Bachelorarbeit, 2012
38 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Überblick über die unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen und ihre bilanzielle Behandlung
3. Definition und Klassifikation der unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen
3.1 Langfristige Vermögenswerte
3.2 Veräußerungsgruppen
3.3 aufgegebene Geschäftsbereiche
3.4 Kriterium „zur Veräußerung gehalten“
3.5 Kriterien „veräußert“ und „stillgelegt“
3.6 Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation
4. Bewertung nach IFRS 5
4.1 Erstbewertung nach IFRS 5
4.1.1 Ermittlung des Buchwertes unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation
4.1.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten im Zeitpunkt der erstmaligen Klassifikation
4.1.3 Bewertung mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten
4.2 Folgebewertung nach IFRS 5
4.2.1 Ermittlung des Buchwertes unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Folgebewertung
4.2.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Veräußerungskosten im Zeitpunkt der Folgebewertung
4.2.3 Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten, sofern die Wertobergrenze nicht überschritten wird
4.3 Bewertung im Zeitpunkt der Veräußerung
4.4 Bewertung bei Wegfall der Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten“
5. Ausweis und Angaben nach IFRS 5
5.1 Ausweis- und Anhangsvorschriften für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
5.2 Ausweis und Anhangsvorschriften für aufgegebene Geschäftsbereiche
5.3 Ausweis von IFRS 5-Posten in den Abschlüssen deutscher DAX30-Unternehmen
5.4 Ausweis von IFRS 5-Posten im Konzernabschluss der Deutschen Post AG 2008
6. Kritische Würdigung der Gesamtkonzeption von IFRS 5
7. Zusammenfassung
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen gemäß IFRS 5, mit dem Ziel, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Bilanzierung aufzuzeigen und den Standard hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen kritisch zu bewerten.
3.4 Kriterium „zur Veräußerung gehalten“
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen fallen nur dann unter die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 5, wenn sie als „zur Veräußerung gehalten“ einzustufen sind. Entsprechendes gilt für aufgegebene Geschäftsbereiche, sofern diese nicht als „stillgelegt“ oder „veräußert“ klassifiziert wurden.
Ein langfristiger Vermögenswert, eine Veräußerungsgruppe oder ein aufgegebener Geschäftsbereich ist dann als „zur Veräußerung gehalten“ zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Der Buchwert wird dabei überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft realisiert, wenn der langfristige Vermögenswert, die Veräußerungsgruppe oder der aufgegebene Geschäftsbereich die folgenden Eigenschaften kumulativ erfüllt:
(1) Der langfristige Vermögenswert, die Veräußerungsgruppe oder der aufgegebene Geschäftsbereich ist im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar.
Nicht im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar sind in Anlehnung an die Guidance on Implementing etwa Gebäude, die vor dem Verkauf erst noch renoviert oder abgerissen und neu gebaut werden sollen. Gleiches gilt für Fabrikgebäude, in denen zunächst noch bestehende Aufträge abgearbeitet werden sollen.
(2) Eine derartige Veräußerung ist höchstwahrscheinlich.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung der Unternehmensumstrukturierungen und die Relevanz des IFRS 5 als Standard für die Bilanzierung veräußerungsorientierter Geschäftsvorgänge ein.
2. Überblick über die unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen und ihre bilanzielle Behandlung: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über den Anwendungsbereich des Standards und die bilanziellen Auswirkungen auf Bilanz, GuV und Anhang.
3. Definition und Klassifikation der unter IFRS 5 fallenden Vermögenspositionen: Hier werden die Voraussetzungen und Kriterien definiert, unter denen Vermögenswerte und Geschäftsbereiche in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen.
4. Bewertung nach IFRS 5: Dieser Abschnitt erläutert detailliert die Bewertungsvorschriften, einschließlich Erst- und Folgebewertung sowie das Vorgehen bei Wertminderungen und Zuschreibungen.
5. Ausweis und Angaben nach IFRS 5: Hier werden die spezifischen Vorschriften für den Ausweis in der Bilanz und GuV sowie die erforderlichen Angaben im Anhang dargelegt und anhand eines Praxisbeispiels illustriert.
6. Kritische Würdigung der Gesamtkonzeption von IFRS 5: Dieses Kapitel reflektiert die Stärken und Schwächen des Standards sowie die durch ihn ermöglichten bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume.
7. Zusammenfassung: Diese Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zur bilanziellen Behandlung und zur Entscheidungsnützlichkeit der nach IFRS 5 erstellten Informationen.
IFRS 5, Bilanzierung, zur Veräußerung gehalten, Veräußerungsgruppen, aufgegebene Geschäftsbereiche, Erstbewertung, Folgebewertung, beizulegender Zeitwert, Wertminderung, Anhangsangaben, Bilanzpolitik, Rechnungslegung, Konzernabschluss, Wirtschaftsprüfung, Sachanlagen.
Die Arbeit befasst sich mit den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für langfristige Vermögenswerte und Geschäftsbereiche, die ein Unternehmen veräußern möchte, gemäß dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 5.
Zentrale Themen sind die Klassifikationskriterien für Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche, deren Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sowie die spezifischen Ausweis- und Anhangspflichten.
Das Ziel ist es, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der bilanziellen Behandlung der IFRS 5-Positionen herauszuarbeiten und den Standard kritisch dahingehend zu prüfen, ob er tatsächlich entscheidungsnützliche Informationen für den Abschlussadressaten liefert.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten theoretischen Analyse des IFRS 5-Standards und ergänzt diese durch eine praxisorientierte Untersuchung anhand der Konzernabschlüsse deutscher DAX30-Unternehmen, insbesondere der Deutschen Post AG.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und Klassifikation, die detaillierten Bewertungsvorschriften für die verschiedenen Vermögenspositionen sowie eine umfassende Darstellung der Ausweis- und Angabepflichten im Konzernabschluss.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie IFRS 5, Veräußerungsgruppen, aufgegebene Geschäftsbereiche, beizulegender Zeitwert, Wertminderung, Bilanzpolitik und Rechnungslegung charakterisieren.
Im Gegensatz zu Einzelwerten erfordern Veräußerungsgruppen ein komplexes Zusammenspiel von Einzel- und Gruppenbewertung, wobei Wertminderungsaufwand in einer festgelegten Reihenfolge auf die enthaltenen Vermögenswerte verteilt werden muss.
Der Autor kritisiert, dass durch die Regelungen des IFRS 5 erhebliche Spielräume entstehen, die es den Unternehmen ermöglichen, durch gezielte Zusammenfassungen von Vermögenswerten Einfluss auf das ausgewiesene Ergebnis zu nehmen, was die Transparenz für den Adressaten einschränken kann.
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