Bachelorarbeit, 2012
45 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Die Rolle der konfessionellen Träger im deutschen Wohlfahrtsstaat
2.1 Der Deutsche Caritasverband
2.2 Aufbau und Leitbild des Deutschen Caritasverbandes
3 Die rechtliche Sonderstellung konfessioneller Träger
3.1 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985
3.2 § 9 AGG – Ausnahmeregelung für kirchliche Organisationen
3.3 Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4.Dezember 2007
3.4 Auswirkungen des europäischen Antidiskriminierungsrechts
3.5 Das Staat-Kirchen-Verhältnis in Deutschland aus Sicht der politischen Parteien
4 Personalauswahl aus Sicht der kirchlichen Arbeitgeber
4.1 Arbeitsmarktsituation in der Sozialwirtschaft
4.2 Vorgaben der katholischen Kirche in Bezug auf Neueinstellungen
4.3 Vor- und Nachteile einer Mitarbeiterauswahl nach konfessionellen Kriterien
4.4 Die demographische Komponente
5 Empirische Untersuchung – Analyse von 685 Stellenausschreibungen des Deutschen Caritasverbandes
5.1 Die Jobbörse der Caritas
5.2 Darstellung der gewählten Untersuchungsmethode
5.2.1 Abgrenzung der Arbeitsfelder
5.2.2 Differenzierung der ausgeschriebenen Stellen nach Stellenarten
5.3 Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
5.4 Vor- und Nachteile der Untersuchungsmethode
6 Darstellung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung
6.1 Differenzierung nach Arbeitsfeldern
6.2 Differenzierung nach Dienstgebern
6.3 Differenzierung nach Stellenarten
6.4 Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
6.4.1 Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung nach Arbeitsfeldern
6.4.2 Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung für Leitungskräfte
6.4.3 Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung nach Dienstgebern
6.5 Gleiche Tätigkeit, unterschiedliche Einstellungskriterien – drei Beispiele
6.6 Bewertung der Ergebnisse
6.6.1 Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
6.6.2 Leitungspositionen – erschwerte Bedingungen für nichtchristliche Bewerber?
6.6.3 Fehlende Transparenz in der Ausschreibungspraxis
6.6.4 Auswirkungen auf die Soziale Arbeit
7 Fazit
Die Arbeit untersucht die Bedeutung der Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung bei Organisationen der sozialen Arbeit, speziell des Deutschen Caritasverbandes. Im Fokus steht dabei die Forschungsfrage, inwieweit konfessionelle Kriterien bei Stellenausschreibungen zum Einsatz kommen, wie diese mit arbeitsfeldspezifischen Anforderungen sowie dem bestehenden Fachkräftemangel korrelieren und ob eine einheitliche, transparente Ausschreibungspraxis erkennbar ist.
6.6.1 Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Aus der Untersuchung geht hervor, dass bei ca. jeder dritten Stellenausschreibung die Zugehörigkeit zur Kirche vorausgesetzt wird. Dieser Wert erscheint auf den ersten Blick nicht sonderlich hoch. Berücksichtigt man jedoch, dass das Kriterium „Kirchenzugehörigkeit erforderlich“ nur bei jenen Ausschreibungen erfüllt wird, aus denen explizit hervorgeht, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche gewünscht, erwartet oder verlangt wird, so muss tatsächlich von einem deutlich höherem Wert ausgegangen werden. Bemerkenswert ist jedoch auch, dass bei 26,2% aller Ausschreibungen gar keine Angaben zum gewünschten Verhältnis der Bewerber zur Kirche bzw. Caritas gemacht werden.
Wie aus der Untersuchung hervorgeht, wird die Kirchenzugehörigkeit in jenen Arbeitsfeldern am häufigsten als Einstellungskriterium vorausgesetzt, die als besonders verkündungsnah gelten. Somit wird von Mitarbeitern in pädagogischen Einrichtungen eine höhere Loyalität gegenüber den Dienstgebern verlangt als dies in anderen Arbeitsfeldern der Fall ist. So zeigt sich, dass bei nahezu drei von vier Ausschreibungen im Bereich Kindergärten / Kindertagesstätten die Zugehörigkeit zur Kirche verlangt wird (72,2%). Während dieses Ergebnis zunächst nicht überraschend erscheint, wird es dann bemerkenswert, wenn es in Relation zu anderen Werten betrachtet wird. So wird beispielsweise nur bei 52,7% aller ausgeschriebenen Leitungsstellen die Zugehörigkeit zur Kirche verlangt. Die Tatsache, dass Erzieher häufiger der Kirche angehören müssen als Führungskräfte, zeigt, dass der unmittelbare Verkündungsauftrag aus Sicht der Dienstgeber einen besonders wichtigen Stellenwert einnimmt. Bezieht man diesen Wert jedoch auf Art. 3 Abs. 2 GrOkathK, der besagt, dass „in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben nur einer Person übertragen“ werden können, „die der katholischen Kirche angehört“, so wird hier eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit erkennbar. Insbesondere der niedrige Wert bei den ausgeschriebenen Leitungsstellen könnte ein Indiz dafür sein, dass es zunehmend schwerer fällt, geeignete Mitarbeiter mit der gewünschten Konfession zu finden.
