Bachelorarbeit, 2011
80 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Bullying/Mobbing unter Verwendung von neuen Medien
2.1 Cyber Bullying
2.2 Mobile Bullying
2.3 Snuff-Videos
2.4 „Happy Slapping“
2.4.1 Definition und Begriffsverwendung
2.4.2 Mögliche Formen des „Happy Slapping“
2.4.3 Zahlen und Fakten
2.4.3.1 Ergebnis der repräsentativen Basisuntersuchung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
2.4.3.2 Ergebnis der Jugend, Information, (Multi-)Media Studie 2010
2.5 „Happy Raping“
2.5.1 Presseberichterstattungen
2.5.2 Definition
2.5.3 Parallelen und Unterschiede zu anderen mit dem Handy gefilmten Vergewaltigungen
2.6 Tatmittel Handy
2.6.1 Besitz und Ausstattung
2.6.2 Der Kameraeinsatz – Inzidentielle vs. Intentionale Dokumentation
2.6.3 Verbreitungsmöglichkeiten des Clips
3. Gesetzesbestimmungen/Straftatbestände
3.1 Strafgesetzbuch - Strafbestimmungen und Deliktscharakter
3.2 Jugendmedienschutz: Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
4. Täter
4.1 Soziodemographie
4.2 Biographie und Lebenswelten
4.3 Motive
4.3.1 Erlebnismotiv: Außeralltägliche Action nacherleben
4.3.2 Geltungsmotiv: Clips als kontrollierbare Anerkennungsressource und Abschreckungsinstrument
4.3.3 Leistungsmotiv: Visueller Kompetenzcheck und Steigerung der eigenen Gewaltfähigkeiten
4.3.4 Pornographiekonsum und dessen Folgen als Motiv für eine „Happy Raping“-Tat?
5. Auswirkungen und Folgen für die Opfer
5.1 Folgen der Vergewaltigung
5.1.1 Physische Folgen
5.1.2 Psychische Folgen
5.1.2.1 Angststörungen
5.1.2.2 Essstörungen
5.1.2.3 Selbstverletzendes Verhalten
5.1.2.4 Borderline-Persönlichkeitsstörung
5.1.2.5 Posttraumatische Belastungsstörung
5.2 Folgen des Bullying und des Cyber Bullying
5.3 Folgen der „Happy Raping“-Tat
6. Resümee
7. Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Fragestellung, ob „Happy Raping“ als eine spezifische Form der „Happy Slapping“-Phänomenologie klassifiziert werden kann, wobei die technischen, rechtlichen und psychosozialen Aspekte dieses Phänomens analysiert werden.
2.4.1 Definition und Begriffsverwendung
Bei dem Phänomen des „Happy Slapping" handelt es sich nach FEIST (2008, S. 8) „um eine Entwicklung aus England, die mittlerweile auch in Deutschland angekommen ist.“ HILGERS (2011, S. 41-42) schreibt dazu: „Sowohl die Entstehung als auch die inhaltliche Begriffsbestimmung von ‚Happy Slapping‘ ist unklar. Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff von Jugendlichen für ihre gefilmten Gewalthandlungen geprägt wurde. Es gibt keine einheitlich verwendete Festlegung in der Wissenschaft. Der Begriff wird vor allem in den (britischen) Medien inflationär verwendet. Unklar ist auch, wie die Jugendlichen selbst diesen Begriff verwenden und welche Handlungen sie damit verbinden“. In den von GRIMM, RHEIN & CLAUSEN-MURADIAN durchgeführten Studien wird der Begriff „Happy Slapping“ von den Jugendlichen selbst nicht benutzt. Dies deutet darauf hin, dass dieser Begriff bislang nicht in den deutschen „Jugendjargon“ Eingang gefunden hat. Üblich sind eher die Bezeichnungen „Klopp- bzw. Prügel-Videos“ und „Schlägerei“ (vgl. GRIMM & RHEIN, 2007; GRIMM, RHEIN & CLAUSEN-MURADIAN, 2008).
