Bachelorarbeit, 2012
62 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Grundlagen der Neuen Ambulanten Maßnahmen (NAM)
2.1. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen der NAM
2.2. Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts
2.3. Die NAM im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Justiz
2.3.1. „Spannungen“
2.3.2. „Auswege“: Kooperation und Standards
2.4. Zielsetzungen der NAM
2.4.1. Die kriminalpolitische Zielsetzung
2.4.2. Die Ziele jugendhilferechtlicher Intervention
2.5. Adressaten der NAM
2.6. Grenzen und Änderung der ambulanten Maßnahmen
2.7. Folgen bei Nichterfüllung der Maßnahmen
3. Sozialpädagogisch betreute Arbeitsleistungen
3.1. Gesetzgeberische Zielvorstellungen
3.2. Zielgruppen
3.3. Mindest- und Qualitätsstandards
4. Betreuungsweisung und Einzelbetreuung
4.1. Gesetzgeberische Zielvorstellungen
4.2. Zielgruppen
4.3. Mindest- und Qualitätsstandards
5. Sozialer Trainingskurs und soziale Gruppenarbeit
5.1. Gesetzgeberische Zielvorstellungen
5.2. Zielgruppen
5.3. Mindest- und Qualitätsstandards
6. Täter-Opfer-Ausgleich
6.1. Gesetzgeberische Zielvorstellungen
6.2. Zielgruppen
6.3. Mindest- und Qualitätsstandards
7. Akzeptanz und Rückfallquote der NAM
7.1. Akzeptanz der NAM
7.2. Rückfallquote der NAM
8. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept der "Neuen Ambulanten Maßnahmen" (NAM) im Jugendstrafrecht. Ziel ist es, die strukturellen Grundlagen, die verschiedenen Ausprägungsformen sowie die Effektivität dieser Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung von Rückfällen und die Förderung der sozialen Integration straffällig gewordener Jugendlicher kritisch zu beleuchten und deren Einordnung in das Spannungsfeld von Jugendhilfe und Justiz zu analysieren.
2.3. Die NAM im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Justiz
Dadurch, dass sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene Jugendliche einen strafrechtlichen Bezugsrahmen aufweisen, wurde von unterschiedlichen Seiten auf die Gefahr hingewiesen, dass sozialpädagogische Arbeit, welche sich in diesem Spannungsfeld bewegt, ins „Souterrain der Justiz“ verwiesen wird. Eine vorliegende Straftat kann zwar den Anstoß geben bzw. der Indikator sein, allerdings richtet sich die Frage nach der Legitimation, der Grundidee und der genauen Durchführung von Jugendhilfeleistungen letztlich ausschließlich nach jugendhilferechtlichen Kriterien. Hierbei werden, nicht zuletzt zum Wohl des betroffenen Jugendlichen, große Herausforderungen an kooperative Strukturen in Bezug auf das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Justiz gestellt.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der NAM ein und begründet die Relevanz der Arbeit sowie die daraus abgeleiteten Forschungsfragen.
2. Grundlagen der Neuen Ambulanten Maßnahmen (NAM): Das Kapitel behandelt die gesetzliche Verankerung und das theoretische Spannungsfeld zwischen jugendstrafrechtlicher Sanktionierung und jugendhilferechtlicher Erziehungsarbeit.
3. Sozialpädagogisch betreute Arbeitsleistungen: Es werden die Ziele, Zielgruppen sowie die Qualitätskriterien dieser speziellen Weisungsform als Alternative zu stationären Maßnahmen vorgestellt.
4. Betreuungsweisung und Einzelbetreuung: Dieses Kapitel erläutert die Methodik der Einzelfallhilfe im Kontext des JGG sowie die gesetzgeberischen Intentionen hinter der Betreuungsweisung.
5. Sozialer Trainingskurs und soziale Gruppenarbeit: Hier liegt der Fokus auf der Gruppenarbeit als pädagogischem Instrument zur Förderung sozialer Kompetenzen und zur Konfliktbewältigung bei straffälligen Jugendlichen.
6. Täter-Opfer-Ausgleich: Das Kapitel beschreibt den TOA als einen Ansatz, der den Fokus von der Strafe auf die Wiedergutmachung und die aktive Einbeziehung des Opfers verlagert.
7. Akzeptanz und Rückfallquote der NAM: Eine empirische Auswertung zur Akzeptanz bei Beteiligten sowie eine Analyse der Rückfallwahrscheinlichkeiten im Vergleich zu anderen Sanktionsformen.
8. Schlussbetrachtung: Das Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und reflektiert die zukünftige Bedeutung ambulanter Maßnahmen unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Debatten.
Neue Ambulante Maßnahmen, NAM, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Jugendstrafrecht, Jugendhilfe, Sozialpädagogik, Diversion, Resozialisierung, Legalbewährung, Betreuungsweisung, Täter-Opfer-Ausgleich, Rückfallstatistik, Soziale Integration, Kriminalprävention
Die NAM sind sozialpädagogische Angebote im Jugendstrafrecht, die 1990 eingeführt wurden, um als Alternative zu stationären, freiheitsentziehenden Sanktionen mehr Möglichkeiten für Diversion und informelle Erledigungen zu schaffen.
Die Arbeit analysiert, wie diese Maßnahmen rechtlich und sozialpädagogisch verankert sind, welche Zielgruppen sie adressieren und wie ihre Effektivität im Vergleich zu härteren Sanktionen zu bewerten ist.
Sie fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Justiz, berät in Verfahren, überwacht die Erfüllung der Maßnahmen und soll dabei helfen, Rollenkonflikte zwischen Erziehung und Kontrolle zu minimieren.
Neben den rechtlichen Grundlagen (JGG, KJHG) umfasst die Arbeit die praktische Ausgestaltung der Maßnahmen, ihre Akzeptanz bei Fachkräften sowie die statistische Auswertung der Rückfallquoten.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche und der Aufarbeitung bestehender kriminologischer sowie sozialpädagogischer Studien, ergänzt durch die Analyse von Fallbeispielen.
Jede der vier Hauptmaßnahmen (Sozialpädagogisch betreute Arbeitsleistung, Betreuungsweisung, Sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer-Ausgleich) wird einzeln hinsichtlich ihrer Ziele, Zielgruppen und Standards detailliert erläutert.
Der Arrest wird als Instrument der Zwangsanordnung kritisch bewertet, da er den eigentlich erzieherischen Charakter der NAM konterkariert und bei einer bereits problembelasteten Gruppe von Jugendlichen die Gefahr der weiteren Stigmatisierung birgt.
Die Fallbeispiele (Sinan, Hans, Dennis, Karl) verdeutlichen die praktische Anwendung der NAM und illustrieren anschaulich, wie pädagogische Interventionen bei konkreten Lebensbiografien wirken können.
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