Diplomarbeit, 2003
121 Seiten, Note: 2,0
1. Einführung
1.1. Ausmaß und Bedeutung von Wirtschaftsdelikten
1.2. Zielsetzung der Arbeit
1.3. Gang der Untersuchung
1.4. Begriffserläuterungen
1.4.1. Dolose Handlungen
1.4.2. Interne Revision
1.4.3. Versicherungsbetrieb und dazugehörige Begrifflichkeiten
1.4.4. Elemente der ‚Internal Control‘ nach COSO
2. Versicherungsunternehmen und dolose Handlungen
2.1. Formen doloser Handlungen
2.1.1. Dolose Handlungen zum offensichtlichen Schaden des Unternehmens
2.1.1.1. Schädigungen durch unternehmensinterne Täter
2.1.1.2. Schädigungen durch unternehmensexterne Täter
2.1.2. Dolose Handlungen zum vermeintlichen Vorteil des Unternehmens
2.2. Tatauslösende Faktoren
3. Möglichkeiten der Prävention doloser Handlungen
3.1. Kontrollumgebung
3.1.1. Organisatorische Voraussetzungen zur Prävention doloser Handlungen
3.1.1.1. Unternehmensorganisation
3.1.1.2. Unternehmenspolitik und Unternehmensleitbild
3.1.2. Unternehmensinterne Einrichtungen und Maßnahmen zur dolosen Vorsorge
3.1.2.1. Internes Überwachungssystem
3.1.2.1.1. Interne Revision
3.1.2.1.1.1. Unabhängigkeit als zentrale Anforderung an die Interne Revision
3.1.2.1.1.2. Eingliederung in die Unternehmenshierarchie
3.1.2.1.1.3. Organisatorische Voraussetzungen
3.1.2.1.2. Internes Kontrollsystem
3.1.2.1.2.1. Definition und Aufgabe
3.1.2.1.2.2. Ausgestaltung des Kontrollsystems
3.1.2.2. Audit Committee
3.1.2.3. Notfallpläne und Krisen-Management-Teams
3.1.2.4. Kommunikationskanäle zur Unterstützung des ‚whistle blowing‘
3.1.2.5. Erfahrungsdatenbank ‚dolose Handlungen‘
3.1.3. Personalpolitik
3.1.3.1. Personalauswahl
3.1.3.2. Personalbeurteilung
3.1.3.3. Mitarbeitersensibilisierung als Bestandteil der Aus- und Weiterbildung
3.2. Risk Assessment
3.2.1. Risiko und Risikomanagementsystem
3.2.2. Träger des Risikomanagements und Rolle der Internen Revision
3.2.3. Risikomanagementprozess
3.2.3.1. Risikoanalyse
3.2.3.1.1. Risikoidentifikation
3.2.3.1.2. Risikomessung und -bewertung
3.2.3.1.3. Risikocharakterisierung
3.2.3.2. Risikosteuerung
3.2.3.2.1. Risikovermeidung
3.2.3.2.2. Risikoreduzierung
3.2.3.2.3. Risikoüberwälzung
3.2.3.2.3.1. Risikotransfer mittels Versicherungen
3.2.3.2.3.1.1. Vertrauensschadenversicherung
3.2.3.2.3.1.2. Rückversicherung
3.2.3.2.3.1.3. Sonstige relevante Versicherungen
3.2.3.2.3.2. Risikotransfer ohne Versicherungen
3.2.3.2.4. Risikoakzeptanz
3.2.3.3. Risikokontrolle und -überwachung
3.2.4. Behandlung des Restrisikos
3.3. Kontrollaktivitäten
3.3.1. Prüfungen durch die Interne Revision
3.3.1.1. Präventive Wirkung von Prüfungen
3.3.1.1. Ausgewählte Prüfungen zur Bekämpfung doloser Handlungen
3.3.1.2.1. Unterschlagungsprüfung
3.3.1.2.2. IKS-Prüfung
3.3.1.2.3. Management Audit und Geschäftsführungsprüfung
3.3.2. Möglichkeiten des Versicherers zur Eindämmung des branchenspezifischen dolosen Risikos
3.3.2.1. Produktgestaltung
3.3.2.2. Vertragsanbahnung
3.3.2.3. Schadenmanagement
3.3.3. Zusammenarbeit mit unternehmensexternen Dritten
3.3.3.1. Zusammenarbeit innerhalb der Branche
3.3.3.2. Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
3.3.3.3. Zusammenarbeit mit externen Prüfern und Beratern
3.3.3.4. Zusammenarbeit mit Detekteien
3.4. Information und Kommunikation
3.5. Monitoring
4. Schlussfolgerung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, ein umfassendes Präventionskonzept gegen dolose Handlungen speziell für Versicherungsunternehmen zu erarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Möglichkeiten und Rollen der Internen Revision liegt. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, welche organisatorischen Maßnahmen und Revisionsaktivitäten effektiv dazu beitragen können, dolose Risiken zu minimieren und die Aufdeckung solcher Handlungen zu verbessern.
