Masterarbeit, 2013
89 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Relevanz des Themas
1.2 Gang der Untersuchung
2. Theoretische Grundlagen und konzeptioneller Rahmen
2.1 Begrifflichkeiten
2.2 Unternehmenskrisen als Vorboten der Insolvenz
2.3 Sanierung als ganzheitliches Konzept
2.4 Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
3. Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument
3.1 Vorbemerkung und Voraussetzungen der Eigenverwaltung
3.2 Vorläufiges Eröffnungsverfahren
3.2.1 Voraussetzungen und Ablauf
3.2.2 Sachwalter und Insolvenzschuldner
3.3 Schutzschirmverfahren
3.3.1 Voraussetzungen
3.3.2 Anforderungen an die Bescheinigung
3.3.3 Sachwalter und Anordnung von vorläufigen Maßnahmen
3.3.4 Aufhebung des Schutzschirmverfahrens
3.4 Vorläufige Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument
3.5 Zwischenergebnis
4. Stand der betriebswirtschaftlichen Insolvenzursachenforschung
4.1 Theoretische Ansätze
4.1.1 Klassische Ansätze
4.1.2 Organisationstheoretische Ansätze
4.2 Empirische Untersuchungen
4.2.1 Quantitative Studien
4.2.2 Qualitative Studien
4.3 Überblick der Ergebnisse der Insolvenzursachenforschung
5. Eigenverwaltung als partieller Widerspruch zu den Ergebnissen der Insolvenzursachenforschung
6. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht, ob die durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgte Stärkung der (vorläufigen) Eigenverwaltung im Widerspruch zum aktuellen Erkenntnisstand der Insolvenzursachenforschung steht, indem sie die Neuregelungen kritisch mit den theoretischen und empirischen Ergebnissen zu den Ursachen von Unternehmensinsolvenzen abgleicht.
3.3.1 Voraussetzungen
Weitaus mehr Bedeutung im Zusammenhang mit einer möglichen Sanierung als der §270a InsO hat der §270b InsO die Vorbereitung einer Sanierung, dass sog. Schutzschirmverfahren. Dies stellt für den Schuldner inzwischen ein eigenständiges Sanierungsinstrument dar. Es ist ein besonderes Verfahren der Eigenverwaltung und ist auf das vorläufige Insolvenzverfahren abgestellt. Die Bekanntmachung des Schutzschirmverfahrens durch das Gericht ist optional, was unter Umständen eine Sanierung erleichtert.
Für die Erfüllung der Anforderungen des §270b müssen neben den Tatbestandsmerkmalen des §270b InsO, der wie im Folgenden sichtbar wird, hauptsächlich auf eine Sanierung abstellt, der §270a InsO sowie der §270 II Nr.2, die beide vorrangig den Gläubigerschutz in den Mittelpunkt stellen, erfüllt sein.
Dieses Eröffnungsverfahren ist nach §270b I InsO nur möglich, wenn der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zusammen mit einem Antrag über die Eigenverwaltung und einer Frist für die Erstellung eines Insolvenzplans gestellt hat und die Sanierung als nicht offensichtlich aussichtlos erscheint. Die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und die Nichtaussichtslosigkeit der Sanierung müssen vom Schuldner anhand einer mit Gründen versehenen Bescheinigung nach §270b I S.3 nachgewiesen werden. Der Insolvenzplan, der einen Sanierungsplan darstellen soll, muss dann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach §270b I S.2 InsO erstellt und vorgelegt werden. Danach soll es im eröffneten Verfahren als Sanierungskonzept umgesetzt werden. Auch in diesem vorläufigen Verfahren erhält der Schuldner einen Sachwalter, den er allerdings selbst bestimmen kann.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der Unternehmenssanierung ein und formuliert das Forschungsziel, die Stärkung der Eigenverwaltung kritisch zur Insolvenzursachenforschung zu hinterfragen.
