Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004
15 Seiten
1. Dunkelfeld/er
2. Verfahrensgerechtigkeit
3. Chronique scandaleuse
4. Zwischenrufe
5. Gleicherer
6. Staatsknete
Die vorliegende Arbeit analysiert aus einer bürgerrechtlichen Perspektive den Umgang von Bundesregierungen und Staatsanwaltschaften mit der sogenannten "Operation Löschtaste" beziehungsweise den "Bundeslöschtagen" im Zeitraum von 1998 bis 2004. Dabei steht die Frage im Zentrum, inwiefern rechtsstaatliche Grundsätze und der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitssatz durch staatliche Akteure gewahrt oder untergraben wurden.
Dunkelfeld/er
Nachdem der Sonderermittler der Bundesregierung im Frühjahr 2001 den Bericht über seine Nachforschungen zu Vorgängen, die später unter den Stichworten „Operation Löschtaste“ und „Bundeslöschtage“ publiziert werden sollten, vorlegte, wurde er zum Schluss eines ausführlichen Interviews gefragt, ob sein Bericht veröffentlicht würde. Dr.iur. Burkard Hirsch antwortete:
„Nein, ich habe den Bericht Staatssekretär Steinmeier erstattet und habe dem Untersuchungsausschuss [des Bundestages] eine Fassung zur Verfügung gestellt, die von einer Reihe personeller Details bereinigt wurde [...]. Eine öffentliche Erörterung der Tatbestände ist angesichts des [damals zunächst nur gegen den ehemaligen Ministerialdirektor und Leiter der Zentralabteilung für Inneres und Recht im Bundeskanzleramt, Dr.iur. Hans-Achim Roll] anhängigen Disziplinarverfahrens nicht möglich.“[1]
Daran hat sich bis heute (Mitte März 2004) nichts Wesentliches geändert: Nach wie vor sind, von einzelnen Ausnahmen abgesehen– konkret: Zunächst Informationsprivilegierung von Redakteuren der Hamburger Wochenzeitung DIE ZEIT seit April 2001 und später von Redakteuren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) seit Juni 2003 -, alle wesentlichen Dokumente bis heute unveröffentlicht.
Dunkelfeld/er: Beleuchtung der Ausgangslage und der mangelnden Transparenz bei der Untersuchung der Datenlöschungen im Bundeskanzleramt.
Verfahrensgerechtigkeit: Auseinandersetzung mit der Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes auf die Ermittlungspraktiken gegenüber Regierungsmitgliedern und der Rolle der Staatsanwaltschaft.
Chronique scandaleuse: Zusammenfassende Chronologie der Ereignisse von den ersten Vorwürfen 1998 bis zur Einstellung der Ermittlungen 2004.
Zwischenrufe: Dokumentation von Zeitzeugenaussagen und Perspektiven auf die Amtsübergabe und die Praxis der Aktenvernichtung.
Gleicherer: Kritische Reflexion über die Ungleichbehandlung von Bürgern und Amtsträgern durch Justizbehörden.
Staatsknete: Theoretische Einordnung der politischen Korruption unter Bezugnahme auf historische Analysen von Friedrich Engels und Übertragung auf die deutsche Politik.
Bundeslöschtage, Operation Löschtaste, Verfahrensgerechtigkeit, Staatsanwaltschaft, Bundeskanzleramt, Politische Korruption, Rechtsstaatlichkeit, Aktenvernichtung, Regierungskriminalität, Gleichheitsgrundsatz, Datenlöschung, Transparenz, Verwaltungsrecht.
Die Arbeit untersucht den Umgang staatlicher Institutionen wie der Bundesregierung und der Bonner Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf massiver Datenlöschungen im Bundeskanzleramt bei Regierungswechseln.
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Spannungsfeld zwischen Regierungshandeln und Rechtsstaatlichkeit, der Rolle der Justiz bei der Aufklärung politischer Affären sowie der Transparenz staatlicher Abläufe.
Das Ziel ist es, aus einer bürgerrechtlichen Perspektive kritisch zu hinterfragen, ob die "Bundeslöschtage" rechtsstaatlich korrekt aufgearbeitet wurden oder ob hier Vorzugsbehandlungen für Staatsakteure stattfanden.
Der Autor wählt einen kommentar- und diskursanalytischen Ansatz, der sich auf Dokumente, Presseberichte und rechtliche Grundlagen stützt, um den Gesamtzusammenhang politischer Auseinandersetzungen zu bewerten.
Der Hauptteil analysiert die chronologischen Ereignisse, die Rolle der Ermittler, die staatsanwaltliche Einstellungsbegründungen sowie die öffentliche und mediale Debatte zu diesen Vorgängen.
Kernbegriffe wie Bundeslöschtage, Operation Löschtaste, Politische Korruption und Verfahrensgerechtigkeit prägen die Argumentation des gesamten Textes.
Der Begriff dient als analytische Klammer für die politische Auseinandersetzung, in der Ämter und Akten als Instrumente der Macht und persönlicher Vorteile statt als öffentliche Güter betrachtet werden.
Der Autor kritisiert die Bonner Staatsanwaltschaft für ihre als einseitig und unkritisch wahrgenommene Ermittlungspraxis sowie für die enge Kommunikation mit dem Bundeskanzleramt während laufender Verfahren.
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