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der konfessionellen Wohlfahrtsverbände als Arbeitgeber dar und leitet die Forschungsfragen zur Praxis der Konfessionsgebundenheit bei Neueinstellungen ab.
2 Die Rolle der konfessionellen Träger im deutschen Wohlfahrtsstaat: Dieses Kapitel erläutert die historische und strukturelle Bedeutung des Deutschen Caritasverbandes als zentraler Akteur im deutschen Wohlfahrtswesen.
3 Die rechtliche Sonderstellung konfessioneller Träger: Das Kapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und deren Anwendung in der arbeitsrechtlichen Praxis unter Berücksichtigung relevanter Gerichtsurteile.
4 Personalauswahl aus Sicht der kirchlichen Arbeitgeber: Hier werden die Vorgaben der katholischen Kirche zur Personalauswahl sowie die Auswirkungen der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels auf die Rekrutierung beleuchtet.
5 Empirische Untersuchung – Analyse von 685 Stellenausschreibungen des Deutschen Caritasverbandes: Dieses Kapitel beschreibt das methodische Vorgehen der quantitativen Datenerhebung mittels der Internet-Jobbörse der Caritas.
6 Darstellung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung: Der Hauptteil präsentiert die detaillierten Ergebnisse der Datenanalyse, unterteilt in Arbeitsfelder, Dienstgeber, Stellenarten und die geforderte Konfessionszugehörigkeit.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert die Diskrepanz zwischen kirchlichem Anspruch, Ausschreibungspraxis und arbeitsmarktpolitischer Realität.
Soziale Arbeit, Deutscher Caritasverband, Konfessionszugehörigkeit, Einstellungsvoraussetzung, Stellenausschreibungen, Wohlfahrtsverbände, kirchliches Arbeitsrecht, Fachkräftemangel, Personalauswahl, Arbeitsmarkt, Religionszugehörigkeit, Transparenz, Verkündungsauftrag, Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Antidiskriminierung.
Die Arbeit untersucht, unter welchen Bedingungen die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche von Bewerbern in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird.
Zentrale Themen sind das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, die rechtliche Situation durch das AGG, die Personalauswahlpraxis kirchlicher Arbeitgeber sowie die Auswirkungen des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels.
Das Ziel ist es, aufzuklären, bei wie vielen Stellenausschreibungen eine Kirchenzugehörigkeit explizit gefordert wird, ob Unterschiede zwischen Arbeitsfeldern bestehen und ob einheitliche Transparenzstandards in der Ausschreibungspraxis existieren.
Es handelt sich um eine empirische Analyse von 685 Stellenausschreibungen, die im Zeitraum Dezember 2011 bis Januar 2012 auf der offiziellen Jobbörse des Deutschen Caritasverbandes erfasst wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts und der Rahmenbedingungen sowie eine umfassende empirische Auswertung der Stellenausschreibungen nach Arbeitsfeldern, Stellenarten und kirchlichen Anforderungen.
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Soziale Arbeit, Konfessionszugehörigkeit, Personalauswahl, Caritas, kirchliches Arbeitsrecht und Transparenz beschreiben.
Entgegen dem Anspruch der GrOkathK, dass Leitungsaufgaben in der Regel katholischen Christen vorbehalten sind, zeigt die Untersuchung überraschenderweise, dass bei fast jeder zweiten Leitungsstelle nicht explizit eine christliche Konfession gefordert wird.
Der Fachkräftemangel führt dazu, dass in bestimmten Arbeitsfeldern wie der Pflege die Konfessionszugehörigkeit seltener gefordert wird, da die Einrichtungen auf Bewerber angewiesen sind und Hürden für diese abbauen müssen.
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