Diplomarbeit, 2012
92 Seiten, Note: sehr gut
0. Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Demokratieformen im Vergleich
2.1.1. Direkte Demokratie
2.1.2. Repräsentative Demokratie
2.2. Instrumente der direkten Demokratie
2.2.1. Befragung
2.2.2. Initiative
2.2.3. Begehren
2.2.4. Entscheid
2.2.5. Referendum
2.2.6. Wahl / Abwahl
2.3. Zwischenergebnis
3. Historische Erfahrungen mit Plebisziten
3.1. Ideen der Paulskirchenverfassung
3.2. Deutsches Kaiserreich von 1871
3.3. Die Weimarer Reichsverfassung
3.3.1. Die Wahl des Reichspräsidenten
3.3.2. Neugliederung des Reichsgebietes
3.3.3. Volksgesetzgebung
3.3.3.1. Volksantrag und Volksbegehren
3.3.3.2. Volksentscheid
3.3.4. Weitere plebiszitäre Elemente
3.4. Drittes Reich
3.5. Zwischenergebnis
4. Plebiszitäre Elemente in der Bundesrepublik Deutschland
4.1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
4.1.1. Neugliederung des Bundesgebietes
4.1.1.1. Volksentscheid
4.1.1.2. Volksbegehren
4.1.1.3. Volksbefragung
4.1.2. Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung
4.1.3. Notwendigkeit und Zulässigkeit einer Erweiterung um plebiszitäre Elemente auf Bundesebene
4.2. Landesverfassungen (am Beispiel von Nordrhein-Westfalen)
4.2.1. Die Volksinitiative
4.2.2. Das Volksbegehren
4.2.2.1. Zulässigkeit
4.2.2.2. Eintragungsverfahren
4.2.3. Annahme des Volksbegehrens oder Entscheidung durch Volksentscheid
4.2.4. Verfassungswirklichkeit in NRW
4.3. Gemeinden
4.3.1. Bürgerbegehren
4.3.2. Bürgerentscheid
4.3.3. Direktwahl des Bürgermeisters / des Landrats
4.4. Zwischenergebnis
5. Die Ausgestaltung der Demokratie in der Schweizerischen Eidgenossenschaft
5.1. Direkte Demokratie in der föderalen Ordnung
5.1.1. Bund
5.1.1.1. Obligatorisches Referendum
5.1.1.2. Fakultatives Referendum
5.1.1.3. Volksinitiative auf Totalrevision der BV
5.1.1.4. Volksinitiative auf Teilrevision der BV
5.1.1.5. Allgemeine Volksinitiative
5.1.2. Kantone
5.1.2.1. Referenden
5.1.2.2. Initiativen
5.1.2.3. Wahl der Kantonsregierung
5.1.3. Gemeinden
5.1.3.1. Ordentliche Gemeindeorganisation
5.1.3.2. Außerordentliche Gemeindeorganisation
5.1.4. Zwischenergebnis
5.2. „Exportfähigkeit“ des schweizerischen Volksrechtesystems
6. Vorteile direktdemokratischer Elemente
6.1. Abbau der Demokratieverdrossenheit
6.2. Akzeptanz politischer Entscheidungen
6.3. Notwendigkeit der Konkordanz
6.4. Steigerung der demokratischen Legitimation
6.5. Der Wille der Bevölkerung
6.6. Einbindung der „Wutbürger“ und geordneter Protest
6.7. Zwischenergebnis
7. Nachteile von direktdemokratischen Elementen
7.1. Kostenintensität
7.2. Gebremste Entscheidungsfindung
7.3. Schwächung der Repräsentativorgane und sinkende Verantwortungsbereitschaft
7.4. Einfluss von organisierten Interessengruppen
7.5. Ausschluss einer Kompromisslösung
7.6. Minderheitenschutz
7.7. Weimarer Erfahrungen
7.8. Zwischenergebnis
8. Exkurs: Positionen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Bundestagspräsidenten zu einer möglichen Einführung von direktdemokratischen Elementen
8.1. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert
8.2. CDU / CSU - Fraktion im Deutschen Bundestag
8.3. SPD - Fraktion im Deutschen Bundestag
8.4. FDP - Fraktion im Deutschen Bundestag
8.5. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
8.6. Bundestagsfraktion DIE LINKE
8.7. Tabellarische Übersicht
8.8. Zwischenergebnis
9. Ansätze zur Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie auf Bundesebene
9.1. Das Verfassungsreferendum
9.2. Direktwahl des Bundespräsidenten
9.3. Zwischenergebnis
10. Fazit
Die Diplomarbeit untersucht die Vor- und Nachteile plebiszitärer Elemente auf Bundesebene in Deutschland. Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, inwieweit eine Einführung solcher Elemente sinnvoll ist, wobei das politische System der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Vergleichsmodell dient.
3.3. Die Weimarer Reichsverfassung
Mit der Tradition der streng repräsentativ ausgestalteten Vorgängerverfassungen brechend verfügt die Verfassung der Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (WRV) über Instrumente direkter Demokratie. Die WRV ist jedoch in ihrer Grundentscheidung „am ehesten als repräsentative Demokratie mit plebiszitären Elementen zu kennzeichnen“. Die wichtigsten Elemente sollen hier dargestellt werden.