2. Theoretische Grundlagen und konzeptioneller Rahmen: In diesem Kapitel werden zentrale Begriffe wie Unternehmenskrisen und Sanierung definiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des ESUG dargelegt.
3. Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument: Das Kapitel analysiert detailliert die Verfahrensformen der Eigenverwaltung, insbesondere das vorläufige Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO und das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO.
4. Stand der betriebswirtschaftlichen Insolvenzursachenforschung: Hier werden theoretische Ansätze und empirische Studien zur Entstehung von Insolvenzen aufgearbeitet, um ein Verständnis für die Ursachen von Unternehmenszusammenbrüchen zu schaffen.
5. Eigenverwaltung als partieller Widerspruch zu den Ergebnissen der Insolvenzursachenforschung: Dieser Abschnitt führt die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel zusammen und prüft, inwiefern die Stärkung der Eigenverwaltung in Konflikt mit den Erkenntnissen zur Entstehung von Insolvenzen steht.
6. Schlussbetrachtung: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und weist auf die Notwendigkeit weiterer Forschung hin, um Sanierungsprozesse effizienter zu gestalten.
Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzursachenforschung, Unternehmenskrise, ESUG, Insolvenzordnung, Sanierungskonzept, Gläubigerschutz, vorläufiges Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Restrukturierung, Unternehmenssanierung, Liquidität, Managementversagen.
Die Arbeit untersucht das Sanierungsinstrument der Eigenverwaltung in Deutschland, insbesondere im Kontext der durch das ESUG neu eingeführten Regelungen, und setzt diese in Bezug zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Ursachen von Unternehmensinsolvenzen.
Die zentralen Themen sind das deutsche Insolvenzrecht mit Fokus auf die Eigenverwaltung, die Identifikation von Unternehmenskrisen sowie die wissenschaftliche Insolvenzursachenforschung, sowohl in theoretischer als auch empirischer Hinsicht.
Die Forschungsfrage lautet, ob die Stärkung der (vorläufigen) Eigenverwaltung und damit des Insolvenzschuldners durch das ESUG einen Widerspruch zu den aktuellen Ergebnissen der Insolvenzursachenforschung darstellt.
Die Arbeit nutzt eine kritische Literaturanalyse und einen Rechtsvergleich auf Basis der aktuellen Insolvenzordnung, der einschlägigen Fachliteratur sowie der Auswertung empirischer Studien zu Insolvenzursachen.
Im Hauptteil werden zunächst theoretische Grundlagen der Sanierung dargelegt, gefolgt von einer detaillierten Analyse der §§ 270, 270a und 270b InsO sowie einer kritischen Auseinandersetzung mit klassischen und modernen Ansätzen der Insolvenzursachenforschung.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, ESUG, Unternehmenskrise, Insolvenzursachenforschung, Sanierung, Gläubigerschutz und Insolvenzrecht.
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es dem Schuldner, unter Aufsicht eines selbst gewählten vorläufigen Sachwalters eigenständig ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, wobei die Nichtaussichtslosigkeit der Sanierung durch eine externe Bescheinigung nachgewiesen werden muss.
Die Insolvenzursachenforschung identifiziert in vielen Studien interne, managementbezogene Faktoren als dominierend, wobei Fehlentscheidungen, Qualifikationsmängel oder autoritäre Führungsstile als kritische Auslöser für Unternehmenskrisen gelten.
Der Gläubigerausschuss dient als Kontrollinstanz, die durch Mitspracherechte bei der Anordnung der Eigenverwaltung und bei der Aufhebung des Schutzschirmverfahrens die Interessen der Gläubiger schützen und ein wahlloses Handeln des Schuldners verhindern soll.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein partieller Widerspruch besteht, der jedoch durch die hohen Anforderungen an die Eigenverwaltung und die Schutzmechanismen für Gläubiger im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, sofern eine sorgfältige Analyse der Krisenursachen erfolgt.
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