Bachelorarbeit, 2013
34 Seiten, Note: 1,3
Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Voraussetzung der ertragsteuerlichen Organschaft. Die Arbeit beleuchtet die Herausforderungen, die sich durch die Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags für die Gruppenbesteuerung, die verursachungsgerechte Steuerbelastung und den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern ergeben. Die Arbeit analysiert verschiedene Lösungsansätze und erörtert die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen.
Das erste Kapitel der Arbeit behandelt die Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags und die damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme. Das zweite Kapitel beleuchtet das Gruppenbesteuerungssystem, die Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe, die Notwendigkeit einer verursachungsgerechten Steuerbelastung und den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern. Das dritte Kapitel analysiert verschiedene Lösungsansätze für die aufgeworfenen Probleme, darunter die Zurechnungstheorie, die Einführung eines Gruppenantrags und Gruppenvertrags, die Implementierung einer Steuerumlage sowie die Stärkung des Minderheiten- und Gläubigerschutzes. Das vierte Kapitel diskutiert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungsansätze und präsentiert ein modifiziertes Schutzniveau für den faktischen Konzern.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Gruppenbesteuerung, Gewinnabführungsvertrag, Organschaft, Steuerbelastung, Minderheitenschutz, Gläubigerschutz, Lösungsansätze und Rechtsfolgen. Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags auf die Gruppenbesteuerung und erörtert die Bedeutung von verursachungsgerechter Steuerbelastung und effektivem Minderheits- und Gläubigerschutz.
Der Vertrag wird oft als zu starr empfunden; die Arbeit untersucht, ob eine Gruppenbesteuerung auch ohne die tatsächliche Ergebnisabführung möglich ist.
Es basiert auf dem Gedanken der wirtschaftlichen Einheit, bei dem steuerliche Ergebnisse der Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft rein rechnerisch zugerechnet werden.
Durch eine Steuerumlage im Gruppenvertrag, bei der die Untergesellschaft Ausgleichszahlungen für die von der Obergesellschaft getragene Steuerlast leistet.
Ohne Beherrschungsvertrag greifen nur die schwächeren Schutzmechanismen des faktischen Konzerns, die jedoch durch gezielte Zusatzmaßnahmen ergänzt werden können.
Der Gruppenantrag dient der Meldung beim Finanzamt, während der Gruppenvertrag primär die interne Steuerumlage zwischen den Gesellschaften regelt.
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