3.3.1. Die Wahl des Reichspräsidenten
Gem. Art. 41 WRV wird der Reichspräsident vom ganzen deutschen Volk gewählt. Ergänzt durch die Bestimmungen des Gesetzes über die Volkswahl des Reichspräsidenten ist das Wahlverfahren geregelt. Eine Wiederwahl eines gewählten Reichspräsidenten war unbeschränkt zulässig (Art. 43 Absatz 1 Satz 2 WRV). Das Volk konnte den Reichspräsidenten auf Initiative des Reichstages wieder absetzen (Art. 43 Absatz 2 WRV).
Stimmt das Volk gegen eine Absetzung wurde gemäß Art. 43 Absatz 2 Satz 4 WRV einerseits der Reichstag aufgelöst und andererseits galt der Reichspräsident als neu gewählt. Dies dürfte wohl einer der Gründe dafür gewesen sein, dass ein solcher Antrag nie gestellt wurde.
Durch seine direkte Legitimation durch das Volk waren dem Reichspräsidenten weitreichende Machtbefugnisse entstanden. Die wichtigsten Rechte waren das Recht, den Reichstag aufzulösen (Art. 25 Absatz 1 WRV), das Recht, den Reichskanzler nach Art. 53 WRV zu ernennen und zu entlassen und nicht zuletzt das sogenannte Notverordnungsrecht aus Art. 48 Absatz 2 WRV, welches dem Reichspräsidenten eine Verschiebung der Kompetenzen von anderen Organen auf sich selbst ermöglichte. Ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz konnte er vor seiner Verkündigung zum Volksentscheid (eher Referendum) bringen (Art. 73 Absatz 1 WRV).
0. Zusammenfassung: Die Arbeit beleuchtet die Vor- und Nachteile plebiszitärer Elemente und empfiehlt eine schrittweise Einführung beginnend mit einem Verfassungsreferendum.
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Demokratieverdrossenheit und die Relevanz direktdemokratischer Beteiligung.
2. Begriffsbestimmungen: Definition der Demokratieformen und der Instrumente direkter Demokratie zur wissenschaftlichen Einordnung.
3. Historische Erfahrungen mit Plebisziten: Analyse der deutschen Verfassungsgeschichte von der Paulskirche bis zur Weimarer Reichsverfassung.
4. Plebiszitäre Elemente in der Bundesrepublik Deutschland: Bestandsaufnahme der direktdemokratischen Möglichkeiten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.
5. Die Ausgestaltung der Demokratie in der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Untersuchung des schweizerischen Systems als Modell für direkte Demokratie.
6. Vorteile direktdemokratischer Elemente: Erörterung der positiven Effekte, wie Legitimationssteigerung und Bürgerbeteiligung.
7. Nachteile von direktdemokratischen Elementen: Analyse der Risiken, darunter Kosten, Zeitverlust und Gefährdung des Minderheitenschutzes.
8. Exkurs: Positionen der Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Bundestagspräsidenten zu einer möglichen Einführung von direktdemokratischen Elementen: Darstellung der Meinungen der politischen Fraktionen zur Einführung plebiszitärer Elemente.
9. Ansätze zur Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie auf Bundesebene: Diskussion konkreter Möglichkeiten, wie das Verfassungsreferendum oder die Direktwahl des Bundespräsidenten.
10. Fazit: Zusammenführende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Direkte Demokratie, Repräsentative Demokratie, Plebiszit, Volksentscheid, Volksbegehren, Grundgesetz, Schweizerische Eidgenossenschaft, Demokratieverdrossenheit, Verfassungsreferendum, Parlamentarismus, Volksinitiative, Mitbestimmung, Gesetzgebung, Wahlrecht, Legitimationsniveau.
Die Diplomarbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen repräsentativer und direkter Demokratie und bewertet, ob eine Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene in Deutschland sinnvoll ist.
Im Zentrum stehen die Begriffsdefinitionen demokratischer Herrschaftsformen, die historische Analyse deutscher Verfassungen sowie ein Rechtsvergleich mit dem Schweizer Modell.
Das Ziel ist die Erarbeitung einer fundierten Empfehlung, ob und in welcher Form eine Steigerung direktdemokratischer Elemente zur Stärkung der Demokratie im Grundgesetz beitragen kann.
Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, kombiniert mit einer historischen Verfassungsanalyse und der Untersuchung aktueller politischer Positionen der Fraktionen im Deutschen Bundestag.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands in Deutschland und der Schweiz, gefolgt von einer detaillierten Abwägung der Vor- und Nachteile direktdemokratischer Instrumente.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Direkte Demokratie, Plebiszit, Verfassungsreferendum und Legitimationssteigerung charakterisiert.
Die Schweiz dient als Referenzmodell, da sie über eine lange Tradition direktdemokratischer Mitbestimmung auf Bundesebene verfügt, von deren Erfahrungen Deutschland lernen kann.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Direktwahl des Bundespräsidenten ohne eine signifikante Kompetenzsteigerung des Amtes eher Gefahren birgt, da sie das Risiko politischer Instabilität, wie sie in der Weimarer Republik auftrat, erneut erhöhen könnte.
Der Autor argumentiert, dass eine Erweiterung des Grundgesetzes um plebiszitäre Elemente grundsätzlich zulässig ist, sofern die tragenden Verfassungsprinzipien, wie sie in Art. 20 und Art. 79 Abs. 3 GG geschützt sind, gewahrt bleiben.
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