Forschungsarbeit, 2003
48 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. PROBLEMSTELLUNG
2. EINORDNUNG DES ARBEITSRECHTS
3. AUSWIRKUNGEN ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATIONSMITTEL AUF DIE ARBEITSWELT
3.1. VOR- UND NACHTEILE ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION
3.2. FORMEN DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION
3.2.1. Öffentliches Netzwerk (Internet)
3.2.2. Internes Netzwerk (Intranet)
3.2.3. E-Mail
4. ABSCHLUSS/KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
4.1. ABSCHLUSS VON ARBEITSVERTRÄGEN
4.2. KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN
5. EINRICHTUNG VON INTERNETANSCHLÜSSEN
5.1. ARBEITSVERTRAGLICHE ZULÄSSIGKEIT
5.1.1. Direktionsrecht
5.1.2. Gleichbehandlungsgrundsatz
5.2. WEITERQUALIFIZIERUNG
5.2.1. Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbildung
5.2.2. Pflicht des Arbeitnehmers zur Weiterbildung
5.2.3. Inhalt und Probleme des § 97 II BetrVG
5.3. MITBESTIMMUNGSRECHTE UND BERATUNGSRECHTE DES BETRIEBSRATES
5.3.1. Beratungsrechte des Betriebsrates
5.3.2. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
6. GESTATTUNG ODER VERBOT PRIVATER NUTZUNG
6.1. GESTATTUNG PRIVATER NUTZUNG
6.2. RECHTSFOLGEN EINER GESTATTUNG
6.3. VERBOT PRIVATER NUTZUNG
6.4. RECHTSFOLGEN EINES VERBOTS
6.5. ABMAHNUNG/KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
6.6. ARBEITGEBERZUGRIFF AUF KLASSISCHE SOWIE MODERNE KOMMUNIKATIONSFORMEN
6.6.1. Klassische Kommunikationsformen
6.6.2. Moderne Kommunikationsformen
7. NOTWENDIGER GESCHÄFTSBEDARF DES BETRIEBSRATES
7.1. NOTWENDIGKEIT EINES INTERNETZUGANGES
7.2. NOTWENDIGKEIT EINER HOMEPAGE
8. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Einführung und Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail im Betrieb ergeben, insbesondere im Hinblick auf Überwachungsmöglichkeiten, die private Internetnutzung und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
3.1. Vor- und Nachteile elektronischer Kommunikation
Elektronische Kommunikationsmittel haben einen immensen Einfluss auf die Arbeitswelt genommen. Vergleicht man die neue, computergestützte Kommunikationstechnologie mit den herkömmlichen Formen der Kommunikation wie Briefpost, Telefon und Telefax, so kann man durchaus von einem neuen Zeitalter des Informationstransfers reden. Keine andere Kommunikationsform kann Wissen so schnell, so weitreichend, so kostengünstig und in so komplexer Form verbreiten. Da Wissen und Informationen in unserer Arbeitswelt und Gesellschaft einen immer wichtigeren Stellenwert erlangen, kann anhand eines effizienten Gebrauchs der neuen Technologien die Kommunikation beschleunigt und die Produktivität folglich gesteigert werden. So stellt Michele Colucci gleich zu Beginn seines Werkes fest, dass das Internet die Transaktionskosten eines Unternehmens deutlich reduziert.
Nicht nur beschleunigt sich die Informations-Suche um ein Vielfaches und ermöglicht ein Real-Time-Feedback, das Internet macht auch den Einsatz von Intermediären zwischen Unternehmen und Kunden beinahe überflüssig. Weitere Vorteile sind in einem reduzierten Papierverbrauch zu suchen sowie einem speziell durch das Internet ermöglichten Zugang zu einem weltweiten Absatzmarkt. Auch wird der Austausch von Informationen unter den Mitarbeitern erleichtert, insbesondere wenn sich die Kommunikationspartner in verschiedenen Zweigstellen des Unternehmens befinden.
1. PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die juristischen Herausforderungen durch die Internetnutzung im Betrieb, insbesondere bezüglich Überwachung und Mitbestimmungsrechten.
2. EINORDNUNG DES ARBEITSRECHTS: Grundlagen des Arbeitsrechts, Vertragsfreiheit und die historische Entwicklung als Basis für die weitere Analyse.
3. AUSWIRKUNGEN ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATIONSMITTEL AUF DIE ARBEITSWELT: Untersuchung der ökonomischen und betrieblichen Vor- und Nachteile der neuen Medientechnologien.
4. ABSCHLUSS/KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN: Analyse der Rechtswirksamkeit von Online-Vertragsabschlüssen und elektronischen Kündigungen.
5. EINRICHTUNG VON INTERNETANSCHLÜSSEN: Betrachtung der arbeitsvertraglichen Zulässigkeit, Weiterbildungspflichten und der Beteiligungsrechte des Betriebsrates.
6. GESTATTUNG ODER VERBOT PRIVATER NUTZUNG: Differenzierte Darstellung der Rechtsfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz.
7. NOTWENDIGER GESCHÄFTSBEDARF DES BETRIEBSRATES: Erörterung der Ansprüche des Betriebsrats auf moderne IT-Ausstattung zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben.
8. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende kritische Beurteilung der untersuchten arbeitsrechtlichen Aspekte und des zukünftigen Handlungsbedarfs.
Arbeitsrecht, Internetnutzung, Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Direktionsrecht, Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Private Nutzung, Überwachung, Kündigung, Weiterqualifizierung, Betriebsbereitschaft, elektronische Kommunikation, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung.
Die Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die aus der Einführung und Nutzung von Internet und E-Mail in Betrieben resultieren, insbesondere mit dem Spannungsfeld zwischen Arbeitgeberinteressen und Arbeitnehmerpersönlichkeitsrechten.
Zentral sind der Abschluss von Arbeitsverträgen, die Regelung privater Internetnutzung, Möglichkeiten der Arbeitgeberüberwachung sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
Das Ziel ist es, die neuen juristischen Fragestellungen zu systematisieren, die durch die Interneteinführung im Arbeitsleben entstehen, und dabei insbesondere die Kontrollproblematik sowie die Rolle des Betriebsrates zu beleuchten.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der geltenden Gesetze, einschlägiger Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur zum Internet- und Arbeitsrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Interneteinführung, die Gestaltung der privaten Nutzung, die Kündigungsproblematik sowie die spezifischen Mitbestimmungs- und Beratungsrechte des Betriebsrates bei technologischen Neuerungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Arbeitsrecht, Internetnutzung, Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Datenschutz und Überwachung charakterisiert.
Es wird als präventives Recht eingestuft, das den Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gegen anonyme Überwachungseinrichtungen sichert, wobei der Arbeitgeber bei der Wahl der Sachmittel grundsätzlich frei bleibt.
Private E-Mails unterliegen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, was eine inhaltliche Überwachung ohne gewichtige Sicherheitsgründe untersagt, während geschäftliche E-Mails weitgehend kontrolliert werden dürfen.
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