Bachelorarbeit, 2013
82 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau
2 Vergütung im Top-Management
2.1 Grundlagen
2.1.1 Prinzipal-Agent-Theorie
2.1.2 Shareholder-Value-Ansatz
2.1.3 Stakeholder-Ansatz
2.2 Bestandteile und Funktionen
2.2.1 Grundgehalt
2.2.2 Variable Gehaltskomponenten
2.2.3 Nebenleistungen
3 Nachhaltigkeit
3.1 Definition
3.2 Geschichte
3.3 Verwandte Konzepte
3.3.1 Corporate Social Responsibility
3.3.2 Corporate Citizenship
3.3.3 Corporate Governance
3.4 Deutsche Kodizes und Gesetzesvorgaben
3.4.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz
3.4.2 Deutscher Corporate Governance Kodex
3.4.3 Transparenz- und Publizitätsgesetz
3.4.4 Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
3.4.5 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
3.4.6 Deutscher Nachhaltigkeitskodex
3.5 Globale Initiativen
3.5.1 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
3.5.2 United Nations Global Compact
3.5.3 Global Reporting Initiative
4 Empirische Betrachtung zur Nachhaltigkeit der Vorstandsvergütungen
4.1 Methodik und Datenbasis
4.2 Nachhaltigkeitsselbstverständnis
4.3 Beschaffenheit der Vergütungssysteme aller DAX-Unternehmen
4.3.1 Wachstum
4.3.2 Struktur
4.3.3 Bemessungsgrundlagen
4.4 Nicht-finanzielle Kriterien als Bemessungsgrundlage
4.4.1 Allianz
4.4.2 BMW
4.4.3 Deutsche Post
4.4.4 Deutsche Telekom
4.4.5 Lufthansa
4.4.6 RWE
4.4.7 SAP
4.4.8 Volkswagen
4.4.9 Zusammenfassung
4.5 Interpretation der Ergebnisse
5 Fazit
Die Arbeit analysiert den Grad der Nachhaltigkeit in den Vorstandsvergütungssystemen der DAX-30-Konzerne vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die zentrale Forschungsfrage ist, inwiefern Nachhaltigkeit – verstanden als „Triple-Bottom-Line“ aus Ökonomie, Ökologie und Soziales – tatsächlich in die variablen Vergütungskomponenten der Top-Manager integriert wurde.
2.1.1 Prinzipal-Agent-Theorie
Die Prinzipal-Agent-Theorie befasst sich mit der durch Informationsasymmetrie erschwerten Vertragsgestaltung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer in einer Vertragsbeziehung. Dieses Vertragsverhältnis wurde 1976 von Jensen und Meckling wie folgt definiert: "We define an agency relationship as a contract under which one or more persons (the principal(s)) engage another person (the agent) to perform some service on their behalf which involves delegating some decision making authority to the agent."
Dabei wird davon ausgegangen, dass beide Seiten opportunistisch handeln und zum selben Zeitpunkt nicht über das gleiche Wissen über für die Vertragsbeziehung relevante Gegenstände verfügen (Informationsasymmetrie). Da grundsätzlich der Agent (Auftragnehmer) über den Informationsvorsprung verfügt, kann der Prinzipal (Auftraggeber) nicht direkt versichern, dass der Agent in seinen (des Prinzipals) besten Interessen handelt. Dies geschieht vor allem, wenn Handlungen, die für den Prinzipal günstig sind, für den Agenten ungünstig sind, und wenn die Überwachung dieser Handlungen Kosten für den Prinzipal verursacht.
In der Literatur wird nach verschiedenen Typen der asymmetrischen Informationsverteilung unterschieden: "Hidden characteristics", "hidden intention", "hidden information" und "hidden action". Diese unterscheiden sich in Entstehungszeitpunkt, Entstehungsursache sowie resultierendem Problem, sollen mangels Relevanz für die vorliegende Arbeit an dieser Stelle jedoch nicht weiter ausgeführt werden.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Gehaltsexzesse trotz wirtschaftlicher Krisen ein und stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Ziel der Arbeit vor.
2 Vergütung im Top-Management: Das Kapitel bietet einen Überblick über theoretische Grundlagen wie die Prinzipal-Agent-Theorie und erläutert die verschiedenen Bestandteile von Vorstandsvergütungen.
3 Nachhaltigkeit: Hier wird der theoretische Kern der Nachhaltigkeit definiert, historische Entwicklungen nachgezeichnet und relevante Kodizes sowie Gesetzesvorgaben wie das VorstAG analysiert.
4 Empirische Betrachtung zur Nachhaltigkeit der Vorstandsvergütungen: Dieser empirische Hauptteil wertet die Vergütungssysteme der DAX-30-Konzerne hinsichtlich ihres Wachstums, ihrer Struktur und der Anwendung nicht-finanzieller Kriterien aus.
5 Fazit: Die abschließende kritische Würdigung kommt zu dem Schluss, dass das VorstAG den Anspruch auf eine nachhaltige Vergütung kaum erfüllt, da es Nachhaltigkeit primär auf finanzielle Langfristigkeit reduziert.
Nachhaltigkeit, Vorstandsvergütung, VorstAG, Corporate Governance, Shareholder-Value, Stakeholder-Ansatz, Variable Gehaltskomponenten, Nicht-finanzielle Kriterien, DAX-30, Transparenz, Triple-Bottom-Line, Anreizsysteme, Gesetzliche Regulierung, Langfristigkeit, Leistungsindikatoren.
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse, ob und wie deutsche DAX-30-Konzerne Nachhaltigkeitsaspekte in die Vergütungssysteme ihrer Vorstände integriert haben, besonders nach Inkrafttreten des VorstAG.
Die zentralen Themenfelder sind die theoretische Herleitung von Vorstandsvergütung und Nachhaltigkeit, die Analyse deutscher Gesetzesvorgaben sowie die empirische Untersuchung von Geschäftsberichten großer deutscher Unternehmen.
Das Ziel ist herauszufinden, ob das VorstAG einen Wandel zu einer „nachhaltigen“ Vergütung (im Sinne der Triple-Bottom-Line: Soziales, Ökonomie, Ökologie) bewirkt hat oder ob sich die Unternehmen auf rein finanzielle Kriterien beschränken.
Die Arbeit stützt sich auf eine empirische Auswertung der Jahres- und Vergütungsberichte aller DAX-30-Konzerne über den Zeitraum von 2006 bis 2011, ergänzt durch eine theoretische Literaturanalyse.
Im Hauptteil werden zunächst das Nachhaltigkeitsverständnis der Unternehmen untersucht, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Vergütungsstrukturen und der spezifischen Bemessungsgrundlagen für variable Vergütungskomponenten.
Wichtige Begriffe sind VorstAG, Nachhaltigkeit, Vorstandsvergütung, Stakeholder-Ansatz, nicht-finanzielle Kriterien und Corporate Governance.
Die Analyse zeigt, dass das VorstAG Nachhaltigkeit in der Praxis primär als finanzielle Langfristigkeit auslegt, anstatt das breite Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit zu erzwingen.
Der Autor führt dies auf die mangelnde gesetzliche Präzision, den erhöhten Messaufwand bei nicht-finanziellen Daten sowie den Mangel an ausreichendem gesellschaftlichem und institutionellem Druck zurück.
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