Masterarbeit, 2011
71 Seiten, Note: 1,0
I. Fragestellung und Gliederung der Arbeit
II. Geschlechtergerechtigkeit als konstruierter Anspruch
1. Was ist Geschlecht?
1.1. Soziale Konstruktion von Geschlecht
1.2. Dekonstruktion von Geschlecht als politische Aufgabe
2. Was ist Gerechtigkeit?
3. Geschlechtergerechtigkeit braucht Chancengleichheit!
4. Tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit als politisches Ziel
5. Gemessene und gefühlte Geschlechtergerechtigkeit
5.1. Weshalb gibt es einen Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst?
5.2. Geschlechtsspezifische Diskriminierung oder „doing gender“?
III. Politische Strategien zur Gleichstellung der Geschlechter
1. Antidiskriminierungsstrategie
2. Frauenförderung
3. Gender Mainstreaming
3.1. Gender Mainstreaming als aktuelle politische Gleichstellungsstrategie
3.2. Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess
IV. Die Innenperspektive – Situation der Beschäftigten
1. Die Verwaltung hat ein Geschlecht
1.1. Männerbündische Arbeits- und Organisationskultur
1.2. Betriebliche Negativität und „organisationale Mussturbation“
2. Beispiel Niedersächsische Landesverwaltung
2.1. Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
2.2. Aktuelle Evaluation des NGG
2.3. Novellierung des NGG
3. Schlechtere Beurteilung von Teilzeitbeschäftigten
V. Die Außenperspektive – Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende
1. Kritik an zentralen Konstruktionen im SGB II
1.1. Stärkung des männlichen Ernährermodells
1.2. Politisch gewolltes Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft
1.3. Aktivierungspraxis
2. Mögliche handlungsbeeinflussende Faktoren
2.1. Politischer Umgang mit selbstkonstruierten Widersprüchen
VI. Handlungsoptionen
1. Akzeptanzerhöhung durch Strategiewechsel
1.1. Männer stärker in den Blick nehmen
1.2. Am Führungsverhalten ansetzen
2. Umorientierung im Verwaltungshandeln am Beispiel des SGB II
2.1. Vermittlung von Gender-Kompetenz
2.2. Überwindung des männlichen Ernährermodells
VII. Fazit und Ausblick
VIII. Schlussgedanken
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Ziel der tatsächlichen Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Verwaltung und dem individuellen Erleben der Beschäftigten. Dabei wird analysiert, inwieweit staatlich konstruierte Normen auf die reale Arbeitswelt treffen und welche Hindernisse bei der Umsetzung von Gleichstellungsstrategien, insbesondere durch Gender Mainstreaming, bestehen.
II. Geschlechtergerechtigkeit als konstruierter Anspruch
Zunächst soll erläutert werden, weshalb es tatsächliche oder objektive Geschlechtergerechtigkeit gar nicht geben kann und es dem Staat demzufolge auch nicht möglich ist, sie zu fördern oder gar herzustellen. Geschlechtergerechtigkeit an sich ist weder Subjekt oder Objekt, sondern lediglich ein Begriff bzw. eine Zustandsbeschreibung. Ernst von Glasersfeld führt dazu aus:
Eine Beschreibung wird als “objektiv” bezeichnet, wenn sie eine Sachlage so beschreibt wie sie in einer vom Beobachter unabhängigen Realität postuliert wird. Objektivität in diesem Sinn ist (…) die Illusion, dass Beobachtungen ohne Beobachter (erlebendes Subjekt) gemacht werden könnten. Wir mögen eine Realität wohl auf Grund unserer Erfahrungen postulieren, doch dass diese Realität eine von uns unabhängige Welt wahrheitsgetreu widerspiegelt, ist eine unlautere Annahme. Unsere Vorstellungen sind einerseits durch die Eigenschaften unserer Sinne und andererseits durch die von uns geschaffenen Begriffe bestimmt.
