Diplomarbeit, 2003
79 Seiten, Note: 1,7
1. EINLEITUNG
2. DER 13. RICHTLINIENVORSCHLAG
2.1 Entstehungsgeschichte und Grundlagen
2.1.1 Entstehungsgeschichte
2.1.2 Grundlagen und Level Playing Field
2.2 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze
2.2.1 Anwendungsbereich – Art. 1
2.2.2 Begriffsbestimmungen – Art. 2
2.2.3 Allgemeine Grundsätze – Art. 3
2.2.4 Aufsichtsorgan – Art. 4
2.2.5 Schutz der Minderheitsaktionäre durch Pflichtangebot und angemessenen Preis – Art. 5
2.2.5.1 Auslöser des Pflichtangebots
2.2.5.2 Angemessener Preis
2.2.6 Information über das Angebot, Annahmefrist und Bekanntmachung – Art. 6, 7, 8
2.2.6.1 Angebot und Angebotsunterlage
2.2.6.2 Annahmefrist
2.2.6.3 Bekanntmachung
2.2.7 Pflichten des Vorstands, Abwehrmaßnahmen und Transparenzvorschriften – Art. 9, 10
2.2.7.1 Stellungnahme der Zielgesellschaft
2.2.7.2 Abwehrmaßnahmen / Neutralitätspflicht
2.2.7.3 Transparenzvorschriften
2.2.7.3.1 Darstellung im Lagebericht
2.2.7.3.2 Äußerungsrecht der Hauptversammlung und Begründungspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat
2.2.8 Beschränkungen und Durchbruchsregel – Art. 11
2.2.8.1 Stimmrechtsbeschränkungen
2.2.8.1.1 Höchststimmrechte
2.2.8.1.2 Mehrfachstimmrechte
2.2.8.2 Übertragungsbeschränkungen
2.2.8.3 Goldene Aktien
2.2.8.4 Durchgriffsregel
2.2.9 Weitere Verfahrensregeln und Information der Arbeitnehmervertreter – Art. 12, 13
2.2.9.1 Weitere Verfahrensregeln
2.2.9.2 Information der Arbeitnehmervertreter
2.2.10 Squeeze Out und Sell Out – Art. 14, 15
2.2.10.1 Squeeze Out
2.2.10.2 Sell Out
2.2.11 Sanktionen und weitere Regelungen
2.3 Zwischenergebnis
3. DAS DEUTSCHE ÜBERNAHMERECHT VOR DEM HINTERGRUND DES 13. RICHTLINIENVORSCHLAGS
3.1 Entstehung und Hintergründe des WpÜG
3.1.1 Übernahmekodex 1995
3.1.2 WpÜG 2002
3.2 Ziele und Aufbau des Gesetzes
3.3 Allgemeine Vorschriften und Zuständigkeit der BAFin – Abschnitt 1, 2
3.3.1 Allgemeine Vorschriften
3.3.1.1 Anwendungsbereich
3.3.1.1.1 Sachlich
3.3.1.1.2 Örtlich
3.3.1.2 Legaldefinitionen
3.3.1.3 Allgemeine Grundsätze
3.3.2 Zuständigkeit der BAFin
3.4 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren – Abschnitt 3
3.4.1 Vorbemerkungen
3.4.2 Verfahren
3.4.2.1 Öffentliche Ankündigung
3.4.2.2 Angebotsunterlage
3.4.2.3 Stellungnahme der Zielgesellschaft
3.4.2.4 Annahmefrist
3.4.3 Inhaltliche Gestaltung des Angebots
3.4.3.1 Gleichbehandlung
3.4.3.2 Bedingungen
3.4.3.3 Gegenleistung
3.4.3.4 Änderung des Angebots
3.4.4 Haftung für die Angebotsunterlage
3.4.5 Arbeitnehmerschutz
3.5 Übernahmeangebote und Pflichtangebote – Abschnitt 4, 5
3.5.1 Vorbemerkungen
3.5.2 Übernahmeangebote
3.5.2.1 Kontrolle und Stimmrechte
3.5.2.1.1 Kontrolle
3.5.2.1.2 Zurechnungsregeln für Stimmrechte
3.5.2.1.3 Durchbruchsregel
3.5.2.2 Verhalten der Organe der Zielgesellschaft
3.5.2.2.1 Rechte und Pflichten des Vorstands
3.5.2.2.1.1 Vereitelungsverbot
3.5.2.2.1.2 Ermächtigungstatbestände
