Bachelorarbeit, 2012
125 Seiten, Note: 1,1
1 Ersatzmutterschaft
1.1 Begriffsklärung und geschichtlicher Abriss
1.1.1 Begriffsklärung
1.1.2 Geschichtlicher Abriss
1.2 Gründe für eine Ersatzmutterschaft
1.2.1 Für die Wunscheltern
1.2.2 Für die Leih- oder Tragemutter
1.3 Die moderne Fortpflanzungsmedizin und ihre Risiken
1.3.1 Methoden der Fortpflanzungsmedizin
1.3.2 Risiken der Fortpflanzungsmedizin
1.3.3 Exkurs: Präimplantationsdiagnostik
2 Rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Ersatzmutterschaft
2.1 Familienrechtliche Beziehungen in Deutschland
2.1.1 Der Familienbegriff und das Recht auf Nachkommenschaft
2.1.2 Wer ist Vater oder Mutter nach dem BGB?
2.1.3 Zuordnung des Kindes im Rahmen einer Ersatzmutterschaft
2.1.4 Statusänderung des Kindes
2.2 Rechtliche Grenzen der Leih- oder Tragemutterschaft in Deutschland
2.2.1 Das Adoptionsvermittlungsgesetz
2.2.2 Der Embryo (in vitro) unter besonderem Rechtsschutz
2.2.3 Mögliche Inhalte und Grundlagen eines Ersatzmutterschaftsvertrages
2.2.4 Würdigung der Wirksamkeit einer Ersatzmutterschaft
2.3 Rechtliche Legalität der Ersatzmutterschaft im Ländervergleich und gesellschaftliche Würdigung
2.3.1 Deutschland
2.3.2 Großbritannien
2.3.3 Australien
2.3.4 USA
2.3.5 Israel
3 Bindung im Rahmen der Ersatzmutterschaft
3.1 Was ist Bindung?
3.1.1 Die „Ur“bindung
3.1.2 Bindung nach der Bindungstheorie von John Bowlby
3.1.3 Wichtige Faktoren für eine gesunde Bindung
3.2 Wie entsteht Bindung?
3.2.1 Schwangerschaft und Bonding
3.2.1.1 Entwicklungen des Babys im Mutterleib
3.2.1.2 Das vorgeburtliche Bonding zwischen Mutter und Fetus
3.2.1.3 Komplikationen und deren Folgen
3.2.2 Geburt und Attachment
3.2.2.1 Nachgeburtliche Bindung
3.2.2.2 Komplikationen bei und nach der Geburt und deren Folgen
3.2.3 Bindung nach der Geburt
3.2.3.1 Bindungsqualität und Hilfen zu einer besseren Bindungsentwicklung
3.2.3.2 Bindungsmuster nach M. Ainsworth
3.3 Neue Familienformen und deren Bindungsqualität
3.3.1 High-Tech-Familien: IVF-Familien
3.3.2 High-Tech-Familien: Ersatzmutterschaftsfamilien
3.3.3 Nichttraditionelle Familien und Ersatzfamilien
1 Bindung und Ersatzmutterschaft
1.1 Die Ambivalenz in der Schwangerschaft durch die Ersatzmutter und deren Auswirkungen
1.2 Die Auswirkungen des Bruchs der Bindung für Ersatzmutter und Kind
1.3 Das Aufwachsen in der fremden Familie
1.4 Ersatzmutterschaft in der Gesamtschau bindungstheoretischer Überlegungen
2 Die Folgen rechtlicher Grenzen im gesellschaftlichen Kontext
2.1 Unfruchtbarkeit als Schicksalsschlag oder Herausforderung
2.2 Der Handel mit der Fruchtbarkeit als Konsequenz des rechtlichen Verbots
2.3 Maßgeblichkeit des Kindeswohls und gesellschaftliche Grenzen
Diese Arbeit untersucht die grundlegende Frage, ob das gesetzliche Verbot der Ersatzmutterschaft in Deutschland aus bindungstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden kann. Dabei wird analysiert, wie die künstlich herbeigeführte Trennung von austragender Mutter und Kind sowie die damit verbundenen rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen die frühkindliche Bindungsentwicklung beeinflussen.