Die BUNDESPRÜFSTELLE FÜR JUGENDGEFÄHRDENDE MEDIEN (2006, S. 13) definiert „Happy Slapping“ wie folgt: „Der Begriff ‚Happy Slapping‘ leitet sich von dem englischen Verb ‚to slap‘ ab und bedeutet wörtlich ‚fröhliches Schlagen‘. Hierzu nutzen die Täter Handys mit integrierter Kamera, um zuvor geplante oder wahllos durchgeführte Gewalttaten zu filmen – immer mit der Absicht, diese Videos später im Internet bekanntzumachen oder via Handy zu versenden.“ ROBERTZ (2010, S. 75) definiert „Happy Slapping“ als eine besondere Spielart des Cyber Bullyings. „Hierbei filmt ein Jugendlicher mit seinem Handy eine bewusst zu diesem Zweck inszenierte Schlägerei oder Körperverletzung und macht diese Aufnahmen im Internet publik bzw. verteilt sie unter Nutzung der Bluetooth- oder Infrarotschnittstelle seines Mobiltelefons an Bekannte.“ Die Definitionen gehen in dem Punkt auseinander, dass zufällig gefilmte Clips nicht zum „Happy Slapping“-Phänomen gezählt werden, sondern nur die bewusst zum Filmen inszenierten Darstellungen.
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Entstehung der Forschungsfrage, die sich aus der Beobachtung von mit dem Handy gefilmten Vergewaltigungen und deren möglicher Zugehörigkeit zum „Happy Slapping“-Phänomen ergibt.
2. Bullying/Mobbing unter Verwendung von neuen Medien: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Cyber- und Mobile Bullying, Snuff-Videos sowie „Happy Slapping“ und „Happy Raping“ und beleuchtet die Rolle des Handys bei der Verbreitung solcher Inhalte.
3. Gesetzesbestimmungen/Straftatbestände: Das Kapitel bietet einen Überblick über die strafrechtliche Relevanz der Taten, insbesondere im Hinblick auf das Strafgesetzbuch sowie den Jugendmedienschutz.
4. Täter: Hier werden soziodemographische Merkmale, Biografien, Motive und der Einfluss von Pornographiekonsum auf das Täterverhalten analysiert.
5. Auswirkungen und Folgen für die Opfer: Dieses Kapitel differenziert zwischen physischen und psychischen Folgen von Vergewaltigung und Bullying und überträgt diese Erkenntnisse auf das spezifische Leid von Opfern einer „Happy Raping“-Tat.
6. Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt, dass „Happy Raping“ als Form der „Happy Slapping“-Phänomenologie betrachtet werden kann.
7. Ausblick: Der Ausblick diskutiert die Notwendigkeit einer neutraleren Begriffsfindung und fordert verstärkte Aufklärungsarbeit sowie weitere empirische Forschung.
Happy Raping, Happy Slapping, Cyber Bullying, Mobile Bullying, Jugendkriminalität, Handymissbrauch, Vergewaltigung, Strafgesetzbuch, Opferschutz, Pornographiekonsum, Mediengewalt, Jugendmedienschutz, Gewaltprävention, Digitale Gewalt, Psychische Traumatisierung
Die Arbeit untersucht das Phänomen „Happy Raping“ im Kontext von mit dem Handy gefilmten und verbreiteten Gewalttaten und analysiert, inwieweit dieses als eine Form der „Happy Slapping“-Phänomenologie einzuordnen ist.
Zentrale Themen sind die mediale Dokumentation von Gewalt, die strafrechtliche Einordnung der Taten, Täterprofile und deren Motive sowie die schwerwiegenden Auswirkungen auf die Opfer.
Die Arbeit verfolgt das Ziel, zu klären, ob mit dem Handy gefilmte Vergewaltigungen (Happy Raping) begrifflich und inhaltlich zum Phänomen des „Happy Slapping“ gezählt werden können.
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung, die auf der Analyse von Fachliteratur, Studien, Presseberichten und Gesetzestexten basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsdefinitionen, die Analyse der digitalen Verbreitungswege, die juristische Bewertung, die Profilierung der Täter (inklusive Motivlagen) und die umfassende Darstellung der Opferfolgen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Happy Raping, Happy Slapping, Cyber Bullying, strafrechtliche Einordnung und Opferfolgen charakterisiert.
Das Kapitel beleuchtet, ob der Konsum von Gewalt- und Vergewaltigungspornographie als rationalisierende Rechtfertigung für die Täter dient, um die Gewaltanwendung vor sich selbst oder anderen zu legitimieren.
Das entscheidende Differenzierungsmerkmal ist die zusätzliche Dimension der medialen Aufzeichnung und Verbreitung, welche die Stigmatisierung und psychische Belastung des Opfers massiv potenziert.
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