Diplomarbeit, 2000
99 Seiten, Note: Sehr Gut
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
PROBLEMSTELLUNG UND METHODE
ERSTER TEIL
1. Historischer Abriss zur Entstehung des Asylrechts
1.1 Entstehung und Bedeutung des Wortes „Asyl“
1.2. Geschichtliche Herausbildung von Asyl
1.3. Arten von Asyl
2. Asylrecht ist Menschenrecht
ZWEITER TEIL
3. Völkerrechtliche Grundlagen im Asylbereich
3.1. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
3.1.1 Das Konzept der sicheren Drittstaaten in der GFK
3.1.2 Art. 33 GFK und Anforderungen an den Drittstaat
3.1.3 Der Einfluss eines territorialen Vorbehaltes nach Art. 1 B Zif. 1 GFK
3.1.4 Die Qualität der Durchreise nach der GFK
3.1.5 Zusammenfassung
3.2. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
3.2.1 Art. 2 und Art 3 EMRK
3.2.2 Art. 8 EMRK
3.2.3 Zusammenfassung
4. Asylrelevante Bestimmungen im EU – Raum
4.1 Die Verträge von Schengen und Dublin
4.1.1 Die Vorgeschichte
4.1.2 Inhaltliche Bestimmungen des Schengener und Dubliner Übereinkommens
4.1.3 Schlussfolgerungen
4.2 Beiträge der Europäischen Gemeinschaften zur Flüchtlingsproblematik
4.2.1 Schengen (II) und wo bleibt die Union?
4.2.2 Inhaltliche Aspekte der EU - Regelungen
4.2.2.1 Die asylrechtlichen Regelungen der EU im Bereich Intergouvernementaler Zusammenarbeit
4.2.2.2 Der besondere Rechtscharakter der EU Regelungen
5. Standpunkt des UNHCR
6. Das Asylrecht in Österreich
6.1 Vorbemerkungen
6.2 Einführung der Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1991
6.2.1 Die direkte Einreise
6.2.2 Die legale Einreise
6.2.3 Die Verfolgungssicherheit im Drittstaat
6.3 Die Drittstaatenklausel im Asylgesetz 1997
6.3.1 § 4 AsylG 1997
6.3.2 Thematisierung einzelner Bestimmungen der Drittstaatenklausel
6.3.3 Änderung der Drittstaatenklausel 1999
6.3.4 Die Regelvermutung
6.3.5 Das Parteiengehör
6.3.6 Einzelaspekte
DRITTER TEIL
7. Die Österreichische Drittstaatenregelung in der internationalen Betrachtung
7.1 Vergleich der deutschen mit der österreichischen Drittstaatenklausel
7.1.1 Die besondere Konstruktion des deutschen Asylrecht
7.1.2 Die deutsche Regelung nach der Verfassungsänderung 1993
7.1.3 Vergleich der deutschen und der österreichischen Drittstaatenregelung
7.2. Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit den Grundsätzen der GFK
7.3 Das Verhältnis der österreichischen Regelung zur EMRK
7.4 Die österreichische Regelung im Rahmen der europäischen Übereinkommen und Standpunkte
7.4.1 Die Verträge von Schengen und Dublin
7.4.2 Andere gemeinsame Akte innerhalb der EU
7.5 Zusammenfassung der Kritikpunkte
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Diplomarbeit untersucht die Vereinbarkeit der österreichischen Drittstaatenklausel mit völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ziel ist festzustellen, inwieweit die Praxis der Zurückweisung von Asylwerbern in vermeintlich sichere Drittstaaten den international eingegangenen Schutzverpflichtungen Österreichs widerspricht.
Die Institution des Asyls
Die Institution des Asyls ist allerdings schon wesentlich älter als es das Wort selbst ist. Als erste geschichtlich gesicherte Annahme eines Zufluchtsrechts gelten die Gesetze der Israeliten. Den Israeliten wurde durch göttlichen Willen aufgetragen, an bestimmten Orten Verbrechern nicht nachzustellen. Diese Orte waren wieder Heiligtümer, hauptsächlich der Altar Gottes, und wurden später dann auch „verliehen“, im Sinne von besonders anerkannt. Dazu zählten insbesondere die 6 Levitenstädte. Obwohl sich der Schutzcharakter einer Asylstätte bis heute in seinem Wesen erhalten hat (Schutz vor Verfolgung), hat sich der Geltungsgrund des Asyls wesentlich verändert.
