Bachelorarbeit, 2010
33 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Entwicklung von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon
3. Die wichtigsten Veränderungen durch den Reformvertrag
4. Die Theorien im Vergleich
4.1 Sozialkonstruktivismus
4.2 Liberaler Intergouvernementalismus
5. Die integrationstheoretische Perspektive auf den Vertrag von Lissabon
5.1 Analytische Aspekte des Sozialkonstruktivismus
5.2 Analytische Aspekte des Liberalen Intergouvernementalismus
5.3 Normative Aspekte des Sozialkonstruktivismus
5.4 Normative Aspekte des Liberalen Intergouvernementalismus
5.5 Theoretische Weiterentwicklungen
6. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Reformvertrag von Lissabon aus der Perspektive der Integrationstheorien. Ziel ist es, die Prozesse und Bewertungen der Vertragsreform durch die theoretischen Linsen des Sozialkonstruktivismus und des Liberalen Intergouvernementalismus zu analysieren, um Unterschiede und Erklärungsansätze für die europäische Integration herauszuarbeiten.
4. Die Theorien im Vergleich
In diesem Kapitel werde ich mich an den zwei Sammelbänden orientieren, die als Standardwerke zur Einführung in das Themenfeld der Theorien der europäischen Integration gelten (Wiener/ Diez 2009b; Bieling/ Lerch 2006b). Allgemein anerkannt ist die Ansicht, dass sich dieses Feld vor allem in den letzten Jahren stark ausdifferenziert hat. Wiener und Diez sprechen treffend von einem „Mosaik von Integrationstheorien“ (Wiener/ Diez 2009a: 19). Es stellt sich darum die folgende Frage: Anhand welcher Kategorien können die verschiedenen Ansätze verglichen werden, um die Unterschiede zwischen ihnen herauszuarbeiten? Bieling und Lerch nennen drei Dimensionen, mit Hilfe derer sich die Aussagen einer Theorie einteilen lassen: die ontologische, die epistemologische und die normative Dimension (zu dem folgenden Abschnitt: Bieling/ Lerch 2006a: 16ff.): Auf jeder dieser drei Ebenen nimmt eine Theorie jeweils eine bestimmte Position ein.
Auf der ontologischen Ebene ist zunächst zu untersuchen, wie der Gegenstand einer Theorie, also die europäische Integration, definiert wird. Abgesehen davon, dass verschiedene Bedeutungskontexte des Begriffes „Europa“ mitschwingen können, ist damit i.d.R. generell zunächst nicht der Kontinent als geografischer Raum oder eine andere Vorstellung von Europa (z.B. als kultureller Raum) gemeint, sondern Europa als politische Gemeinschaft, konkret die Europäische Union. Wichtiger sind die Unterschiede zwischen den Theorien der Frage, wie Integration als Begriff definiert und konkret beschrieben wird. Grundsätzlich ist hier zwischen Ansätzen zu unterscheiden, die Integration als Prozess sehen und solchen, wo damit eher das Resultat eines Prozesses, also ein Zustand, gemeint ist. Im Übrigen ist zu untersuchen, ob der Prozess der europäischen Integration auf der politischen Ebene verortet wird oder (daneben auch) auf der gesellschaftlichen Ebene. Hinzu kommt die „ewige Frage“ in allen sozialwissenschaftlichen Theoriediskussionen: Geht es um Akteure oder um Strukturen? Die Frage ist fundamental, weil damit nicht nur ein primäres Erkenntnisinteresse ausgedrückt wird. Sondern, dem zu Grunde liegend, die Annahme, dass es entweder gesellschaftliche, ökonomische, politische oder andere Strukturen sind, die das Handeln von Akteuren maßgeblich beeinflussen.
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Reformvertrags von Lissabon ein und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich einer integrationstheoretischen Perspektive.
2. Die Entwicklung von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon: Dieses Kapitel skizziert den geschichtlichen Prozess von den gescheiterten Referenden zum Verfassungsvertrag bis hin zur erfolgreichen Ratifizierung des Reformvertrags.
3. Die wichtigsten Veränderungen durch den Reformvertrag: Es werden die zentralen institutionellen Neuerungen und inhaltlichen Anpassungen des Vertrags von Lissabon im Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen beschrieben.
4. Die Theorien im Vergleich: Dieses Kapitel legt die theoretischen Grundlagen fest, indem der Sozialkonstruktivismus und der Liberale Intergouvernementalismus anhand ontologischer, epistemologischer und normativer Dimensionen verglichen werden.
5. Die integrationstheoretische Perspektive auf den Vertrag von Lissabon: Hier erfolgt die konkrete Anwendung der Theorien auf den Vertrag von Lissabon, unterteilt in analytische und normative Aspekte.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse des Theorienvergleichs zusammen und reflektiert die Erklärungsleistung beider Ansätze in Bezug auf den Reformprozess der EU.
Vertrag von Lissabon, Europäische Integration, Sozialkonstruktivismus, Liberaler Intergouvernementalismus, EU-Verfassung, Integrationsforschung, Europäische Union, Politische Gemeinschaft, Politische Akteure, Europäische Identität, Demokratische Legitimität, Reformvertrag, Theorievergleich, Politische Struktur, Integrationsprozess.
Die Arbeit analysiert den Vertrag von Lissabon und den vorangegangenen Reformprozess der EU aus der Perspektive der Integrationstheorie.
Die Arbeit fokussiert auf den Vergleich der Ansätze des Sozialkonstruktivismus und des Liberalen Intergouvernementalismus.
Das Ziel ist es, herauszufinden, wie die beiden genannten Integrationstheorien den Vertrag von Lissabon bewerten und welche theoretischen Differenzen sich daraus ergeben.
Es wird eine vergleichende Analyse auf Basis von Standardwerken der Integrationstheorie sowie eine Untersuchung von Primär- und Sekundärliteratur zum Reformprozess durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine allgemeine theoretische Gegenüberstellung sowie eine spezifische Anwendung dieser Theorien auf den Lissabon-Vertrag.
Zentrale Begriffe sind Vertrag von Lissabon, Europäische Integration, Sozialkonstruktivismus und Liberaler Intergouvernementalismus.
Sie adressiert die fundamentale Debatte in der Integrationsforschung, ob das Handeln von Akteuren primär durch Strukturen determiniert wird oder umgekehrt.
Er sieht den Vertrag vor allem als Sicherung des Status quo und betont die weiterhin dominierende Rolle der Nationalstaaten.
Sie hinterfragen oft die normative Ausrichtung und betonen die Bedeutung von Identitätspolitik und gesellschaftlichen Diskursen, die im Verfassungsentwurf vernachlässigt wurden.
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