Bachelorarbeit, 2012
40 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
2 GRUNDLEGENDE ASPEKTE ZUR BEURTEILUNG VON GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEMEN
2.1 DAS LEISTUNGSFÄHIGKEITSPRINZIP
2.2 DER KONSOLIDIERUNGSKREIS
2.3 DER KONZERN
2.4 DIE TRENNUNGSTHEORIE (SEPARATE-ENTITY APPROACH)
2.5 DIE EINHEITSTHEORIE (SINGLE-ENTITY APPROACH)
2.5.1 Das Zurechnungskonzept
2.5.2 Das Einheitskonzept
3 BETRACHTUNG AUSGEWÄHLTER GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEME
3.1 DAS GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEM DEUTSCHLANDS
3.1.1 Personelle Voraussetzungen
3.1.2 Sachliche Voraussetzungen
3.1.3 Verlustverrechnung
3.1.4 Beenden der Organschaft
3.2 DAS GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEM DER NIEDERLANDE
3.2.1 Personelle Voraussetzungen
3.2.2 Sachliche Voraussetzungen
3.2.3 Formelle Voraussetzungen
3.2.4 Erstellung der originären Einheitsbilanz
3.2.5 Verlustverrechnung
3.2.6 Übertragung von Vermögensgegenständen innerhalb der Fiskalen Einheit
3.2.7 Beenden der Fiskalen Einheit
3.3 DAS GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEM VON GROSSBRITANNIEN
3.3.1 Personelle Voraussetzungen Group Relief
3.3.2 Personelle Voraussetzungen Consortium Relief
3.3.3 Formelle und sachliche Voraussetzungen
3.3.4 Verlustverrechnung
3.3.5 Capital Gains Group
3.3.5.1 Personelle Voraussetzungen Capital Gains Group
3.3.5.2 Sachliche Voraussetzungen
3.3.5.3 Nutzung der Capital Gains Group
4 KOMPARATIVER TEIL
4.1 AUSGLEICH DER NACHTEILE GEGENÜBER DEM EINHEITSUNTERNEHMEN
4.1.1 Doppelbesteuerung bei Ausschüttung
4.1.2 Verlustausgleich im Konsolidierungskreis
4.1.2.1 Ausblick Verrechnung laufender Verluste Ausland
4.1.3 Eliminierung von Erfolgen aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen
4.2 RECHTFORMKONFORMITÄT
4.3 BESONDERHEITEN IN DER KONZERNSPITZE
4.4 ERFORDERNIS DER MINDESTBETEILIGUNG
4.5 SONSTIGE BESONDERE VORAUSSETZUNGEN
4.6 FLEXIBILITÄT
4.7 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT
5 FAZIT
6 SUMMARY
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Ausgestaltung der Gruppenbesteuerungssysteme in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden, um die jeweiligen Vor- und Nachteile hinsichtlich ihrer steuerlichen Eignung für Unternehmensgruppen zu bewerten.
2.4 Die Trennungstheorie (separate-entity approach)
Folgt das Steuersystem der zivilrechtlichen Ansicht, dass die Konzerngesellschaften ihrer rechtlichen Selbstständigkeit nach als ein einzelnes Steuerobjekt betrachtet werden sollen, orientiert es sich an der Trennungstheorie. Hierbei ist der Konzern in keinster Weise Anknüpfungspunkt für die Besteuerung, woraus steuerlich eine Negierung der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns erfolgt. Bei der Reinform dieser Theorie wird einzig nach dem Grundsatz der Einzelgewinnermittlung (Trennungsprinzip) gehandelt, was eine gewisse Vereinfachung und Praktikabilität einige Konsequenzen mit sich bringt. So müssen gruppeninterne Lieferungs- und Leistungsbeziehungen nach dem dealing-arm's-length-Prinzip behandelt werden, als wären sie mit einer unternehmensfremden Gesellschaft geschlossen. Mutter- und Tochtergesellschaft werden in dieser Betrachtungsweise als einzelne Objekte mit einzelner Gewinnbesteuerung gesehen, daher kann der Gewinn der Tochtergesellschaft bei Ausschüttung an die Muttergesellschaft bei dieser nochmals steuerpflichtig werden, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Da es bei dieser Methode nicht möglich ist, die Verluste einer Tochtergesellschaft mit den Gewinnen der Muttergesellschaft oder einer anderen Tochtergesellschaft zu verrechnen, kann dies zu einer erheblich höheren Steuerlast führen als bei einem Einzelunternehmen. Aus steuerlicher Sicht macht die Konzernunternehmung so wenig Sinn, was aus anderen wirtschaftspolitischen Gründen natürlich nicht unbedingt zutreffen muss.