Im Gegensatz zu einer “subjektiven” Beschreibung soll eine “objektive” keine persönlichen, individuellen Aspekte enthalten. Da wir aber nicht aus unserem eigenen Erfahrungsbereich aussteigen können, kann der Versuch, uns die Erfahrungen anderer vorzustellen, nur relativ erfolgreich sein. Obschon wir durch sprachliche Interaktion herausfinden können, was der/die andere über den betreffenden Sachverhalt sagt, bleibt die Interpretation des Gesagten doch eine an unseren subjektiven Erfahrungsbereich gebundene Auslegung. Das heißt, unsere Vorstellungen der Vorstellungen anderer sind notgedrungen hypothetisch.
I. Fragestellung und Gliederung der Arbeit: Einführung in die Thematik der Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Dienst und Zielsetzung der Arbeit.
II. Geschlechtergerechtigkeit als konstruierter Anspruch: Theoretische Auseinandersetzung mit dem Konstruktivismus, dem Begriff der Gerechtigkeit und der Bedeutung von Chancengleichheit.
III. Politische Strategien zur Gleichstellung der Geschlechter: Analyse von Antidiskriminierung, Frauenförderung und Gender Mainstreaming als Instrumente staatlicher Gleichstellungspolitik.
IV. Die Innenperspektive – Situation der Beschäftigten: Untersuchung der verwaltungsinternen Strukturen, Kultur und die Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigte am Beispiel der niedersächsischen Landesverwaltung.
V. Die Außenperspektive – Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kritische Analyse des Verwaltungshandelns nach SGB II und dessen Einfluss auf Geschlechterverhältnisse.
VI. Handlungsoptionen: Aufzeigen von Wegen zur Akzeptanzerhöhung und zur Umorientierung im Verwaltungshandeln sowie zur Überwindung des Ernährermodells.
VII. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der bisherigen Gleichstellungspolitik und Ausblick auf notwendige strukturelle Änderungen.
VIII. Schlussgedanken: Reflektion über die Implementierung von Gender-Konzepten in der öffentlichen Verwaltung.
Gender Mainstreaming, Geschlechtergerechtigkeit, öffentliche Verwaltung, Konstruktivismus, Chancengleichheit, Frauenförderung, SGB II, Bedarfsgemeinschaft, männliches Ernährermodell, doing gender, Arbeitskultur, Gleichstellungsgesetz, Verwaltungsreform, Teilzeitbeschäftigung, Diskriminierung.
Die Arbeit analysiert kritisch das Spannungsfeld zwischen den staatlich verordneten Anforderungen an Geschlechtergerechtigkeit und dem tatsächlichen Arbeitsalltag in der öffentlichen Verwaltung.
Die Arbeit deckt Themen wie die soziale Konstruktion von Geschlecht, die Funktionsweise staatlicher Gleichstellungsinstrumente, bürokratische Organisationskulturen und die praktische Anwendung von SGB II-Regelungen ab.
Das Ziel ist es zu untersuchen, ob und inwieweit staatliche Institutionen durch Gesetze und konstruierte Regeln tatsächlich Geschlechtergerechtigkeit herstellen können, oder ob diese lediglich ein unerreichbares Konstrukt bleiben.
Der Autor nutzt einen konstruktivistischen Forschungsansatz, um die Differenz zwischen politischem Anspruch und subjektivem Erleben in der Verwaltung zu dekonstruieren.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Innenperspektive, die die Situation der Beschäftigten beleuchtet, und eine Außenperspektive, die das Verwaltungshandeln im Bereich der Grundsicherung (SGB II) kritisch hinterfragt.
Wesentliche Begriffe sind Gender Mainstreaming, Konstruktivismus, Ernährermodell, Bedarfsgemeinschaft und Chancengleichheit.
Der Autor begrüßt den Richtungswechsel hin zur Einbeziehung männlicher Bedürfnisse, äußert jedoch Skepsis gegenüber dem Aufweichen der landesweiten 50%-Quote zur Definition von Unterrepräsentanz.
Die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft verfestigt laut Autor das männliche Ernährermodell und schafft Fehlanreize, die insbesondere Frauen in finanzielle Abhängigkeit führen können.
Diese Strukturen fördern informelle Spielregeln, die ständige Verfügbarkeit privilegieren, was den Aufstieg von Frauen, die oft Sorgearbeit leisten, erschwert.
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