Waren es im alten Griechenland, und besonders auch bei den Israeliten, noch göttliche Kräfte, die den Grund für die Verfolgungssicherheit darstellten, wurden es später vor allem hoheitliche Aspekte eines Staates. Das Territorium eines Staates gilt als unverletzlich und daher waren auch Personen, die auf sein Gebiet flüchteten, der Verfolgung eines anderen Staates entzogen. Diese Territorialitätstheorie erklärte insbesondere auch den Schutz eines Verfolgten innerhalb des Verfolgerstaates durch die Institution der Mission. Heute wird weniger auf diese Exterritorialität als auf eine Begründung des Schutzes durch Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht hinzuweisen sein.
PROBLEMSTELLUNG UND METHODE: Einführung in die Kritik am österreichischen Asylrecht und Erläuterung der Methode zur Prüfung der Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen.
1. Historischer Abriss zur Entstehung des Asylrechts: Kurze historische Einordnung des Asylbegriffs von der Antike bis zu seiner Rolle als Teil des Völkerrechts.
2. Asylrecht ist Menschenrecht: Dogmatische Begründung der Menschenrechtlichkeit des Asylrechts als Schutz der Rechtspersönlichkeit.
3. Völkerrechtliche Grundlagen im Asylbereich: Analyse der GFK und EMRK sowie deren Bedeutung für das Konzept der sicheren Drittstaaten.
4. Asylrelevante Bestimmungen im EU – Raum: Untersuchung der Schengener und Dubliner Übereinkommen sowie der Rolle der Europäischen Union in der Asylpolitik.
5. Standpunkt des UNHCR: Darstellung der Position des UNHCR, der eine Einzelfallprüfung der Drittstaaten-Sicherheit einfordert.
6. Das Asylrecht in Österreich: Detaillierte Betrachtung der Entwicklung des österreichischen Asylrechts, insbesondere der Drittstaatenklauseln im Asylgesetz 1991 und 1997.
7. Die Österreichische Drittstaatenregelung in der internationalen Betrachtung: Rechtsvergleich mit Deutschland und abschließende kritische Bewertung der österreichischen Regelung.
Asylrecht, Drittstaatenklausel, Völkerrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, EMRK, Europäische Union, Schengen, Dubliner Übereinkommen, Menschenrechte, Nicht-Zurückweisung, Non-Refoulement, Asylverfahren, Prozessvoraussetzung, Verfolgungssicherheit.
Die Arbeit analysiert die österreichische "Drittstaatenklausel", die es ermöglicht, Asylwerber in andere Staaten zurückzuweisen, sofern diese als sicher gelten, unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten.
Die zentralen Felder umfassen das Völkerrecht (GFK, EMRK), das EU-Asylrecht (Schengen, Dublin) und die innerstaatliche österreichische Rechtsentwicklung seit 1991.
Das Ziel ist die Prüfung, ob und in welchen Punkten ein Widerspruch zwischen der österreichischen Drittstaatenregelung und den internationalen vertraglichen Verpflichtungen Österreichs besteht.
Der Autor verwendet eine differenzierte juristische Analyse, bei der Maßstäbe aus internationalen Verträgen gegen die Umsetzung im österreichischen Recht (Ist-Zustand) abgewogen werden, unterstützt durch Auswertungen von Judikaturen (VwGH, UBAS).
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die völkerrechtliche Einbettung, die EU-Regelungen sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Asylgesetzen 1991 und 1997, inklusive eines Rechtsvergleichs mit der deutschen Regelung.
Schlüsselbegriffe sind vor allem "sicherer Drittstaat", "Non-Refoulement", "Verfolgungssicherheit", "prozessuale Voraussetzungen" und "Parteiengehör".
Die Arbeit bewertet die Einführung des Unabhängigen Bundesasylsenats (UBAS) positiv, da er durch seine Entscheidungspraxis die Bedeutung des Parteiengehörs gestärkt und eine "latente Beobachtungspflicht" der Behörden bezüglich der Vollzugspraxis in Drittstaaten begründet hat.
Das "Refugee-in-orbit"-Phänomen (das Hin- und Herschieben von Flüchtlingen zwischen Staaten) wird als menschenrechtswidrig im Sinne von Art. 3 EMRK gewertet; der Autor fordert hier nationale Regelungen, die zumindest nach einer ersten Rückabschiebung ein Asylverfahren garantieren.
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