Seminararbeit, 2011
62 Seiten, Note: 12
I. Einleitung
II. Die Entwicklung des Atomgesetzes
A. Entstehungsgeschichte
B. Rot-grüner Atomkonsens 2002
C. Laufzeitverlängerung 2010
III. Überblick: Die 13. Änderungsnovelle
IV. Formelle Verfassungsmäßigkeit
A. Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG)
B. Zustimmungspflicht des Bundesrates (Art. 87c GG)
V. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf Verfassungsprinzipien
A. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
1. Ethikkommission
a) Vergleich: „Deutscher Ethikrat“
b) Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“
2. Beteiligung des Parlaments
3. Zwischenergebnis
B. Rechtsstaatsprinzip
VI. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Grundrechte
A. Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
1. Grundrechtsfähigkeit der Betreiber (Art. 19 Abs. 3 GG)
a) Grundsätzliches
b) „HEW-Entscheidung“ des BVerfG
c) Entscheidender Einfluss auf die Geschäftsführung
d) Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
e) Zwischenergebnis
2. Ungleichbehandlung
a) gemeinsamer Oberbegriff
b) Unterscheidungsmerkmal
aa) das AKW Krümmel
bb) die restlichen AKWs im Vergleich
c) Zwischenergebnis
3. Rechtfertigung
a) Intensität der Ungleichbehandlung
b) Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des AKW Krümmel
aa) legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit
c) sachlicher Grund
d) Zwischenergebnis
B. Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
1. Schutzbereich
2. Eingriff
3. Rechtfertigung
4. Zwischenergebnis
C. Die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
1. Schutzbereich
a) geschützte Eigentumspositionen
aa) mit der Anlage verbundene Nutzungsbefugnis
bb) eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
cc) Betriebsgenehmigungen
dd) Reststrommengen
2. Eingriff
a) in welche Positionen wurde eingegriffen?
b) Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung?
aa) Vergleich mit Ausstiegsgesetz 2002
bb) Qualifizierung als Inhalts- und Schrankenbestimmung
3. Rechtfertigung
a) Verhältnismäßigkeit
aa) legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit
VII. Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Probleme, die sich aus der 13. Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2011 ergeben haben. Ziel ist es, in Form eines juristischen Gutachtens zu prüfen, ob der durch die schnelle politische Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima ausgelöste Gesetzgebungsprozess sowie die materiellen Neuregelungen mit den geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Demokratieprinzip und den Grundrechten der betroffenen Energiekonzerne, vereinbar sind.
b) Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“
Die Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ musste mit der Frage inwiefern die Kernenergienutzung weiterhin ethisch vertretbar sei, ähnlich wie der Ethikrat, auf eine die Wissenschaft und ihre Auswirkungen auf den Menschen umfassende Thematik eingehen. Eine unmittelbare demokratische Legitimation durch Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) liegt hier nicht vor. Die Ethikkommission wurde auch nicht durch ein Gesetz, sondern durch eine Anweisung der Bundesregierung beauftragt. Dahingehend müssen mit Hinblick auf demokratische Legitimation und Gesetzesvorbehalt die Auswirkungen, welche Handlungen dieser Kommission nach sich ziehen, umso kritischer beurteilt werden, fordert doch das „Wesentlichkeitsgebot“, dass insbesondere für Ausübung der Grundrechte wesentliche Entscheidungen, ausschließlich vom Parlament getroffen werden. Eine Legitimation für die Ethikkommission könnte sich allenfalls daraus ergeben, dass durch ein unabhängiges Gremium dem Gesetzgeber gesellschaftliche Überzeugungen vermittelt werden können. Diese integrative und informelle Funktion kann insofern auch demokratisierend wirken, indem der Gesetzgeber in einer, auch in der Bevölkerung intensiv diskutierten Fragestellung wie dem Atomausstieg den Kontakt sucht.
I. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die rechtlichen Folgen der 13. Atomgesetznovelle, die infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima erlassen wurde.
II. Die Entwicklung des Atomgesetzes: Es werden die historischen Grundlagen der Kernenergienutzung in Deutschland, der Atomkonsens von 2002 und die Laufzeitverlängerung von 2010 dargestellt.
III. Überblick: Die 13. Änderungsnovelle: Dieses Kapitel erläutert die inhaltlichen Kernpunkte der 13. Gesetzesänderung sowie die Einberufung der Ethikkommission.
IV. Formelle Verfassungsmäßigkeit: Hier wird geprüft, ob die formellen Anforderungen des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere das Gesetzesinitiativrecht und die Zustimmungsbedürftigkeit, eingehalten wurden.
V. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf Verfassungsprinzipien: Der Fokus liegt auf der Vereinbarkeit der Einberufung einer Ethikkommission mit dem Demokratieprinzip.
VI. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Grundrechte: Dieses Kapitel analysiert umfassend die Eingriffe in den Gleichheitssatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie der Betreiber.
VII. Zusammenfassung: Die Arbeit fasst zusammen, dass die Novelle trotz verfassungsrechtlicher Bedenken im formellen Bereich und in der Zusammensetzung der Kommission einer Überprüfung standhält.
Atomgesetz, 13. AtÄndG, Energiewende, Fukushima, Verfassungsmäßigkeit, Demokratieprinzip, Ethikkommission, Gleichheitssatz, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie, Reststrommengen, Laufzeitverlängerung, Atomausstieg, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit.
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Prüfung der 13. Atomgesetznovelle von 2011, die nach der Katastrophe in Fukushima den Atomausstieg in Deutschland neu regelte.
Die zentralen Themen sind das formelle Gesetzgebungsverfahren, die Rolle der Ethikkommission im demokratischen Prozess sowie die materiellen Grundrechtsverletzungen, speziell bei Gleichheitssatz, Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie.
Ziel ist es, die Vereinbarkeit des 13. AtÄndG mit dem Grundgesetz zu bewerten und zu klären, ob die getroffenen Maßnahmen als Inhalts- und Schrankenbestimmung oder als entschädigungspflichtige Enteignung zu qualifizieren sind.
Der Autor führt eine gutachterliche Prüfung durch, anhand derer die Vereinbarkeit der Gesetzesnovelle mit dem Verfassungsrecht systematisch analysiert wird.
Der Hauptteil analysiert die formelle Verfassungsmäßigkeit, die Vereinbarkeit mit Verfassungsprinzipien wie dem Demokratieprinzip und die Prüfung einzelner Grundrechte der betroffenen Energiekonzerne.
Die wichtigsten Schlagworte sind Atomausstieg, Eigentumsgarantie, Grundrechtsfähigkeit, Verhältnismäßigkeit und die 13. Atomgesetznovelle.
Das AKW Krümmel dient als zentrales Fallbeispiel für die Ungleichbehandlung, da dessen Laufzeit im Vergleich zu anderen Kraftwerken deutlich stärker verkürzt wurde.
Der Autor hält die Einbindung der Kommission hinsichtlich der demokratischen Legitimation für bedenklich, sieht jedoch keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip, da das Parlament die finale Entscheidungsgewalt behielt.
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