Masterarbeit, 2013
92 Seiten, Note: 1.5
1 EINLEITUNG
1.1 HINFÜHRUNG ZUM THEMA
1.2 FRAGESTELLUNG UND EINGRENZUNG DES THEMAS
1.3 ERKENNTNISINTERESSE
1.4 VORGEHEN
1.5 FORSCHUNGSSTAND
2 DAS WIDERSTANDSRECHT: DEFINITION, DIFFERENZIERUNGEN, SPEZIALFORMEN UND ABGRENZUNGEN
2.1 DEFINITION
2.2 DIFFERENZIERUNGEN
2.2.1 Mittel des Widerstandes
2.2.1.1 Gewaltsamer Widerstand
2.2.1.2 Gewaltloser Widerstand
2.2.2 Wirkungsabsichten
2.2.2.1 Passiver Widerstand
2.2.2.2 Aktiver Widerstand
2.3 SPEZIALFORMEN DES WIDERSTANDSRECHTS
2.3.1 Revolution
2.3.1.1 Definition
2.3.1.2 Revolution und Widerstand
2.3.2 Ziviler Ungehorsam
2.3.2.1 Definition
2.3.2.2 Beispiele für zivilen Ungehorsam und Missbrauch des Begriffs
2.4 ABGRENZUNGEN
2.4.1 Abgrenzung zum legalen Widerstand
2.4.2 Abgrenzung zu Terrorismus
2.5 ZWISCHENFAZIT
3 DAS ÜBERPOSITIVE RECHT ALS ZWINGENDE VORAUSSETZUNG FÜR DAS WIDERSTANDSRECHT
4 VERTRAGSRECHTLICHE BEGRÜNDUNGEN DES WIDERSTANDSRECHTS
4.1 VERTRAGSRECHTLICHE BEGRÜNDUNGEN BEI DEN MONARCHOMACHEN
4.2 VERTRAGSRECHTLICHE BEGRÜNDUNGEN BEI HOBBES UND ROUSSEAU
5 WIDERSTANDSRECHT UND INDIVIDUALNOTWEHR
5.1 GEMEINSAME ANWENDUNGSKRITERIEN VON WIDERSTANDSRECHT UND NOTWEHR
5.1.1 Notrechtcharakter und Rechtswidrigkeit des Angriffs
5.1.2 Ultima-Ratio-Prinzip
5.1.3 Grundsatz der Verhältnismässigkeit
5.2 GRENZEN DER ANALOGIE VON NOTWEHR UND WIDERSTANDSRECHT
5.2.1 Träger des Widerstandsrechts
5.2.2 Adressaten des Widerstandes
5.2.3 Unmittelbarkeit des Angriffs und persönliche Betroffenheit
5.2.4 Verallgemeinerungsfähigkeit der Motive
5.2.5 Intensität des Unrechts
6 WAS BLEIBT? – DIE ENTSCHEIDUNG ZUM WIDERSTAND ALS GEWISSENSFRAGE
7 FAZIT
Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Anwendungskriterien, unter denen das Recht auf aktiven Widerstand gegen die Staatsgewalt legitim ausgeübt werden darf, wobei der Fokus auf überzeitlich gültigen Prinzipien und der politischen Philosophie liegt.
2.2.1 Mittel des Widerstandes
Die geläufigsten Differenzierungen des Widerstandes sind jene zwischen gewaltsamem und gewaltlosem bzw. passivem und aktivem Widerstand. Passiver und gewaltloser bzw. aktiver und gewaltsamer Widerstand müssen nicht zwingend äquivalent sein:35 Es sind Formen von passivem, gewaltlosem, von aktivem, gewaltlosem und von aktivem, gewaltsamem Widerstand vorstellbar.
Die beiden Kategorisierungen unterscheiden sich insofern, als die Unterscheidung gewaltsam – gewaltlos auf die Mittel, mit denen Widerstand geleistet wird, abzielt. Aktiv – passiv referiert dagegen eher auf die Wirkungsabsicht.36
1 EINLEITUNG: Führt in das Thema ein, erläutert die Fragestellung und Forschungsinteressen und grenzt das Untersuchungsfeld auf den deutschsprachigen Raum und den aktiven Widerstand ein.
2 DAS WIDERSTANDSRECHT: DEFINITION, DIFFERENZIERUNGEN, SPEZIALFORMEN UND ABGRENZUNGEN: Definiert den Begriff des Widerstandsrechts und analysiert verschiedene Formen und Abgrenzungen zu anderen Phänomenen.
3 DAS ÜBERPOSITIVE RECHT ALS ZWINGENDE VORAUSSETZUNG FÜR DAS WIDERSTANDSRECHT: Legt dar, warum Widerstandsrecht ohne ein überpositives Rechtsverständnis logisch nicht haltbar ist.
4 VERTRAGSRECHTLICHE BEGRÜNDUNGEN DES WIDERSTANDSRECHTS: Analysiert das Widerstandsrecht im Kontext der kontraktualistischen Staatstheorien der frühen Neuzeit.
5 WIDERSTANDSRECHT UND INDIVIDUALNOTWEHR: Untersucht die Kriterien des Widerstandsrechts im Vergleich zur Individualnotwehr und beleuchtet deren Grenzen.
6 WAS BLEIBT? – DIE ENTSCHEIDUNG ZUM WIDERSTAND ALS GEWISSENSFRAGE: Führt die Diskussion zur abschließenden Erkenntnis, dass der Widerstand gegen staatliches Unrecht letztlich eine Gewissensentscheidung bleibt.
7 FAZIT: Fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit von Wachsamkeit gegenüber systemischen Unrechtsentwicklungen.
Widerstandsrecht, Staatsgewalt, Ziviler Ungehorsam, Revolution, Naturrecht, Gewissensfrage, Politische Philosophie, Notwehr, Verhältnismässigkeit, Vertragsrecht, Rechtsstaat, Unrechtsregime, Tyrannenmord, Ultima-Ratio-Prinzip, Legitimität.
Die Arbeit analysiert philosophisch und rechtstheoretisch die Bedingungen und Kriterien, unter denen ein Widerstand gegen die staatliche Gewalt legitim sein kann.
Die Arbeit behandelt die Definition des Widerstandsrechts, seine Abgrenzung von Begriffen wie Revolution oder zivilem Ungehorsam, die philosophische Begründung über das Naturrecht sowie die praktischen Anwendungskriterien.
Die Forschungsfrage lautet: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Recht auf aktiven Widerstand ausgeübt werden darf und welchen Prinzipien ist in dessen Anwendung zu folgen?
Die Arbeit basiert primär auf politischer Philosophie und rechtstheoretischen Analysen, indem sie klassische und moderne Literatur zum Widerstandsrecht auswertet und vergleicht.
Im Hauptteil werden Begriffsbestimmungen, die Bedeutung des überpositiven Rechts, vertragstheoretische Begründungen, der Vergleich zur Individualnotwehr sowie spezifische Anwendungskriterien wie Verhältnismässigkeit und Erfolgsaussicht untersucht.
Widerstandsrecht, Staatsgewalt, Gewissensfrage, Naturrecht, Legitimität, Verhältnismässigkeit.
Aufgrund moderner Kommunikationsmittel und breiterer Möglichkeiten für legale Proteste ist der zivile Ungehorsam als illegale Widerstandsform in gefestigten Demokratien weniger notwendig geworden.
Weil es für einen Staat logisch widersprüchlich wäre, gesetzlich das Recht zu verankern, gegen sich selbst Widerstand zu leisten, und da das positive Recht in Extremsituationen eines Unrechtsregimes versagen kann.
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