3.5.2.2.1.2.1 Suche nach einem konkurrierenden Angebot
3.5.2.2.1.2.2 Maßnahmen eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters
3.5.2.2.1.2.3 Handlungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates
3.5.2.2.2 Kompetenzen der Hauptversammlung
3.5.2.3 Gegenleistung
3.5.2.4 Vorteilsgewährung und Teilangebot
3.5.3 Pflichtangebote
3.5.3.1 Pflichtangebotsverfahren und –funktion
3.5.3.2 Befreiungsmöglichkeiten
3.6 Rechtsmittel und Sanktionen – Abschnitt 7, 8
3.6.1 Rechtsmittel
3.6.2 Sanktionen
3.7 Squeeze Out und Sell Out
3.7.1 Squeeze Out
3.7.2 Sell Out
4. SCHLUßBETRACHTUNG
4.1 Europäischer Ausblick
4.2 Deutsche Perspektive und Anpassungsbedarf
Die Arbeit analysiert den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Übernahmerichtlinie vom 2. Oktober 2002 und dessen Auswirkungen auf das deutsche Übernahmerecht. Ziel ist es, den Harmonisierungsbedarf des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) kritisch zu beleuchten und zu bewerten, inwieweit die deutschen Regelungen den europäischen Forderungen nach Transparenz, Neutralität und gleichen Wettbewerbsbedingungen entsprechen.
2.2.7.2 Abwehrmaßnahmen / Neutralitätspflicht
Einer der wesentlichen Gründe für das Scheitern des Richtlinienvorschlags von 2001 war die Kritik der Mitgliedstaaten an der sogenannten Neutralitätspflicht des Vorstandes der Zielgesellschaft. Dennoch wurde Art. 9 fast unverändert in den neuen Richtlinienvorschlag übernommen, was vor allem dem Bericht der Expertengruppe zu verdanken ist, die eine alleinige Entscheidung der Aktionäre über ein Übernahmeangebot als einen von zwei Leitsätzen ansah, um gleiche Ausgangsbedingungen für Übernahmen in Europa zu schaffen.
Der Begriff Neutralitätspflicht umschreibt diese Problematik nur ungenau, denn es geht darum, daß es „nicht Aufgabe des Leitungs- oder Verwaltungsorgans einer Gesellschaft (ist, Anm.d.Verf.) zu entscheiden, ob ein Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens erfolgreich sein sollte oder nicht“. Dem Vorstand der Zielgesellschaft werden daher Maßnahmen untersagt, durch die das Angebot vereitelt werden könnte (Art. 9 II), um den Aktionären nicht die Möglichkeit zu nehmen, ihre Aktien zu attraktiven Bedingungen zu veräußern. Es wird allerdings keine Definition der verbotenen Maßnahmen getroffen.
Feststeht nach dem Grundsatz aus Art. 3 I c jedenfalls, daß der Vorstand im Interesse der Gesellschaft handeln muß, und das deckt sich nicht immer mit dem der Aktionäre. Es beinhaltet zusätzlich das Interesse der Stakeholder wie Arbeitnehmer, Gläubiger und Öffentlichkeit. Ein Problem entsteht dann, wenn diese auseinanderlaufen. Soll der Vorstand sie dann nach eigenem Ermessen abwägen? Welchem hat er den Vorzug zu geben, wenn zum Beispiel einem außerordentlich attraktiven Angebot an die Aktionäre ein zu erwartender dramatischer Arbeitsplatzverlust gegenübersteht?
