Fachbuch, 2013
293 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
I. Allgemein
1. die Grundlage: § 558 BGB
2. Form und Begründung eines Mieterhöhungsverlangens
gesetzliche Vorschriften
Erklärungs-Formalien
Begründungs-Formalien
3. freiwillige oder erzwungene Zustimmung, Fristen
4. gesetzliche Vorschriften über Mietspiegel
II. Anwendungsbereich des Berliner Mietspiegels 2013
1. räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
2. Qualifizierung iSd. § 558d BGB.
3. weitere Aspekte
unwirksame Schönheitsreparaturklausel
unwirksame oder fehlende Kleinreparaturklausel
Spannungsverhältnis zu Modernisierungen
Untermietzuschläge
Möblierungszuschläge
teilgewerbliche Nutzung / ehemalige Zweckentfremdungen
zum Umgang mit Mängeln
Berücksichtigung von Mietereinbauten
Anrechnung von Drittmitteln
III. Kriterien der Mietspiegeltabelle und Sondermerkmale
1. Ausweis der Netto-Kaltmiete
abweichende Mietstruktur: Brutto- oder Teilinklusivmieten
2. zur Struktur der Mietspiegeltabelle
Baualter/Bezugsfertigkeit
Wohnungsgröße
Ausstattung
Lage
3. Sondermerkmale
a) neue Merkmalsstruktur im Mietspiegel 2013
b) neue Berechnungsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Vorliegen von Sondermerkmalen!
c) Urteile zu Sondermerkmalen
Lage im Souterrain
IV. die Merkmalgruppen der Spanneneinordnung
1. Bad/WC
2. Küche
3. Wohnung
4. Gebäude
5. Wohnumfeld
Das Ziel dieses Handbuchs ist die Bereitstellung eines effizienten Arbeitsmittels für Miet-Juristen und Verwaltungen zur täglichen Praxis der Mieterhöhung. Es bietet eine strukturierte Sammlung von Entscheidungen und Leitsätzen zum Berliner Mietspiegel 2013, um langwierige Datenbankrecherchen zu vermeiden und eine schnelle Orientierung bei Zweifelsfragen zu ermöglichen.
BGH: Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens mithilfe der Spanneneinordnung
Ist ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen gegeben, so ist vom Tatrichter materiell-rechtlich zu überprüfen, ob die konkret von dem Vermieter geltend gemachte Mieterhöhung tatsächlich berechtigt ist. Soweit sich der Vermieter - wie hier - auf einen qualifizierten Mietspiegel berufen hat, erfolgt diese Überprüfung anhand eines Vergleichs der in dem Mietspiegel ausgewiesenen Mietzinsspanne mit dem begehrten erhöhten Mietzins. In diesem Rahmen hat der Tatrichter den Mietzins zu ermitteln, den der Vermieter berechtigterweise verlangen kann ... . Er hat mithin die in § 558 Abs. 2 BGB definierte ortsübliche Vergleichsmiete für die betreffende Wohnung festzustellen und die Wohnung innerhalb der Spanne einzustufen ... .
Die Verwendung eines qualifizierten Mietspiegels nebst Schätzung der Spanneneinordnung durch das Gericht gemäß § 287 ZPO garantiert im Interesse beider Parteien eine rasche Entscheidung und vermeidet die Entstehung von Gutachterkosten, die im Falle eines Teilunterliegens den Erhöhungsbetrag leicht erheblich schmälern oder sogar aufzehren können.
I. Allgemein: Behandelt die gesetzlichen Grundlagen zur Mieterhöhung nach § 558 BGB sowie die formellen Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen und deren Begründung.
II. Anwendungsbereich des Berliner Mietspiegels 2013: Erläutert den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Mietspiegels sowie die Anforderungen an dessen Qualifizierung im Sinne des § 558d BGB.
III. Kriterien der Mietspiegeltabelle und Sondermerkmale: Widmet sich der korrekten Ermittlung der Netto-Kaltmiete, der Struktur der Mietspiegeltabelle und der Berechnung bei Sondermerkmalen.
IV. die Merkmalgruppen der Spanneneinordnung: Detailliert die fünf Merkmalsgruppen (Bad/WC, Küche, Wohnung, Gebäude, Wohnumfeld), die für die Einordnung innerhalb der Mietspiegelspannen entscheidend sind.
Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung, Vergleichsmiete, § 558 BGB, Sondermerkmale, Spanneneinordnung, Wohnwertmerkmale, Kappungsgrenze, Modernisierung, Betriebskosten, Rechtsprechung, Mietrecht, Qualifizierter Mietspiegel, Nettokaltmiete, Wohnumfeld.
Das Handbuch bietet Miet-Juristen und Verwaltungen eine strukturierte Entscheidungssammlung zum Berliner Mietspiegel 2013, um Rechtsfragen bei Mieterhöhungsverfahren effizient zu beantworten.
Die zentralen Themen sind die Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen, die korrekte Einordnung von Wohnungen anhand von Mietspiegel-Kriterien sowie der Umgang mit Sondermerkmalen und Modernisierungszuschlägen.
Das Ziel ist, dem Anwender ein Arbeitsmittel an die Hand zu geben, das durch eine klare Struktur und eine Zusammenstellung relevanter Urteile eine schnelle und praxisnahe Handhabung von Mieterhöhungssachverhalten ermöglicht.
Es handelt sich primär um eine juristische Kommentierung und systematische Auswertung von Gerichtsentscheidungen zur Anwendung des Berliner Mietspiegels.
Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Grundlagen, den Anwendungsbereich des Mietspiegels, die Kriterien der Mietspiegeltabelle sowie die Einordnung der Wohnwertmerkmale in spezifische Merkmalgruppen.
Die Arbeit fokussiert auf Themen wie Mieterhöhung, Vergleichsmiete, Sondermerkmale, Spanneneinordnung und die rechtliche Einordnung von Wohnwertmerkmalen.
Ein leeres Rasterfeld führt zur Unanwendbarkeit des Mietspiegels für die betreffende Wohnung, wodurch der Vermieter auf andere Begründungsmittel wie Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten angewiesen ist.
Nein, ein wandhängendes WC mit in der Wand eingelassenem Spülkasten ist für das Sondermerkmal "modernes Bad" nicht zwingend erforderlich, sofern andere Qualitätskriterien erfüllt sind.
Stimmt der Mieter zu, ist die erhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldet.
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