Bachelorarbeit, 2012
58 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Systematische Grundlagen
2.1 Grundlagen des Einkommensteuerrechts
2.2 Art. 3 Abs. 1 GG
2.3 Leistungsfähigkeitsprinzip
2.4 Objektives und subjektives Nettoprinzip
2.5 Steuergerechtigkeit
2.6 Abgrenzung zwischen Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben
3. Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen beim Auszubildenden
3.1 Absetzbarkeit von Bildungsaufwendungen
3.1.1 Rechtslage ab 2004
3.1.1.1 Erststudium / Erstausbildung ohne Dienstverhältnis
3.1.1.2 Erststudium / Erstausbildung i. R. e. Dienstverhältnisses
3.1.1.3 Fortbildung, Aufbaustudium, Umschulung
3.1.1.4 Bedeutung dieser Abgrenzungen
3.2 Die Rechtsprechung des BFH
3.2.1 Inhalte der BFH - Urteile
3.2.2 Reaktion der Finanzverwaltung und gesetzliche Neuregelung
4. Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen beim Unterhaltsberechtigten
4.1 Berücksichtigung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
4.2 Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 und 2 EStG
5. Kritische Würdigung
5.1 Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abzugsverbots gemäß § 12 Nr. 5 EStG
5.1.1 Art. 3 Abs. 1 GG
5.1.2 Leistungsfähigkeitsprinzip
5.1.3 Objektives Nettoprinzip
5.2 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des § 12 Nr. 5 EStG
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht. Im Zentrum steht dabei die kritische Analyse des Abzugsverbots gemäß § 12 Nr. 5 EStG und dessen Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Prinzipien wie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Leistungsfähigkeitsprinzip, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Erstausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.
1.1 Problemstellung
Hinsichtlich zahlreicher bildungspolitischer Debatten in der Vergangenheit ist bekannt, dass sich eine Steigerung der Hochschulabsolventenquote positiv auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Industriestaaten auswirken könnte. Die dafür benötigten Rahmenbedingungen werden jedoch von der Politik nicht geschaffen. Dieses Problem findet sich im Steuerrecht bezüglich der Absetzbarkeit von Bildungsaufwendungen wieder. Die Aufnahme eines Studiums kann als eine Investition in das Humankapital verstanden werden. Dabei dienen die steuerlichen Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Aufwendungen der Förderung für die Entscheidung zu einer Investition in das eigene Humankapital.
Im deutschen Einkommensteuerrecht mindern Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung die steuerliche Bemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen nur in Form von Sonderausgaben i. S. d. subjektiven Nettoprinzips. Zudem sind diese Aufwendungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Höhe nach begrenzt. Hierdurch kommt es zu einer abstrakten Messung von steuerlicher Leistungsfähigkeit. Diese führt unmittelbar zu einer Diskriminierung, da im Gegensatz dazu die Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen, die ihre erstmalige Berufsausbildung (bzw. ihr Erststudium) i. R. e. Ausbildungsverhältnisses absolvieren unter Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips gemessen wird. Verwirklicht wird diese Diskriminierung in der Gewährung eines Verlustabzugs. Der Gesetzgeber eröffnet somit den Steuerpflichtigen die Möglichkeit Berufsausbildungskosten in der Zukunft mit entsprechenden Einkünften zu verrechnen (intertemporale Steuergerechtigkeit). Die erstgenannte Gruppe zwingt er dagegen dazu, bereits während der Berufsausbildung Einkünfte zu beziehen, um in den Genuss einer Bemessungsgrundlagenminderung in Form eines Sonderausgabenabzugs, zu gelangen (intratemporale Steuergerechtigkeit).
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problemstellung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bildungsaufwendungen ein und erläutert den Gang der Untersuchung.
2. Systematische Grundlagen: Hier werden die steuerrechtlichen Grundprinzipien, wie das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Abgrenzung von Kostenarten, als Basis für die weitere Analyse definiert.
3. Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen beim Auszubildenden: Das Kapitel behandelt die Rechtslage zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten und analysiert die Rechtsprechung des BFH sowie die gesetzlichen Neuregelungen.
4. Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen beim Unterhaltsberechtigten: Hier liegt der Fokus auf der steuerlichen Begünstigung von Schulgeld und anderen Aufwendungen durch Eltern oder Unterhaltsberechtigte.
5. Kritische Würdigung: Dieses Kapitel prüft die Rechtmäßigkeit des Abzugsverbots gemäß § 12 Nr. 5 EStG kritisch auf Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und andere verfassungsrechtliche Normen.
6. Thesenförmige Zusammenfassung: Die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit werden hier pointiert zusammengeführt, um die verfassungsrechtliche Problematik der bestehenden Regelung zu unterstreichen.
Einkommensteuerrecht, Bildungsaufwendungen, Erstausbildung, Erststudium, § 12 Nr. 5 EStG, Werbungskosten, Sonderausgaben, Leistungsfähigkeitsprinzip, Nettoprinzip, Steuergerechtigkeit, BFH-Rechtsprechung, Verfassungsrecht, Berufsausbildung, Verlustabzug, Humankapital.
Die Bachelor-Abschlussarbeit befasst sich mit der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Kosten, die im Rahmen einer Erstausbildung oder eines Erststudiums anfallen.
Die Arbeit analysiert die Systematik der steuerlichen Berücksichtigung von Bildungskosten, die Differenzierung zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten sowie die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bestehender Abzugsverbote.
Ziel ist es, die steuerliche Praxis bei Bildungsaufwendungen darzustellen, zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ob die gesetzlichen Regelungen – insbesondere das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 5 EStG – mit der Verfassung vereinbar sind.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten steuerrechtlichen Literaturanalyse und der Untersuchung aktueller BFH-Urteile sowie gesetzlicher Neuregelungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die systematischen Grundlagen des Steuerrechts, die spezielle Behandlung von Auszubildenden und Unterhaltsberechtigten sowie eine detaillierte kritische Würdigung des Abzugsverbots unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Prinzipien.
Wichtige Begriffe sind unter anderem das Leistungsfähigkeitsprinzip, das objektive Nettoprinzip, Erststudium, Werbungskostenabzug und die Diskriminierung von Bildungsgruppen.
Befindet sich der Auszubildende in einem Dienstverhältnis, können die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was oft eine steuerlich günstigere Verrechnung ermöglicht, als dies bei einer Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses als Sonderausgabe der Fall ist.
Die Autorin sieht darin einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da vergleichbare Aufwendungen für das gleiche Ziel (Berufsausbildung) unterschiedlich behandelt werden, abhängig davon, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht.
Der Bundestag reagierte mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, um die vorteilhafte BFH-Rechtsprechung für Steuerpflichtige zu korrigieren und das Abzugsverbot gesetzlich zu festigen.
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