.2.2 Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
14.2.3 Elektronikversicherung
14.2.4 Veranstaltungsausfallversicherung
14.2.5 Shortfall-Guarantee-Versicherung
14.2.6 Sonstige Versicherungen
15 Öffentliches Recht
15.1 Versammlungsrechtliche Vorgaben
15.2 Gewerberechtliche Vorgaben
15.3 Schankerlaubnis
15.4 Belehrungsbescheinigung gemäß § 42 IfSG
15.5 Jugendschutzgesetz
15.6 Umweltrechtliche Vorgaben
15.6.1 Naturschutz
15.6.2 Drittschutz
15.7 Sondernutzungsgenehmigungen
15.8 Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis
15.9 Zusammenarbeit mit Behörden
15.9.1 Polizei
15.9.2 Sanitätsdienste
15.9.3 Verkehrsbetriebe
15.10 Baurechtliche Vorgaben
15.10.1 Baugenehmigung
15.10.2 Nutzungsänderungsgenehmigung
15.10.3 Genehmigungen bei fliegenden Bauten
16 Steuerrecht
16.1 Steuerrechtliche Behandlung von Künstlern
16.2 Umsatzsteuer
16.3 Vergnügungssteuer
16.4 Sponsoring
Fazit
Diese Arbeit zielt darauf ab, Veranstaltern von Open-Air-Musikfestivals einen kompakten Überblick über die komplexe Rechtsmaterie zu verschaffen und einen Richtlinienkatalog zu entwickeln, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
3.5.1 Loveparade-Fall
Das Unglück bei der Loveparade ereignete sich am 24.07.2010 in Duisburg. Hier kam es aufgrund fehlgeleiteter Besucherströme und Organisations- und Planungsfehlern zu einem Gedränge der Besucher nahe eines Tunnels, was eine Massenpanik zur Folge hatte. Dieser Vorfall brachte 21 Tote und über 500 Verletzte mit sich. Laut internem Gesprächsprotokoll musste der Veranstalter Fluchtwege mit einer Gesamtbreite von 440 Metern nachweisen. Tatsächlich nachgewiesen werden konnten nur 150 Meter. Die Veranstalter entschieden sich gegen das Gesetz und hielten es aus Erfahrungen für ausreichend, wenn ein Drittel der Personen flüchten könnte. Außerdem fehlten den Veranstaltern ein Brandschutzkonzept inklusive Personenstromanalyse, statische Nachweise für Einzäunungen, Wellenbrecher, Umwehrungen an Absturz- und Stolperkanten, Nachweis der Wetterfestigkeit der Veranstaltungsfläche entsprechend ihrer Nutzung, aktueller maßstabgetreuer Lageplan sowie Nachweis von Besucherplätzen für Rollstuhlfahrer. Trotz dieser Mängel wurde am 21. Juli 2010 eine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung gegen 16 Verantwortliche (elf Angestellte aus der Stadt, vier Beschäftigte des Loveparade-Veranstalters (Lopavent) und einen leitenden Polizist).
1. Open-Air-Musikfestival: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Musikfestivals und skizziert dessen geschichtliche Entwicklung vom antiken Festspiel bis zur modernen Großveranstaltung.
2 Risikomanagement: Es werden die Grundlagen des Risikomanagements erläutert, inklusive des Prozesses von der Risikoanalyse bis hin zur Risikobewältigung bei Musikfestivals.
3 Compliance Management: Dieses Kapitel behandelt das Compliance Management als System zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften, illustriert durch tragische Praxisbeispiele.
5. Vertragsrecht: Fokus auf die verschiedenen Vertragsverhältnisse, die ein Festivalveranstalter mit Künstlern, Besuchern und Dienstleistern eingeht.
6 Arbeitsrecht: Übersicht über die arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers bei der Vielzahl an eingesetztem Personal sowie verschiedene Beschäftigungsmodelle.
7 Rechtsform: Darstellung der unternehmensrechtlichen Möglichkeiten und deren Auswirkungen auf Haftungsrisiken für Veranstalter.
8 Urheberrecht: Untersuchung der Rechte und Pflichten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und dem Recht am eigenen Bild.
9 Wettbewerbsrecht: Erläuterung der Regeln für fairen Wettbewerb sowie Risiken durch unlautere Werbepraktiken.
10 Markenrecht: Bedeutung des Markenschutzes zur Identifikation von Veranstaltungen und Vermeidung rechtlicher Kollisionen.
11 Medienrecht: Rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Presse, Rundfunk und Internet bei der Event-Kommunikation.
12 Recht der GEMA: Pflichten des Veranstalters bei der Anmeldung und Gebührenzahlung für die öffentliche Musikwiedergabe.
13 Künstlersozialversicherung: Klärung der Abgabepflichten bei der Verwertung künstlerischer Leistungen.
14 Versicherungsrecht: Überblick über essenzielle Versicherungsarten zur Absicherung von Veranstaltungsrisiken.
15 Öffentliches Recht: Übersicht über notwendige behördliche Genehmigungen, Naturschutzauflagen und baurechtliche Bestimmungen.
16 Steuerrecht: Einführung in die steuerliche Behandlung von Künstlern, Umsätzen und Sponsoring.
Risikomanagement, Compliance, Musikfestival, Veranstalter, Eventrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, GEMA, Versicherungsrecht, Haftpflicht, Genehmigung, Jugendschutz, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht
Die Arbeit analysiert rechtliche und organisatorische Risiken für Veranstalter von Open-Air-Musikfestivals in Deutschland und bietet einen Leitfaden zur Compliance.
Die zentralen Themen sind Risikomanagement, Vertrags-, Arbeits-, Urheber-, Medien- und Steuerrecht sowie behördliche Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen.
Das Ziel ist die Erstellung eines praxisbezogenen Richtlinienkatalogs für Eventmanager, um rechtssicher zu agieren und Risiken zu minimieren.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse relevanter rechtlicher Vorschriften, Gesetze und Best-Practice-Beispiele aus der Veranstaltungsbranche.
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Rechtsgebiete (z.B. Vertragsrecht, Arbeitsrecht, GEMA, Versicherungsrecht), die für die Planung und Durchführung von Festivals kritisch sind.
Die wichtigsten Begriffe sind Risikomanagement, Compliance, Open-Air-Musikfestival und Veranstaltungsrecht.
Die GEMA ist für Musikfestivals essenziell, da Veranstalter für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Gebühren zahlen müssen, sofern sie diese öffentlich wiedergeben.
Der Fall zeigt, dass die Missachtung von Sicherheitsauflagen (wie Brandschutzkonzepte oder Fluchtwegberechnungen) fatale Folgen hat und strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen nach sich zieht.
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