Bachelorarbeit, 2013
34 Seiten, Note: 1,3
A. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags
B. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung
I. Gruppenbesteuerungssystem
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung
IV. Schutzbedürfnis von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern
C. Lösungsansätze für die Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags
I. Zurechnungstheorie
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
a. Gruppenantrag
b. Gruppenvertrag
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung durch eine Steuerumlage
a. Anspruchsgrundlage der Ausgleichszahlung
b. Umlagemethode
IV. Minderheiten- und Gläubigerschutz
a. Schutzniveau des faktischen Konzerns
b. Schutzniveau des Vertragskonzerns
c. Modifiziertes Schutzniveau des faktischen Konzerns
D. Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag
Die Arbeit untersucht die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme einer Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft. Ziel ist es, Lösungsansätze zu entwickeln, wie ein Gruppenbesteuerungssystem ohne diesen Vertrag unter Wahrung angemessener Schutzmechanismen für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger gestaltet werden kann.
I. Gruppenbesteuerungssystem
Das zentrale Element, das mit der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags bei der Gruppenbesteuerung wegfällt, ist die Verpflichtung zur Gewinnabführung der Organgesellschaft und als Pendant dazu die Verpflichtung zur Verlustübernahme durch den Organträger (§§ 291 Abs. 1 S. 1 2. Alt., 302 Abs. 1 AktG). Die Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften werden zunächst je auf deren Ebene getrennt voneinander ermittelt, wie wenn keine Organschaft bestünde. Im nächsten Schritt werden sie dem Organträger zugerechnet (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG) und auf dessen Ebene saldiert besteuert. Eine Zwischengewinneliminierung erfolgt nicht und die Organmitglieder behalten ihre Steuerrechtssubjektivität. Dieses System der Gruppenbesteuerung wird Zurechnungstheorie genannt. Ohne die Verpflichtung zur Gewinnabführung und Verlustübernahme durch den Gewinnabführungsvertrag ist es allerdings fraglich, ob eine Ergebniszurechnung noch möglich ist oder ob ein neues Gruppenbesteuerungssystem zu empfehlen ist.
A. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags: Einleitung in die Problematik des Gewinnabführungsvertrags, der in der Kritik steht, da er zu betriebswirtschaftlichen Fehlanreizen führt und komplex ist.
B. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung: Darstellung der strukturellen Herausforderungen bei Wegfall des Vertrags, insbesondere hinsichtlich des Zurechnungskonzepts und der Schutzinstrumente.
C. Lösungsansätze für die Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags: Entwicklung konkreter Lösungsmodelle durch Zurechnungstheorie, Gruppenantrag, Steuerumlage sowie Anpassungen im Minderheiten- und Gläubigerschutz.
D. Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag: Fazit, dass eine moderne Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag möglich ist, sofern geeignete Ersatzelemente zur Steuerlastverteilung und zum Schutz der Stakeholder implementiert werden.
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Gruppenbesteuerung, Zurechnungstheorie, Steuerumlage, Minderheitenschutz, Gläubigerschutz, Konzernrecht, faktischer Konzern, Aktiengesetz, Ergebnisabführung, Verlustübernahme, Unternehmensvertrag, Steuersubjektprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip
Die Arbeit analysiert, ob und wie eine ertragsteuerliche Gruppenbesteuerung in Deutschland gestaltet werden kann, ohne dass ein Gewinnabführungsvertrag als zwingende Voraussetzung erforderlich ist.
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gesellschaftsrecht (Konzernschutz), dem Steuerrecht (Organschaft und Ergebniszurechnung) sowie auf der Ausgestaltung von Steuerumlagen zwischen Konzernunternehmen.
Ziel ist die Entwicklung eines modernen Modells der Gruppenbesteuerung, das Rechtssicherheit schafft, Flexibilität für Unternehmen bietet und gleichzeitig den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern gewährleistet.
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der aktuelle Modellskizzen, internationale Vorbilder (z. B. Österreich) und die bestehende Rechtsprechung (insbesondere zum faktischen Konzern) ausgewertet werden.
Im Hauptteil werden Lösungsansätze wie die Zurechnungstheorie, der Einsatz von Gruppenanträgen und Gruppenverträgen sowie verschiedene Methoden zur verursachungsgerechten Steuerbelastung (z. B. Belastungs- oder Verteilungsmethode) diskutiert.
Die wichtigsten Begriffe sind Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Gruppenbesteuerung, Konzernschutz sowie das Zurechnungskonzept.
Da der Gewinnabführungsvertrag entfällt, greifen nicht mehr die Schutzmechanismen des Vertragskonzerns, sondern die schwächeren, aber durch ergänzende Maßnahmen modifizierten Schutzinstrumente des faktischen Konzerns gemäß § 311 AktG.
Eine solche Vereinbarung ist notwendig, um eine verursachungsgerechte Steuerbelastung zu erreichen und den Unternehmen sowie ihren Stakeholdern Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.
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