Bachelorarbeit, 2012
102 Seiten, Note: 1,4
Die vorliegende Arbeit analysiert den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE). Sie verfolgt das Ziel, die wichtigsten Inhalte der Verordnung darzustellen und die Rezeption durch verschiedene interessierende Kreise zu beleuchten.
Die Einleitung führt in die Thematik der SPE ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel stellt die wichtigsten Inhalte der Verordnung im Überblick dar. Es behandelt die Grundlagen und Definitionen der SPE, die allgemeinen Bestimmungen, die Gründung, die Anteile und das Kapital, die Organisation der SPE, die Arbeitnehmermitbestimmung, die Verlegung des eingetragenen Sitzes, die Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit sowie die zusätzlichen Bestimmungen und Übergangsbestimmungen.
Kapitel drei beleuchtet die Rezeption der Verordnung durch verschiedene interessierende Kreise. Hier werden die Positionen des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V., der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Deutschen Notarvereins, der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltsvereins dargestellt.
Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.
Europäische Privatgesellschaft (SPE), Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Arbeitnehmermitbestimmung, Gründung, Organisation, Rezeption, Rechtsvergleichung, EU-Recht, deutsche Rechtsordnung.
Die SPE ist ein Vorschlag für eine neue europäische Rechtsform, die speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die grenzüberschreitende Tätigkeit im EU-Binnenmarkt erleichtern soll.
Sie ermöglicht eine einheitliche, einfache und flexible Gründung in der gesamten EU, was die Wettbewerbsfähigkeit von KMU steigern soll.
Einige Verbände, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund, kritisieren das geringe Mindeststammkapital (vorgeschlagen war teilweise 1 Euro), da dies den Gläubigerschutz gefährden könnte.
Die Mitbestimmung ist ein kontroverser Punkt. Der Verordnungsvorschlag sieht Regelungen vor, die sicherstellen sollen, dass bestehende Mitbestimmungsrechte bei einer Sitzverlegung nicht umgangen werden.
Während Wirtschaftsverbände (BDI, BDA) die Flexibilität begrüßten, äußerten Notare und Gewerkschaften Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit und der fehlenden Kompetenznorm der EU.
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