Diplomarbeit, 2003
227 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten der betrieblichen Umstrukturierung durch Outsourcing. Sie untersucht die Gründe und Formen des Outsourcing sowie den Outsourcing-Prozess in einem Phasenkonzept. Des Weiteren werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs im Sinne des § 613 a BGB und des Umwandlungsgesetzes sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter beleuchtet.
Das erste Kapitel erläutert den Begriff des Outsourcing, die Gründe für dessen zunehmende Bedeutung und verschiedene Formen des Outsourcing. Es werden sowohl strategische als auch operative Aspekte des Outsourcing in der Unternehmensführung beleuchtet. Das Kapitel stellt ein Phasenkonzept für den Outsourcing-Prozess vor, das die Schritte von der Ist-Analyse über die Make-or-Buy-Entscheidung bis zur Implementierung umfasst. Der Fokus liegt dabei auf den Chancen und Risiken, die mit dem Outsourcing verbunden sind, sowie auf den Aspekten des Controlling und der Mitarbeiterbeteiligung.
Dieser Teil des zweiten Kapitels befasst sich mit dem Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB. Es werden der Begriff des Betriebsübergangs, dessen Schutzzweck und die Tatbestandsvoraussetzungen erläutert. Besonders im Fokus steht die Anwendung des § 613 a BGB bei Outsourcing und Funktionsnachfolge. Das Kapitel behandelt außerdem die Abgrenzung des Betriebsübergangs von der Betriebsstillegung und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Umwandlungsgesetzes.
Outsourcing, Betriebsübergang, § 613 a BGB, Umwandlungsgesetz, Kernkompetenzen, Make-or-Buy-Entscheidung, Mitarbeiterbeteiligung, Controlling, rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsverhältnisse.
Outsourcing bezeichnet die Ausgliederung von bisher im Unternehmen selbst erbrachten Leistungen an spezialisierte externe Dienstleister, um Kosten zu senken oder sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren.
Externes Outsourcing vergibt Leistungen an völlig fremde Firmen. Internes Outsourcing bedeutet die Verlagerung an ein rechtlich eigenständiges, aber zum Konzern gehörendes Tochterunternehmen.
Dieser Paragraph regelt den Betriebsübergang. Er stellt sicher, dass bei der Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils durch einen neuen Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen.
Gemäß § 613 a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs unwirksam. Kündigungen aus anderen (z. B. dringenden betrieblichen) Gründen bleiben jedoch unter Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes möglich.
Es ist die strategische Abwägung, ob ein Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung selbst herstellt ("Make") oder von einem externen Lieferanten bezieht ("Buy"), basierend auf Kosten, Qualität und Flexibilität.
Ja, Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Unterrichtung schriftlich widersprechen. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, was jedoch oft zu betriebsbedingten Kündigungen führen kann.
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