Länder, wie z. B. Belgien oder Griechenland, haben keine speziellen Regelungen für Unternehmensgruppen und folgen damit vollkommen der Trennungstheorie.
Es gibt jedoch Gruppenbesteuerungssysteme, die grundsätzlich auf dem Steuersubjektprinzip aufgebaut sind, jedoch durch steuerliche Sondervorschriften einen steuersubjektübergreifenden Verlustausgleich gewährleisten. Dadurch soll eine sinnvolle Gruppenbesteuerung gewährleistet werden.
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik heterogener nationaler Konzernbesteuerungen und Zielsetzung des Vergleichs zwischen Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien.
2 GRUNDLEGENDE ASPEKTE ZUR BEURTEILUNG VON GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEMEN: Erläuterung theoretischer Konzepte wie des Leistungsfähigkeitsprinzips sowie der Gegenüberstellung von Trennungs- und Einheitstheorie.
3 BETRACHTUNG AUSGEWÄHLTER GRUPPENBESTEUERUNGSSYSTEME: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen und Mechanismen für die Organschaft (DE), die Fiskale Einheit (NL) und das Group Relief/Capital Gains Group (UK).
4 KOMPARATIVER TEIL: Kritische Gegenüberstellung der Systeme hinsichtlich Verlustausgleich, Doppelbesteuerung, Flexibilität und weiteren formellen Kriterien.
5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung, dass die Wahl des optimalen Systems stark von der spezifischen Unternehmensstruktur und dem Vorhandensein von Vorgruppenverlusten abhängt.
6 SUMMARY: Englische Zusammenfassung der durchgeführten Analyse und des Vergleichs der verschiedenen Steuermodelle.
Gruppenbesteuerung, Organschaft, Fiskale Einheit, Group Relief, Konsolidierungskreis, Trennungstheorie, Einheitstheorie, Verlustverrechnung, Konzernbesteuerung, Doppelbesteuerung, Mindestbeteiligung, Kapitalertragsteuer, steuerliche Vorteilhaftigkeit, Unternehmensgruppe, Steuersubjektprinzip.
Die Arbeit analysiert die verschiedenen steuerlichen Ansätze zur Besteuerung von Unternehmensgruppen in drei europäischen Ländern.
Im Fokus stehen die gesetzlichen Voraussetzungen, die Verlustverrechnung innerhalb von Konzernstrukturen und die steuerliche Effizienz der jeweiligen Systeme.
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie unterschiedliche Mitgliedstaaten Unternehmensgruppen steuerlich behandeln, und durch einen Vergleich Empfehlungen zur Systemwahl abzuleiten.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode, kombiniert mit einer ökonomischen Analyse der steuerlichen Belastungswirkungen anhand von Beispielrechnungen.
Dort werden die nationalen Regelungen (Organschaft, Fiskale Einheit, Group Relief) im Detail vorgestellt und anschließend einem komparativen Vergleich unterzogen.
Die zentralen Begriffe sind Gruppenbesteuerung, Verlustverrechnung, Trennungstheorie, Einheitstheorie und steuerliche Gestaltung.
Die Organschaft erfordert eine Mindestbestanddauer von fünf Jahren und ist daher im Vergleich zu anderen Systemen deutlich weniger flexibel bei Umstrukturierungen.
Großbritannien erlaubt es der Konzernspitze, ihren Sitz im Ausland zu haben, was mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Verrechnungen bietet.
Sie ermöglicht eine umfassende steuerliche Konsolidierung und gilt unter bestimmten Voraussetzungen als das effizienteste Modell für Gruppen mit hohem Verlustpotenzial.
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