Forschungsarbeit, 2003
48 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Der vorliegende Bericht befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Aspekten des Internets und untersucht die Auswirkungen elektronischer Kommunikationsmittel auf die Arbeitswelt. Der Fokus liegt dabei auf den Herausforderungen und Chancen, die sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Nutzung des Internets in der Arbeitswelt ergeben.
Das erste Kapitel behandelt die Problemstellung und die wachsende Bedeutung des Internets in der Arbeitswelt. Kapitel zwei erläutert die Einordnung des Arbeitsrechts in den Kontext der Digitalisierung. Kapitel drei beleuchtet die Auswirkungen elektronischer Kommunikationsmittel auf die Arbeitswelt und untersucht die Vor- und Nachteile, sowie die verschiedenen Formen der elektronischen Kommunikation. In Kapitel vier werden die rechtlichen Aspekte des Abschlusses und der Kündigung von Arbeitsverträgen im digitalen Zeitalter betrachtet. Kapitel fünf behandelt die arbeitsvertragliche Zulässigkeit der Einrichtung von Internetanschlüssen im Unternehmen, die Weiterbildung und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Die Kapitel sechs und sieben beschäftigen sich mit der Erlaubnis oder dem Verbot der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz, den rechtlichen Folgen und den Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers. Schliesslich werden in Kapitel acht die wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichtes zusammengefasst.
Arbeitsrecht, Internet, elektronische Kommunikation, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Datenschutz, Datenschutzrecht, Mitbestimmungsrecht, Direktionsrecht, private Nutzung, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Kündigung, E-Mail, Intranet, Internetzugang, Homepages, IT-Recht.
Dies hängt von der Gestattung oder dem Verbot durch den Arbeitgeber ab. Eine stillschweigende Duldung kann zu rechtlichen Problemen führen, weshalb klare Regelungen empfohlen werden.
Kontrollmöglichkeiten bestehen, müssen aber das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer wahren. Bei gestatteter Privatnutzung gelten strengere Datenschutzregeln (Fernmeldegeheimnis).
Gemäß § 87 I Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Arbeitnehmer genutzt werden können.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an den Abschluss und die Kündigung von Verträgen im digitalen Zeitalter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schriftform.
Ja, im Rahmen des notwendigen Geschäftsbedarfs kann der Betriebsrat einen Internetzugang und eine eigene Homepage fordern, um seine Aufgaben effektiv wahrzunehmen.
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