Diplomarbeit, 2003
136 Seiten, Note: 1,0
1.0. Vorwort
2.0. Zur Begrifflichkeit sexueller Missbrauch
3.0. Definitionen
3.1. Definition des Begriffes „Kind“
3.2. Definition des Begriffes „sexueller Missbrauch“
3.3.Eigene Forschungsdefinition
3.4. Formen des sexuellen Missbrauchs
3.5. Definition von primärer und sekundärer Viktimisation
4.0. Darstellung der Wormser Prozesse als Ausgangspunkt der Überlegungen zur sekundären Viktimisation
5.0. Primäre und sekundäre Viktimisierung von sexuell missbrauchen Kindern
5.1. Primäre Folgen sexuellen Missbrauchs
5.2. Sekundäre Folgen sexuellen Missbrauchs
5.3. Die Situation des kindlichen Opferzeugen vor Gericht
6.0. Zwischenresümee`
7.0. Sekundäre Viktimisation durch Glaubhaftigkeitsgutachten
7.1. Begrifflichkeiten im Bereich der aussagepsychologischen Begutachtung
7.2. Die wesentlichen Elemente eines Glaubhaftigkeitsgutachtens
7.3. Die historische Entwicklung der Glaubhaftigkeitsbegutachtung
7.4. Rolle und Situation des Gutachters
8.0. Der aktuelle wissenschaftliche Stand
8.1. Die Criteria Based Content Analysis
8.2. Der Validity Check
8.3. Ergänzungen zur Zusammensetzung eines umfassenden Gutachtens nach Fiedler und Steller
8.4. Kurze zusammenfassende Darstellung
9.0. Praxis der Begutachtung
9.1. Richtlinien für die Zeugenbefragung im Zuge der aussagepsychologischen Begutachtung
9.2. Richtlinien der Polizei zur Befragung kindlicher Opferzeugen sexuellen Missbrauchs
10.0. Konsequenzen aus den Wormser Prozessen
11.0. Ausblick auf die Zukunft
12.0. Fazit
Die Diplomarbeit untersucht das Phänomen der sekundären Viktimisation bei sexuell missbrauchten Kindern im deutschen Strafverfahren, mit dem Ziel, kritische Belastungspunkte zu identifizieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation kindlicher Opferzeugen zu entwickeln.
4.0. Darstellung der Wormser Prozesse als Ausgangspunkt der Überlegungen zur sekundären Viktimisation
Vor dem Landgericht Mainz wurden in den Jahren 1994 bis 1997 drei Großverfahren verhandelt, die mutmaßlichen massenhaften Kindesmissbrauch (u.a. Herstellen von Pornovideos) in Worms zum Gegenstand hatten.
Es wurden vor allem Familienmitglieder und Bezugspersonen der insgesamt 16 Kinder angeklagt. Dies geschah auf Veranlassung von Mitarbeitern der Kinderschutzorganisation Wildwasser, welche schon im Vorfeld eigene Befragungen der Kinder durchführten. Dies wurde unter anderem auch von der Fachwelt extrem kritisiert, da diese Befragungen in hohem Masse den Verdacht aufwarfen, suggestiv zu sein, nicht zuletzt weil die Befragerinnen und Befrager keine entsprechend fundierten Kenntnisse der Aussagepsychologie aufwiesen, welche notwendig sind, um eine weitgehende Suggestionsfreiheit zu garantieren.
Die drei Verfahren endeten mit Freisprüchen für alle 24 Angeklagten (eine Angeklagte verstarb in der Untersuchungshaft). Von Mitte 1993 bis zum Frühjahr 1995 wurden Gespräche und Befragungen mit den Kindern über den möglichen sexuellen Missbrauch durchgeführt. Dies sind zwei Jahre, in denen jedes Kind durchschnittlich 23 mal befragt wurde, also immer wieder mit dem Vorgang des sexuellen Missbrauchs, sei er jetzt tatsächlich erlebt oder nicht, konfrontiert wurde.
