Bachelorarbeit, 2012
75 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
3 Erneuerbare Energien
3.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ziele des EEG
3.2 Aufbau des EEG
4 Der Strommarkt
4.1 OTC-Markt
4.2 Die Börse
5 Die Vermarktungsmöglichkeiten nach EEG 2012
5.1 Vermarktung nach EEG 2009
5.2 Die gesetzliche Vergütung nach § 16 EEG
5.2.1 Voraussetzungen
5.2.2 Höhe der Vergütung
5.2.3 Verringerung der gesetzlichen Vergütung
5.3 Die Direktvermarktung
5.3.1 Entwicklung der Direktvermarktung
5.3.2 Die Direktvermarktung nach EEG 2012
5.3.3 Das Marktprämienmodell
5.3.4 Flexibilitätsprämie
5.4 Das Grünstromprivileg
5.5 EEG-Ausgleichsmechanismus
5.6 Zwischenfazit
6 Auswirkungen der EE auf den Strommarkt
6.1 Merit-Order
6.2 Sonstige Preisauswirkungen
6.3 Auswirkungen auf den Letztverbraucher
7 Auswirkungen des EEG (in Zukunft) auf das System, Preise, Modelle etc.
8 Fazit und Ausblick
Diese Bachelorthesis untersucht die Vermarktungsmöglichkeiten für Strom aus erneuerbaren Energien (EE) unter Berücksichtigung der EEG-Novelle 2012. Ziel ist es, Betreibern von Wind-, Wasser- und Biomasseanlagen Wege aufzuzeigen, ihren Strom bedarfsgerecht zu vermarkten und dabei das Potenzial der gesetzlichen Vergütung gegenüber neuen Marktmodellen zu evaluieren.
5.3.3 Das Marktprämienmodell
Das Marktprämienmodell bietet dem Anlagenbetreiber, der die Direktvermarktung nutzt, einen finanziellen Ausgleich, wenn der Strompreis an der Börse im Durchschnitt unter der gesetzlichen Vergütung liegt. Es soll dem Anlagenbetreiber Anreiz gegeben werden, den erzeugten Strom so einzuspeisen wie er am Markt nachgefragt wird, also in Hochlastzeiten zu Hochlastpreisen. Dadurch bekommt der Anlagenbetreiber die Möglichkeit an der Börse zu profitieren und somit seine Gewinne zu maximieren. Des Weiteren bekommt er die Kosten, die durch den Börsengang entstehen durch die Managementprämie ersetzt.
Der Anlagenbetreiber kann von VNB, in dessen Netz die Anlage angeschlossen ist oder in dessen Netz der Strom § 8 Absatz 2 weitergegeben wird, eine Marktprämie verlangen, wenn er seine Anlage gem. § 33b Nummer 1 direkt vermarktet. Die Marktprämie wird nur für den entsprechend eingespeisten Strom aus EE und Grubengas abgerechnet. Diese Unterscheidung ist besonders in den Zeiten relevant, in denen der Strompreis an der Börse „niedriger ist, als die Grenzkosten der Stromerzeugung in einer Erneuerbaren-Energien-Anlage und die Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber die Anlage drosseln und die eingegangene Lieferverpflichtung durch börslich gehandelten (Grau-) Strom ersetzen könnte“. Auch wenn die Anlage durch das Einspeisemanagement gem. § 11 geregelt worden ist, besteht kein Anspruch auf Zahlung der Marktprämie. Es besteht lediglich ein Erstattungsanspruch auf entgangene Einnahmen (§ 12 EEG 2012). Bis zum zehnten Werktag des jeweiligen Folgemonats ist dem Netzbetreiber die Strommenge zu übermitteln. Verstößt der Anlagenbetreiber gegen die Direktvermarktungspflichten (§ 33c, 33d, 33f) entfällt der Anspruch auf Zahlung.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung erneuerbarer Energien und die Notwendigkeit des Ausbaus durch das EEG angesichts des Atomausstiegs.
2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Dieses Kapitel definiert das Ziel der Bachelorthesis, einen Überblick über Vermarktungsoptionen nach EEG 2012 zu geben und erläutert den Aufbau der Untersuchung.
3 Erneuerbare Energien: Hier werden die verschiedenen Energieformen definiert sowie die Ausbauziele der Bundesregierung und der Aufbau des EEG erläutert.
4 Der Strommarkt: Dieser Abschnitt beschreibt die Struktur des deutschen Strommarktes mit Fokus auf den Unterschieden zwischen OTC-Handel und Strombörse.
5 Die Vermarktungsmöglichkeiten nach EEG 2012: Das Kernkapitel analysiert detailliert die gesetzliche Vergütung, die Direktvermarktung inklusive Marktprämienmodell, die Flexibilitätsprämie und das Grünstromprivileg.
6 Auswirkungen der EE auf den Strommarkt: Das Kapitel untersucht den Einfluss der erneuerbaren Energien auf Strompreise durch den Merit-Order-Effekt sowie die Auswirkungen auf den Letztverbraucher.
7 Auswirkungen des EEG (in Zukunft) auf das System, Preise, Modelle etc.: Hier werden die zukünftigen systemischen Herausforderungen des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Netzausbau und Speichermöglichkeiten diskutiert.
8 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftige Notwendigkeit, Anlagen durch marktbasierte Modelle stärker in das System zu integrieren.
Erneuerbare Energien, EEG 2012, Direktvermarktung, Marktprämienmodell, Flexibilitätsprämie, Grünstromprivileg, Merit-Order-Effekt, Strommarkt, Einspeisemanagement, Netzstabilität, Strompreise, Anlagenbetreiber, Energiewende, Stromerzeugung
Die Arbeit behandelt die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen durch die EEG-Novelle 2012.
Zentrale Themen sind die gesetzliche Vergütung, verschiedene Direktvermarktungsmodelle, die Börsenpreisentwicklung und die Auswirkungen des erneuerbaren Ausbaus auf das Stromsystem.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Anlagenbetreiber ihren Strom durch das novellierte EEG 2012 effizienter vermarkten können und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dies hat.
Die Autorin verwendet eine fundierte Literaturanalyse und wertet aktuelle Studien sowie Gesetzestexte aus, um die Vermarktungsmechanismen zu vergleichen.
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die spezifischen Vermarktungsformen wie Marktprämie und Flexibilitätsprämie sowie die ökonomischen Auswirkungen (Merit-Order).
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie EEG 2012, Direktvermarktung, Marktprämie, Erneuerbare Energien und Merit-Order-Effekt charakterisieren.
Der Gesetzgeber wollte damit einen Anreiz für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung schaffen, anstatt die Erzeugung rein mengenorientiert nach dem EEG zu fördern.
Sie dient als finanzieller Anreiz für Betreiber, ihre Anlagen durch zusätzliche Speicherkapazitäten oder eine höhere installierte Leistung flexibel zu steuern.
Er beschreibt das Sinken des Börsenstrompreises durch die Vorrangeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien, die aufgrund fehlender Brennstoffkosten sehr günstig anbieten können.
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