Diese Fragen bleiben im Richtlinienvorschlag weitgehend ungelöst. Ein Regelungswille kann aber dahingehend unterstellt werden, daß ausnahmsweise Abwehrmaßnahmen zulässig sind, wenn die Hauptversammlung vorher zugestimmt hat (Art. 9 II). Dies gibt den Aktionären die Möglichkeit, ihre Interessen durchzusetzen, indem sie solche Maßnahmen genehmigen oder nicht.
1. EINLEITUNG: Die Einleitung skizziert die langjährigen Bemühungen der EU zur Harmonisierung des Übernahmerechts und definiert das Ziel der Arbeit, den Richtlinienvorschlag von 2002 mit der deutschen Rechtslage zu vergleichen.
2. DER 13. RICHTLINIENVORSCHLAG: Dieses Kapitel erläutert die Entstehungsgeschichte, den Anwendungsbereich und die zentralen Verfahrensgrundsätze, einschließlich der Regelungen zu Pflichtangeboten, Transparenz, Abwehrmaßnahmen und Squeeze-Out Verfahren.
3. DAS DEUTSCHE ÜBERNAHMERECHT VOR DEM HINTERGRUND DES 13. RICHTLINIENVORSCHLAGS: Der Hauptteil analysiert die Entstehung des WpÜG, seine Zielsetzung sowie die spezifische Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht unter besonderer Berücksichtigung von Zuständigkeiten, Angebotsverfahren und Schutzvorschriften.
4. SCHLUßBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung bewertet den europäischen Ausblick sowie die deutsche Perspektive und fasst den konkreten Anpassungsbedarf des nationalen Rechts zusammen.
Übernahmerichtlinie, WpÜG, Unternehmensübernahmen, Neutralitätspflicht, Vereitelungsverbot, Pflichtangebot, Minderheitenschutz, Squeeze-Out, Sell-Out, Angebotsverfahren, BAFin, Transparenz, Europarecht, Kapitalmarkt, Aktionärsrechte
Die Arbeit untersucht den 13. Richtlinienvorschlag der EU für ein europaweites Übernahmerecht und stellt diesen dem bereits existierenden deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gegenüber.
Die Schwerpunkte liegen auf der Harmonisierung von Übernahmeregeln, der Rolle des Vorstands bei Übernahmeangeboten, dem Anlegerschutz durch Transparenz sowie den Konfliktfeldern zwischen europäischem und nationalem Recht.
Der Autor möchte aufzeigen, in welchen Bereichen das deutsche WpÜG bereits richtlinienkonform ist und wo für den deutschen Gesetzgeber nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie konkreter Anpassungsbedarf besteht.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Richtlinienvorschlag und das WpÜG vergleicht, den aktuellen Diskussionsstand in der Literatur einbezieht und die praktische Anwendbarkeit der Regelungen kritisch hinterfragt.
Im Zentrum stehen die Verfahrensregeln für Übernahmeangebote, die Pflichten des Vorstands (insbesondere das Vereitelungsverbot), die Transparenzvorschriften und die neuen Regelungen zum Squeeze-Out und Sell-Out.
Zentrale Begriffe sind Übernahmerichtlinie, WpÜG, Vereitelungsverbot, Pflichtangebot, Minderheitenschutz, Squeeze-Out und Sell-Out.
Da es dem Vorstand der Zielgesellschaft untersagt, Abwehrmaßnahmen gegen ein Übernahmeangebot zu ergreifen, was im Konflikt mit der aktienrechtlichen Verantwortung des Vorstands für das Unternehmensinteresse stehen kann.
Der Autor stellt fest, dass insbesondere bei den Abwehrmaßnahmen und den Kompetenzen der Hauptversammlung bei Vorratsbeschlüssen erheblicher Anpassungsbedarf besteht, um den Anforderungen der EU-Richtlinie vollständig gerecht zu werden.
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