1.0. Vorwort: Einleitung in die Thematik der Viktimologie und die persönliche Motivation des Autors zur Untersuchung der sekundären Viktimisation.
2.0. Zur Begrifflichkeit sexueller Missbrauch: Reflexion über die Angemessenheit verschiedener Terminologien für den Themenbereich sexueller Gewalt.
3.0. Definitionen: Etablierung einer wissenschaftlichen Basis durch juristische und fachspezifische Begriffsbestimmungen von Kind und Missbrauch.
4.0. Darstellung der Wormser Prozesse als Ausgangspunkt der Überlegungen zur sekundären Viktimisation: Historische Fallanalyse von Verfahren, die als Negativbeispiele für den Kinderschutz und die Glaubwürdigkeitsprüfung gelten.
5.0. Primäre und sekundäre Viktimisierung von sexuell missbrauchten Kindern: Detaillierte Darstellung der psychischen und somatischen Folgen sowie der Belastungssituation vor Gericht.
6.0. Zwischenresümee: Zusammenfassung der kritischen Punkte, an denen im Umfeld des Strafverfahrens zusätzliche Traumatisierungen entstehen können.
7.0. Sekundäre Viktimisation durch Glaubhaftigkeitsgutachten: Untersuchung des Gutachterwesens als potenzielle Quelle für Belastung und wissenschaftliche Fehlerquellen.
8.0. Der aktuelle wissenschaftliche Stand: Erörterung der Standards in der Aussagepsychologie, insbesondere CBCA und Validity Check.
9.0. Praxis der Begutachtung: Ableitung konkreter Leitlinien für die Zeugenbefragung und die Arbeit der Polizei bei der Opferbefragung.
10.0. Konsequenzen aus den Wormser Prozessen: Reflexion über Lehren für die zukünftige Gestaltung von Missbrauchsprozessen.
11.0. Ausblick auf die Zukunft: Strategien zur Lösung des Spannungsfeldes zwischen therapeutischer Versorgung und notwendiger Suggestionsfreiheit.
12.0. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Möglichkeiten zur Reduzierung sekundärer Viktimisation trotz der systemischen Grenzen.
Sekundäre Viktimisation, sexueller Missbrauch, Kinderschutz, Glaubhaftigkeitsgutachten, Aussagepsychologie, Wormser Prozesse, Zeugenbefragung, Traumatisierung, Suggestion, Aussagegenese, Strafverfahren, Opferschutz, Realkennzeichen, Kindeswohl, Viktimologie.
Die Arbeit analysiert die sekundäre Viktimisation von sexuell missbrauchten Kindern im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen und Gerichtsverfahren.
Zu den Kerngebieten zählen die Aussagepsychologie, das Gutachterwesen, die polizeiliche Vernehmungspraxis und die psychischen Folgen von Missbrauch.
Ziel ist es, die Prozesse aufzuzeigen, die Kinder im Strafverfahren zusätzlich belasten, und verbesserte, opferschonende Vorgehensweisen abzuleiten.
Es erfolgt eine umfassende Analyse von Literatur, empirischen Studien (z.B. Baurmann, Volbert) sowie eine detaillierte Fallanalyse der Wormser Prozesse.
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition von Missbrauch, den Folgen für die Betroffenen, der Bedeutung von Glaubhaftigkeitsgutachten und Richtlinien für Befragungen.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Sekundäre Viktimisation, Glaubhaftigkeitsgutachten, Aussagepsychologie und Kinderschutz.
Sie dienen als zentrales Fallbeispiel für ein fehlerhaftes Verfahren, bei dem mangelnde fachliche Kenntnisse der Befragenden zu einer massiven sekundären Viktimisation führten.
Der Autor plädiert für eine lückenlose Dokumentation von Therapien, um den Zielkonflikt zwischen therapeutischer Hilfe und der nötigen Suggestionsfreiheit aufzulösen.
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