2.1.1.1. Schädigungen durch unternehmensinterne Täter
Der Tterkreis bei unternehmensschädigenden Handlungen kann in interne und externe Delinquenten aufgeteilt werden. Hinsichtlich rein intern begangener doloser Handlungen unterscheiden sich Versicherungsbetriebe nicht entscheidend von Gesellschaften anderer Branchen. Verglichen mit Industrie- und Handelsunternehmungen ist allerdings eine erhöhte Gefährdung festzustellen. Diese resultiert daraus, dass überdurchschnittlich viele Mitarbeiter Auszahlungsbefugnisse besitzen und durch den fehlenden Wareneinkauf auch keine Gegenkontrolle stattfindet.
Ein potentieller Defraudant wird dann als interner Täter bezeichnet, wenn zwischen ihm und dem geschädigten Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die eine Sonderstellung einnehmenden Ausschließlichkeitsagenten nach §§ 43 ff. VVG sollen ebenso zu dieser Gruppe gezählt werden. Um nicht entdeckt zu werden, wird der interne wie auch der externe Delinquent höchstwahrscheinlich versucht sein, seine Tat zu verbergen. Daher ist es zweckmäßig, in Primärhandlung (die dolose Handlung an sich) und Sekundärhandlung (der Versuch, die Primärhandlung zu verschleiern) zu unterscheiden, da die Tat selbst nicht selten erst durch eine offengelegte Verschleierungshandlung zu Tage tritt. Zu beachten ist dabei, dass die Sekundärhandlung auch schon vor der Primärhandlung stattfinden kann. Aus der Sicht des Defraudanten ist eine Tatverwässerung zeitlich vor der eigentlichen Vermögensaneignung sogar erfolgversprechender, da sich dann weniger Ansatzpunkte für eine nachträgliche Aufdeckung ergeben.
Die Art der Verfehlung, die ein interner Delinquent zu begehen im Stande ist, hängt entscheidend von seiner Stellung im Unternehmen und den sich aus ihr ergebenden Möglichkeiten ab. Eine wichtige Unterscheidung ist die in Management- und Nicht-Management-Täter, da einer Führungskraft offensichtlich andere Möglichkeiten zur Begehung und Verschleierung eines Betrugs zur Verfügung stehen als einem Angestellten der operativen Ebene. Dies geht so weit, dass vom Top-Management zu verantwortende dolose Handlungen – in gleichem Maße wie zu risikoreiche Geschäftsentscheidungen – das Unternehmen in seiner Substanz gefährden können, erinnert sei hier noch einmal an den unter Punkt 1.1. genannten Fall der Mannheimer Versicherung.
1. Einführung: Das Kapitel erläutert die hohe Bedeutung von Wirtschaftskriminalität für Versicherungen und definiert die Kernbegriffe sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. Versicherungsunternehmen und dolose Handlungen: Hier werden verschiedene Formen doloser Handlungen klassifiziert und die Faktoren analysiert, die zu solchen Taten führen.
3. Möglichkeiten der Prävention doloser Handlungen: Dieser Hauptteil befasst sich detailliert mit der Gestaltung der Kontrollumgebung, dem Risikomanagementprozess, spezifischen Prüfaktivitäten der Internen Revision und der Bedeutung der Personalpolitik.
4. Schlussfolgerung: Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Präventionskonzepts sowie die Bedeutung der kontinuierlichen Anpassung an neue Bedrohungsszenarien.
Wirtschaftskriminalität, Dolose Handlungen, Interne Revision, Versicherungsbetrieb, Prävention, Internes Kontrollsystem, IKS, Risikomanagement, Versicherungsbetrug, Compliance, Audit Committee, Deliktrevision, Schadenmanagement, Fraud, Personalauswahl.
Die Arbeit befasst sich mit der Prävention von dolosen Handlungen (Wirtschaftskriminalität) im Versicherungssektor, wobei die Rolle der Internen Revision bei der Eindämmung dieser Risiken im Fokus steht.
Die Themen umfassen die Identifikation von Tätergruppen und Tatmustern, die Gestaltung interner Kontrollsysteme (IKS), Risikomanagementstrategien sowie die präventive Rolle der Unternehmenskultur und Personalpolitik.
Das primäre Ziel ist es, ein Konzept zur Abwehr doloser Handlungen zu erarbeiten, das speziell auf die Besonderheiten von Versicherungsunternehmen zugeschnitten ist und die Wirksamkeit der Revisionsabteilungen steigert.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse und integriert das vom COSO-Komitee entwickelte Rahmenmodell für interne Kontrollen in den Revisionsprozess.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Kontrollumgebung, Risk Assessment und spezifische Kontrollaktivitäten wie Prüfungen und Kooperationen mit externen Dritten.
Wichtige Begriffe sind insbesondere dolose Handlungen, Interne Revision, Versicherungsbetrug, Prävention, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem.
Sie fungiert als prozessunabhängiges „Service-Center“ und „mahnendes Gewissen“, das durch Risikoprüfungen, Beratung und die Überwachung des IKS zur Aufdeckung und Vermeidung von Schäden beiträgt.
Die Betrugsprüfung (z. B. Unterschlagungsprüfung) ist oft eine Sonderprüfung, die bei Verdachtsmomenten eingeleitet wird und eine von der üblichen Revisionspraxis abweichende, sehr sorgfältige und beweissichere Vorgehensweise erfordert.
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