Bachelorarbeit, 2012
102 Seiten, Note: 1,4
1. Einleitung
2. Die Hauptinhalte der Verordnung im Überblick
2.1. Grundlagen und Definitionen
2.2. Allgemeine Bestimmungen
2.2.1. Gegenstand
2.2.2. Begriffsbestimmungen
2.2.3. Voraussetzungen für die Gründung einer SPE
2.2.4. Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen
2.3. Gründung
2.3.1. Gründungsmöglichkeiten
2.3.2. Name der Gesellschaft
2.3.3. Gesellschaftssitz
2.3.4. Satzung
2.3.5. Eintragung
2.3.6. Formalitäten für die Eintragung
2.3.7. Publikationspflichten
2.3.8. Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE
2.3.9. Zweigniederlassungen
2.4. Anteile
2.4.1. Anteile
2.4.2. Verzeichnis der Anteilseigner
2.4.3. Übertragung von Anteilen
2.4.4. Ausschluss eines Anteilseigners
2.4.5. Ausscheiden eines Anteilseigners
2.5. Kapital
2.5.1. Gesellschaftskapital
2.5.2. Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt
2.5.3. Ausschüttungen
2.5.4. Rückforderung von Ausschüttungen
2.5.5. Eigene Anteile
2.5.6. Kapitalherabsetzung
2.5.7. Abschlüsse
2.6. Organisation der SPE
2.6.1. Allgemeine Bestimmungen
2.6.2. Beschlüsse der Anteilseigner
2.6.3. Informationsrechte der Anteilseigner
2.6.4. Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen
2.6.5. Mitglieder der Unternehmensleitung
2.6.6. Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
2.6.7. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
2.6.8. Vertretung der SPE gegenüber Dritten
2.7. Arbeitnehmermitbestimmung
2.8. Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE
2.8.1. Allgemeine Bestimmungen
2.8.2. Verlegungsverfahren
2.8.3. Überprüfung der Wirksamkeit der Verlegung
2.8.4. Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern
2.9. Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit
2.9.1. Umstrukturierung
2.9.2. Auflösung
2.9.3. Ungültigkeit
2.10. Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
2.11. Schlussbestimmungen
2.11.1. Wirksame Anwendung
2.11.2. Sanktionen
2.11.3. Mitteilung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
2.11.4. Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden
2.11.5. Überprüfung
2.11.6. Inkrafttreten
3. Rezeption interessierter Kreise
3.1. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
3.2. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
3.2.1. Das Fehlen der Kompetenznorm gemäß Art. 308 EGV
3.2.2. Die Arbeitnehmermitbestimmung
3.2.3. Das zu geringe Mindeststammkapital
3.3. Der Deutsche Notarverein
3.3.1. Der fehlende grenzüberschreitende Bezug
3.3.2. Der Subsidaritätsgrundsatz
3.3.3. Die fehlende vorbeugende Rechtskontrolle – Die fehlende Nutzung des gesellschaftsrechtlichen acquis
3.3.4. Die Arbeitnehmermitbestimmung
3.4. Die Bundesrechtsanwaltskammer
3.4.1. Der grenzüberschreitende Bezug
3.4.2. Das Mindestkapital in Höhe von EUR 1,00
3.4.3. Die Regelung von Streitigkeiten durch eine Schiedsklausel
3.4.4. Die Gestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung in der SPE
3.5. Der Deutsche Anwaltsverein
4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Die vorliegende Bachelorarbeit analysiert kritisch den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE). Ziel ist es, die Inhalte der geplanten Rechtsform zu erläutern und die Rezeption durch maßgebliche deutsche Wirtschaftsverbände und juristische Institutionen darzustellen, um die praktische Tauglichkeit sowie die Kompetenzgrundlage der EU für dieses Vorhaben zu bewerten.
2.2.2. Begriffsbestimmungen
Art. 2 VO enthält Legaldefinitionen. Im ersten Absatz werden in sieben Buchstaben die Begriffe definiert. Gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. (a) VO sind „Anteilseigner“ ein oder mehrere Gründungsgesellschafter bzw. andere Personen, die namentlich in das Anteilseignerverzeichnis gemäß der Artt. 15 bis 16 VO aufgenommen wurden.
Gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. (b) VO bedeutet „Ausschüttung“ einen finanziellen Vorteil bzw. Nutzen, den ein Anteilseigner durch den Besitz ein oder mehrerer SPE-Anteile, aus der SPE direkt oder indirekt zieht. Zu diesen Vorteilen zählen sowohl die Übertragung von Zahlungsmitteln und Immobilien als auch ein Schuldbeitritt.
Gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. (c) VO gilt als „Mitglied der Unternehmensleitung“, wer ein zur Geschäftsführung bzw. Vertretung befugtes Mitglied ist. Weiterhin zählen die Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- bzw. Aufsichtsorgane einer SPE zu den „Mitgliedern der Unternehmensleitung“.
Der Art. 2 Abs. 1 lit. (d) VO definiert den Begriff „Leitungsorgan“, welches durch die Satzung der SPE bestimmt wird. Dort wird festgelegt, wer zur Außenvertretung der SPE befugt ist. Dies können ein bzw. mehrere geschäftsführende Mitglieder sein, die gemäß Satzung entweder als Leitungsgremium im dualistischen System oder als Verwaltungsgremium im monistischen System bestehen. Es handelt sich beim Leitungsorgan daher entweder um ein Leitungsgremium oder ein Verwaltungsgremium. Je nachdem, ob das monistische bzw. dualistische System Anwendung findet.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in den Vorschlag der EU zur Schaffung einer europäischen Rechtsform für KMU ein und beschreibt den Aufbau der Arbeit in zwei Teile: die Vorstellung des Inhalts der Verordnung und die Analyse der Rezeption interessierter Kreise.
2. Die Hauptinhalte der Verordnung im Überblick: Dieses Kapitel erläutert detailliert die verschiedenen Aspekte des SPE-Statuts, wie Gründung, Kapital, Anteile, Organisation, Mitbestimmung und Umstrukturierung, gestützt auf die Artikel des Verordnungsvorschlags.
3. Rezeption interessierter Kreise: Hier werden die Stellungnahmen verschiedener deutscher Institutionen wie BDI, BDA, DGB, DNOTV, BRAK und DAV zum Verordnungsvorschlag detailliert vorgestellt und auf ihre inhaltliche Kritik hin untersucht.
4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse: Dieses abschließende Kapitel fasst die unterschiedlichen Positionen der deutschen Interessengruppen zusammen und schlussfolgert, dass der derzeitige Entwurf aufgrund rechtlicher und inhaltlicher Defizite, insbesondere bei der Mitbestimmung und der Kompetenzgrundlage, keine realistische Umsetzungsperspektive bietet.
Europäische Privatgesellschaft, SPE, KMU, Gesellschaftsrecht, Verordnung des Rates, Unternehmensleitung, Anteilseigner, Arbeitnehmermitbestimmung, Gründung, Sitzverlegung, Kapitalherabsetzung, Rechtsgrundlage, Kompetenznorm, Haftung, Satzung
Die Arbeit befasst sich mit dem Entwurf einer Verordnung der Europäischen Kommission zur Schaffung einer neuen Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen, der sogenannten Europäischen Privatgesellschaft (SPE).
Zentral sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der SPE, deren Gründungsregeln, Kapitalstruktur, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sowie die unterschiedlichen Bewertungen dieser Aspekte durch deutsche Wirtschaftsverbände und juristische Kammern.
Ziel ist es, den Inhalt des VO-Vorschlags zu präsentieren und durch die Analyse der Stellungnahmen interessierter Kreise zu klären, wie der Entwurf in Deutschland aufgenommen wurde und ob eine ausreichende Kompetenzgrundlage der EU zur Einführung besteht.
Die Arbeit nutzt die Literaturanalyse und die deskriptive Untersuchung der offiziellen Stellungnahmen der beteiligten deutschen Institutionen sowie des Verordnungstextes selbst.
Im Hauptteil werden zunächst die detaillierten Regelungen des Verordnungsvorschlags (von Gründung bis Schlussbestimmungen) erläutert und anschließend die Kritikpunkte (z.B. fehlende Kompetenznorm, Bedenken bei der Mitbestimmung) der verschiedenen Interessengruppen detailliert gegenübergestellt.
Wichtige Begriffe sind Europäische Privatgesellschaft (SPE), KMU, Gesellschaftsrecht, Mitbestimmung, Kompetenznorm (Art. 308 EGV) und Sitzverlegung.
Sie ist der meistdiskutierte und kritischste Punkt. Während einige Verbände die Flexibilität loben, sehen Gewerkschaften und Notarverbände in der Möglichkeit der Sitzverlegung eine Gefahr der "Aushöhlung" von Arbeitnehmerrechten.
Hauptgründe für die Ablehnung durch den DGB und den Deutschen Notarverein sind das Fehlen eines notwendigen grenzüberschreitenden Bezugs, die Bedenken bezüglich der Kompetenz der EU zur Gesetzgebung und die aus ihrer Sicht unzureichenden Regelungen zum Gläubigerschutz und zur Mitbestimmung.
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