1.1.1 Begriffsklärung
Die Bezeichnung Ersatz- oder Leihmutterschaft unterliegt in Deutschland keiner strengen Definition (Müller-Götzmann, 2009, S.225). Ganz im Gegenteil besteht eine ganze Reihe von Begriffsmöglichkeiten, wie Surrogat-, Miet-, Pflege-, Ammen- oder Tragemutterschaft (May, 2003, S. 25f/ Ben-Am, 1998, S.14f). Sowohl in der Populärliteratur als auch in Gesetzestexten werden diese Begriffe unter der Bezeichnung der Leihmutterschaft im weiteren Sinne zusammengefasst. Man versteht darunter im Allgemeinen das Austragen eines Embryos, der häufig nur teilweise oder gar nicht mit den Eltern, die nach dessen Geburt die Elternschaft übernehmen, genetisch verlinkt ist. Die schwangere Frau (die Ersatzmutter) trägt ein Kind für andere Personen aus und erhält dafür meist eine finanzielle Gegenleistung. Nach dem Austragen verbleibt das Kind in der Obhut Dritter, den ‚Auftragseltern‘ (Zimmermann, 2011, S.96f)
Dabei sind verschiedene Konstellationen zwischen Auftragseltern und der Leihmutter möglich, die je nach Art der Leihmutterschaft eine weitere Begriffsunterscheidung ermöglichen. Ist es der biologischen Mutter bspw. nicht möglich, ihre eigenen Eizellen zu verwenden, werden allein die Samenzellen des Vaters auf die Leihmutter übertragen. Hierbei würde man von einer so genannten vollen Leihmutterschaft5 (Golombok, 2012, S.196/ Bruce-Hickman et al., 2009, S.229) sprechen, oder auch einer Ersatz-, Surrogat- oder Mietmutterschaft, da die Leihmutter gleichzeitig als Eizellenspenderin auftritt. Eine partielle Leihmutterschaft6 liegt vor, wenn sowohl Samen- als auch Eizellen von den Wunscheltern stammen und die Leihmutter dadurch keinerlei genetische Verbindung zu dem Embryo aufweist (Golombok a.a.O., S.196/ Bruce-Hickman et al. a.a.O, S.229). Hier würden die Begriffe Trage-, Pflege oder Ammenmutterschaft passen (Goeldel, 1994, S.5). Nach Frank könnte die rechtliche Definition der hier beschriebenen Mutterschaft auch in Ersatz-und Leihmutter unterteilt werden. Dabei stünde die Ersatzmutter für die volle und die Leihmutterschaft für die partielle Mutterschaft (Frank, 2007, Rn.28f).
1 Ersatzmutterschaft: Dieses Kapitel definiert die verschiedenen Formen der Ersatzmutterschaft, beleuchtet historische Hintergründe und diskutiert die Motivationen der beteiligten Akteure sowie gängige Methoden der Reproduktionsmedizin.
2 Rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen der Ersatzmutterschaft: Hier werden die gesetzlichen Verbotslagen in Deutschland analysiert, die Begriffe von Elternschaft rechtlich eingeordnet und internationale Regelungen kontrastiert.
3 Bindung im Rahmen der Ersatzmutterschaft: Das Kapitel erläutert die bindungstheoretischen Grundlagen und untersucht die pränatale und postnatale Bindungsentwicklung sowie deren Störfaktoren.
1 Bindung und Ersatzmutterschaft: Die Ambivalenz während der Schwangerschaft wird hier in Bezug auf die entstehende Mutter-Kind-Bindung unter bindungstheoretischen Aspekten bewertet.
2 Die Folgen rechtlicher Grenzen im gesellschaftlichen Kontext: Dieses Kapitel setzt das rechtliche Verbot in Bezug zum menschlichen Kinderwunsch und analysiert die Konsequenzen der Kommerzialisierung der Fruchtbarkeit.
Ersatzmutterschaft, Leihmutterschaft, Bindungstheorie, Fortpflanzungsmedizin, Kinderwunsch, Embryonenschutzgesetz, Adoptionsvermittlungsgesetz, Bindungsstörung, pränatale Bindung, soziale Eltern, Wunscheltern, Kindeswohl, reproduktives Reisen.
Die Arbeit untersucht, ob das deutsche Verbot der Leih- oder Tragemutterschaft aus bindungstheoretischer Sicht begründet werden kann und welche Konsequenzen dies für alle Beteiligten hat.
Die zentralen Themen umfassen die Reproduktionsmedizin, die deutsche Rechtslage, die Bindungstheorie nach John Bowlby sowie die Auswirkungen von Ersatzmutterschaften auf das Kindeswohl.
Das Ziel ist die wissenschaftliche fundierte Auseinandersetzung mit der Ersatzmutterschaft, um eine Basis für gesellschaftliche und rechtliche Diskussionen zu schaffen, da das Thema oftmals unzureichend verstanden ist.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse, der Untersuchung bestehender Studien und der Einordnung dieser Ergebnisse in den rechtlichen und bindungstheoretischen Kontext.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung zur Ersatzmutterschaft und deren Rahmenbedingungen sowie in eine Würdigung der Erkenntnisse aus bindungstheoretischer Sicht.
Zu den prägenden Begriffen gehören Ersatzmutterschaft, Kindeswohl, Bindungstheorie, Fortpflanzungsmedizin und rechtliches Verbot.
Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik wird angeführt, da es Paaren den Weg zu einer risikofreien Schwangerschaft erschwert und sie vor die Wahl zwischen Kinderverzicht oder risikobehafteter Schwangerschaft stellt.
Sie beschreibt die Aufspaltung in eine genetische und eine rechtliche Mutterschaft durch moderne Medizin, die das deutsche Recht jedoch durch die Betonung der Geburt als primäres Merkmal ablehnt.
Die Existenz liberalerer Gesetze in anderen Ländern führt dazu, dass deutsche Familien das Verbot umgehen, was wiederum neue Probleme bezüglich der Staatenlosigkeit oder rechtlichen Zuordnung des Kindes schafft.
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